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HILFE KFZ Unfall Gegenseite will nicht Zahlen!!!

Hier ist eine unfall skizze von mir (UNFALLBERICHT). Hinter mir war noch eine zeuge der das gesehen hat dass die tür aufgemacht wurde.
Sry wenn ich Rechtschreibfehler habe.

Beste Antwort im Thema

Tja, so  richtig sehe ich jetzt nicht, was wir für Dich tun können.
Du hast einen Anwalt.
Fragen zum Sachstand richtest Du am besten an ihn. Er kennt die Akte.
Momentan fehlen offenbar noch Zeugenberichte. Also wirst Du noch abwarten müssen.

Es steht Aussage gegen Aussage -wobei der Gegner seinen Beifahrer als Zeugen benennen kann.

Die Versicherung wird daher kaum etwas bezahlen, bevor sie die Zeugen angeschrieben und die  Polizeiakte gesehen hat.

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von understatement


(ist aber natürlich nicht unumstößlich):

Wenn die Bezeichnungen "A" und "B" vom Polizeiunfallbericht abgeleitet sind, dann ist das erstmal ganz gut für Dich ... kennzeichnen nämlich ...den Unfallverursacher immer mit "A" ...und Gerichte entscheiden statistisch in mehr als 80% zu Lasten von "A" ... ;-)

Gruß!

Umgestossen:

es gibt keine Vorschrift, dass der Unfallverursacher mit A benannt wird!
Erstens werden Nummern (beginnend mit 01) vergeben und die brauchen nicht in der Reihenfolge der "Schuld" vergeben werden!
Wichtig ist der Eintrag eines mögl. Vergehens gegen Rechtsnormen.
Und daran orientieren sich die Gerichte (meinetwegen auch zu deinen 80%)

Zitat:

Original geschrieben von momo_90



Zitat:

Original geschrieben von understatement


...nur mal so ein Tip (ist aber natürlich nicht unumstößlich):

Wenn die Bezeichnungen "A" und "B" vom Polizeiunfallbericht abgeleitet sind, dann ist das erstmal ganz gut für Dich ...die Bullen (ääähhm, die Polizisten) kennzeichnen nämlich "per default" erstmal den (aus ihrer Sicht vordergründigen) Unfallverursacher immer mit "A" ...und Gerichte entscheiden statistisch in mehr als 80% zu Lasten von "A" ... ;-)

Gruß!

Dankeschön für die Informationen,also vor gericht werde ich auf jedenfall gehen wenn der andere nicht zahlen will.

Meistens geht so was garnicht erst vor Gericht,da es vorher zu einem Vergleich kommt. Der andere muss auch nicht zahlen sondern seine Versicherung und gegen die musst du klagen nicht gegen den Unfallbeteiligten, da du aber anwaltlich vertreten bist wird die Sache seinen rechtlichen Weg laufen

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von momo_90


Dankeschön für die Informationen,also vor gericht werde ich auf jedenfall gehen wenn der andere nicht zahlen will.

Meistens geht so was garnicht erst vor Gericht,da es vorher zu einem Vergleich kommt. Der andere muss auch nicht zahlen sondern seine Versicherung und gegen die musst du klagen nicht gegen den Unfallbeteiligten, da du aber anwaltlich vertreten bist wird die Sache seinen rechtlichen Weg laufen

Der Unfallbeteiligte Versucht ja selber seine eigene Versicherung Zu Überzeugen dass er angeblich keine schuld hätte,er hat nochnichtmals seine versicherung davon informiert dass der eine unfall hatte!er hat meine versicherung angerufen und gesagt das wir eine unfall hatten und das ich schuld habe,ich habe eine schreiben von meinem versicherung bekommen und habe da angerufen,da stellte ich fest dass er da angerufen hat,danach habe ich sein versicherung angerufen und habe den unfall bei der Versicherung Gemeldet,und den schreiben die ich von meinem Versicherung bekommen habe, habe ich bei meinem RA Abgegeben.

Gott der Unfallbericht liest sich als ob das ein sechsjähriger geschrieben hat.
Das ist nicht böse gemeint.

Also wenn der Sohn die Tür aufgemacht hat und du deshalb reingefahren bis in die Tür. Dann gibt es spezielle Unfallspuren, die jede Zeugenaussage im Wagen hinfällig machen. Die Tür dürfte ganz bestimmte Schäden dann aufweisen. Die Mutter kann ja schließlich nicht ständig zu Ihrem Sohn schauen und wo ist überhaupt die Kindersicherung. Das haben doch auch moderne Autos oder?

