Herzstillstand
Wahr gestern abend gegen 18 auf der Autobahn unterwegs,
als plötzlich bei ca. 210 km/h vor mir ein kleinwagen auf die linke spur ausscheerte. Ich konnte trotz vollbremsung nicht mehr den Wagen zum stehen bringen, hatte doch noch glück und flutschte zwischen Leitplanke und Kleinwagen hindurch.
Durch die Vollbremsung und Nässe auf der Fahrbahn währe ich ohne ESP wohl nicht so klimpflich davon gekommen.
Mir rutschte das Herz in die Hose bei dieser Aktion!!!!
Habt ihr auch schon solche erfahrungen gemacht???
Könnte diese Tussi samt dem Kleinwagen in der Luft zerreisen!!!
73 Antworten
Oh Mann, ich glaubs einfach nicht was ich hier teilweise lese. Dicht auffahren und "jagen" auf der Autobahn, mit über 200 auf der linken Spur angedonnert kommen und mal prophylaktische Lichthupe machen das jeder sich von der linken Spur verpisst, sich sebst für einen suuuper Fahrer halten weil man das schon Jahre so macht und zum Glück bisher nix passiert ist...mir fehlen die Worte.
Wenn man die Masse der Autofahrer auf der Autobahn nimmt, wieviel davon % schwimmen im Verkehr mit und wieviel % fahren weitaus mehr als 140 ? Ich würde sagen über 90 % der Fahrzeuge schwimmen einfach mit. Der Durchschnittsfahrer der nie extrem schnell fährt (und das sind die meisten Fahrer) hat einfach Probleme die Geschwindigkeit eines sich im Rückspiegel nahenden Autos korrekt abzuschätzen wenn das Auto mit über 200 ankommt weil er es einfach nicht gewohnt ist. Im einen Moment ist es noch weit weg, der "Normalo" (Familienvater, Hausfrau, Rentner, LKW-Fahrer, Bus usw usw.) zieht raus zum Überholen und zack muss der Hintermann voll bremsen. Mit sowas muss man jede und jede und jede SEKUNDE rechnen wenn man so schnell fährt. Oder warum denkt ihr das 130 Richtgeschwindigkeit ist und alles was darüber gefahren wird auf die eigene Kappe geht? Und wenn jemand einen LKW langsam überholt, man kann doch nicht hingehen und dann mit drängeln und/oder Lichthupe versuchen den anderen Leuten seinen Fahrstil aufzudrängen blos weil man zu den weniger als 10% gehört die schneller fahren wollen als der große Rest.
So schnell kann man fahren wenn man ein Autobahnstück vor sich hat das gerade ist und das man weit überblicken kann. Bei uns ist so ein ca. 4 KM langes Stück wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt und im Sommer gegen Abend ist es oft so das auf diesem Stück nix los ist. Auf dem Stück bin ich mit meinem vorherigen Auto auch schon oft über 200 gefahren weil es dort gefahrlos geht.
Aber immer diese Ungewissheit "hoffentlich bleiben die jetzt alle auf der rechten Spur" ist doch ein Glücksspiel. Oder gibt euch gerade das den Adrenalin-Kick? Geht doch S-Bahn surfen, dann spielt ihr wenigstens nur mit eurem eigenen Leben!
Macht euch folgendes klar: Wenn ihr sehr schnell fahren wollt liegt eine riesige Verantwortung auf euren Schultern! Ihr müsst nicht nur für euch denken sonder auch Fehler anderer mit einkalkulieren, an Kurven denken hinter denen ein Stau sein kann und vor allem Rücksicht nehmen auf die Mehrheit der "normalen" Fahrer. Ihr hebt euch in dem Moment in den ihr so schnell fahrt von der breiten Masse ab also verhaltet euch auch so und seht nicht die anderen Verkehrsteilnehmer als die kleinere Gruppe an. Aber genau das ist es was den Leuten fehlt: Vernunft und Einsicht. Man bezeichnet es auch als "Erwachsen werden".
cu Willy
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
Wegen was anzeigen?
Weil sie mit ihrem Kleinwagen nur 120km/h fährt und einen LKW überholen wollte?
