Herzstillstand

Opel Astra H

Wahr gestern abend gegen 18 auf der Autobahn unterwegs,
als plötzlich bei ca. 210 km/h vor mir ein kleinwagen auf die linke spur ausscheerte. Ich konnte trotz vollbremsung nicht mehr den Wagen zum stehen bringen, hatte doch noch glück und flutschte zwischen Leitplanke und Kleinwagen hindurch.
Durch die Vollbremsung und Nässe auf der Fahrbahn währe ich ohne ESP wohl nicht so klimpflich davon gekommen.
Mir rutschte das Herz in die Hose bei dieser Aktion!!!!
Habt ihr auch schon solche erfahrungen gemacht???

Könnte diese Tussi samt dem Kleinwagen in der Luft zerreisen!!!

73 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von HeizölFerrari06


falsch, falsch und nochmals falsch

erstens hatte ich den ganzen thread über von normalen situationen gesprochen und nicht von 5 oder 10m. zudem wäre sie immernoch nicht schuld würdest du ihr bei deinen o.g. fall drauffahren 😉

übrigens verletzt du mit deinem fahrverhalten §1, §3, §4 und §49

und da ist schon der Beweis für das "gefährliche Halbwissen".. wie soll man bitte gegen § 49 StVO verstoßen? Dieser Paragraph beinhaltet lediglich den Verweis in § 24 StVG und nennt somit die Normen, nach welchen man Ordnungswidrig i.S.d § 24 StVG handelt..

Nimm es einfach hin, wenn eine schnarchnase ohne zu schauen zum Überholen ausschert und dadurch ein Unfall entsteht, trägt diese Person die alleinige Schuld.. je nachdem wie schnell der auffahrende war kann diesem auch eine Teilschuld angelastet werden..

Mir wollte auch letztens wieder einer erzählen, dass der erste in einer Pkw- "Kolonne" die hinter einem Lkw herfährt auch das Recht hätte als erster zu überholen - es gibt wirklich Leute die sollten die Fahrschule nochmal besuchen..

es wird zwar immer geschrieben, das auf der Autobahn gegenüber den restlichen Straßen die wenigsten Unfälle passieren, aber ich denke mal, die Anzahl der Beinahe Unfälle dafür am höchsten ist.

und alle die meinen gute Fahrer zu sein, der nächste Unfall kommt bestimmt!!!

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Wo verletze ich §3?

Hier ...

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, -verhältnissen ... anzupassen.

Folgendes Verkehrverhältnis liegt vor.

LKW. Auto dahinter, welches höchstwahrscheinlich überholen will.

Somit ist es deine Pflicht so langsam zu überholen, dass mögliche Unfalle vermieden werden können. Würde beim einhalten der Richtgeschwindigkeit (130km/h) jederzeit möglich sein.

Noch was zum Einschätzen der Geschwindigkeit. Exakt kann es hier keiner sagen und es schaut auch nicht jeder permanent in den Rückspiegel. Somit bleibt es nach wie vor deine Schuld wenn du deinem Vordermann drauffährst. Grobe Fahrlässigkeit habe ich hier nie angesprochen und selbst wenn dieser Fall eintritt, bekommst du den deutlich mehr Schuld als Auffahrender. was aber auch erst gilt, wenn sich der Unfallhergang nicht zweifelsfrei ermitteln bzw beweisen läßt. Siehe hierzu Gerichtsurteile, die unter www.google.de zu finden wären.

@provester

Textverständniss ist ein Fremdwort für dich oder? Gemeint war mit §49, dass der o.g. Fahrer durch sein Verhalten Ordnungswidrigkeiten begeht, die unter §49 aufgeführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von HeizölFerrari06


@provester

Textverständniss ist ein Fremdwort für dich oder? Gemeint war mit §49, dass der o.g. Fahrer durch sein Verhalten Ordnungswidrigkeiten begeht, die unter §49 aufgeführt werden.

Textverständnis?

Ich glaub Du solltest ehr deine Formulierung nochmals lesen, dann merkst Du nämlich, dass es nicht am Textverständnis, sondern an deiner Subsumtion liegt.. DU hast geschrieben, er verstößt gegen § 49 und das ist nunmal falsch (aus den o.g. Gründen)

Ich habe "verletzten" geschrieben - bewusst. Er verstößt ja nicht gegen §49. Er verletzt §49, in dem die Ordnungswidrigkeiten aufgeführt werden. Kleiner Unterschied 😉

Na da hast Du aber deinen Kopf nochmal geschickt aus der Schlinge gezogen, obwohl die Formulierung "verletzt" doch mehr als grenzwertig ist 😉

aber wir schreiben ja hier kein Rechtsgutachten..

Jo, das denk ich aber auch.

Wie siehts aus, wollen uns drauf einigen, dass wir alle so "vorsichtig" fahren um nie in solch eine Situation zu geraten? Dann haben wir auch kein lästiges streiten mehr über Schuldfrage. 😁

Am Ende zahlt wohl der, der den schlechteren Anwalt hat. 😁

Zitat:

Original geschrieben von HeizölFerrari06


Hier ...

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, -verhältnissen ... anzupassen.

Folgendes Verkehrverhältnis liegt vor.

LKW. Auto dahinter, welches höchstwahrscheinlich überholen will.

Somit ist es deine Pflicht so langsam zu überholen, dass mögliche Unfalle vermieden werden können. Würde beim einhalten der Richtgeschwindigkeit (130km/h) jederzeit möglich sein.

Noch was zum Einschätzen der Geschwindigkeit. Exakt kann es hier keiner sagen und es schaut auch nicht jeder permanent in den Rückspiegel. Somit bleibt es nach wie vor deine Schuld wenn du deinem Vordermann drauffährst.

