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Hilfe! Autohaus will 1350€ nach Teilzahlung der gegnerischen Versicherung nach unverschuldetem Unfa

Themenstarteram 16. Juni 2014 um 18:18

Hi,

bin gerade mal gelinde entsetzt. Hatte im November 13 einen unverschuldeten Totalschaden, keine Mitschuld. Nach dem die gegnerische Versicherung nur einen Teil der Rechnung des abschleppenden Autohauses bezahlte, will das Autohaus jetzt den Rest von mir. Dabei habe ich mich von vornherein ständig rückversichert, dass auf uns keine Kosten für Abschleppen und Mietwagen zukommen.

Allerdings ist die Rechnung auch extrem happig. Insgesamt soll der Spaß ca. 2500€ kosten. Die Versicherung hat bisher für den Mietwagen (Opel Combo für 10 Tage) und das Abschleppen von Gerolstein nach Hochscheid (nächste Vertragswerkstatt) schon fast 1200€ bezahlt und weigert sich jetzt, weitere Kosten anzuerkennen. Anwalt ist von Anfang an dabei. Scheint aber entweder unfähig oder machtlos zu sein. Gegnerische Versicherung ist übrigens die Allianz. Angeblich soll die in letzter Zeit immer mehr Probleme bei der Schadensregulierung machen (laut Autohaus und Abschlepper).

Das kann doch nicht sein, dass ich jetzt noch 1350€ bezahlen muss? Wie gehe ich am besten vor? Schiedsstelle und eigenen Rechtsschutz beauftragen?

Einen Widerspruch habe ich bereits abgeschickt. Habe noch einmal darauf hingewiesen, dass wir nur erstattungsfähige Leistungen in Anspruch nehmen wollten. Unsererseits sind alle notwendigen Unterlagen und Leistungen erbracht worden.

Was kosten denn Mietwagen und Abschleppen in der Regel? Kommt mir extrem teuer vor. Hätte mir das Autohaus vorher gesagt, dass da solche Kosten auf mich zukommen könnten, hätte ich wortlos aufgelegt und eine andere Lösung gefunden. Inwieweit ist das Autohaus an die eigenen Versprechungen gebunden?

Nachtrag: Gutachten etc. und sonstige Schadensregulierung sind soweit abgeschlossen und war erträglich. Es geht hier um die reinen Abschlepp- und Mietwagenkosten nach unverschuldetem Unfall.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. Juni 2014 um 21:41

Hi,

danke für deinen superprofessionellen und vor allem extrem hilfreichen Beitrag :confused:. Den habe ich gerade noch gebraucht. Übrigens, professionell zitiert hättest du, wenn du in meinem Zitat, dass Zitat des Briefes erkennbar gelassen hättest.

Ich weiß ja nicht, wie viele Unfälle du so pro Tag hast. War mein erster seit ca. 30 Jahren und der letzte überhaupt nicht vergleichbar. Habe mich von allen Seiten beraten lassen (kurz nach dem Unfall vielleicht auch noch geschockt). Der letzte Berater (empfohlen) war der noch tätige Anwalt. Habe alles genau nach "Beratung" gemacht. Mir da jetzt schon fast beleidigende Vorhaltungen zu machen, finde ich eigentlich nicht nur unpassend, sondern milde ausgedrückt unverschämt.

Aber ich bin lange genug hier bei MT unterwegs. Eigentlich hat jedes Forum seine "Honks". Deshalb sollte und werde ich in Zukunft nach dem Motto verfahren: "Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal". Es gibt ja immer noch die manchmal sehr hilfreiche Ignorieren-Funktion.

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29 Antworten
am 16. Juni 2014 um 18:45

Lt. Googlemaps sind es 86km + 10 Tage Miete FzgArt Opel Combo = 1200€ halte ich für angemessen.

Frage:

Was zahlt die Haftpflichtversicherung für was?

Mit welcher Begründung kürzt sie die Rechnung des Autohauses im Regulierungsschreiben?

Handelt es sich um einen Totalschaden?

Lässt Du reparieren?

Was sagt das Gutachter zur Wiederbeschaffungsdauer / Reparaturdauer?

Wie lange hast Du das Fahrzeug angemietet?

Was berechnet das Autohaus für was?

Was hast Du Dir als Mietwagen genommen?