Nein, weil sie grob fahrlässig den Straßenverkehr gefährdet hat!
Ich weiß daß daher, weil jemand aus meiner Family durch sowas mal nen Satz neue Reifen bekommen hat (er hatte damals nen Zeugen).
Bremsplatten an allen 4 Reifen und der andere Fahrer mußte zahlen. Die vorangegangene Situation war die selbe.
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
Stimmt nicht! Nur weil Horizont im Rückspiegel ein Auto auf der Überholspur fährt muss ich nicht warten. Du darfst das Auto und den davor fahrenden LKW eben nur so schnell überholen, dass du notfalls noch reagieren kannst sollte was passieren.
Stimmt ja Wohl😁! Wenn er links ist muss der ,der gerade überholt wird(der auf der rechten Fahrbahn fährt) ihn vorbei lassen. Denn er hat als erster den Überholvorgang begangen(d.h. er war schon links).
Les mal dazu den Thread im Sicherheitsforum oder schau dir einfach den §5 Absatz 4,4a,6 an.
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
DAS ist Nötigung, da ich mal davon ausgehe dass du sicher auch recht dicht auffährst !!!
Bsp. Ein 45 PS Polo oder Corsa kann ja ohne Probleme auf 140km/h beschleunigen. Hallo? Denk mal bissi weiter als nur bis zum Lichthupenhebel ...
Natürlich kann ein 45PS Polo oder Corsa auf 140 beschleunigen. Ich habe nur gesagt das ich es ziemlich nervig finde wenn sie dann mit 100km/h eine LKW Kolonne überholen... -> Man soll zügig überholen und niemand anderes behindern... Siehe auch §5 Absatz 2 der StVO.
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
Ordnungswidrigkeit, kann zur Nötigung übergehen. Scheinst mir ein sehr aggresiver Fahrer zu sein. Du bist eine Gefahr für andere Autofahrer !
Nix Ordnungswidrigkeit! In der StVO steht deutlich geschrieben. Siehe §5 Absatz 5:
Zitat:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Zitat:
Original geschrieben von astra-h-sport
Nein, weil sie grob fahrlässig den Straßenverkehr gefährdet hat!
Ich weiß daß daher, weil jemand aus meiner Family durch sowas mal nen Satz neue Reifen bekommen hat (er hatte damals nen Zeugen).
Bremsplatten an allen 4 Reifen und der andere Fahrer mußte zahlen. Die vorangegangene Situation war die selbe.
Dann erkundige dich mal ...
Ich hatte nach meinem Unfall ausgiebig Zeit mich mit den Grünen zu unterhalten. Ich konnte einen Aufprall nur verhindern weil ich so schlau war und mit sowas immer rechne und entsprechend langsamer wurde und schon auf der Bremse stand als der nur die Mittellinie streifte. Der ist verdammt knapp vor mir auf die linke Spur. Laut Aussage der Polizei wäre es MEINE Schuld gewesen wenn ich ihm draufgefahren wäre. Teilschuld bekommt derjenige nur wenn du grobe Fahrläßigkeiten nachweisen kannst. Und NEIN es ist keine wenn er/sie auf die linke Spur fährt wenn du im Rückspiegel noch ganz klein bist. Es gibt nämlich kein Vorfahrtsrecht auf der BAB.
@IAN@BTCC
Ohne Worte. Solltest vielleicht auch mal die Paragraphen komplett lesen und das wichtigste auch VERSTEHEN. Wie auch hier gewisse Kommentare. Einmaliges aufblenden aus größerer Entfernung ist sicher gestattet, nur wie du schreibst bist du 1m hinten dran hupst blinkst wie ein Verrückter. Das ist Nötigung. Mehrfaches lichthupen und ausreichender Abstand ist eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
Dann erkundige dich mal ...