Hallo,

schon klar, nur verstoße ich nicht gegen §3 wenn z.b. ein einziges Fahrzeug, LKW auf der rechten Spur fährt. Das ich eine Teilschuld bekomme habe ich allerdings auch nie bestritten. Selbst wenn ich mit Tempo 130 ankomme und er zieht raus(und mir genau in die Front) ist er Schuld.(um mal ein anderes Beispiel zu nennen) In dem Fall würde der Unfall selbst bei Richtgeschwindigkeit nicht vermieden werden können...

Wenn man überholen will sollte man den Rückspiegel öfters als 1x nutzen. So habe ich es zumindest in der Fahrschule schon gelernt...

Mit dem Anwalt gebe ich dir aber vollkommen recht😁.

was man vielleicht mal bedenken sollte, sind die Worte meines Fahrlehrers:

"Wenn Du auf der AB auf die Idee kommst einen Schulterblick zu machen, dann tret ich Dich in den ... , wenn Du den rückwärtigen Verkehr ständig im Innenspiegel/Außenspiegel beobachtest, ist sowas nicht nötig!"

Naja, auch wenn es nicht ganz richtig ist, recht hatte er trotzdem irgendwie 😉

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Hallo,
schon klar, nur verstoße ich nicht gegen §3 wenn z.b. ein einziges Fahrzeug, LKW auf der rechten Spur fährt. Das ich eine Teilschuld bekomme habe ich allerdings auch nie bestritten. Selbst wenn ich mit Tempo 130 ankomme und er zieht raus(und mir genau in die Front) ist er Schuld.(um mal ein anderes Beispiel zu nennen) In dem Fall würde der Unfall selbst bei Richtgeschwindigkeit nicht vermieden werden können...

Wenn man überholen will sollte man den Rückspiegel öfters als 1x nutzen. So habe ich es zumindest in der Fahrschule schon gelernt...

Mit dem Anwalt gebe ich dir aber vollkommen recht😁.

Auto "längere Zeit" hinterm LKW ist immer eine Gefahr, genauso wie LKW/PKW bei Autobahnauffahrten. Besteht ja immer die Möglichkeit dass die auf die linke Spur ziehen. Darunter fällt auch unser Fall hier. Bei 130km/h kann man sehr wohl einen Unfall vermeiden. Mir selbst gelang es sogar noch bei 150km/h. Das mir dann mein Hintermann drauf ist, ist ein anderes Thema. 😁

Denk doch bitte mal etwas über den Tellerrand hinaus. Als ob man nur 1x schaut!?!

In de Fahrschule hast du eigentlich noch viel viel mehr gelernt und berücksichtigst es nicht. 😉

So long, allzeit gute Fahrt wünsche ich euch.

Zitat:

Original geschrieben von HeizölFerrari06


Auto "längere Zeit" hinterm LKW ist immer eine Gefahr, genauso wie LKW/PKW bei Autobahnauffahrten. Besteht ja immer die Möglichkeit dass die auf die linke Spur ziehen. Darunter fällt auch unser Fall hier. Bei 130km/h kann man sehr wohl einen Unfall vermeiden. Mir selbst gelang es sogar noch bei 150km/h. Das mir dann mein Hintermann drauf ist, ist ein anderes Thema. 😁
Denk doch bitte mal etwas über den Tellerrand hinaus. Als ob man nur 1x schaut!?!
In de Fahrschule hast du eigentlich noch viel viel mehr gelernt und berücksichtigst es nicht. 😉
So long, allzeit gute Fahrt wünsche ich euch.

"längere Zeit" hatten wir nicht gesagt... Natürlich besteht da die Gefahr. Wenn man schneller als andere fährt geht man immer ein Risiko ein. Das nehme ich allerdings in Kauf und bin mir darüber auch vollstens bewusst ,dass ich wenn ich bei hohem Tempo ein Unfall baue min. eine Teilschuld bekomme.

Schön das es dir bei 150km/h(du fährst schneller als 130?!?) schonmal gelang. Mir auch ,aber mein "Gegner" ist 130 gefahren. Wenn er dir direkt vor die Nase zieht dann ist Schicht im Schacht. Ob du mit 260 oder mit 150 ankommt.

Einige schauen nur 1x in den Rückspiegel und beobachten den Rückwärtigen Verkehr fast überhaupt nicht.

Das mit der Fahrschule trifft auch auf dich zu🙂

Wünsche euch allen(auch dir) allzeit gute Fahrt und nie einen Unfall🙂

Mir ist das auch schon passiert. 150 auf der linken Spur, als so ein Jungspund mit seinem Polo, der gerade auf die Bahn auffuhr meinte, er müsse jetzt auch direkt links fahren.

Lichthupe hat nichts genützt, er ist einfach rüber (hat aber geblinkt), trotz Vollbremsung bin ich ihm in die Seite. Mein Schaden 5500 Euro.

Es gab weder für Polizei noch Versicherung eine Diskussion darüber, wer Schuld hatte: Nämlich er.

Zitat:

Original geschrieben von smashegg


... trotz Vollbremsung bin ich ihm in die Seite. ...

Ist auch was was völlig anderes. 😉 Hier ist es ja offensichtlich.

Ich finde nicht, dass das was anderes ist. Statt ihm hinten draufzufahren, habe ich versucht, zwischen ihm und der Leitplanke hindurchzufahren, was aber misslang.

Der Ausgangspunkt war doch der gleiche. Ein langsames Auto setzt sich plötzlich vor Dich und zwingt Dich zum Bremsen.

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