hobby 650 mit 1,9 t. .... ...zugwagen omega 2.5 dti

Morgen liebes Forum,

Ich beabsichtigte einen Hobby 650 mit gesamtgewicht von 1.9 t zu ziehen
Lastesel soll mein omega 2.5 dti mit Schaltung werden.
Es soll komplett durch Europa gehen,auch Richtung Italien.

Hätte gerne eure Meinung bzw Erfahrung.

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Das fahren mit deinem Gespann ist absolut kein Problem der Omega schaft das locker fahre seit 14 Jahren mit so einem Gespann durch ganz Europa der Motor lacht über die 1,9 Tonnen laß dich nicht verrückt machen das Passt alles zusammen hinzu kommt der Vorteil deines Heckantriebs

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Oetteken
Das gibts. Durch ein Gutachten kann man sowohl die Anhängelast, die zGG des Fahrzeugs, als auch das Zuggesamtgewicht erhöhen. Wir ja täglich 1000-fach gemacht. Damit stehen die Fahrzeuge nicht mehr im Einklang des COC, was das COC aber nicht unwirksam macht. Es gelten dann halt im Widerspruch zur COC die Zahlen oder Angaben des Gutachtens.
Das muss aber in der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 eingetragen werden.
Was nicht als Sondereintragung in den Zulassungsbescheinigungen steht, steht entweder auf einem anderen amtlichen Blatt oder ist irrelevant.
Dementsprechend sollte Superhenne den TÜV-Bericht immer dabei haben.
Sonst werden die dich auf die 4145kg festnageln. Und da ist auch die Gespanngewichtsangabe.
Laut Tüvbericht
4345 Kg bei 8% Steigung und 1.4 m Höhe und 4145 kg bei 10 % Steigung ohne Höhenangabe

Wie gesagt, das gibt es nicht, dass für ein Fahrzeug im Falle des Gespannbetriebs kein zGG des Zuges angegeben ist.

Und da fällt man gerade bei den Franzosen mit schöner Regelmäßigkeit auf die Schnauze. Die können das nämlich ganz besonders gut. 2000kg zGG PKW, 2000kg Anhängelast, zGG des Zuges 3250kg. Maximale Anhängelast nur mit leerem Fahrzeug. Solche Scherzen sind bei denen normal. Da ist unser Nachbar mit seinem C8 auch schonmal drauf reingefallen. 1800kg darf er ziehen, die sind zu viert und der C8 darf ja 600kg reinpacken. Also beide Gewichte voll ausgenutzt. Und bei der nächsten Kontrolle der Rennleitung war der Urlaub beendet, weil er das Gespanngewicht mal eben um gut 500kg überschritten hatte. Jetzt fährt er was Deutsches.

OK,

ich habe mir das Gutachten nochmal gründlicher angeschaut und muss zugestehen, dass das in sich schlüssig ist.
Allerdings stehen dort auch Dinge die Einschränkungen bedeuten, wie z. B. auf Seite 45 die Beschränkung auf Höhen bis zu 1.000 m ü. NN.
Da wird das mit der Alpenüberquerung also nichts.
Außerdem sind die Änderungen lt. Seite 46 in den Fahrzeugpapieren einzutragen, es genügt also nicht, nur das Gutachten mitzuführen.

Insgesamt halte ich das Gutachten für ausgereizt, d. h. die dort erlaubten höheren Anhängelasten sind nicht universell zu sehen, sondern sollten auf Ausnahmesituationen beschränkt bleiben.
Also z. B. für den Fliesenleger, der mal eben eine Palette Fliesen vom Baustoffhändler zur nahe gelegenen Baustelle transportieren will oder den Landschaftsgärtner, dem zwei Kubikmeter Mutterboden fehlen, aber nicht für ein bis zur zulässigen Masse ausgelastetes Wohnwagengespann auf Fernreise.

Hältst du mich eigentlich für beklopt oben ist ein Anhang vom TÜV dort steht alles drin wie ich es beschrieben habe lese es durch dann hast du deine Bestätigung

@ superhenne was fährst du denn für einen omega auch den 2.5 dti?

interessant die Unterhaltung hier viele Meinungen viele verschiedene Ansichten sehr informativ

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Zitat:

@superhenne schrieb am 10. November 2014 um 21:59:19 Uhr:


Hältst du mich eigentlich für beklopt oben ist ein Anhang vom TÜV dort steht alles drin wie ich es beschrieben habe lese es durch dann hast du deine Bestätigung

😕

Ich versteh auch nicht ganz, was Superhenne gerade hat.
Das TÜV Gutachten ist eindeutig. Und dass kein Gespanngewicht in die Papiere eingetragen wurde, sofern er das richtig hat eintragen lassen, verwundert mich jetzt doch stark.
Und ich halte das Gutachten auch für absolut ausgereizt. Da stehen soviele Ausschlüße und Einschränkungen drin, dass ohne technische Änderungen eigentlich am obersten Rand der Möglichkeiten aggiert wird.
2100kg bei 8% wären ja noch der normale Eintrag, aber dass das auf Anhänger bis maximal 1,4m Höhe begrenzt ist, zeigt, dass es wirklich am obersten Limit liegt und sie von fahrdynamischen oder technischen Problemen ausgehen, wenn die Stirnfläche größer wird oder der Schwerpunkt nach oben geht.

