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HILFE! Ärger mit der Versicherung VVD

Audi TT 8J

Hallo,

ich habe eine Volkswagen Gebrauchtwagengarantie (VVD) abgeschlossen namens Perfect Car Pro.

Im Rahmen dieser Garantie wurde mein Getriebe getauscht. Da ich 51.000km auf der Uhr habe, wollen die 10% der Materialkosten von mir.

Allerdings habe ich den Fehler schon im letzten Jahr 2x bei einem anderen Audi Autohaus vorgestellt und da hatte ich weniger als 50tkm runter.

Eigentlich müsste doch dann dieser Zeitpunkt erfasst sein als der Mangel aufgetreten/ registriert wurde und dann bräuchte ich doch die 10% jetzt nicht zahlen oder?

Kenn sich da jemand aus?

1000 DANK!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von keingerede


Hallo,

ich habe eine Volkswagen Gebrauchtwagengarantie (VVD) abgeschlossen namens Perfect Car Pro.

Im Rahmen dieser Garantie wurde mein Getriebe getauscht. Da ich 51.000km auf der Uhr habe, wollen die 10% der Materialkosten von mir.

Allerdings habe ich den Fehler schon im letzten Jahr 2x bei einem anderen Audi Autohaus vorgestellt und da hatte ich weniger als 50tkm runter.

Eigentlich müsste doch dann dieser Zeitpunkt erfasst sein als der Mangel aufgetreten/ registriert wurde und dann bräuchte ich doch die 10% jetzt nicht zahlen oder?

Kenn sich da jemand aus?

1000 DANK!

MEINE GANZ PRIVATE MEINUNG ?

Hast Du es schriftlich in Auftragsform? (Getriebe prüfen) Steht auf einem Auftrag Getriebe überprüft, kein Fehler ect.

warum wurde es nicht repariert, sondern so lange gewartet?

Prinzipiell steht die, sich mit km Leistung steigenrde Eigenbeteiligung an den Materialkosten, in den Bedingungen der PCP.

Bin gerade dabei mich über die PCP schlau zu machen.
Rate unbedingt einen Prospekt neuester Generation zu besorgen und mit einem "Geschulten" Experten zu sprechen. Versicherungsfachmann aus der Branche z.B. oder Obmann der Innung, oder so ein "Schlaumeier" in der Art.

Fragt sich um wieviel es letztlich geht, wenn Du aber nicht Hieb und Stichfest nachweisen kannst, daß Du einen Auftrag zur Überprüfung gegeben hast, sagt man Dir es ist inzwischen .....Laber laber laber... passiert, deshalb ...laber laber laber Du hast dann immer die schlechteren Karten und die Geschäftsleitung viel Fantasie warum Du zahlen sollst.

Die Firmen sind durch das "Nassauertum vieler Leute" sowas von zugeknöpft Geldgeil und knochenhart, daß sich ohne guten Rechtsbeistand ein Prozess um kleinere Beträge nicht mehr lohnt.
Man beschäftigt ganze Heere von Anwälten, denen völlig wurscht ist, wer Recht hat, hauptsache die Kohle stimmt, Grundgehalt reicht gerade zum Leben... und Prämiensystem dürfte äußerst interessant sein.

Ein "GUTER" Anwalt bringt sicherlich wesentlich mehr Kohle ein als 1 guter Monteuer !!!!!
Also genau abwägen , dann entweder klein beigeben , oder Kompromisslos zuschlagen mit allen legalen Mitteln.

Nette Gesten haben die auch drauf bringt aber nichts wenn man es selbst versucht.
Wenn man das kann: Höflich aber bestimmt sowie GUT VORBEREITET mit denen sprechen sonst hat man schon beim 1. Gespräch den Grundstein für´s verlieren gelegt.....

Ist leider so heutzutage! Nur noch wenige faire Handwerker kämpfen ums Überleben und bestätigen die Regel, das es auch anders ginge.
Bernd35

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19 Antworten

Wenn du Beweise dafür hast, musst du sie wohl der Versicherung vorlegen.

Zitat:

Original geschrieben von keingerede


Hallo,

ich habe eine Volkswagen Gebrauchtwagengarantie (VVD) abgeschlossen namens Perfect Car Pro.