Natürlich ist das klar dass du deinen Zeugen auch Aussagen lässt.
Im Endeffekt wird es so wie bei meinen Unfall sein.
Mir kam einer so ziemlich in meiner Spur entgegen und er beharrte darauf dass er nicht schuld sei.
Die Polizeit fragte Ihn nur ob wir hier in England sind und was er in meiner Spur zu suchen hat (wir hatten und in einer Kurve getroffen). Er behauptete ich wäre zu schnell gewesen und nur deswegen der Unfall passiert.
Letzendlich hatte ich 25 Minuten später einen Anwaltstermin gehabt, der hat direkt seine Versicherung informiert etc.
Danach kam es zur gerichtsverhandlung gegen Ihn und ich sollte als Zeuge aussagen. 3 Tage vorher hab ich nen schreiben bekommen, dass er es doch eingesehen hat die Strafe zahlte und ich nicht mehr erscheinen musste.

Solche Leute gibt es und versuchen mit allen Mitteln Ihre Prozente so gut wie möglich unten zu halten.

-----------------
So nun zu den A unb B oder 01 und 02.
Es ist in der Regel auch immer vermerkt, wenn die Polizei das Gebühr abnehmen will und der ist aus der Sicht der Polizei der Hauptverursacher des Verkehrsunfall. Das kann natürlich auch die 02 sein. Es kommt drauf an wer zahlen soll.

Das die Gerichte auf 80% kommen, kommt davon dass die Polizei ebend nicht ganz doof ist und natürlich auch Erfahrungen mit Unfällen hat und wenn das eindeutig ist, wird auch im Endeffekt das Gericht das selbe Urteil fällen, welches die Polizei schon angenommen hat und wenn es 80% sind, dann ist das schonmal ein gutes Ergebnis für die Polizeiarbeit da die ebend keinen Gutachter etc vor Ort haben, welches das Gericht eventuell einschaltet.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


...den Unfallverursacher immer mit "A"

es gibt keine Vorschrift, dass der Unfallverursacher mit A benannt wird!

1. heißt das Zitat: "den (aus ihrer Sicht vordergründigen) Unfallverursacher immer mit "A"". Den Teil in Klammern einfach wegzulassen, damit den Sinn zu verändern und das nicht einmal mit "..." sichtbar zu machen, spricht Bände.

2. Wo habe ich das Wort "Vorschrift" benutzt?

Gruß!

PS: ja, es war 01 und 02 ...aber was ändert das am Sinn meiner Aussage?

Zitat:

Original geschrieben von acer2k


Gott der Unfallbericht liest sich als ob das ein sechsjähriger geschrieben hat.
Das ist nicht böse gemeint.

Also wenn der Sohn die Tür aufgemacht hat und du deshalb reingefahren bis in die Tür. Dann gibt es spezielle Unfallspuren, die jede Zeugenaussage im Wagen hinfällig machen. Die Tür dürfte ganz bestimmte Schäden dann aufweisen. Die Mutter kann ja schließlich nicht ständig zu Ihrem Sohn schauen und wo ist überhaupt die Kindersicherung. Das haben doch auch moderne Autos oder?

Natürlich ist das klar dass du deinen Zeugen auch Aussagen lässt.
Im Endeffekt wird es so wie bei meinen Unfall sein.
Mir kam einer so ziemlich in meiner Spur entgegen und er beharrte darauf dass er nicht schuld sei.
Die Polizeit fragte Ihn nur ob wir hier in England sind und was er in meiner Spur zu suchen hat (wir hatten und in einer Kurve getroffen). Er behauptete ich wäre zu schnell gewesen und nur deswegen der Unfall passiert.
Letzendlich hatte ich 25 Minuten später einen Anwaltstermin gehabt, der hat direkt seine Versicherung informiert etc.
Danach kam es zur gerichtsverhandlung gegen Ihn und ich sollte als Zeuge aussagen. 3 Tage vorher hab ich nen schreiben bekommen, dass er es doch eingesehen hat die Strafe zahlte und ich nicht mehr erscheinen musste.

Solche Leute gibt es und versuchen mit allen Mitteln Ihre Prozente so gut wie möglich unten zu halten.

-----------------
So nun zu den A unb B oder 01 und 02.
Es ist in der Regel auch immer vermerkt, wenn die Polizei das Gebühr abnehmen will und der ist aus der Sicht der Polizei der Hauptverursacher des Verkehrsunfall. Das kann natürlich auch die 02 sein. Es kommt drauf an wer zahlen soll.

Das die Gerichte auf 80% kommen, kommt davon dass die Polizei ebend nicht ganz doof ist und natürlich auch Erfahrungen mit Unfällen hat und wenn das eindeutig ist, wird auch im Endeffekt das Gericht das selbe Urteil fällen, welches die Polizei schon angenommen hat und wenn es 80% sind, dann ist das schonmal ein gutes Ergebnis für die Polizeiarbeit da die ebend keinen Gutachter etc vor Ort haben, welches das Gericht eventuell einschaltet.

