Hilfe !!! Kaputter Kotflügel kostete 4200,- ???
Ich hatte mit meinem TT vor etwa einem Jahr einen Unfall. Damals bin ich mit Schrittgeschwindigkeit gegen ein fremdes Auto gefahren und hab mir dabei den linken vorderen Kotflügel eingedrückt.
Die Werkstatt hatte daraufhin das Fahrzeug repariert. Die Rechnung machte Euro 4200,- aus !!!
Leider hat meine Kasko nur 1200,- bezahlt, seither liegt die Sache bei Gericht !!!!!!!!!!!!
Jetzt zu meinen Fragen:1) Kann es sein, dass durch einen eingedrückten Kotflügel auch der Ladeluftkühler beschädigt werden kann - wurde nämlich bei der Reparatur ausgetauscht ? 2) Die Stoßstange vorne wurde nur an der Kante ganz leicht beschädigt - wurde auch ausgetauscht und neu lackiert - richtig ?
Da mein TT in Österreich angemeldet und auch versichert war, wurde der Schaden von einer österr. Versicherung besichtigt und reguliert, aber der Wagen in einer deutschen Werkstätte repariert .
Mein großes Problem ist, dass ich nicht weiss, ob die Werkstatt zu viel repariert hat - oder die Versicherung einfach zu wenig bezahlt hat ???????
In 2 Wochen habe ich die Gerichtsverhandlung - wer kann mir weiterhelfen ??????
25 Antworten
- Hat sich ein Schadensgutachter vorher deinen Wagen angeschaut? Welche Versicherung?
- Hat die Werkstatt vorher einen Kostenvoranschlag gemacht oder einfach munter drauf losrepariert ohne dich zu fragen was sie machen soll/darf??
- Audiwerkstatt?
Re: Hilfe !!! Kaputter Kotflügel kostete 4200,- ???
Zitat:
Original geschrieben von maisi41
In 2 Wochen habe ich die Gerichtsverhandlung - wer kann mir weiterhelfen ??????
@maisi,
irgendjemand muss doch auf die erste Schadensumme von 1200,- Euro gekommen sein.
War das ein Gutachter Deiner Versicherung?
Falls ja, muss es also ein Schadensgutachten mit dazu passenden Fotos geben.
Ich würde mich an Deiner Stelle mit Deiner österreichischen Versicherung in Verbindung setzen und um Klärung dieser Fragen bitten.
Überdies ist das auch kein Problem von Dir, sondern von Deiner Versicherung bzw. dem Kläger.
Du solltest vor Gericht keinerlei Aussagen bezüglich der Schadenshöhe in Summe abgeben sondern darauf verweisen, dass Du Laie und kein KFZ Sachverständiger bist, somit diese Frage auch nicht beanworten kannst.
Eine Aussage bezüglich der leichten Beschädigung kannst Du hingegen wohl abgeben.
Es kann schon vorkommen, dass durch den Aufprall ein Kunststoffhalter eines Ladeluftkühlers abbricht.
Dieser wäre damit natürlich nicht mehr reparabel sondern muss ausgetauscht werden.
Solche Schäden können allerdings erst nach Demontage aller vorgebauten Karosserieteile begutachtet werden.
Ob das Schadenbild mit der Rechnung konform geht, darüber werden sich dann die Sachverständigen streiten müssen 😁
Mache Dir keine Sorgen.. für den Schaden muss Deine damalige Versicherung aufkommen.
Und Rechtschutzversicherung hast auch oder? Wegen den Gerichtskosten... sonst wirds ein Horror.
Der Gutachter der Versicherung hat sich vorher den Schaden angeschaut, jedoch nur äußerlich, da war nix zerlegt. Die Werkstatt hat dann einfach drauf los repariert.
Nach Erhalt der Rechnung hat die Versicherung eben dann nur den von ihrem Gutachter geschätzten Schaden von 1300,- bezahlt.
Soweit ich bisher weis, ist es nur eine Angelegenheit zwischen mir und der Werkstatt - die möchten nun einfach die restlichen 3000,-von mir !!???