Bedenke, das Du vermutlich Vertragspartner des Autohauses bist (Du hast doch den Auftrag zum Abschleppen gegeben und den Mietwagenvertrag unterschrieben, oder?) und somit erster Ansprechpartner für die Forderung des Autohauses bist. Wenn die Versicherer also zu recht nicht zahlt, dann muss Du zahlen. Ggf. Ratenvereinbarung treffen.

Grundsätzlich sollte aber eigentlich Dein Anwalt das regeln.

Gruß Phaeti

Hallo,

Ich bin der Meinung du musst die gegnerische Versicherung anssprechen weil die

ist dafür zuständig.

Das Autohaus wendet sich natürlich an dich weil es ja dein Auto ist das dort

repariert wurde.

Wenn es mit der Versicherung Schwierigkeiten geben sollte musst du eine Anwalt

einschalten den dann natürlich auch im Endeffekt die Versicherung bezahlen

muss.

Natürlich musst du eventuell erst mal in Vorkasse gehen.

Seelze 01

Themenstarteram 16. Juni 2014 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Lt. Googlemaps sind es 86km + 10 Tage Miete FzgArt Opel Combo = 1200€ halte ich für angemessen.

 

Grundsätzlich sollte aber eigentlich Dein Anwalt das regeln.

Gruß Phaeti

Hi,

danke erstmal! Ungefähr diese Summe hat die Allianz des Gegners ja auch bereits bezahlt. Das Autohaus will aber insgesamt knapp 2500€!!! Anscheinend sind da Kosten aufgeführt, die nicht akzeptiert werden. Genaue Angaben kann ich momentan nicht machen, weil gerade alles beim Anwalt liegt. Es geht auf jeden Fall nur ums Abschleppen und 10 Tage Mietwagen. Knapp 1200€ wurden bereits bezahlt, 1350€ soll ich jetzt aus eigener Tasche bezahlen. Das kann doch nicht wahr sein?

Habe eine detaillierte Rechnung angefordert. Auf der aktuellen stehen nur zwei Rechnungsnummern und die Summen. Hier liegt aber kein Irrtum vor. Alles andere wurde geregelt.

am 16. Juni 2014 um 19:05

Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, dann frage die doch mal, ob sie eine Klage gegen den Unfallverursacher übernehmen.

Hatte ich mal im letzten Jahrhundert gemacht und das hatte dann die Gegnerischen nicht gerne gesehen, als ihr VN sich bei der Geschäftsleitung beschwerte, weshalb sie dann ganz schnell "zahm" wurde und zahlte.

Hallo,

hast du dir den Anwalt selber besorgt, oder ist der von der Werkstatt vermittelt worden?

Liebe Grüße

Herbert

am 16. Juni 2014 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Eifelswob

Hi,

danke erstmal! Ungefähr diese Summe hat die Allianz des Gegners ja auch bereits bezahlt. Das Autohaus will aber insgesamt knapp 2500€!!! Anscheinend sind da Kosten aufgeführt, die nicht akzeptiert werden. Genaue Angaben kann ich momentan nicht machen, weil gerade alles beim Anwalt liegt. Es geht auf jeden Fall nur ums Abschleppen und 10 Tage Mietwagen. Knapp 1200€ wurden bereits bezahlt, 1350€ soll ich jetzt aus eigener Tasche bezahlen. Das kann doch nicht wahr sein?

Habe eine detaillierte Rechnung angefordert. Auf der aktuellen stehen nur zwei Rechnungsnummern und die Summen. Hier liegt aber kein Irrtum vor. Alles andere wurde geregelt.

Hey Eifelswob,

bitte beworte die Fragen - unabhängig davon, ob du meinst das es von Relevanz ist - dann kann ich nach besten Erkenntnisse eine Antwort geben.

Also:

Frage:

Was zahlt die Haftpflichtversicherung für was?