Ich hatte nach meinem Unfall ausgiebig Zeit mich mit den Grünen zu unterhalten. Ich konnte einen Aufprall nur verhindern weil ich so schlau war und mit sowas immer rechne und entsprechend langsamer wurde und schon auf der Bremse stand als der nur die Mittellinie streifte. Der ist verdammt knapp vor mir auf die linke Spur. Laut Aussage der Polizei wäre es MEINE Schuld gewesen wenn ich ihm draufgefahren wäre. Teilschuld bekommt derjenige nur wenn du grobe Fahrläßigkeiten nachweisen kannst. Und NEIN es ist keine wenn er/sie auf die linke Spur fährt wenn du im Rückspiegel noch ganz klein bist. Es gibt nämlich kein Vorfahrtsrecht auf der BAB.
@IAN@BTCC
Ohne Worte. Solltest vielleicht auch mal die Paragraphen komplett lesen und das wichtigste auch VERSTEHEN. Wie auch hier gewisse Kommentare. Einmaliges aufblenden aus größerer Entfernung ist sicher gestattet, nur wie du schreibst bist du 1m hinten dran hupst blinkst wie ein Verrückter. Das ist Nötigung. Mehrfaches lichthupen und ausreichender Abstand ist eine Ordnungswidrigkeit.
Was weiß schon der Polizist? Der hat die ganzen Gesetzestexte nicht im Kopf UND ist KEIN RICHTER! Die Gesetzestexte und die aktuellen Gerichtsurteile sind da eindeutig und zwar genau dem entgegengesetzt was du sagst. Lies doch einfach mal nach anstatt dich auf die Aussagen anderer zu verlassen.
Zu Punkt 2: Es ist durchaus gestattet, den anderen mehrfach mit der Lichthupe anzublenden und zu hupen, denn es droht GEFAHR, wenn er einfach rauszieht ohne in den Rückspiegel zu schauen! Und bei Gefahr dürfen diese beiden Werkzeuge durchaus eingestzt werden. Nötigen ist, wenn du jemandem permanent mit zu geringem Abstand hinterherfährst und dann die ganze Zeit lichthupe machst.
Zitat:
Original geschrieben von wwwilly
Der Durchschnittsfahrer der nie extrem schnell fährt (und das sind die meisten Fahrer) hat einfach Probleme die Geschwindigkeit eines sich im Rückspiegel nahenden Autos korrekt abzuschätzen wenn das Auto mit über 200 ankommt weil er es einfach nicht gewohnt ist. Im einen Moment ist es noch weit weg, der "Normalo" (Familienvater, Hausfrau, Rentner, LKW-Fahrer, Bus usw usw.) zieht raus zum Überholen und zack muss der Hintermann voll bremsen. Mit sowas muss man jede und jede und jede SEKUNDE rechnen wenn man so schnell fährt.
Richtig, damit muss man immer rechnen, aber das macht die Sache nicht besser! Wie du schon schreibst, schaut der "Normalo" einmal in den Rückspiegel und zieht raus, ohne ein Gefühl zu haben wie schnell der da hinten wirklich ist. Aber genau das ist in meinen Augen ein Fehler, denn man lernt schon in der Fahrschule, mindestens zwei mal den Verkehr im Rückspiegel zu kontrollieren um die Geschwindigkeit der folgenden Fahrzeuge einschätzen zu können.
Meine Güte, es gibt nicht erst seit gestern Autos auf deutschen Autobahnen, die schneller als 200 fahren können. Alle Schuld und Pflicht zur Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme den "Rasern" zuzuschreiben ist doch völliger Blödsinn. Im Vectra C/Signum Forum gibt es momentan einen ähnlichen
Threadzum Thema "Schleicher vs. Raser". Rücksichtnahme auf beiden Seiten und das Verkehrsgeschehen könnte wesentlich besser funktionieren...
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
@IAN@BTCC
Einmaliges aufblenden aus größerer Entfernung ist sicher gestattet, nur wie du schreibst bist du 1m hinten dran hupst blinkst wie ein Verrückter. Das ist Nötigung. Mehrfaches lichthupen und ausreichender Abstand ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wo hat Ian das denn geschrieben?? Hier wird nur noch von Ordnungswidrigkeit hier, Nötigung da geschrieben. Wie wärs mit Tempo 100 auf der Autobahn, damit alle "Normalos" in Ruhe weiterschlafen können? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
@IAN@BTCC
Ohne Worte. Solltest vielleicht auch mal die Paragraphen komplett lesen und das wichtigste auch VERSTEHEN. Wie auch hier gewisse Kommentare. Einmaliges aufblenden aus größerer Entfernung ist sicher gestattet, nur wie du schreibst bist du 1m hinten dran hupst blinkst wie ein Verrückter. Das ist Nötigung. Mehrfaches lichthupen und ausreichender Abstand ist eine Ordnungswidrigkeit.
