Hilfe wegen Betrug bzw. arglistige Täuschung.

Audi TT 8N

huhu

habe vor ca einem halben Jahr mein Audi TT bei einem Händler gekauft.
Diese hatte mir bestätigt, dass das auto kein Schäden aufweist bzw. kein Unfallfahrzeug ist.

Jetzt hat ein freund von mir welche bei VW arbeitet nachgeschaut was unter mein Fahrzeugidentnr. alles
so gespeichert ist.
Siehe da:
Die komplette Front wurde ausgetauscht + Scheinwerfer + Achse wurde vermessen und eine
Felge wurde ausgetauscht.
Der Ladeluftkühler wurde ersetzt und die Spur der Vorderräder wurde neu eingestellt.

Welche möglichkeiten habe ich nun???

Kennt sich jemand aus?

MfG

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von flpu


Hab jetzt auch nochmals den Kaufvertrag durchgesucht wo definitiv das Auto ohne Vorschäden an mich
verkauft wurde!

ab zum Anwalt..... Da brauchts doch keine lange Diskussion zu.

Zitat:

Original geschrieben von sTTefan


Außerdem handelt es sich nur dann um einen Unfallwagen, wenn das Fahrzeug dadurch einen merkantilen Minderwert hat, d.h. wenn bei Bekanntwerden der Reparatur das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur noch einen geringeren Preis erzielt.

...welcher klar denkende Mensch würde

wissentlich einen TT zum ordentlichen Listenpreis kaufen

, der einen reparierten Frontschaden hat?

Muss schon ein Schachmat sein 😁

Übrigens: Wenn der Schloßträger bei einem Auffahrunfall bricht, dann kannst Du sicher sein, dass angrenzende, obere, Längsträger zu 90% einen mitbekommen und zumindest rückverformt werden müssen.
Das ist einfach karosseriemäßig von den Ingenieuren so gewollt, um Aufprallernergien abzubauen.
Was die Schadenshöhe bei solchen Unfällen anbelangt, sind wir dabei bei weit über 15oo,- €

Schön dass Du darin noch einen Bagatellschaden siehst 😁
Aber belassen wir es einfach dabei..

Ich für meinen Teil weiß, wie ich bei so einer Sache vorgehe. Habe nicht umsonst schon einige Gerichtsurteile zu Hause liegen.. keines zu meinem Ungunsten 🙂

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Zitat:

Original geschrieben von sTTefan


Außerdem handelt es sich nur dann um einen Unfallwagen, wenn das Fahrzeug dadurch einen merkantilen Minderwert hat, d.h. wenn bei Bekanntwerden der Reparatur das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur noch einen geringeren Preis erzielt.
...welcher klar denkende Mensch würde wissentlich einen TT zum ordentlichen Listenpreis kaufen, der einen reparierte Frontschaden hat?

Muss schon ein Schachmat sein 😁

Aber belassen wir es einfach dabei..

Ich für meinen Teil weiß, wie ich bei so einer Sache vorgehe. Habe nicht umsonst schon einige Gerichtsurteile zu Hause liegen.. keines zu meinem Ungunsten 🙂

wahrscheinlich würde jeder von uns versuchen, eine Wertminderung durch zu bekommen. Ist ja auch völlig legitim, nur ob es von Erfolg gekrönt ist, bleibt abzuwarten.

Wenn sonst alles am TT stimmt, wäre mir persönlich egal, ob er eine neue Front bekommen hat oder nicht. Felge, Scheinwerfer und LLK ebenso. Je neuer, desto besser 😁

Stefan

Mir ist das vor 4 Jahren mit meinem SL500 auch passiert. Ich habe den allerdings von Mercedes gekauft und die haben auch Unfallfrei ausgewiesen - Vorschäden nicht bekannt... Ich habe auch keine Minderung bekommen. Nach fast einem Jahr Rechtstreit das Urteil, welches sich auf ein Urteil des OLG Karlsruhe gestützt hat (ich habe die Dokumente nicht hier, muß ich raussuchen), welches wie folgt formuliert war:

Ein "Unfallwagen" wird definiert, wenn an dem Fahrzeug nicht durch Schrauben tauschbare Elemente mechanisch herausgetrennt werden müssen und durch Hilfe von Schweißen erneuert werden. Ebenso ist ein "Unfallwagen" das Fahrzeug, welches Schäden oder Deformierungen an tragenden Teilen aufweist, die durch eine Rcihtbank wieder in den Ursprungszustand gebracht werden müssen.

