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HIS Eintrag nach Schaden

Themenstarteram 26. Juli 2012 um 22:21

Hallo Zusammen,

wir hatten mit unserem Auto einen Totalschaden, den wir leider nicht repariren konnten. Heute bekomme ich ein Brief von der Versicherung in dem wir hingewiesen wurden, dass wir in der HIS-Datenbank aufgenommen worden sind. Nach dem ich etwas Recherchiert habe, da ich vorher nichts von einer HIS-Datenbank wußte, bin ich schon etwas erschrocken. Auf jeden Fall werde ich mir weitere Auskünfte bei der Versicherung einholen.

Im dem Brief von der Versicherung stand drin, dass nur Angaben vom Fahrzeug gemacht wurden, auch das Amtliche kenntzeichen u.s.w. Außerdem stand drin, dass KEINE Angaben zur Person weiter gegeben wurden. Was macht das jetzt für einen Sinn? Das Auto ist wie schon erwähnt ein totalschaden und die Reparatur wäre zu teuer gewesen, deswegen haben wir es an einem Schrotthändler verkauft. Was bringt nun dieser Eintrag, wenn er nicht auf meine Person verweist? Muss ich mir jetzt sorgen machen, wenn ich noch mal eine neue Auto-Versicherung aufsuchen möchte?

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.

Alex

Beste Antwort im Thema

man kanns auch kurz machen, ist ne vorbeugende maßnahme um versicherungsbetrug zu verhindern..

rest wurde schon genannt. du brauchst dir also keine gedanken machen, dort stehen nur daten zum fahrzeug drin.

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Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:32:57 Uhr:

Darum geht es ja gerade, dass im Fall der Fälle die Versicherung nicht sagt, dass war ohnehin ein Totalschaden, obwohl es technisch wieder hergestellt wurde.

Einfach zu einem Gutachter fahren und sich einen Reparaturbestätigung holen, da wird anhand des Unfallgutachten bestätitg ob es repariert wurde und der Zustand dokumentiert. Danach wird dann wieder auf dieser Basis abgerechnet. Mein Gutachter macht das Konstelos wenn das Unfallgutachten auch von Ihm ist. Damit ist es dann egal was in der HIS steht. Damit ist aber weiterhin dokumetiert das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt was man ja sowieso bei einem Weiterverkauf angeben muss.

MfG

Mike

Und falls jemand seine Einträge sehen möchte oder für seine Fahrzeuge:

http://www.informa-his.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/

MfG

Mike

Zitat:

... Mein Gutachter macht das Konstelos wenn das Unfallgutachten auch von Ihm ist...

Wobei die Kosten ansonsten bei einem Haftpflichtschaden auch vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen sind.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 11. Dezember 2015 um 12:43:44 Uhr:

Dann musst du jetzt Beweise sichern, dass technisch alles optimal ist. Dann wird dies bei einem erneuten Schaden auch anerkannt.

Genau das möchte ich ja erfragen, wie ich hierbei am besten vorgehe.

Zitat:

Auf der anderen Seite will ja auch niemand, dass, falls du dein Auto verkaufst, der neue Besitzer nochmal die optischen Geschichten bei einer Versicherung abrechnet und die Allgemeinheit dies somit zahlen muss.

Die Allgemeinheit muss auch die Anwaltshonorare bezahlen, welche die Versicherungen durch willkürliche Kürzungen verursacht - das will doch auch niemand ;)

Mir ist es ehrlich gesagt egal, wer was wie wo macht. Ich will, dass es bei mir im Fall der Fälle ordentlich läuft!

@e30lion und KSV

Danke für die Infos

am 12. Dezember 2015 um 10:57

Zitat:

@KSV schrieb am 11. Dezember 2015 um 13:37:09 Uhr:

Zitat:

... Mein Gutachter macht das Konstelos wenn das Unfallgutachten auch von Ihm ist...

Wobei die Kosten ansonsten bei einem Haftpflichtschaden auch vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen sind.

Warum sollte ein Versicherer diese Kosten übernehmen?

Zitat:

Warum sollte ein Versicherer diese Kosten übernehmen?

Ganz einfach, weil die Gerichte inzwischen immer öfter entsprechende Urteile fällen. Aufgrund der HIS Datei, ist es für einen Geschädigten wichtig die fachgerechte Reparatur nachzuweisen und dazu gehört auch die Reparaturbestätigung des eigenen Sachverständigen.

am 13. Dezember 2015 um 10:04

Warum sollte ein Schädiger für zusätzliche Sachverständigengebühren aufkommen müssen, nur weil sich der Geschädigte für eine fiktive Abrechnung seines Schadens entscheidet?

Sollte es solche Urteile geben, würde ich sie gern lesen.

Und nur als Anmerkung: die meisten Sachverständigen bestätigen lediglich eine Reparatur des Fahrzeuges und keinesfalls eine sach- und fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des eigenen Gutachtens. Auf dieses Glatteis bewegt sich kaum ein Sachverständiger, insbesondere bei umfangreicheren Schäden mit dem Austausch sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile.

Zitat:

Sollte es solche Urteile geben, würde ich sie gern lesen.

