Hilfe! Autohaus will 1350€ nach Teilzahlung der gegnerischen Versicherung nach unverschuldetem Unfa

Hi,
bin gerade mal gelinde entsetzt. Hatte im November 13 einen unverschuldeten Totalschaden, keine Mitschuld. Nach dem die gegnerische Versicherung nur einen Teil der Rechnung des abschleppenden Autohauses bezahlte, will das Autohaus jetzt den Rest von mir. Dabei habe ich mich von vornherein ständig rückversichert, dass auf uns keine Kosten für Abschleppen und Mietwagen zukommen.
Allerdings ist die Rechnung auch extrem happig. Insgesamt soll der Spaß ca. 2500€ kosten. Die Versicherung hat bisher für den Mietwagen (Opel Combo für 10 Tage) und das Abschleppen von Gerolstein nach Hochscheid (nächste Vertragswerkstatt) schon fast 1200€ bezahlt und weigert sich jetzt, weitere Kosten anzuerkennen. Anwalt ist von Anfang an dabei. Scheint aber entweder unfähig oder machtlos zu sein. Gegnerische Versicherung ist übrigens die Allianz. Angeblich soll die in letzter Zeit immer mehr Probleme bei der Schadensregulierung machen (laut Autohaus und Abschlepper).
Das kann doch nicht sein, dass ich jetzt noch 1350€ bezahlen muss? Wie gehe ich am besten vor? Schiedsstelle und eigenen Rechtsschutz beauftragen?

Einen Widerspruch habe ich bereits abgeschickt. Habe noch einmal darauf hingewiesen, dass wir nur erstattungsfähige Leistungen in Anspruch nehmen wollten. Unsererseits sind alle notwendigen Unterlagen und Leistungen erbracht worden.
Was kosten denn Mietwagen und Abschleppen in der Regel? Kommt mir extrem teuer vor. Hätte mir das Autohaus vorher gesagt, dass da solche Kosten auf mich zukommen könnten, hätte ich wortlos aufgelegt und eine andere Lösung gefunden. Inwieweit ist das Autohaus an die eigenen Versprechungen gebunden?

Nachtrag: Gutachten etc. und sonstige Schadensregulierung sind soweit abgeschlossen und war erträglich. Es geht hier um die reinen Abschlepp- und Mietwagenkosten nach unverschuldetem Unfall.

Beste Antwort im Thema

Hi,
danke für deinen superprofessionellen und vor allem extrem hilfreichen Beitrag 😕. Den habe ich gerade noch gebraucht. Übrigens, professionell zitiert hättest du, wenn du in meinem Zitat, dass Zitat des Briefes erkennbar gelassen hättest.

Ich weiß ja nicht, wie viele Unfälle du so pro Tag hast. War mein erster seit ca. 30 Jahren und der letzte überhaupt nicht vergleichbar. Habe mich von allen Seiten beraten lassen (kurz nach dem Unfall vielleicht auch noch geschockt). Der letzte Berater (empfohlen) war der noch tätige Anwalt. Habe alles genau nach "Beratung" gemacht. Mir da jetzt schon fast beleidigende Vorhaltungen zu machen, finde ich eigentlich nicht nur unpassend, sondern milde ausgedrückt unverschämt.

Aber ich bin lange genug hier bei MT unterwegs. Eigentlich hat jedes Forum seine "Honks". Deshalb sollte und werde ich in Zukunft nach dem Motto verfahren: "Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal". Es gibt ja immer noch die manchmal sehr hilfreiche Ignorieren-Funktion.

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ganz ehrlich, du bist ne ******. rückst hier nur allmählich mit infos raus, immer was neues, OBWOHL das schon ein halbes jahr her ist. echt zu geil. die rechnung liegt beim anwalt. na dann geh hin und hol sie dir! quatsch mal mit dem. einen widerspruch schon losgeschickt? wohl nicht übern anwalt?
verstehe ich nicht, wie du da so tatenlos agierst. halbes jahr hast du jetzt stress am kopf, weil du eventuell 1800 euro zahlen musst (anwaltkosten nicht vergessen). und du verkrichst dich lieber.

