Hi, ein Franzose möchte mein US Car kaufen,habe mal ne Frage
hallo, ich habe eine Anfrage von einem Franzosen belommen, er würde gerne meienen Belvedere kaufen, eigentlich ungesehen, möchte eine Anzahlung machen und einen Pick Up Agenten vorbei schicken , der soll den Wagen checken, ob der auch so gut ist wie ich beschrieben habe, dann sollte das Restgeld überwiesen werden per Blitzüberweisung oder paypal, der Gute heisst "François-Xavier Boulanger", hat den namen vielleicht schon Jemand mal gehört?
in anderen Foren sind US Cars auch per mail,Bank und Abholservice nach Spanien verkauft worden ohne vorher vom zukünftigen Besitzer geshen worden zu sein
und ja die Wetern Uniongeschichten habe ich auch gelesen, geplatzte checks, oder Geld zurück zahlen usw.wenn das geld überwiesen wurde auf meine Bank, dann kann es doch nicht zurückgeholt werden oder?
(werde am Montag mal meine Bank fragen)
gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Lies dir mal das zum Thema Überweisung zurückholen / Überweisungswiderspruch durch.
https://www.financescout24.de/.../ueberweisung-zurueckholen
Zusammenfassend ist ohne die Einwilligung des Empfängers eine Rückholung nahezu unmöglich. Fehlt natürlich der Rechtsgrund, kann der Kunde sein Geld gerichtlich einklagen. Beispiel: Bezahlung Fahrzeug, dieses wird aber nicht übergeben.
Wenn der Franzose den Wagen anzahlt per Überweisung, und der Blitzüberweisung den Rest bezahlt (Eingang durch Bank bestätigen lassen) würde ich den Wagen übergeben. Nicht jeder will mit 35000 € in der Hosentasche durch Europa tingeln.
Und eine Anekdote zur wachsenden Unsicherheit der Verkäufer:
Ich wollte einen Lancia kaufen. Es waren gute 250 km Entfernung. Eigentlich wollte ich mit dem Zug hinfahren, bei Gefallen bar zahlen und mit Tageskennzeichen mitnehmen!
Einwand Verkäufer: Das Auto ist aber noch auf ihn angemeldet, geht nicht!
Dann melde ihn ab!
Einwand Verkäufer: Und wenn ich nicht komme muss er wieder anmelden! (da hat er auch recht)
Na gut, dann schau ich ihn an, zahle 500 € an, er soll ihn abmelden mit die Papiere schicken, ich melde ihn an und hole ihn 1 Woche danach ab!
Einwand Verkäufer: Macht er nicht, denn wenn er die Papiere schickt und ich ihn nicht hole hat er nur die 500 € und den Ärger! (davon abgesehen aber auch noch das AUTO)
Nächster Vorschlag, ich komme mit Hänger, zahle Auto komplett und nehme es dann auf dem Hänger ohne Kennzeichen mit, dann kann er es abmelden und mir den Rest per Post schicken.
Einwand Verkäufer: Dann ist aber im Zeitpunkt des Mitnehmens der Wagen noch angemeldet.
Also habe ich abgebrochen! Soll er seinen Lancia behalten. Steht immernoch im Netz. Kein Wunder so wie der sich anstellt.
62 Antworten
Es geht bei dem Geschäft um relativ viel Geld, und die meisten von uns machen das nicht jeden Tag. Also sind wir erstmal vorsichtig. Was ist daran falsch?
Ich habe selbst schon mehrere Fahrzeuge ungesehen in den Staaten gekauft, bezahlt und abholen lassen. Dazu braucht es vor allem gegenseitiges Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer. Je höher der Preis, desto mehr Vertrauen...
Als Käufer bin ich daran interessiert, dass der Verkäufer die Ware überhaupt hat und verkaufen darf (Title etc.).
Ich möchte wissen, ob der annoncierte Zustand in etwa stimmt. Und ob der Verkäufer als Geschäftspartner zuverlässig ist.
Der Verkäufer muss herausfinden, ob ich tatsächlich seine Ware haben will und den vereinbarten Preis zahlen kann und werde.
Wo genau die nötige Linie des Vertrauens ist, muss jeder für sich herausfinden. Wenn mir der VK auf Nachfrage innerhalb von Minuten ein aktuelles Detailfoto schicken kann, sagt das z.B. eine Menge.
Normalerweise hat man vor dem Kauf/Verkauf einen gewissen Informationsbedarf, wenn es sich nicht gerade um einen Verbrauchtwagen im untersten Preissegment handelt, bei dem die Schwachstellen offensichtlich sind und vom Rest wenig erwartet wird. Dass das hier und in dieser Preisklasse nicht so ist, deutet für mich darauf hin, dass der potenzielle Käufer entweder sehr blauäugig / naiv ist, oder irgendwas im Schilde führt.