Dann versteh du erstmal die StVO!
Das habe ich so nicht geschrieben, sondern so:
Zitat:
EDIT: Wie man es verhindern kann das solche Leute rausziehen kann man auch wenn man ankommt einmal krz Lichthupe geben und damit signalisieren "Achtung hier kommt ein schneller". So mache ich es zumindest wenn ich mit über 200 unterwegs bin.
Lesen->verstehen->posten...
Hier die wichtigen Auszüge aus der StVO(Das Wichtige markiere ich Fett!):
Zitat:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
In dem Fall liegt bei der ,die 100 fährt und trotzdem du mit 200 im Rückspiegel ankommst rauszieht die Sorgfaltspflicht. Sie muss sich so verhalten ,das eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Das ist hier nuneinmal nicht der Fall gewesen ,denn er wurde zum Starken Abbremsen gezwungen->Nötigung!
Zitat:
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Ich erlebe es öfters das gleichzeitig mit dem Blinker setzen ausgeschert wird(was verboten ist)...
Und zum mit 100km/h eine 90km/h fahrende LKW Kolonne überholen:
Zitat:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Zitat:
Zu Punkt 2: Es ist durchaus gestattet, den anderen mehrfach mit der Lichthupe anzublenden und zu hupen, denn es droht GEFAHR, wenn er einfach rauszieht ohne in den Rückspiegel zu schauen! Und bei Gefahr dürfen diese beiden Werkzeuge durchaus eingestzt werden. Nötigen ist, wenn du jemandem permanent mit zu geringem Abstand hinterherfährst und dann die ganze Zeit lichthupe machst.
Ganz genau! So siehts aus! *voll zustimm*
Aber naja Leute ,lasst ihn in seiner Traumwelt leben(Siehe Vmax 1.6 GTC "190km/h 1.2 Corsa"😉😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Dann versteh du erstmal die StVO!
Das habe ich nicht geschrieben:
Lesen müsste->verstehen->posten...Hier die wichtigen Auszüge aus der StVO(Das Wichtige markiere ich Fett!):
In dem Fall liegt bei der die 100 fährt und trotzdem du mit 200 ankommst im Rückspiegel rauszieht die Sorgfaltspflicht. Sie muss sich so verhalten das eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Das ist hier nuneinmal nicht der Fall gewesen ,denn er wurde zum Starken abbremsen gezwungen->Nötigung!
Ich erlebe es öfters das gleichzeitig mit dem Blinker setzen ausgeschert wird(was verboten ist)...Und zum mit 100km/h eine 90km/h fahrende LKW Kolonne überholen:
Ganz genau! So siehts aus! *voll zustimm*Aber naja Leute ,lasst ihn in seiner Traumwelt leben(Siehe Vmax 1.6 GTC "190km/h 1.2 Corsa"😉😁😁😁😁
@ ianbtcc
reg Dich nicht auf, jeder der ein wenig mehr Ahnung von der verkehrsrechtlichen Materie hat, kennt die Auseinandersetzungen mit Leuten deren Wissensstand scheinbar einzig und allein auf Artikel der Fachpresse begründet ist..
Ich sag nur: "GEFÄHRLICHES HALBWISSEN" 😉
Zitat:
Original geschrieben von provester
jeder der ein wenig mehr Ahnung von der verkehrsrechtlichen Materie hat, kennt die Auseinandersetzungen mit Leuten deren Wissensstand scheinbar einzig und allein auf Artikel der Fachpresse begründet ist..