Hi,
warum das alles so lange dauert bleibt mir verborgen. Und die Rechnung über die ausstehende Zahlung habe ich erst am Montag bekommen. Aber es gibt erstmal Entwarnung. Mein Anwalt ließ mir mitteilen, dass die zuständige Sachbearbeiterin der gegnerischen Versicherung im Urlaub war. Jetzt käme noch einmal Bewegung in die Sache. Auch das Autohaus hat auf meinen leicht entsetzten Brief reagiert. Man wollte mich nur auf die ausstehende Zahlung aufmerksam machen.

"Sehr geehrte Familie xxxx,

leider hat die Versicherung nur ein Teil der Rechnungen bezahlt. Ich habe Ihren Rechtsanwalt dann angerufen, der hat mir aber keinerlei Auskunft gegeben. Deshalb habe ich mich nun an Sie gewendet, damit auch Sie wissen, dass noch ein Teil der Rechnungen offen ist. Den Rechtsanwalt halte ich in Sachen Mietwagen auch nicht für sehr kompetent, aber der ist nun mal an der Sache dran. Ich habe auch keinerlei Begründung ,warum der Rest nicht bezahlt wird. ( Abschleppkosten, Mietwagen) Gerne können Sie mich unter der Telefonnumer xxx anrufen.

Mit freundlichen Grüßen"

So gesehen passt der Beitrag von Higgi ganz gut: (...) "Die Antwort des Vermieters (gut dass ich saß!) ließ mich dann ganz schnell an der Seriösität der Firma zweifeln! Der sagte doch allen Ernstes zu mir "Wir setzen erstmal den höchstmöglichen Preis an! Macht eine Versicherung dann Probleme, reduzieren wir das im Nachhinein so dass ihnen [also mir] kein Schaden entstehen würde..." " (...)

Vielen Dank bisher für alle Gedanken und Tipps. Mit Ausnahme des letzten Beitrags!

Zitat:

Original geschrieben von Eifelswob


Den Rechtsanwalt halte ich in Sachen Mietwagen auch nicht für sehr kompetent, aber der ist nun mal an der Sache dran. Ich habe auch keinerlei Begründung ,warum der Rest nicht bezahlt wird. ( Abschleppkosten, Mietwagen)

Eine Firma, die einen Brief mit derartigem Inhalt an einen Kunden schreibt, disqualifiziert sich selbst.

Hier sind offensichtlich alle Parteien ziemlich unprofessionell: Die Firma (s.o.), der Rechtsanwalt, der sich hinhalten lässt, die Versicherung, die keine Urlaubsvertretung hat, und der Te, der in Panik ist, weil er etwas bezahlen soll.

O.

Hi,
danke für deinen superprofessionellen und vor allem extrem hilfreichen Beitrag 😕. Den habe ich gerade noch gebraucht. Übrigens, professionell zitiert hättest du, wenn du in meinem Zitat, dass Zitat des Briefes erkennbar gelassen hättest.

Ich weiß ja nicht, wie viele Unfälle du so pro Tag hast. War mein erster seit ca. 30 Jahren und der letzte überhaupt nicht vergleichbar. Habe mich von allen Seiten beraten lassen (kurz nach dem Unfall vielleicht auch noch geschockt). Der letzte Berater (empfohlen) war der noch tätige Anwalt. Habe alles genau nach "Beratung" gemacht. Mir da jetzt schon fast beleidigende Vorhaltungen zu machen, finde ich eigentlich nicht nur unpassend, sondern milde ausgedrückt unverschämt.

Aber ich bin lange genug hier bei MT unterwegs. Eigentlich hat jedes Forum seine "Honks". Deshalb sollte und werde ich in Zukunft nach dem Motto verfahren: "Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal". Es gibt ja immer noch die manchmal sehr hilfreiche Ignorieren-Funktion.

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Zitat:

Original geschrieben von Eifelswob


Hi,
danke für deinen superprofessionellen und vor allem extrem hilfreichen Beitrag 😕. Den habe ich gerade noch gebraucht. Übrigens, professionell zitiert hättest du, wenn du in meinem Zitat, dass Zitat des Briefes erkennbar gelassen hättest.