Im Rahmen dieser Garantie wurde mein Getriebe getauscht. Da ich 51.000km auf der Uhr habe, wollen die 10% der Materialkosten von mir.

Allerdings habe ich den Fehler schon im letzten Jahr 2x bei einem anderen Audi Autohaus vorgestellt und da hatte ich weniger als 50tkm runter.

Eigentlich müsste doch dann dieser Zeitpunkt erfasst sein als der Mangel aufgetreten/ registriert wurde und dann bräuchte ich doch die 10% jetzt nicht zahlen oder?

Kenn sich da jemand aus?

1000 DANK!

MEINE GANZ PRIVATE MEINUNG ?

Hast Du es schriftlich in Auftragsform? (Getriebe prüfen) Steht auf einem Auftrag Getriebe überprüft, kein Fehler ect.

warum wurde es nicht repariert, sondern so lange gewartet?

Prinzipiell steht die, sich mit km Leistung steigenrde Eigenbeteiligung an den Materialkosten, in den Bedingungen der PCP.

Bin gerade dabei mich über die PCP schlau zu machen.
Rate unbedingt einen Prospekt neuester Generation zu besorgen und mit einem "Geschulten" Experten zu sprechen. Versicherungsfachmann aus der Branche z.B. oder Obmann der Innung, oder so ein "Schlaumeier" in der Art.

Fragt sich um wieviel es letztlich geht, wenn Du aber nicht Hieb und Stichfest nachweisen kannst, daß Du einen Auftrag zur Überprüfung gegeben hast, sagt man Dir es ist inzwischen .....Laber laber laber... passiert, deshalb ...laber laber laber Du hast dann immer die schlechteren Karten und die Geschäftsleitung viel Fantasie warum Du zahlen sollst.

Die Firmen sind durch das "Nassauertum vieler Leute" sowas von zugeknöpft Geldgeil und knochenhart, daß sich ohne guten Rechtsbeistand ein Prozess um kleinere Beträge nicht mehr lohnt.
Man beschäftigt ganze Heere von Anwälten, denen völlig wurscht ist, wer Recht hat, hauptsache die Kohle stimmt, Grundgehalt reicht gerade zum Leben... und Prämiensystem dürfte äußerst interessant sein.

Ein "GUTER" Anwalt bringt sicherlich wesentlich mehr Kohle ein als 1 guter Monteuer !!!!!
Also genau abwägen , dann entweder klein beigeben , oder Kompromisslos zuschlagen mit allen legalen Mitteln.

Nette Gesten haben die auch drauf bringt aber nichts wenn man es selbst versucht.
Wenn man das kann: Höflich aber bestimmt sowie GUT VORBEREITET mit denen sprechen sonst hat man schon beim 1. Gespräch den Grundstein für´s verlieren gelegt.....

Ist leider so heutzutage! Nur noch wenige faire Handwerker kämpfen ums Überleben und bestätigen die Regel, das es auch anders ginge.
Bernd35

Danke für die Meinungen!
Ja ich habe schriftlich eine Auftragsbestätigung zur Überprüfung folgendes: "Während der Fahrt in D-Modus beim Heranrollen z.B. an die Ampel (im Standgas) hört man kurz nach dem Runterschalten ein deutliches Klacken."

Auto wurde vom Autohaus probegefahren und die meinten es wäre wohl "normal", aber sie haben kein TT zum Vergleich. Habe das nicht auf mir sitzen lassen und mich beschwert. Ein paar Wochen später gabs dann die Vergleichsfahrt, Aufzeichnung der Töne und Meldung bei der Versicherung.

Getriebedefekt wurde festgestellt vom Gutachters und dann erfolgte die Reperatur.

Also eigentlich Fehldiagnose seitens des Freundlichen. Dank meiner Hartnäckigkeit dann doch zur weiteren Prüfung unterzogen. Deswegen hat das alles so lange gedauert...

Zitat:

Original geschrieben von keingerede


Danke für die Meinungen!
Ja ich habe schriftlich eine Auftragsbestätigung zur Überprüfung folgendes: "Während der Fahrt in D-Modus beim Heranrollen z.B. an die Ampel (im Standgas) hört man kurz nach dem Runterschalten ein deutliches Klacken."