Es gibt mittlerweile 2 Gutachten, eben das eine vom Versicherungsgutachter und eines von einem vom Gericht beauftragen Gutachters, der eine Schadenshöhe von 3000,- geschätzt hat !
Wem wird der Richter nun glauben ??????
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Eine Werkstatt hat vorher zu fragen was gemacht werden muss/SOLL... und darf nicht drauf losreparieren! Und nebenbei sollte eine gute Werkstatt dann auch einen Kostenvoranschlag machen! Dann könnte sie dir genauso gut neue Reifen aufziehen wenn er schon dasteht und die Bremsen erneuern usw, könnten ja auch nicht mehr ganz in Ordnung sein. Echt lächerlich!
Und du hast ein Gutachten vom Gutachter der Versicherung und bist keine Mann vom (KFZ)Fach, also richtest du dich logischer Weise nach dieser Aussage.
Mich würds echt wundern, wenn du das nachzahlen musst...!!!! Sowas hab ich ja noch nie gehört, dass eine Firma, in dem Fall die Werkstatt, macht was sie will und dann dafür verrechnet.
lg
Zitat:
Original geschrieben von maisi41
Es gibt mittlerweile 2 Gutachten, eben das eine vom Versicherungsgutachter und eines von einem vom Gericht beauftragen Gutachters, der eine Schadenshöhe von 3000,- geschätzt hat !
Wem wird der Richter nun glauben ??????
hm, wem wird es glaube, was dnekst du, glaubst du demjenigen, den du beauftragt hast oder einem, dir unbekannten anderen?
Also....
Der Gutachter wurde vom Gericht beauftragt und ist wohl vereidigt, d.H. er muß seinen Eid dafür hinahlten, dass sein gutachten nach Bestem Wissen gemacht wurde. Dass das Gerciht diesem Gutachter eher glaubt, als einem SV der Versicherung ist doch klar, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von MarcTT
Der Gutachter wurde vom Gericht beauftragt und ist wohl vereidigt, d.H. er muß seinen Eid dafür hinahlten, dass sein gutachten nach Bestem Wissen gemacht wurde. Dass das Gerciht diesem Gutachter eher glaubt, als einem SV der Versicherung ist doch klar, oder nicht?
Schon klar, aber was hat das mit der Tatsache zu tun, dass einen Werkstatt nicht einfach drauf losreparieren kann ohne vorher zu fragen was der Kunde zu reparieren wünscht und das dann lässig in Rechnung stellt!?!?!?!? Da könnte sie wie gesagt gleich einen Totalschaden wieder aufpeppeln und dafür dann eine Rechnung ausstellen mit dem Grund "dachte das gehört repariert". 🙄
Mich würde es wundern wenn das Gericht jemanden zu einer Zahlung einer Leistung verpflichtet, die er nie in Auftrag gegeben hat.
P.s.: ich geh immer noch von dem Punkt aus, dass der Threadersteller nicht zur Werkstatt gesagt hat "repariert den Schaden da vorne mal".
Zitat:
Original geschrieben von shark_2005
.....P.s.: ich geh immer noch von dem Punkt aus, dass der Threadersteller nicht zur Werkstatt gesagt hat "repariert den Schaden da vorne mal".
Und genau da liegt rechtlich der Hund begraben. Das wäre ein Freifahrtschein.
Gruß
TT-Fun
Eben, darum sag ichs ja... ohne KV und ohne definitiver Auftragserteilung schauts gut aus, wenn er wirklich gesagt hat "DER SCHADEN DA gehört repariert, die Versicherung zahlt schon", dann sorry: selber schuld.
Aber maisi41 schreibt "die Werkstatt hat einfach drauf losrepariert", was für mich so klingt wie Wagen hingestellt, auf Gutachten gewartet (auf das wartet normaler Weise auch eine Werkstatt wenn sie nicht selber einen KV macht) und derweilen wurde aber schon losrepariert.
Zitat:
Original geschrieben von shark_2005
P.s.: ich geh immer noch von dem Punkt aus, dass der Threadersteller nicht zur Werkstatt gesagt hat "repariert den Schaden da vorne mal".
