Hilfe beim Caddy Kauf
Hallo zusammen,
ich brauche etwa Hilfe bei der Entscheidung einen Caddy Maxi zu kaufen.
Wir haben eine 3 jährige schwerbehinderte Tochter, aktuell wird es immer schwerer sie zu "transportieren" und von daher soll auf kurz oder lang ein neues Auto her.
Das Fahrzeug soll die Möglichkeit für einen rollstuhlgerechten Umbau haben.
So kommt ja fast nur der Caddy Maxi in Frage.
1. Welcher Motor
Das Auto wird eigentlich nur in der Stadt beweget, keine Berge na Flachland und i.d.R. nichtm ehr als 10Tkm im Jahr.
Also eingetlich der 1.2 TSI oder doch nicht ?!
Wenn ja, mit BMT oder ohne ?
2. Ausstattung
Das ist ja sicher Ansichtssache, aber der CUP hat eigentlich alles was wir wollen, jedoch sind die Preise ja sehr stark gestiegen. Habt Ihr da noch eine Idee? Vielleicht einen EU Import?
3. EU Import?
Ja oder Nein ? Was muss man beachten ?
Danke für Eure Hilfe !
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von transarena
Dazu mal die Frage:
Muß dazu nicht der Fahrzeughalter 100% Behinderung haben?
Oder reicht es wenn ein Familienangehöriger (Kind) behindert ist ?
Wann gillt die KFZ- Steuer Befreiung ?
Ja, man kann das Auto auf das behinderte Kind zulassen. Soweit ich weiß muss das Kind dann nicht immer an Bord sein, aber die Fahrten müssen "für" das Kind sein, also für mal einkaufen seh ich kein Problem.
Die Steuerbefreiung gilt ab dem Tag der Zulassung auf das Kind.
§3a KraftStG: Steuerbefreiung/-ermäßigung nur für ein Fahrzeug (Zulassung auf Schwerbehinderten!) und nur auf Antrag bei den Versorgungsämtern. Sie entfällt bei Kfz-Benutzung zur Beförderung von Gütern oder durch andere Personen, die nicht mit Fortbewegung/Haushaltsführung des Behinderten in Zusammenhang stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Tobber83
Also das Auto muss auf die behinderte Person zugelassen werden. Der Grad der Behinderung spielt glaub ich keine Rolle. Wenn es aber ein Kind ist (wie in meinem fall), dann darfst du das Fahrzeug nicht ohne die behinderte Person bewegen. Also nur wenn das Kind mit im Auto sitzt.
Von zoll.de: "Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen."
Zitat:
Original geschrieben von caddy2k12
Von zoll.de: "Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen."
Womit doch Quasi der pflegende Elternteil sämtliche Fahrten damit auch ohne Kind machen darf, da zur Haushaltsführung notwendig.
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Ob man sich mit dieser Frage ernsthaft auseinander setzen muss?😕
Ist es nicht viel eher nur rein theoretischer Natur.😉
Zitat:
Womit doch Quasi der pflegende Elternteil sämtliche Fahrten damit auch ohne Kind machen darf, da zur Haushaltsführung notwendig.
Na ja, wenn Papa und Mama mit ihrem Caddy und Campingausrüstung in der Toscana rumgondeln, während das Kind bei Oma ist, hat das mit Haushaltsführung wohl nichts mehr zu tun. 😉