1200€ näheres ist nicht bekannt

Mit welcher Begründung kürzt sie die Rechnung des Autohauses im Regulierungsschreiben?

nicht bekannt

Handelt es sich um einen Totalschaden?

bitte beantworten

Lässt Du reparieren?

bitte beantworten

Was sagt das Gutachter zur Wiederbeschaffungsdauer / Reparaturdauer?

bitte beantworten

Wie lange hast Du das Fahrzeug angemietet?

bitte beantworten

Was berechnet das Autohaus für was?

nur zwei Teilsummen bekannt -> bitte nennen

Was hast Du Dir als Mietwagen genommen?

bitte beantworten

gruß phaeti

Themenstarteram 16. Juni 2014 um 20:11

Hi,

was ich spontan beantworten kann. 10 Tage Opel Combo (Unfallauto Chevrolet Orlando), laut Autohaus angemessen und erstattungsfähig. Totalschaden. Erstattungssumme minus Restwert. Soweit akzeptabel. Da gibt es auch keinen Streit. Gutachterkosten unabhängig von strittigen Summe voll erstattet. Gutachter wurde vom Autohaus beauftragt. Ersatzfahrzeug gebraucht gekauft, konnte wg. der Auslösung bei der Bank aber erst nach 9 Tagen angemeldet werden. Rückführung des Mietwagens incl. notwendiger Inspektion des Ersatzfahrzeugs (Garantie/Kulanz) am 10. Tag.

Für die Abschleppkosten wurden pauschal 350€ von der gegnerischen Haftpflichtversicherung und 811,47€ für den Mietwagen erstattet. Restsumme Mietwagen (detaillierte Rechnung ist angefordert) 1133,98€. Restsumme Abschleppkosten 216,44€.

Mehr habe ich leider aktuell nicht vorliegen.

Was mich an der ganzen Sache aber dringend interessiert: Das renommierte Autohaus muss doch wissen, was erstattungsfähig ist und was nicht? Die können mir doch nicht Versprechungen machen und dann x-beliebige Rechnungen stellen, oder? Und falls doch, wie kann ich dagegen vorgehen? Hat schon jemand Erfahrungen mit den KFZ-Schiedsstellen. Denn auch der Anwalt kann die Rechnung des Autohauses nicht nachvollziehen. Da ist z.B. eine "Unfallwagenpauschale" in der Höhe um die 1000€ enthalten. Aber genaues weiß ich erst, wenn ich die Unterlagen wieder vor mir habe. Schließlich zieht sich die Sache jetzt schon seit mehr als 6 Monaten hin. Die ursprüngliche Rechnung ging direkt an den Anwalt bzw. die gegnerische Versicherung im November 2013.

am 16. Juni 2014 um 20:45

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Eifelswob

Hi,

was ich spontan beantworten kann. 10 Tage Opel Combo (Unfallauto Chevrolet Orlando), laut Autohaus angemessen und erstattungsfähig.

->genau hierauf wollte ich hinaus, das sehe ich auch so.

Totalschaden. Gutachter wurde vom Autohaus beauftragt.

-> was wird für eine Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten angegeben? Hast Du ggf. diese Dauer überschritten?

Für die Abschleppkosten wurden pauschal 350€ von der gegnerischen Haftpflichtversicherung und 811,47€ für den Mietwagen erstattet.

-> Eine pauschale Abrechnung von Abschleppkosten kann ich nicht nachvollziehen. Sofern Du nicht schuldhaft höhere Kosten verursacht hast, so sind die Kosten von der KH-Versicherung zu zahlen. Fraglich ist da m.E. in erste Linie, ob das Fahrzeug 80km geschleppt werden musste, oder das Fahrzeug nicht in eine andere nähere aber für Dich vertretbare Werkstatt hätte geliefert werden können. Da müsste unser Klaus vielleicht nochmal was zusagen, ob es da Rechtsprechung zu gibt.

Was mich an der ganzen Sache aber dringend interessiert: Das renommierte Autohaus muss doch wissen, was erstattungsfähig ist und was nicht?

-> Das mag sein, dass die das weiß, aber Du kannst doch mit ihr vereinbaren was Du möchtest. Insofern ist das irrelvant, es sei denn Du hast von denen - aus Beweisgründen - schriftlich, dass Dir keine Kosten entstehen.

Die können mir doch nicht Versprechungen machen und dann x-beliebige Rechnungen stellen, oder?

->Naja, die stellen das in Rechnung was ihr vorher vereinbart habt. Bitte sag mir jetzt nicht, dass Du mit der Werkstatt vorher nicht über die Kosten gesprochen hast. Ich hab da fast eine Befürchtung.

Und falls doch, wie kann ich dagegen vorgehen? Hat schon jemand Erfahrungen mit den KFZ-Schiedsstellen.