Für meinen Passat Variant könnte ich nach einem Gutachten maximal 2190kg bei 8% eintragen lassen, weil es eben das zGG des FZ ist. Aber selbst der Gutachteninhaber rät in seinen FAQ davon ab.
Und ehrlich gesagt möchte ich das auch nicht fahren wollen, weil die 3990kg Zuggewicht bleiben. Und mit 1800kg Wagen, bei 1590kg leer, wirts höchstens was mit dem 2-Personen Urlaub. Und 400kg mehr am Harken als im FZ sind eine Ansage.
Mal ganz davon abgesehen, dass mein DSG-Getriebe das auch bestimmt ganz doll finden würde. Bei 2000kg wird ihn schon ganz warm um die Zahnrädchen.

Irgendwann muss man einfach einsehen, dass es ein größeres Zugfahrzeug braucht, als jenes, welches man gerade hat. Auch wenns die Anhängelast bei 8% noch hergibt, oft scheitert man dann am Zuggewicht.
Und oberhalb von 2000kg Anhängelast wirds dann langsam dünn. Da gibts noch ein paar Allrad Limos und Kombis und ab spätestens 2500kg muss es dann ein SUV oder PickUp sein.

Das Gespanngewicht wurde nicht eingetragen weil es sich aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Anhänger ergiebt logisch oder,es gibt keine Begrenzung beim Omega 2,5 dti nur beim 2,2 dti so geht es auch aus dem Gutachten hervor

Noch einmal. Logisch ist hier garnichts. Zu berechnen oder zu denken haben wir Benutzer des Kraftfahrzeuges hier garnichts. Wir haben uns nur an die Zahlen zu halten.
Im Normalfall entspricht das zGG des Zuges der Summe des zGG des Fahrzeuges plus der Anhängelast bei 12% Steigung.
Trotzdem steht diese Zahl irgendwo.

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 11. November 2014 um 09:45:26 Uhr:


Noch einmal. Logisch ist hier garnichts. Zu berechnen oder zu denken haben wir Benutzer des Kraftfahrzeuges hier garnichts. Wir haben uns nur an die Zahlen zu halten.
Im Normalfall entspricht das zGG des Zuges der Summe des zGG des Fahrzeuges plus der Anhängelast bei 12% Steigung.
Trotzdem steht diese Zahl irgendwo.

Habe gerade mit mein Meister gesprochen habe den Nachrüstkatalog von Opel hier liegen dort steht das der Omega mit dem Motor Y25DT keine Gesamtzugmasse einzutragen ist da es sich aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und des Anhängers ergibt außer bei dem Motor Y22DTH ist eine Gesamtmasse anzugegeben von 3765 kg und wenn du es nicht glaubst fahr nach Opel und laß dich belehren,

Übrigens sind die Daten auch nicht auf dem Typenschild eingetragen beim Y25DT

(Nur zu Info bin seit 27 Jahren bei Opel Van Eupen beschäftigt)

Du musst doch nur das Gutachten lesen.
Dort steht auf Seite 46, was in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist.
Wer einen 1,9 to oder 2,1 to Anhänger eintragen lässt, darf damit eben nicht das gleiche, wie mit einem 1,6 to Anhänger, z. B. darf er nicht die Lasten ausnutzen, wenn er sich über 1.000 m ü. NN bewegen möchte.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. November 2014 um 11:56:22 Uhr:


Du musst doch nur das Gutachten lesen.
Dort steht auf Seite 46, was in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist.
Wer einen 1,9 to oder 2,1 to Anhänger eintragen lässt, darf damit eben nicht das gleiche, wie mit einem 1,6 to Anhänger, z. B. darf er nicht die Lasten ausnutzen, wenn er sich über 1.000 m ü. NN bewegen möchte.