Ich weiß ja nicht, wie viele Unfälle du so pro Tag hast. War mein erster seit ca. 30 Jahren und der letzte überhaupt nicht vergleichbar. Habe mich von allen Seiten beraten lassen (kurz nach dem Unfall vielleicht auch noch geschockt). Der letzte Berater (empfohlen) war der noch tätige Anwalt. Habe alles genau nach "Beratung" gemacht. Mir da jetzt schon fast beleidigende Vorhaltungen zu machen, finde ich eigentlich nicht nur unpassend, sondern milde ausgedrückt unverschämt.

Aber ich bin lange genug hier bei MT unterwegs. Eigentlich hat jedes Forum seine "Honks". Deshalb sollte und werde ich in Zukunft nach dem Motto verfahren: "Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal". Es gibt ja immer noch die manchmal sehr hilfreiche Ignorieren-Funktion.

Kann Dir im Wesentlichen nur beipflichten.

Das Problem ist eigentlich eine Werkstatt zu beauftragen, die alles weitere wie Mietwagen, Gutachter und Rechtsanwalt vermittelt.

Das sind zu 99 % immer finanzielle Interessen, die dahinterstehen. Ich habe wirklich während meiner aktiven beruflichen Zeit keinen einzigen Anspruchsteller angetroffen, der z. B. wusste, was der Mietwagen kostet. Die Werkstatt sagte nur dem Kunden, dass alles in Ordnung geht. Der Unfallersatztarif ist mehr als doppelt so teuer, wie der Normaltarif. Einige Autohäuser oder Vermieter berechnen absichtlich Mondpreise, da die Versicherung sowieso kürzt. An den Kunden werden nach der Kürzung äußerst selten Forderungen gestellt.

Zu dem Niveau einiger User kann ich auch nur beipflichten. Ist das Gleiche wie im wirklichen Leben. Es gibt immer Experten, die ihr eingeschränktes Rechtsempfinden als Wissen verkaufen und sich so profilieren wollen.

Viele Grüße von Klaus

Zitat:

Original geschrieben von germania47



Zu dem Niveau einiger User kann ich auch nur beipflichten. Ist das Gleiche wie im wirklichen Leben. Es gibt immer Experten, die ihr eingeschränktes Rechtsempfinden als Wissen verkaufen und sich so profilieren wollen.

Viele Grüße von Klaus

Als vom TE direkt Angesprochener bitte ich Dich darzulegen, wo ich in meinem Beitrag rechtlichen Rat oder meine rechtliche Einschätzung gegeben habe. Ich vermag hierzu nicht ein Jota zu erkennen.

Lediglich zur geschäflichen Abwicklung des Versicherungsfalles hatte ich mich geäussert.

Es ist Deine Sache und die des Te, wenn Ihr es in Ordnung findet, dass ein Auftragnehmer den Rechtsanwalt des Auftraggebers als inkompetent hinstellt, oder wenn eine Versicherungsgesellschaft eine Routineanfrage mit Hinweis auf Urlaub des Bearbeiters abwimmelt. Aber beschwert Euch dann nicht, wenn es zu langatmigen Auseinandersetzungen kommt.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von germania47



Zu dem Niveau einiger User kann ich auch nur beipflichten. Ist das Gleiche wie im wirklichen Leben. Es gibt immer Experten, die ihr eingeschränktes Rechtsempfinden als Wissen verkaufen und sich so profilieren wollen.

Viele Grüße von Klaus

Als vom TE direkt Angesprochener bitte ich Dich darzulegen, wo ich in meinem Beitrag rechtlichen Rat oder meine rechtliche Einschätzung gegeben habe. Ich vermag hierzu nicht ein Jota zu erkennen.
Lediglich zur geschäflichen Abwicklung des Versicherungsfalles hatte ich mich geäussert.

Es ist Deine Sache und die des Te, wenn Ihr es in Ordnung findet, dass ein Auftragnehmer den Rechtsanwalt des Auftraggebers als inkompetent hinstellt, oder wenn eine Versicherungsgesellschaft eine Routineanfrage mit Hinweis auf Urlaub des Bearbeiters abwimmelt. Aber beschwert Euch dann nicht, wenn es zu langatmigen Auseinandersetzungen kommt.