->Außerhalb von Kulanz und Beschwerde bei der Geschäftsleitung bzw. bei einer markengebundenen Vertragswerkstatt beim Hersteller wohl nicht viel

Denn auch der Anwalt kann die Rechnung des Autohauses nicht nachvollziehen.

-> Naja, bei aller liebe der Antwalt ist Jurist und kein Sachverständiger.

Da ist z.B. eine "Unfallwagenpauschale" in der Höhe um die 1000€ enthalten.

-> Naja grundsätzlich kann man alles vereinbaren. Für was ist denn die Pauschale und für was ist der Tagessatz, dass wäre mal ein Anhaltspunkt gegen die Rechnung zu argumentieren.

Gruß Phaeti

Du bist in die typische Unfallersatz-Tarif Falle gelaufen.

Bis vor ein paar Jahren war es noch ziemlich üblich, dass Autovermieter ganz offen das doppelt- und dreifache des normalen Tarifs verlangt haben, wenn sie wussten, dass es sich um einen Versicherungsschaden handelte.

Und auch heute gibt es noch genug Werkstätten, die das Spiel munter weiter treiben..

Dem hat der BGH einen Riegel vorgeschoben, indem er klare Regeln für die Anmietung von Autos nach Unfällen aufgestellt hat.

Kurzfassung: Als Mieter bist Du gehalten, ein Mindestmaß an Recherche zu betreiben und nicht das erstbeste Angebot anzunehmen. Aussagen wie "keine Sorge, das wird alles bezahlt" reichen nicht.

Die Faustregel ist, wie immer im Schadensrecht, dass man wenigstens das tun sollte, was man auch tun würde, wenn man selbst bezahlen müsste.

Die Versicherung wird hier ziemlich sicher nichts nachzahlen, weil sie den BGH im Rücken hat.

Letztlich hast Du den Mietvertrag unterschrieben und bist dem Vermieter gegenüber verpflichtet. Der Anwalt kann versuchen, die Rechnung anzugreifen.

am 16. Juni 2014 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Du bist in die typische Unfallersatz-Tarif Falle gelaufen.

ja man merkt es 10 vor elf :-)

hier mal nochmal auf Schlau:

Zitat:

Vorsicht bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zum "Unfallersatztarif"

Wer unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten hat, kann für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls seines Fahrzeugs grundsätzlich ein Ersatzfahrzeug anmieten. Dabei berechnen die Mietwagenunternehmen gerne einen sog. "Unfallersatztarif", der gegenüber dem "Normaltarif" deutlich teurer ist.

Inwieweit ein solcher "Unfallersatztarif" erstattet werden muss, ist seit einigen Jahren Gegenstand zahlreicher Urteile auf allen Instanzebenen.

Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Geschädigter grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Der Geschädigte muss von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs den günstigsten Tarif wählen und kann grundsätzlich nur diesen erstattet verlangen. Allerdings verstößt der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er ein Fahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, wenn der höhere Preis unter Berücksichtigung der Unfallsituation deswegen gerechtfertigt ist, weil er auf Leistungen des Vermieters beruht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und deswegen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich ist.

Wenn der Geschädigte aber die Erstattung eines höheren "Unfallersatztarifs" verlangt, muss er Umstände vortragen und ggf. beweisen, die dies rechtfertigen. In Betracht kommen z. B. notwendige Mehrleistungen des Vermieters, wie die Anmietung an Sonn und Feiertagen, ungeklärte Haftungssituation, Vorfinanzierung usw. oder der Nachweis, dass dem Geschädigten aufgrund seiner individuellen Erkenntnismöglichkeit in der konkreten Situation kein anderer Tarif zugänglich war.

Demgegenüber kann der Schädiger bzw. dessen Versicherer nunmehr einwenden, der Geschädigte habe gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, da ihm eine günstigere Anmietmöglichkeit "ohne Weiteres" zur Verfügung stand. Hierfür trifft dann aber den Schädiger die Darlegungs und Beweislast, was der BGH mit Urteil vom 02.02.2010 VI ZR 139/08 entschieden hat. Dies bedeutet, dass es dem Schädiger obliegt nachzuweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif als der Unfallersatztarif nach den konkreten Umständen "ohne Weiteres zugänglich war.