Auto wurde vom Autohaus probegefahren und die meinten es wäre wohl "normal", aber sie haben kein TT zum Vergleich. Habe das nicht auf mir sitzen lassen und mich beschwert. Ein paar Wochen später gabs dann die Vergleichsfahrt, Aufzeichnung der Töne und Meldung bei der Versicherung.

Getriebedefekt wurde festgestellt vom Gutachters und dann erfolgte die Reperatur.

Also eigentlich Fehldiagnose seitens des Freundlichen. Dank meiner Hartnäckigkeit dann doch zur weiteren Prüfung unterzogen. Deswegen hat das alles so lange gedauert...

Was ja dann nicht Dein Verschulden ist

Da haste ja schon fast alles erlebt was ich "WIEDERMAL VORAUSGEUNKT" HABE IN MEINER TYPISCH NEGATIVEN MIßTRAUISCHEN ART, ich lag also gar nicht so ganz verkehrt.....

Fragt sich also nur, bei welchem Kilometerstand der erste Überprüfungsauftrag von Dir ausging, dann hat ein Anwalt gute Chancen.

Ich denke jedoch, je nachdem was Die haben wollen, würde ich nicht überziehen, wenn Du bei der Werkstatt noch Kunde bleiben willst. Die 10% also 200Euro oder so würde ich abdrücken, sie sind Dir ja schließlich auch entgegengekommen...

Bernd35

Mal OT zu VVD

bin bis letztes Jahr (2010) July mit nem A3 durch die gegend gefahren...........
von mitte 2009 bis Anfang 2010 bin ich ohne Versicherungsvertrag rumgefahren weil iregendeine Dame MEINEN Vertrag gekündigt hatte.........VVD Aussage och da haben wir wohl einen Zahlendreher drin gehabt..Ich frage nach warum eine Wildfremde Frau MEINEN Vertrag kündigen kann? keine Antwort......Aussage VVD..wenn Sie aber einen Schaden gehabt hätten hätten wir auch bezahlt...ja neee is Klar🙄

jetzt bin ich seit 1,5 Jahren mit 2 Wagen bei directline..und topp zufrieden!

Das gleiche hatte ich Anfang 2000 mit der Allianz.
Nur ging es damals um die KFZ-Versicherung😠

Ich hatte einen der Verträge meines Vaters genutzt, und bekam von ihm einen Anruf, warum ich die Versicherungsprämie nicht bezahlt habe.
Die Allianz hatte eine Mahnung rausgejagt, die logischer Weise im Briefkasten meines Vaters lag.
Dieser Sauhaufen hatte allerdings von mir schriftl. eine Einzugsermächtigung, an die man sich bei meiner Beschwerde dann auch wieder erinnern konnte. Das ich den Vertrag dann zeitig gekündigt habe war ja klar.

Wo Menschen arbeiten ....

Zitat:

Original geschrieben von Audiot_8P


Mal OT zu VVD

bin bis letztes Jahr (2010) July mit nem A3 durch die gegend gefahren...........
von mitte 2009 bis Anfang 2010 bin ich ohne Versicherungsvertrag rumgefahren

Na da verwechselt du was. Mitten im Jahr kannst du zwar kündigen, aber diese wird erst zum Januar wirksam. Du bekommst eine Kündigungsmitteilung, auch wenn jemand anders deinen Vertrag gekündigt hat, da hättest du schon merken müssen das was faul ist. Und danach geht eine Mitteilung der Gesellschaft an die Zulassungsstelle, diese stellt dein Fahrzeug zur Fahndung nach den Mahnungen aus wenn du keine weitere Deckungszusage einer Folgeversicherung angibst.

1. Mal Mangel angezeigt 12.2010 mit 47.000km
Mangel repariert 05.2011 bei 51.000 km

Möchte nicht Kunde in der Werkstatt bleiben. Ich musste allerdings den Garantieschaden dort reparieren lassen, weil ich dort die GW-Garantieverlängerung abgeschlossen habe und die ein Vorrecht auf die Reperaturdurchführung haben.

Ich war bei nem anderen Freundlichen, der dann den Schaden ursprünglich festgestellt hat, alles in die Wege geleitet und dann hat der andere Freundliche gesagt: Nöö... ihr dürft nicht reparieren. Vielen Dank für die vorarbeit. Das ist unser Kunde.

Es geht um 500 EUR. Also kein Betrag den ich gerne zahlen möchte, schon gar nicht, weil es massig Probleme und Aufwand mit der ganzen Sache gab. Die Forderung ist jetzt nur der krönende Abschluß.