Gesetzlich ist das als "Vorschaden" zu werten, was du schreibst. Wenn er aber "Vorschäden nicht bekannt" ausgewiesen hat, dann ist die Sache aussichtslos. Man muß also zwischen "Vorschäden nicht bekannt und Unfallwagen, oder reparierter Unfallwagen" unterscheiden. Da gibt es klare Definitionen.

Solange Schweissgerät, Flex und Richtbank nicht erforderlich waren ist es also kein Unfallwagen. Es zählt auch nicht, wenn das Fahrzeug nur zur Kontroll-Vermessung auf der Richtbank war.

CS

Ähnliche Themen

So weit wie ich weiß ist es doch erst ein Unfaller wenn tragende Teile gewechselt bzw. ausgetauscht wurden. Ne neue Front usw. gehört da aber nicht dazu.
Solange das nicht zutrifft wirst wohl nichts machen können.
 
Gruß SM

Zitat:

Original geschrieben von moerf



Übrigens: Wenn der Schloßträger bei einem Auffahrunfall bricht, dann kannst Du sicher sein, dass angrenzende, obere, Längsträger zu 90% einen mitbekommen und zumindest rückverformt werden müssen.
Das ist einfach karosseriemäßig von den Ingenieuren so gewollt, um Aufprallernergien abzubauen.
Was die Schadenshöhe bei solchen Unfällen anbelangt, sind wir dabei bei weit über 15oo,- €

Schön dass Du darin noch einen Bagatellschaden siehst 😁
Aber belassen wir es einfach dabei..

hab ich was überlesen, von wegen gebrochener Schloßträger? Dann bitte ich vielmals um Entschuldigung. Ich habe irgendwie nur gelesen, dass er eine neue Front, neue Scheinwerfer und einen neuen LLK bekommen hat sowie eine neue Felge.

Stefan

Klick

Ich spreche ja auch nicht von Unfallwagen, sondern von nicht unfallfrei!
Zum Thema Bagatellschaden habe ich mich etwas weiter oben ausgelassen.
Der liegt ja nach Anschein nach nicht vor.. ein Frontschaden geht sich meistens niemals mit 5oo,- € aus.

Klick

Klick

Klick

Klick

wie gesagt.. eine anwaltliche Beratung kostet nicht die Welt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von sTTefan


hab ich was überlesen, von wegen gebrochener Schloßträger?

@sTTefan,

nein, das hast Du nicht überlesen.. das steht da auch nirgends.

Aber wie Du weißt, habe ich etwas genauere Definitonen von Unfallreparaturen.. wenn da steht:

neue Front

dann heißt das für mich

Schloßträger vorne, Stoßfänger und Abdeckung für Stoßfänger vorne!

erneuert.

Warum das so ist? Ganz einfach: ein als Stoßfänger bezeichnetes Ersatzteil hat mit der

Abdeckung für den Stoßfänger (landläufig S-Line Front)

nichts zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Bauteile. Der Stoßfänger befindet sich unter der Abdeckung für den Stoßfänger vorne...

Zitat:

Ich habe irgendwie nur gelesen, dass er eine neue Front, neue Scheinwerfer und einen neuen LLK bekommen hat sowie eine neue Felge.

alleine aus dieser Beschreibung sagt mir meine Erfahrung, das der Crash ordentlich war. Wenn bei einem Auffahrunfall der Ladeluftkühler in Mitleidenschaft gezogen wird, ist das schon heftig. Sitzt doch das Teil locker 50cm hinter der Abdeckung für den Stoßfänger.

Für mich ist der TT also nicht mehr unfallfrei. Das wurde beim Verkauf nicht offenbart... Also Kaufpreisminderung ist noch das Geringste, was man da fordern kann.

Kann natürlich aber auch sein, dass die ursprüngliche Beschreibung von @flpu nicht ganz so gemeint war.
Aber das weiß ich ja auch nicht.

so ich liste euch jetzt mal die ganzen Schäden auf nach Positionen:

Karosserie gemessen
Abdeckung für Stoßfanger vorn ausgewechselt und eingebaut
Stossfängerhalter V.R.A ausgewechselt und eingebaut
Träger vorne ausgewechselt und eingebaut
Kotflügel ausgewechselt und eingebaut
Scheinwerfer ersetzt
Schloßträger ausgewechselt und eingebaut
Schloßträger ersetzt
Ladeluftkühler ausgewechselt und eingebaut
Halter Ladelüftkühler ausgewechselt und eingebaut
Lüftführung Ladluftkühler ausgewechselt und eingebaut
Scheibenrad Leichtmetall ersetzt
Kältemittel abgelassen und aufgefüllt
Fahrzeug vermessen
Spur der Vorderräder eingestellt
Front RÜCKVERVORMT
Vorderteil Radhaus Re. Instandges.
Verb-BL u. RAdh. Vo. Re. Instandges.
Karosserie konserviert
Kotflügel vorn U-Schutz aufgetragen
Stossfänger vorne lackiert (v. Rechts)
Kotflügel vorne lackiert (v. Rechts)
Radhaus vorne lackiert (v. Rechts)
Lackierung vorbereitet

sieht nach was größerem aus oda?