Bitteschön:

- Amtsgericht Dippoldiswalde 4 C 199/15 vom 28.5.2015

- Amtsgericht Fulda 33 C 3/15 (C) vom 5.5.2015

- Amtsgericht Hamburg-Harburg Az.:641 C 47/13 vom 12.12.2014

- Amtsgericht Braunschweig 114 C 469/13 vom 24.07.2013

Hiervon gibt es aber wesentlich mehr Urteile, ich kenne auch kein Urteil indem die Kosten für die Reparaturbestätigung im angemessenen Rahmen abgelehnt wurden.

Zitat:

die meisten Sachverständigen bestätigen lediglich eine Reparatur des Fahrzeuges und keinesfalls eine sach- und fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des eigenen Gutachtens.

Es gibt auch durchaus qualifizierte Reparaturbestätigungen, bei denen zu den einzelnen Positionen grob Stellung genommen wird.

Zitat:

Austausch sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile.

Hierbei kann sich ein Sachverständiger auch die Ersatzteilrechnung vorlegen lassen und das Bauteil sichtbar auf den Zustand alt bzw. neu prüfen und dieses so in der Reparaturbestätigung dokumentieren.

Zitat:

@KSV schrieb am 13. Dezember 2015 um 15:18:29 Uhr:

, ich kenne auch kein Urteil indem die Kosten für die Reparaturbestätigung im angemessenen Rahmen abgelehnt wurden.

Amtsgericht Saarlouis am 13. Juni 2012 (AZ: 28 C 482/12 (70))

AG Mainz vom 15.05.2012, Aktenzeichen: 86 C 113/12

Die Urteile sind aber älter und berücksichtigen nicht die HIS!

Hmmm... also wäre es vielleicht doch nicht verkehrt, die gegnerische Versicherung zu fragen, ob und welche Art von Reperaturbestätigung sie haben wollen und sich eine Kostenübernahmezusage anzufordern?

In meinem Fall ist der Restwert bzw. WBW relativ gering... das Gutachten hat schon 1/4-1/3 des Schadens ausgemacht.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 16. Dezember 2015 um 10:14:37 Uhr:

Hmmm... also wäre es vielleicht doch nicht verkehrt, die gegnerische Versicherung zu fragen, ob und welche Art von Reperaturbestätigung sie haben wollen und sich eine Kostenübernahmezusage anzufordern?

In meinem Fall ist der Restwert bzw. WBW relativ gering... das Gutachten hat schon 1/4-1/3 des Schadens ausgemacht.

Ruf lieber deinen Sachverständigen an und frage ihn ob und wenn ja wie viel er für die Reparaturbestätigung berechnet.

Hallo zusammen,

ich hatte einen Wildschaden, welchen ich fiktiv abgerechnet habe und 4 TEUR ausgezahlt bekommen habe.

Daraufhin bekam ich ein Schreiben, dass meine Fahrzeug Identifikationsnr sowie das Kennzeichne der HIS Datenbank der Versicherungen gemeldet wurden. Der Sinn dahinter ist mir nach eingehender Internetrecherche mittlerweile klar.

Nun aber meine eigentliche Frage:

Wenn ich das Fahrzeug nun für 2 TEUR in einem Fachbetrieb reparieren lassen und aus der Rechnung hervorgeht, dass die Stoßstange, Kotflügel, Motorhaube und Tür - anstatt gegen Neuteile ausgetauscht (gemäß Gutachten) - lediglich instand gesetzt wurden, ist das Fahrzeug bei einem Schaden an gleicher Stelle weiterhin vollumfänglich versichert oder ist die Reparatur dann nach Wertung der Versicherung nicht sach- und fachgerecht da nicht analog Gutachten repariert???

Ansonsten gebe ich das Auto nämlich lieber in die Fachwerkstatt und lasse ihn laut Gutachten reparieren und verzichte auf die 2 TEUR. Das Auto hat repariert einen Wert von ca. 8 TEUR.

Eine Löschung aus der Datenbank erfolgt vermutlich nur nach Einreichung der Rechnung, dass nach Gutachten repariert wurde.

Vielen Dank und Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugeintrag in HIS Datenbank nach fiktiver Abrechnung Wildschaden-Reparaturnachweis ausreichend' überführt.]

Hi,

ich habe etwas ähnliches mit einem Hagelschaden gehabt. Ich habe mir den Schaden auszahlen lassen und dann reparieren lassen.

Anschließend habe auch ich das von Dir erwähnte Schreiben erhalten. Um künftige Ansprüche nicht gemindert zu bekommen, habe ich dann mit der Versicherung (HUK bei mir) Rücksprache gehalten und gefragt, wie sie gerne die Reparatur bestätigt haben möchten. Sie baten dann um eine sog. "Reparatur-Bestätigung" durch die DEKRA meiner Wahl. Dort war ich dann. Der Gutachter hat sich das angesehen und mir die fachgerechte Reparatur bestätigt.

Das habe ich dann bei der Versicherung eingereicht. Damit ist die Sache vom Tisch. Die Kosten für das Gutachten lagen bei rund 100 Euro.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugeintrag in HIS Datenbank nach fiktiver Abrechnung Wildschaden-Reparaturnachweis ausreichend' überführt.]

Besten Dank für die Rückmeldung. Problem ist das die hier unbedingt auf die Rechnung pochen, keine Ahnung warum die so kleinkariert sind. Und hier würde dann nun mal nicht Austausch der betroffenen Teile stehen sondern Instandsetzung.

Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugeintrag in HIS Datenbank nach fiktiver Abrechnung Wildschaden-Reparaturnachweis ausreichend' überführt.]

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