Ich sag nur: "GEFÄHRLICHES HALBWISSEN" 😉
hierzu stimme ich zu und verabschiede mich aus dem thread hier. manche leute sind mir hier, ich muss es so deutlich sagen, einfach zu blöd und uneinsichtig. wer meint nur weil er 200km/h auf der linken spur fährt hat er mehr rechte auf der bab liegt gewaltig falsch. ebenso dass andere schuld seien wenn derjenige dann bremsen muss. man fährt halt nicht so derart schnell, wenn verkehr ist. das ist verkehrsgefährdend und grob fahrlässig.
so long, viel spass noch hier ihr schumi's
Ich bzw mein Auto hatte weniger Glück. Bin mit meinem Astra G mit dem vorderen Rechten Rad neben den Asphalt gekommen (scheiß enge Straße und Schneebedeckt. Hatte keine Chance links ausgebrochen und rechts in den Graben auf nen Baum. Danke Opel dass mir nichts passiert ist. Auf jeden Fall hab ich mir nach diesem Totalschaden einen Astra H zugelegt. Muss echt sagen meine Trauerzeit wa schnell vorbei. Den Fortschritt pack ich gar net. Bin Total in mein neues Baby verliebt. Auf jeden Fall ist mir erst letzte Woche mt meinem Neuen so etwas Ähnliches passiert. Dank der Technologie des ESP hab ich fast nichts gemerkt. Bin einfach gerade aus weiter gefahren. Mi fiel halt das Blinken des ESP ins Auge.
Gruß
Löchi
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
hierzu stimme ich zu und verabschiede mich aus dem thread hier. manche leute sind mir hier, ich muss es so deutlich sagen, einfach zu blöd und uneinsichtig. wer meint nur weil er 200km/h auf der linken spur fährt hat er mehr rechte auf der bab liegt gewaltig falsch. ebenso dass andere schuld seien wenn derjenige dann bremsen muss. man fährt halt nicht so derart schnell, wenn verkehr ist. das ist verkehrsgefährdend und grob fahrlässig.
so long, viel spass noch hier ihr schumi's
... mit dem gefährlichen Halbwissen meinte er zwar dich aber egal...
Er lebt nunmal in seiner eigenen Traumwelt ,also lassen wir ihn da besser😁.
Ich habe mithilfe der StVO ja dargstellt was man darf und was man nicht darf und in diesem Beispiel hat die Kleinwagenfahrerin die Nötigung begangen. Selbst wenn du mit 140 ankommst und sie zieht 10Meter vor die mit 90 raus begeht sie eine Nötigung. Das ist in dem Fall geschwindigkeitsunabhängig. Erst wenn ein Unfall passiert bekommt man bei hohem Tempo eine Teilschuld. Das ist denke ich aber auch jedem bewusst.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
... mit dem gefährlichen Halbwissen meinte er zwar dich aber egal...
Er lebt nunmal in seiner eigenen Traumwelt ,also lassen wir ihn da besser😁.
Ich habe mithilfe der StVO ja dargstellt was man darf und was man nicht darf und in diesem Beispiel hat die Kleinwagenfahrerin die Nötigung begangen. Selbst wenn du mit 140 ankommst und sie zieht 10Meter vor die mit 90 raus begeht sie eine Nötigung. Das ist in dem Fall geschwindigkeitsunabhängig. Erst wenn ein Unfall passiert bekommt man bei hohem Tempo eine Teilschuld. Das ist denke ich aber auch jedem bewusst.
😉
In einem Punkt muss ich aber auch Dir leider widersprechen - die Kleinwagenfahrerin begeht keine Nötigung, da es hier eindeutig am Vorsatz scheitert, da § 240 StGB keine fahrlässige Begehung vorsieht, steht folglich "nur" noch eine OWI im Raum..
hier kommen dann gleich mehrere Verstöße in Betracht: Fehler beim Fahrstreifenwechsel i.S.d § 7 StVO, Fehler beim Überholen i.S.d. § 5 StVO, eine Gefährdung oder evtl. Schädigung i.S.d. § 1 II StVO..
Zitat:
Original geschrieben von provester
😉
In einem Punkt muss ich aber auch Dir leider widersprechen - die Kleinwagenfahrerin begeht keine Nötigung, da es hier eindeutig am Vorsatz scheitert, da § 240 StGB keine fahrlässige Begehung vorsieht, steht folglich "nur" noch eine OWI im Raum..
hier kommen dann gleich mehrere Verstöße in Betracht: Fehler beim Fahrstreifenwechsel i.S.d § 7 StVO, Fehler beim Überholen i.S.d. § 5 StVO, eine Gefährdung oder evtl. Schädigung i.S.d. § 1 II StVO..
