hobby 650 mit 1,9 t. .... ...zugwagen omega 2.5 dti
Morgen liebes Forum,
Ich beabsichtigte einen Hobby 650 mit gesamtgewicht von 1.9 t zu ziehen
Lastesel soll mein omega 2.5 dti mit Schaltung werden.
Es soll komplett durch Europa gehen,auch Richtung Italien.
Hätte gerne eure Meinung bzw Erfahrung.
Danke euch
Beste Antwort im Thema
Das fahren mit deinem Gespann ist absolut kein Problem der Omega schaft das locker fahre seit 14 Jahren mit so einem Gespann durch ganz Europa der Motor lacht über die 1,9 Tonnen laß dich nicht verrückt machen das Passt alles zusammen hinzu kommt der Vorteil deines Heckantriebs
73 Antworten
Zitat:
@superhenne schrieb am 11. November 2014 um 10:00:18 Uhr:
...
das der Omega mit dem Motor Y25DT keine Gesamtzugmasse einzutragen ist da es sich aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und des Anhängers ergibt
...
nicht auf dem Typenschild eingetragen beim Y25DT
...
a) in der COC steht diese Angabe sicherlich drin und im Fahrzeugschein ist das dann nicht erforderlich, wenn die zulässige angegebene Anhängelast (12 %) und das zGG des Omega zusammen geringer oder gleich der zulässigen Gespannmasse sind.
b) das fände ich seltsam. Mach doch bitte mal ein Foto vom Typenschild
Hallo,
@ Oetteken:
ich habe leider mittlerweile den Eindruck, dass es Deinen Kommentaren etwas an rechtlichem Hintergrundwissen mangelt.
Man sollte, wenn man so beharrlich hier seine Meinung zu rechtlichen Dingen postet, schon über eine gewisses Mindestmaß an rechtlichem Hintergrundwissen verfügen. Die von Dir zitierte Textstelle 6.2 ist Bestandteil des Kapitels 6 des Gutachtens und die Überschrift zu Kapitel 6 lautet "Hinweise für den Anhängebetrieb".
Somit handelt es sich im rechtlichen Sinne um einen Hinweis und nicht um eine Auflage oder gar Bedingung.
Die Beachtung von Hinweisen ist nicht Gegenstand behördlicher Kontrollen und entsprechender Sanktionen, im Gegensatz z. B. zu Auflagen oder Bedingungen.
Gruß Rainer
Der Punkt ist aber auch, was rechtlich bindend ist.
Nur weil es die Rennleitung bis jetzt nicht interessiert hat, heißt das noch lange nicht, dass da nicht so ein übermotivierter Jungflick was drauß bauen kann um sich zu beweisen.
Hallo,
auch ein "Jungflick" muss sich an Recht und Gesetz halten. Zumindest in Deutschland sind die in diesem Punkt mittlerweile sehr gut ausgebildet. "Hinweise" sind im übrigen nicht rechtlich bindend! Das ist, wie oben geschrieben, z. B. der Unterschied zu einer Auflage.
Rein praktisch gesehen: Es besteht kein Verpflichtung dieses Gutachten ständig mitzuführen. Wie sollte der Polizist dann darauf kommen, dass hier nur Höhen bis 1000 m befahren werden dürfen.
Gruß Rainer
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Hallo Rainer,
du kannst dich gerne selber froh machen und auch ruhig unsachlich werden, das ersetzt keine Argumente und beeindruckt mich daher nicht.
Unter Ziffer 6 ff des Gutachtens ist für jedermann ersichtlich klar und deutlich beschrieben, welche Auflagen unabdingbar einzuhalten sind und was eine bloße Empfehlung ist.
Als Empfehlungen sind lediglich folgende Dinge aufgeführt:
- Stützlast möglichst hoch
- Zuladung möglichst in Anhängermitte
- Fahrgeschwindigkeit sollte nicht höher als 80 km/h sein
- Anfänger sollten die höheren Lasten möglichst nicht ausnutzen
- Niveauregulierung wird empfohlen
Die restlichen Auflagen sind nicht in das Ermessen des Fahrers gestellt.
Hier nochmal der Link zum Gutachten:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=719661
Hallo,
ich habe es nicht nötig, unsachlich zu werden, um mich darüber freuen zu können. Mein Bestreben besteht darin, Sachverhalte im Forum inhaltlich richtig darzustellen und unrichtige Darstellungen soweit zu korrigieren, dass andere User hieraus korrekte Informationen bekommen.
Deine Beiträge zeigen allerdings, dass meine in diesem Thema investierte Zeit offensichtlich vergebens ist. Ich werde mich hier ausklinken, da ich meine Zeit wertvoller nutzen kann, als zu versuchen Dich von Fakten zu überzeugen, die Du dann doch wieder in Frage stellst. Ich bin ja nicht der Einzige, dessen Aussagen hier wieder und wieder von Dir in Zweifel gezogen werden.
Übrigens: Es besteht ein rechtlicher Unterschied zwischen Hinweisen und Empfehlungen.
Gruß Rainer
(der sich beruflich mit den hier angesprochenen Themen befasst)
dieser Thread bringt mich in jedem Fall zu einer nicht ganz unwichtigen Erkenntniss ... pubertäres Verhalten und Rechthaberei scheinen verdammt ansteckend zu sein.
... und: wer immer sich angesprochen fühlt, ist dann wohl auch gemeint.
Gruß
NoGolf
Einfach gesagt. wenn das zul. max. Gespann Gewicht mit den von dir anvisierten 2,1 To. Anhänger + Omega erreicht ist, darfst du nur noch alleine im Omega sitzen, nix Holde, nix Gepäck.
UNO
Superhenne Automatik oder Schalter,denke mal Schalter ist nervig bei dem Gewicht was ich ziehen will oder
Ich werde in ein paar Jahre auch eine Europa-Rundreise machen.
Niemals würde ich bei derartigen Gewichten einen Schalter benutzen. Auch kein DSG. Ausschlußlich eine Wandlerautomatik erscheint mir sinnvoll bei solchen Vorhaben. Wurde hier aber auch mehrfach erwähnt.
Diese Diskussion erscheint mir auch wichtiger als Textinterpretation von COCs und ähnlichen Dokumenten.
Das ist alles eine Komfortfrage meiner hat jetzt 320000 km auf der Uhr und die Kupplung wurde bei 240000 km gewechselt was ich finde eine gute Leistung ist davon wurden ca.40000 km mit Gespann gefahren das einzige was nervig ist mit einem Schalter im Stau zu stehen