(Mal am Rande: Die wollten von mir 40 EUR zusätzlich für nen Radwechsel, weils nicht Bestandteil der GW-Garantie is. Hab denen gesagt, wenn sie das Getriebe wechseln und dazu die Räder runter müssen, dann fällt das sehr wohl in die Garantieleistung und schwupps haben sie es nachträglich von der Rechnung genommen. Dreist oder?
Habe in dem Zusammenhang festgestellt, dass die PerfectCar Pro Versicherung eine km-Staffelung für die Materialkosten hat. Beim Abschluß der Versicherung beim Freundlichen wurden mir aber die Bedingungen der LifeTime vorgelegt, die bis 100tkm keine Selbstbeteilung vorsieht. Kommen die überhaupt klar?)

Möchte das gerne ohne Anwalt klären. Hat jemand einen Tipp oder Formulierung wie ich der Versicherung schreiben kann, damit die mir keinen Strick aus meinen eigenen Worten drehen?

ohne Anwalt gegen eine Versicherung - no chance 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Girks



Zitat:

Original geschrieben von Audiot_8P


Mal OT zu VVD

bin bis letztes Jahr (2010) July mit nem A3 durch die gegend gefahren...........
von mitte 2009 bis Anfang 2010 bin ich ohne Versicherungsvertrag rumgefahren

Na da verwechselt du was. Mitten im Jahr kannst du zwar kündigen, aber diese wird erst zum Januar wirksam. Du bekommst eine Kündigungsmitteilung, auch wenn jemand anders deinen Vertrag gekündigt hat, da hättest du schon merken müssen das was faul ist. Und danach geht eine Mitteilung der Gesellschaft an die Zulassungsstelle, diese stellt dein Fahrzeug zur Fahndung nach den Mahnungen aus wenn du keine weitere Deckungszusage einer Folgeversicherung angibst.

falsch, keine post bekommen!!! die dame hat die post bekommen!!! ausserdem war das als ich nachgefragt habe ein anderes fahrzeug zu versichern, da isz aufgefallen das der a3 vertrag ruht!!

Was würdet ihr machen?

Habe mit der Versicherungstante gesprochen, die mir gesagt hat, das Sie dem VVD alle Unterlagen hat zukommen lassen zwecks Prüfung (das dauert!), ob der Schaden schon vorher bestand und ich somit nicht die 10% Materialkosten (450 EUR) zahlen muss.

Allerdings sagte sie auch, dass ich die Rechnung (Zahlung bis Fr. 15.07.) auf jeden Fall tätigen soll (klar was soll sie auch sonst sagen?), sonst wird ein Inkassoverfahren eingeleitet.

Ich habe ein wenig Bauchschmerzen und glaube kaum, das wenn ich die Rechnung bezahle mir der VVD nachträglich etwas erstattet. Was würdet ihr machen?

Zitat:

Original geschrieben von Vollted


ohne Anwalt gegen eine Versicherung - no chance 🙁

gern nochmal ... ein Beratungsgespräch ist nicht sooooo teuer 😕

Zitat:

Original geschrieben von Vollted



Zitat:

Original geschrieben von Vollted


ohne Anwalt gegen eine Versicherung - no chance 🙁
gern nochmal ... ein Beratungsgespräch ist nicht sooooo teuer 😕

Nach § 34 Abs. 1 Satz. 3 RVG kann sich ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch bis zu 190,- € nehmen, was in "kleingerede's" Fall 42 % des Gegenstandswertes betragen würde. Also unbedingt vorab klären, wie hoch die zu erwartenden Kosten sind...

Zitat:

Original geschrieben von robiiii



Zitat:

Original geschrieben von Vollted


gern nochmal ... ein Beratungsgespräch ist nicht sooooo teuer 😕

Nach § 34 Abs. 1 Satz. 3 RVG kann sich ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch bis zu 190,- € nehmen, was in "kleingerede's" Fall 42 % des Gegenstandswertes betragen würde. Also unbedingt vorab klären, wie hoch die zu erwartenden Kosten sind...

Danke für die die exakte Aufklärung ... ich gehe aber grundsätzlich davon aus, dass man sich VOR der Beratung über die entstehenden Kosten informiert.

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