HILFE! Bin geblitzt worden, was jetzt?
Hi zusammen!
Komm gerade von der CeBIT nach Hause. Dummerweise hab ich mich auf dem nach Hauseweg etwas verfahren (falsche Autobahnabfahrt). Dabei bin ich auf ner "Landstraße."? in einer 80er Zone mit ca. 100 Km/h geblitzt worden. Das dumme ist, ich bin noch in der Probezeit. Mit was muss ich rechnen?
Ich bin mir nichtmal sicher ob's ne 80er Zone war. Könnte genauso gut ne 60er oder 70er gewesen sein. Naja, jedenfalls bin ich ca. 100 gefahren.
Wer weiß was auf mich zukommt?
Danke
Gruß
Thomas
57 Antworten
Ok, thx.
Dann werd ich wohl die Nachschulung machen. Muss ja nicht noch unnötig jemand mit reinziehen.
Danke
Gruß
Thomas
Hi,
Nachschulung ist außerorts erst ab 26 km/h
zu schnell soweit mir bekannt also musst
du keine Nachschulung machen
Innerorts wären schon ab 21 km/h ne Nachschulung
fällig..
Zitat:
Original geschrieben von BMW325i_Cabrio
Hi!
Kann schon sein? Aber bitte beachten, ich bin noch in der Probezeit!
Gruß
Thomas
Hi,
das ist mir schon klar, hatte es auch selber
alles am Hals 😉
Ähnliche Themen
Aha, dann besteht ja vielleicht doch noch Hoffnung!
Haben die aber nicht an dem ganzen Bußgeld- und Punkekatalog was verändert?
Gruß
Thomas
hhhm scheint sich einiges geändert zu haben, die spinnen echt
wie gesagt....mach Dir keinen Kopf über Sachen auf die Du keinen Einfluß hast....wenn´s blöd kommt.....hast in 6-8 Monaten spätestens nen Brief vom Verkehrsamt....wenn Du nen netten Sachbearbeiter hast....dann schliesst der die Akte
Gruß
Hi!
@Path: Es hat keine 6-8 Monate gedauert, heute ist ein Brief gekommen:
===
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihnen wird vorgeworfen, am 22.03.04, um 19:58 Uhr, in FLIEDEN B40 (I. H, EINM. FULDAER STR.) I. R. FRANKFURT/MAIN (302), als Führerin/Führer des Pkw XX-XX-XXX
folgende Ordnungswiedrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h.
Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 84Km/h.
Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 Km/h.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; BKat.
Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Frontfoto
Zeuge/Zeugin: HPB HEIMBRODT, ÖOB FLIEDEN
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswiedrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswiedrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Angagen zu Ihrer Person im Anhörungsbogen (durch Ausfüllen der Nr. 1 auf der Rückseite zu berichtigen oder zu vervollständigen, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden. Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Falls Sie sich zu der Beschuldigung äußern, wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äußerung der Behörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Wenn Sie die Ordnungswiedrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien der verantwortlichen Person unter "Angabe zur Sache" (siehe Rückseite) mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet.
Im übrigen kann dem Halter/der Halterin eines Kfz bei Verkehrsverstößen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, wenn nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31a StVZO).
===
So und jetzt?
Soll ich mich zu dem Vorgang äußern oder die Füße stillhalten?
Danke
Gruß
Thomas
na ja, da das nur ne owi ist, bezahl den scheiß und lern draus, sonst wirds nur noch teurer....
Hi!
Was heißt hier nur ne Owi?
Ich war 24 Km/h zu schnell, das macht doch nen Punkt; und da Probezeit....Nachschulung!? Oder?
Gruß
Thomas
jo, der nachschulungswisch wird wohl nach ner zeit noch ins haus flattern...
soweit ich weiß gibt es erst Punkte bei Straftaten, und nicht bei Owi. Früher gabs ab 75 Dm nen Punkt, denke mal heute ab 40 €. Abwarten was du bezahlen musst. Ich glaube nicht das es da nen Punkt git, Es sei den ich irre mich völlig!
http://www.verkehrsportal.de/.../bussgeldrechner.cgi?...
hm ja, dann gibts wohl doch ne nachschulg, ich muss mal drigend mein vk.recht auffrischen.komisch bei na owi