Mein Bauchgefühl in dem beschriebenen Fall ist daher seltsam. Ich persönlich wäre vorsichtig und würde mich rückversichern, wer mein Käufer ist.
Zitat:
@autoalfred schrieb am 8. August 2017 um 10:17:00 Uhr:
Zitat:
@dagehtshin schrieb am 7. August 2017 um 22:44:56 Uhr:
Immer diese Schwarzseher.Was soll ihm den passieren? Ein Kaufpreis wurde ausgemacht, eine Anzahlung wird auf das Konto überwiesen und dort gutgeschrieben, danach kommt jemand vorbei, checkt ob es das Fahrzeug ist was vereinbart wurde, übergibt die Kohle in bar und nimmt das Auto mit.
Sehe ich auch so.
Hier sind manche schlimmer wie der übelste Donald-Trump-fan-redneck auf craigslist.
Selbst wenn diese ominöse Franzose das Geld in bar mitbringt oder gar vorher überweist, wird man ihm noch Betrug unterstellen, nur weil er eine .com E-Mail-Adresse hat. 😁
Wenn einer in bar die Kohle mitbringt, ist es natürlich kein Problem. Dann macht das ja keinen unterschied ob der Deutscher, Franzose oder Eskimo ist . Aber wenn wir uns mal den Ausgangspost noch mal anschauen, Dann geht es da darum dass während der Besichtigung per Blitzüberweisung oder PayPal ein Riesen Batzen Geld überwiesen werden soll. Das ist das Thema was wir diskutieren. Da wäre zumindest ich persönlich für mich gesehen skeptisch, beziehungsweise würde mich nic t darauf einlassen. Bares ist Wahres in dem Fall.
Gruß Marc
hi Jungs, da habe ich mal wieder was losgetreten, aber es kann ja hilfreich sein für den ein oder anderen, ich habe ihn mal ein wenig gelöchert, wo er denn nun steckt, bis dato keine antwort,naja
Forget it.
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@ Sport Taxi
jo habe ihn mal gefragt wo er herkommt oder man mal telefonieren kann usw, seit 2 Tagen Funkstille,taj immer wieder interessant was alles so abgeht in der welt,gruß
Lies dir mal das zum Thema Überweisung zurückholen / Überweisungswiderspruch durch.
https://www.financescout24.de/.../ueberweisung-zurueckholen
Zusammenfassend ist ohne die Einwilligung des Empfängers eine Rückholung nahezu unmöglich. Fehlt natürlich der Rechtsgrund, kann der Kunde sein Geld gerichtlich einklagen. Beispiel: Bezahlung Fahrzeug, dieses wird aber nicht übergeben.
Wenn der Franzose den Wagen anzahlt per Überweisung, und der Blitzüberweisung den Rest bezahlt (Eingang durch Bank bestätigen lassen) würde ich den Wagen übergeben. Nicht jeder will mit 35000 € in der Hosentasche durch Europa tingeln.
Und eine Anekdote zur wachsenden Unsicherheit der Verkäufer:
Ich wollte einen Lancia kaufen. Es waren gute 250 km Entfernung. Eigentlich wollte ich mit dem Zug hinfahren, bei Gefallen bar zahlen und mit Tageskennzeichen mitnehmen!
Einwand Verkäufer: Das Auto ist aber noch auf ihn angemeldet, geht nicht!
Dann melde ihn ab!
Einwand Verkäufer: Und wenn ich nicht komme muss er wieder anmelden! (da hat er auch recht)
Na gut, dann schau ich ihn an, zahle 500 € an, er soll ihn abmelden mit die Papiere schicken, ich melde ihn an und hole ihn 1 Woche danach ab!
Einwand Verkäufer: Macht er nicht, denn wenn er die Papiere schickt und ich ihn nicht hole hat er nur die 500 € und den Ärger! (davon abgesehen aber auch noch das AUTO)
Nächster Vorschlag, ich komme mit Hänger, zahle Auto komplett und nehme es dann auf dem Hänger ohne Kennzeichen mit, dann kann er es abmelden und mir den Rest per Post schicken.
Einwand Verkäufer: Dann ist aber im Zeitpunkt des Mitnehmens der Wagen noch angemeldet.
Also habe ich abgebrochen! Soll er seinen Lancia behalten. Steht immernoch im Netz. Kein Wunder so wie der sich anstellt.
Zu Wodkaa's Fall. Sowas ist in Deutschland allerdings gut geregelt. So, dass den Verkäufer eigentlich keine Probleme erwarten, selbst er das Auto noch nicht abgemeldet oder sonstiges hat.
Solange der Verkäufer einen Verkaufsvertragnachweisen kann, kann ihm egal was du mit dem Auto machst.