O.

Sorry, Du warst nicht gemeint und hattest eine Dankeklick von mir.

Gebe aber zu, dass meine Ausdrucksweise für Dich missverständlich war.

Nichts für Ungut: Klaus

Zitat:

...
Den Rechtsanwalt halte ich in Sachen Mietwagen auch nicht für sehr kompetent, aber der ist nun mal an der Sache dran. Ich habe auch keinerlei Begründung ,warum der Rest nicht bezahlt wird.
...

autsch.. hier hat sich die werkstatt selbst ins abseits geschossen.. der grund des problemes ist doch die werkstatt selbst, und nicht der anwalt.. was da teilweise an mietwagenbeträgen berechnet werden ist der reinste wahnsinn.. hier wird nur klagen helfen.. der tagessatz scheint hier schon fast sittenwidrig

viel erfolg

Zitat:

Original geschrieben von beachi



Zitat:

...
Den Rechtsanwalt halte ich in Sachen Mietwagen auch nicht für sehr kompetent, aber der ist nun mal an der Sache dran. Ich habe auch keinerlei Begründung ,warum der Rest nicht bezahlt wird.
...

autsch.. hier hat sich die werkstatt selbst ins abseits geschossen.. der grund des problemes ist doch die werkstatt selbst, und nicht der anwalt.. was da teilweise an mietwagenbeträgen berechnet werden ist der reinste wahnsinn.. hier wird nur klagen helfen.. der tagessatz scheint hier schon fast sittenwidrig
viel erfolg

Und wer soll Deiner Ansicht nach verklagt werden. Die Versicherung oder das Mietwagenunternehmen? Der TE war doch nicht gezwungen so teuer anzumieten.

Klaus

er muss natürlich die versicherung verklagen.. ist doch logisch, oder?

Zitat:

Original geschrieben von beachi


er muss natürlich die versicherung verklagen.. ist doch logisch, oder?

Also der Miewagenpreis ist sittenwidrig und die Versicherung muss auf Zahlung dieses sittenwidrigen Betrages verklagt werden. Die Argumentation ist mir zu kompliziert.

lol.. du bist scheinbar schwer von begriff..
die sittenwidrigkeit prüft natürlich das gericht.. ich hab hier nur ne these aufgestellt..
und jetzt leg dich wieder hin^^

Zitat:

Original geschrieben von beachi


lol.. du bist scheinbar schwer von begriff..
die sittenwidrigkeit prüft natürlich das gericht.. ich hab hier nur ne these aufgestellt..
und jetzt leg dich wieder hin^^

Danke, Du hast mich mit der Beantwortung nicht enttäuscht.

Kennst Du eigentlich die Phorenregeln hinsichtlich der Groß und Kleinschreibung?

Ich schreibe mit einem Smartphone und es klappt merkwürdigerweise.

Übrigens: Um zu prüfen ob Sittenwidrigkeit vorliegt, bedarf es üblicherweise einer Feststellungsklage.

Grüße von Klaus, der immer noch liegt.

Hallo,

falls es dir noch hilft. Ich arbeite bei einem Verkehrsanwalt.
Wichtig wäre in Sachen Mietwagenkosten, wo war der Unfall? Demnach wäre ein bestimmtes Gericht zuständig und zu den Mietwagenkosten gibt es eine Rechtssprechung. Entweder "Schwacke" oder das "aritmethische Mittel zwischen Fraunhofer & Schwacke".

Schau mal auf deiner Mietwagenrechnung, ob dort eine "Fahrzeug-Gruppe" steht. Dann teile mir am besten noch mit ob Zusatzkosten entstanden sind (Zustellen/Abholen/Zweitfahrer/Winterreifen......) mit und dann kann ich dir in Sache Mietwagen schonmal weiterhelfen.

LG Julia

http://www.bs-law.de/...ur-aufklaerungspflicht-des-autovermieters.html

lies das mal

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