Stimmt der Vorsatz fehlt ja leider in diesem Fall.😁
Bist du von Beruf Rechtsanwalt oder warum kennst du dich auf diesem Gebiet so gut aus?🙂
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
... mit dem gefährlichen Halbwissen meinte er zwar dich aber egal...
Er lebt nunmal in seiner eigenen Traumwelt ,also lassen wir ihn da besser😁.
Ich habe mithilfe der StVO ja dargstellt was man darf und was man nicht darf und in diesem Beispiel hat die Kleinwagenfahrerin die Nötigung begangen. Selbst wenn du mit 140 ankommst und sie zieht 10Meter vor die mit 90 raus begeht sie eine Nötigung. Das ist in dem Fall geschwindigkeitsunabhängig. Erst wenn ein Unfall passiert bekommt man bei hohem Tempo eine Teilschuld. Das ist denke ich aber auch jedem bewusst.
falsch, falsch und nochmals falsch
erstens hatte ich den ganzen thread über von normalen situationen gesprochen und nicht von 5 oder 10m. zudem wäre sie immernoch nicht schuld würdest du ihr bei deinen o.g. fall drauffahren 😉
übrigens verletzt du mit deinem fahrverhalten §1, §3, §4 und §49
Zitat:
Original geschrieben von HeizölFerrari06
falsch, falsch und nochmals falsch
erstens hatte ich den ganzen thread über von normalen situationen gesprochen und nicht von 5 oder 10m. zudem wäre sie immernoch nicht schuld würdest du ihr bei deinen o.g. fall drauffahren 😉
übrigens verletzt du mit deinem fahrverhalten §1, §3, §4 und §49
DU kennst mein Fahrverhalten? Wo verletze ich §3? Ich fahre so schnell wie ICH es verantworten kann. Würde ich mein Fahrzeug bei hohem Tempo nichtmehr beherrschen, oder es kommt ein unübersichtliches Teilstück der Autobahn kann ich da nicht mit 210 langballern. Mach ich das? Nein... Also hör bitte auf etwas zu Interpretieren und mir irgendwas zu unterstellen...
Hatte dich zwar noch nie auf der AB gesehen aber okay. Mir ziemlich egal😁.
Demnach verletzt diese Person im o.g. Beispiel §1, §3(2), §5(4,4a) ,etc.
Lichthupe alleine stellt nicht den Tatbestand der Nötigung dar.
Lichthupe ist von der StVO aus sogar erlaubt, um z.b. einen "Überholvorgang" anzuzeigen.
Hier übrigens ein meiner Meinung nach sehr interessantes Gerichtsurteil:
Zitat:
Nötigung: Dichtes Auffahren mit Lichthupe muss keine Nötigung sein
17. Januar , 2006Kurzzeitiges dichtes Auffahren - auch unter Betätigung der Lichthupe - erfüllt regelmäßig den Nötigungstatbestand noch nicht. Das gilt auch für kurzes Bedrängen des Aufschließenden in offensichtlicher Überholabsicht bei Zurücklegung einer Strecke von nur wenigen 100 Metern.
Mit dieser Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) einen Autofahrer frei, dem ein entsprechender Tatvorwurf gemacht worden war. Das OLG wies außerdem darauf hin, dass der Tatrichter in seinem Urteil die Intensität der Nötigungshandlung nachprüfbar darstellen müsse. Dazu sei die Angabe der Länge der Fahrstrecke oder die Dauer der Einwirkung des Zwangsmittels erforderlich. Zudem sei eine Nötigungshandlung im Straßenverkehr erst verwerflich, wenn sich das Handeln massiv und ohne vernünftigen Grund darstelle, etwa bei Schikane, Mutwillen, Erziehungsabsicht oder beharrlicher Reglementierung aus Ärger und eigensüchtigen Motiven (OLG Hamm, 3 Ss 304/05; OLG Hamm, 4 Ss 308/05).