@Maisi,
bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege:
Du bist Eigenschadenverursacher mit österreichischer Versicherung?
Die Vorbesichtigung wurde unzureichend, ja eigentlich grob fahrlässig, durchgeführt da der Schadenbereich zur genaueren Prüfung nicht freigelegt, demontiert, wurde?
@Maisi,
Du hast daraufhin das Fahrzeug nach schriftlicher Auftragserteilung an die WS in Deutschland reparieren lassen?
Der vorab unsichtbare Schaden am Ladeluftkühler wurde erst nach Demontage bemerkt, worauf die WS den Ladeluftkühler mit erneuert hat?
Da bleiben schon einige Fragen offen, ohne deren Beantwortung man sich absolut gar kein korrektes Bild machen kann.
Zum Beispiel die Frage, weshalb sich die WS nicht noch einmal rückversichert hat, ob der LLK im Gutachten mit drin steht.
Hatte die WS das Gutachten also nicht vorliegen?
Ich habe den Wagen zur Werkstatt gestellt, dem Kundendienstmann den kaputten Kotflügel gezeigt und gesagt, dieser gehört repariert.
Ich habe weder einen Reparaturauftrag noch eine Abtretungserklärung unterschrieben.
Einen Tag später ist der Gutachter der Versicherung gekommen und hat den Schaden besichtigt.
Dabei war ich nicht und scheinbar auch niemand von der Werkstatt !?
Der gerichtliche Sachverständige hat sein Gutachten nur aufgrund von den damals von der Werkstatt gemachten Fotos erstellt - das Fahrzeug hat er nicht gesehen - das ist schon länger verkauft.
Hab am 08.Sept. den Gerichtstermin - muß schaun, dass ich da irgendwie rauskomme - kann ja wohl nicht sein, dass man eine Vollkasko hat und aber den Großteil der Rechnung selber zahlen muß !!!!!
Zitat:
Original geschrieben von maisi41
Ich habe den Wagen zur Werkstatt gestellt, dem Kundendienstmann den kaputten Kotflügel gezeigt und gesagt, dieser gehört repariert.Ich habe weder einen Reparaturauftrag noch eine Abtretungserklärung unterschrieben.
@Maisi,
verstehe ich das jetzt richtig?
Du hast einen mündlichen Rep-Auftrag erteilt und die WS hat repariert?
Was sind denn das für Schwachmaten?
Ich glaube, das sieht gut aus für Dich. Ohne unterschriebenen Rep.-Auftrag....
*Kopfschüttel*
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Ich glaube, das sieht gut aus für Dich. Ohne unterschriebenen Rep.-Auftrag....
Mag ja sein, dass das ein unkonventionelles (nicht nicht ratsames) Vorgehen war.
Aber kommt es nicht auch ein wenig darauf an, wie die Fahrzeugabholung bzw. Rechnungsbegleichung abgelaufen ist?
Wenn die Rechnung kommentarlos akzeptiert wurde (wissen wir hierzu näheres? habe selbst nur den 2. Thread gelesen), könnte der sw. Peter (zumindest die Beweislast) wieder bei maisi liegen.
Meine unfachmännische Meinung.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von stoff100
Mag ja sein, dass das ein unkonventionelles (nicht nicht ratsames) Vorgehen war.
der ganze Thread wirft ja mehr Fragen auf, als dass wir Antworten darauf geben können.
Mein Tip ist da eigentlich immer, dass man sich zuerst an eine Kfz-Schiedsstelle wendet.
Dort beraten einen die Profis kostenlos und falls man dann wirklich noch vor Gericht will / muss, hat man schon die Argumente der Gegenseite für sich gehört.
Was mich an der ganzen Sache stutzig macht ist, dass kein unterschriebener Rep.-Auftrag vorliegen soll, dass die Werkstatt nach Demontage der Teile keine neue Kalkulation an die Versicherung gemeldet haben soll, das keine erneute Besichtigung durch einen GA stattgefunden haben soll, dass es keine unterschriebene Abtretungserklärung geben soll, etc. etc.
Ich bin einmal auf den Ausgang der Sache gespannt.