Das ist Richtig was drin steht nur darum geht es doch gar nicht es geht darum was man Eingetragen bekommt und das hab ich schon erwähnt die Regelung interessiert kein und ist nicht Nachvollziehbar wenn man in eine Kontrolle kommt das hat noch nie einen Gutachter hier bei uns interessiert und die Rennleitung auch nicht

Ich weiß nicht, was bei dir unter Bemerkungen im Fahrzeugschein eingetragen wurde, ich entnehme aber dem Gutachten, was dort hätte eingetragen werden müssen.
Das ist auf Seite 46 unter Ziffer 7.1 detailliert beschrieben.
Vielleicht haben die bei dir bei der Eintragung gepennt, ob das im Streitfall aber viel hilft möchte ich nicht beurteilen.

IMO ist die Lasterhöhung auf 2,1 to für Wohnwagengespanne klar ausgeschlossen und für 1,9 to nur bedingt ratsam und nur im Flachland zulässig.

Wenn du anderer Meinung bist, dann bitte ich um deine Begründung.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. November 2014 um 14:47:35 Uhr:


Ich weiß nicht, was bei dir unter Bemerkungen im Fahrzeugschein eingetragen wurde, ich entnehme aber dem Gutachten, was dort hätte eingetragen werden müssen.
Das ist auf Seite 46 unter Ziffer 7.1 detailliert beschrieben.
Vielleicht haben die bei dir bei der Eintragung gepennt, ob das im Streitfall aber viel hilft möchte ich nicht beurteilen.

IMO ist die Lasterhöhung auf 2,1 to für Wohnwagengespanne klar ausgeschlossen und für 1,9 to nur bedingt ratsam und nur im Flachland zulässig.

Wenn du anderer Meinung bist, dann bitte ich um deine Begründung.

2,1 to für Wohnwagen ist ausgeschlossen richtig weil nur für Anhänger bis 1,4 m Höhe das habe ich aber erwähnt und die 1,9 to sollten eigentlich nur bis 1000 m sein aber der Omega hat ueberhaupt keine Probleme damit im Gebirge habe die Alpen schon oft ueberquert mit meinem Gespann ohne irgendwelche Probleme und bin immer zügig gefahren der Motor kann das ab glaub es mir mein Wohnwagen hat ein Gewicht voll beladen 1880 kg

Hallo,

hier geht wieder vieles durcheinander. Die Beschränkung auf 1000m Seehöhe sind rechtlich lediglich ein Nutzerhinweis und keine zwingend einzuhaltende Auflage. Dieser gehört nicht in die Zulassungsbescheinigung, sondern in die Betriebsanleitung.

Bei VW ist dieser z. B. bei allen PKW in der Betriebsanleitung vorhanden. Je angefangene zusätzliche 1000m Seehöhe müssen lt. VW 10% vom Gesamtgewicht des Gespannes abgezogen werden. Somit wäre für viele Gespanne vor dem Brenner Schluss.

BMW erteilt übrigens für 5er mit demselben Motor Freigaben für 2200kg bis 8% ohne Beschränkung bzgl. der Anhängerhöhe und Seehöhe.

Man kann auch bei einem Thema so lange nach Problemen suchen bis es tot geredet ist.

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 11. November 2014 um 16:28:14 Uhr:


...
Die Beschränkung auf 1000m Seehöhe sind rechtlich lediglich ein Nutzerhinweis und keine zwingend einzuhaltende Auflage.
...

Das ist deine Interpretation, so steht es aber nicht im Gutachten.

Dort steht nämlich unter Ziffer 6.2 wörtlich:
"Die in den Tabellen angegebenen Anhängelasten in Verbindung mit den möglichen Steigungen gelten für Höhen bis 1000 m über dem Meeresspiegel (NN)"
Für mich ist das eindeutig und nicht nach Belieben interpretierbar.

Damit ist überhaupt nicht gesagt, dass man solche Strecken nicht befahren könnte, sondern nur, dass man das nicht darf, denn die Beschränkungen berücksichtigen, dass man mit einer ausgeladenen Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug und Anhänger) an einer Steigung in fünf Minuten fünfmal anfahren können muss.

Die stinkende Kupplung kann ich mir bei dieser Anforderung gut vorstellen, bei einer ausgeladenen Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug Opel Omega mit Schaltgetriebe und 1,9 oder 2,1 to Anhänger.

Was in den Bedienungsanleitungen von VW hierzu steht bestätigt doch nur, was ich sage.
Ob und wann tatsächlich für ein Fahrzeug dann "Schluss mit lustig" ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was ein anderes Fahrzeug diesbezüglich leistet, z. B. ein von dir zitierter BMW, hängt wesentlich von der Gesamtübersetzung ab und nicht nur vom Motor (z. B. hatten viele Planierraupen früher nur 60 PS).

Mir ist es aber egal was manch einer diesbezüglich macht, nur empfehlen würde ich das eben nicht.

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