japp-ordentlich! Drum Tu´wie Dir geheissen und geh zum Anwalt.. Ruf doch mal bei deiner KFZ Versicherung an. Meine hat mir damals trotz Ermangelung einer Rechtschutz ein kostenloses Beratungsgespräch vermittelt! War top!
Viel Glück

Seh das genauso nicht lange hier rumquatschen, lass das einen Anwalt machen. Bei der Liste lohnt das auj jeden Fall!

Girks

Zitat:

Original geschrieben von flpu


so ich liste euch jetzt mal die ganzen Schäden auf nach Positionen:

Front RÜCKVERVORMT
Vorderteil Radhaus Re. Instandges.
Verb-BL u. RAdh. Vo. Re. Instandges.
Karosserie konserviert
Kotflügel vorn U-Schutz aufgetragen
Stossfänger vorne lackiert (v. Rechts)
Kotflügel vorne lackiert (v. Rechts)
Radhaus vorne lackiert (v. Rechts)
Lackierung vorbereitet

sieht nach was größerem aus oda?

Jo.. und ich hatte , mal wieder.......

Na, wenn das mal, nach gängiger Definition, kein Unfallwagen ist?
Nach dieser Beschreibung tippe ich mal auf, ganz vorsichtig, ca. 6ooo,- € Schadensumme.

Nachdem Du schon die Liste bekommen hast, soll Dein Kumpel einfach mal nach der Betriebsnummer schauen 😉
Damit weißt man auch, wo der Schaden repariert wurde.

Jung, zum dritten Mal.. Geh damit zum Anwalt. Aber schnellstmöglich!

eine frage noch:

darf ich dem Händler den Auszug von Audi der Reparaturhistorie zeigen? (Den ich vom einem bekannten bekommen
hab welcher bei Audi arbeitet)
Ich muss dem händler ja erstmal zeigen was sache ist 🙂
Ich geh danach auf jedenfall zum Anwalt wollte nur erstmal hören was der händler zu sagen hat (fahr mim Vadda hin)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von flpu


eine frage noch:

darf ich dem Händler den Auszug von Audi der Reparaturhistorie zeigen? (Den ich vom einem bekannten bekommen
hab welcher bei Audi arbeitet)

so lange auf dem Ausdruck keine Betriebsnummer drauf steht, woher der Ausdruck stammt..

Aber, ganz ehrlich?

Weshalb willst Du Dein Pulver schon jetzt verschießen? Sage nur, dass Du von einem massiven Frontschaden in Kenntnis gesetzt wurdest. Den Rest sollte ein guter Anwalt erledigen.. Klagsandrohung auf Kaufpreisminderung, setze mal ordentlich an...

Kannst Du den Wisch komplett einscannen und mir mal zumailen?
Vielleicht kann ich Dir was zu sagen.. Machen wir per Mail.

Mail Addi steht in meiner Signatur..

Ziemlich dreist, jemandem ein solches Fahrzeug als unfallfrei zu verkaufen. Dass es sich um einen großen Schaden handelt, steht ausser Frage. Kann man denn solche "Händler" nicht noch zivilrechtlich belangen? Sonst lernen die ja nie aus diesen Aktionen...
Ich hätte mich da mal beim Anwalt informiert, in wie fern man den Kerl noch ausquetschen kann. Dir ist ja neben der engangenen Wertminderung auch ein weiterer finanzieller Schaden enstanden (Fahrten zur Werkstatt/Gutachter, Telefonate,...). Und schließlich hat er dich ja auch skrupellos vera.... also was soll´s!
Aus Erfahrung kann ich dir sagen: Kämpfen lohnt sich! Hol so viel wie möglich aus der Sache raus! Ich habe zwei Jahre lang versucht, einen Neuwagen aufgrund diverser Mängel zu wandeln und der Händler hat sich wehement geweigert! Gutachten wurden erstellt, Anwalt und Landgericht hatten gut zu tun. Am Ende konnte ich (nach 3-jähriger Nutzung) das Fahrzeug mit 2600 Euro "Verlust" zurückgeben. Normalerweise hätte ich locker das doppelte verloren. Das ganze natürlich nur mit ner Rechtschutz.

MfG

Deine Antwort
Ähnliche Themen