In jedem Fall ist ein Geschädigter, der einen Mietwagen benötigt, gut beraten, sich zunächst bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erkundigen, ob diese bei der Vermittlung eines Mietwagens ohne zusätzliche Kosten für den Mieter behilflich sein kann. In jedem Fall sollte die Möglichkeit geprüft werden, ob eine Anmietung zum Normaltarif möglich ist. Der Geschädigte sollte bei dem Autovermieter vor Abschluss des Mietvertrages auch abklären, ob und ggf. welche Kosten möglicherweise von der Versicherung nicht übernommen werden. Um eine Belastung mit der sog. "Eigenersparnis" möglichst zu vermeiden, ist letztlich auch die Anmietung eines Fahrzeugs einer niedrigeren Klasse sinnvoll.

Quelle: http://www.rechtsanwalt-dortmund-guntermann.de/aktuelles-leser/items/vorsicht-bei-der-anmietung-eines-ersatzfahrzeugs-zum-unfallersatztarif.html

gruß phaeti

Themenstarteram 16. Juni 2014 um 21:02

Hi,

dann bin ich wohl bei einem sog. Winkeladvokaten gelandet. Ich habe nämlich genau das gemacht, was er mir empfohlen hat. Vertragswerkstatt beauftragen, um alles andere würde sich dann gekümmert. Ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen, der Schadenshergang sei ja geklärt.

Na super, Mut habt ihr mir ja bisher nicht unbedingt gemacht. Melde mich wieder, wenn ich eine detaillierte Rechnung habe. Kommt mir schon ein bisschen heftig vor. 2500€ für Abschleppen (war simpel, aufladen und wegfahren, keine Aufräumarbeiten, weil dass schon der ADAC auf Kosten meiner Versicherung/Schutzbrief erledigte) und einen billigen Leihwagen.

Vielen Dank erstmal fürs Mitdenken und liebe Grüße aus der Eifel

Moin,

hilft zwar jetzt nicht direkt weiter - aber ich hatte auch mal eine ähnliche Erfahrung machen dürfen...

Unverschuldeter Totalschaden, Abschlepper empfahl eine "gute" Autovermietung in der Nähe und stellte Kontakt her --> Mietwagen für 14 Tage genommen (Totalschaden).

Dummerweise habe ich mich erst nach Anmietung des Wagens im Forum schlau gemacht...

Auch bei mir setzte die Autovermietung einen exorbitanten Preis für den Ersatzwagen (im schon genannten "Unfallersatztarif" an)! Ca. 2.500 Eur für einen Mercedes CLK (14 Tage).

Verunsichert durch das, was ich im Nachhinen rausfand, nahm ich noch während ich den Ersatzwagen hatte Kontakt mit dem Vermieter auf.

Ich stellte ihm genau die Frage aller Fragen --> Was passiert denn, wenn die Versicherung aus irgendwelchen Gründen die, für meine Begriffe doch recht hohen, Mietwagenkosten ablehnen würde? Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen?

Die Antwort des Vermieters (gut dass ich saß!) ließ mich dann ganz schnell an der Seriösität der Firma zweifeln! Der sagte doch allen Ernstes zu mir "Wir setzen erstmal den höchstmöglichen Preis an! Macht eine Versicherung dann Probleme, reduzieren wir das im Nachhinein so dass ihnen [also mir] kein Schaden entstehen würde..."

Das ganze hatte ich per E-Mail sogar schriftlich!!

Gott sei Dank ging alles glimpflich aus - die Versicherung regulierte alles - es gab keine Diskussionen! Das gab erstmal 3 Hallelujah :D

Sollte mir so etwas nochmal passieren, bin ich allerdings schlauer!

Ich gebe aber zu, dass man im Falle des Unfalles erstmal etwas verunsichert ob der neuen Situation ist und zu Kurzschlusshandlungen neigt - besonders wenn jemand verspricht "alles easy"...

Tja, und bei solchen Aussagen von Vermietern meckern wir alle, dass die Versicherungsprämien ständig steigen . . . . Ich hätte die Mail der gegnerischen Versicherung zugestellt.

Am Ende zahlen wir alle die Zeche.

Grüße

Lex

Habe gerade was von ADAC und Schutzbrief gelesen. Versuch doch mal dort, dass die sich an den Abschlepp- bzw. Mietwagenkosten beteiligen.

Gruß

Peter

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