Falls ich da gerade falsch liege, korrigiert mich. Und wenn jemand die Muße hat das nachzuweisen, bitte tut es 😁 Freut mich und andere
coole Statements hier, muss ich ja schon sagen, ok dann könnte ich ihm ja den Iban schicken, kann man damit Unfug machen, nur mal so als Frage?
Zitat:
@elhomer schrieb am 10. August 2017 um 14:55:41 Uhr:
coole Statements hier, muss ich ja schon sagen, ok dann könnte ich ihm ja den Iban schicken, kann man damit Unfug machen, nur mal so als Frage?
Das mit der Kontonummer, ersatzweise IBAN/BIC ist eigentlich Unsinn. Findet man in jeder Papiertonne zu hauf. Wer damit wirklich Unsinn betreiben will, muss nicht einen derartigen Aufwand im Zuge eines Fake-Autokaufs abwickeln.
Mit Kopien von Fahrzeugzulassungen wird mehr Schindluder getrieben, da es hier tausende kleine Versicherungsbetrügereien im Jahr gibt...
Zitat:
@falloutboy schrieb am 10. August 2017 um 11:53:20 Uhr:
Zu Wodkaa's Fall. Sowas ist in Deutschland allerdings gut geregelt. So, dass den Verkäufer eigentlich keine Probleme erwarten, selbst er das Auto noch nicht abgemeldet oder sonstiges hat.
Solange der Verkäufer einen Verkaufsvertragnachweisen kann, kann ihm egal was du mit dem Auto machst.Falls ich da gerade falsch liege, korrigiert mich. Und wenn jemand die Muße hat das nachzuweisen, bitte tut es 😁 Freut mich und andere
Im Prinzip hast Du recht. Hab dem Käufer eines Fahrzeuges von mir auch ein angemeldetes Fahrzeug übergeben und das Ganze an Zulassung und Versicherung geschickt. Gute 4 Tage später kam schon ein Brief der Versicherung mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug noch nicht umgemeldet wurde (war allerdings mit dem Käufer aus organisatorischen Gründen auch so abgesprochen). Man würde jetzt seitens der Versicherung den Käufer anschreiben und im Falles eines Falles nach Ablauf von 4 Wochen den Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle aufheben, was zweifelsfrei zu einer kostenintensiven (für den Käufer) Zwangsentstempelung / Zwangsstillegung führen würde.
Von irgendwelchen Rechtsverstößen, die mit dem Fahrzeug nach Übergabe begangen werden, ist man übrigens aus dem Schneider. Kopie mit Übergabedatum und Übergabezeit reicht vollkommen aus.
Anno 1997 habe ich mal ein angemeldetes Auto (BMW) verkauft - 2 Monate später (!!!) kam ein Brief von der Versicherung, dass der Typ es immer noch nicht umgemeldet hat und immer noch mit meiner Nummer rumfährt!
Hatte für mich aber keine nachteiligen Folgen.
Ich wollte ein Auto in den USA kaufen..dem Besitzer anzahlen..er wollt weder seine kontonummer geben noch Western Union akzeptieren. Die amis denken immer das schlimmste..sogar wenn man denen Geld mit WU schicken will glauben die das man betrügen will....wie das gehen soll können Sie nicht erklären..aber die Angst ist halt da
Auch bei Überweisung des Geldes ist man nicht sicher !!
Es gibt Maschen bei denen man am Schluss vor einem leergeräumten Konto steht.
Dem Käufer auf keinen Fall irgendwelche Überweisungs oder Transaktionsnummern geben.
Einfach mal Googeln "Überweisungstrick"
Zitat:
@BMW-Power-MAN schrieb am 11. August 2017 um 07:27:04 Uhr:
Auch bei Überweisung des Geldes ist man nicht sicher !!Es gibt Maschen bei denen man am Schluss vor einem leergeräumten Konto steht.
Dem Käufer auf keinen Fall irgendwelche Überweisungs oder Transaktionsnummern geben.
Einfach mal Googeln "Überweisungstrick"
Nun ja, das funktioniert aber eben eigentlich nur per Lastschrifteinzug, welcher seit diversen Änderungen im Zahlungssystem aber zwingend abhängig von einem entsprechenden Mandat ist, welches von den Banken mittlerweile auch gegengeprüft wird. Kann man natürlich fälschen, ist aber schon mal nicht soooo einfach bei der eigenen Bank, geschweige denn bei der eines angeblichen Kunden. Bliebe noch Bestellung per Lastschrifteinzug auf Kosten eines anderen. Der Trick ist auch schon ein paar Jahre älter und funktioniert nur im Inland.
Persönlich kenne ich keine Möglichkeit, wie jemand das Konto abräumen können sollte, ohne dass ich den Betrag wieder zurückbuchen könnte.
Viel gefährlicher finde ich, wie die Leute mit ihren Zulassungsdaten umgehen. Da passieren wohl weit mehr Betrügereien.