Hab mich vorher wegen rechtschreibung entschuldigt 🙂😁

Hallo,

ein Vorteil könnte es auch sein, dass "dein" Zeuge eine neutrale Person ist, während der Zeuge deines Unfallgegners sein eigener Sohn ist. Inwieweit die Aussage des Unfallgegners bzw. seines Sohnes als unglaubwürdiger eingestuft wird, liegt allerdins im Ermessen des zuständigen Richters.

Ich würde mir da gar keine Gedanken machen und alles seinen Gang gehen lassen. DU machst am besten gar nichts, ausser abzuwarten. Und sollte es dich doch am Po jucken und du meinst du müsstest irgendwas machen, sprich auf jeden Fall vorher mit deinem Anwalt darüber.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von understatement


1. heißt das Zitat: "den (aus ihrer Sicht vordergründigen) Unfallverursacher immer mit "A"". Den Teil in Klammern einfach wegzulassen, damit den Sinn zu verändern und das nicht einmal mit "..." sichtbar zu machen, spricht Bände.

Wer wird denn gleich so dünnhäutig sein?!

Ich hab nur die wichtigen Teile zitiert, die den Inhalt deines Post am besten wiedergeben.

Und da schreibst du nunmal das der Unfallverursacher von der Polizei IMMER mit A gekennzeichnet, was schlicht und einfach falsch ist!

Da:

1. keine Buchstaben sondern Ziffern für die Unfallbeteiligten verwendet werden
und
2. die Ziffern keine Rückschlüsse auf schuldhaftes Verhalten der Beteiligten schließen lassen. (oder nimmst du bei einem Massenunfall dann 1a, 1b, 1c..., da ja mehrere etwas falsch machen?)

Zitat:

2. Wo habe ich das Wort "Vorschrift" benutzt?

Gruß!

PS: ja, es war 01 und 02 ...aber was ändert das am Sinn meiner Aussage?

Ich schreibe nicht, du hättest das Wort Vorschrift verwendet. Das ist ja wohl ein Zitat aus meinem Post. Und da schreibe ich, dass es keine Vorschrift "Unfallverursacher = A im Unfallbericht" gibt.

Wenn man sich schon auf Auszüge aus einer Gewerkschaftszeitung der Polizei stützt sollte man (aus meiner Sicht zumindest) richtig mit 01....0x arbeiten und nicht A....X nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von momo_90


Der Unfallbeteiligte Versucht ja selber seine eigene Versicherung Zu Überzeugen dass er angeblich keine schuld hätte,er hat nochnichtmals seine versicherung davon informiert dass der eine unfall hatte!

Wenn er nunmal der Meinung ist, dass du schuldhaft den Unfall verursacht hast macht er doch aus seiner Sicht alles richtig!

Und nicht er hat beim Unfall etwas falsch gemacht sondern das Kind auf dem Beifahrersitz bzw. auf dem Sitz hinten rechts!

Zitat:

er hat meine versicherung angerufen und gesagt das wir eine unfall hatten und das ich schuld habe,ich habe eine schreiben von meinem versicherung bekommen und habe da angerufen,da stellte ich fest dass er da angerufen hat,

Wie bereits gesagt, er geht davon aus, dass du den Unfall schuldhaft verursacht hast. Somit ist für ihn deine Versicherung Ansprechpartner.

Zitat:

danach habe ich sein versicherung angerufen und habe den unfall bei der Versicherung Gemeldet,und den schreiben die ich von meinem Versicherung bekommen habe, habe ich bei meinem RA Abgegeben.

Das hättest du aber auch gleich machen können, denn du hast (aus deiner Sicht-soweit hier geschildert) einen Direktanspruch an seine Versicherung und nicht an ihn!

Und abschließend nochwas zum Thema Zeugen:
Zeugen sind sehr schlechte "Beweismittel" im Verfahren. Alles subjektive Empfindunden / Eindrücke gemischt mit eventuellen eigenen Erfahrungen ...
Unter Strich musst du zweifelsfrei nachweisen, dass du nicht zu schnell warst für diese Situation und nicht weiter rechts vom stehenden Auto fahren konntest bzw. das öffnen der Tür für dich unvorhersehbar war und du keine andere Möglichkeit hattest als in diese zu fahren.

Ich habe heute eine schreiben von meinem RA bekommen, Ich hatte die adressen von mein Zeugen abgegeben ich habe 5 Zeugen das wird sich klärenn 😉

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