Herbstwetter=Unfallzeit

BMW 3er E36

Hallo.
Es kann jeden treffen...nun hat es mich getroffen...an einer Linksabbiegerspur hat der Grünpfeil für Linksabbieger uns den Weg freigemacht...der vor mir fuhr los...ich hinterher...dann sah ich nur noch die roten Lichter...gebremst...geschlittert...Frontblech hin...na denn...was soll man machen...ausser weiterhin vergnügt das Leben anzulachen*g*
Also niemals in diesen Zeiten...mit Regen und Kälte zu weit auch bei Grünlicht dem vordermann aufreiten

Gruß

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von alex323i


stimmt, wenn ein Geländewagen an diese Bremsleistunegn ran kommen, dann ein X5 🙂

also ich glaub mal nicht, dass selbst nen X5 schneller zum stehen kommt. Und wenn (vielleicht ja der 4.6is).. dann wird der Unterschied net so groß sein. Hab jetzt aber net alle Werte im Kopf 😉

Und außerdem.. der X5 ist ja kein "Geländewagen" in dem Sinne... höchstens von der Optik 😁

so als kleine Information in punkto "hinten auffahren"...nicht in jeder Situation ist man schuld wenn man jemanden hinten auffährt...in meinem speziellen Fall hat mein Anwalt mir folgende Information gegeben:
Wenn der Vordermann beim linksabbiegen bei Grünlicht(Ampellicht Grünpfeil linksabbiegen) ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht, trägt er zu 100% die Schuld an einem Unfall wenn hinten jemand auffährt. Der Gesetzgeber hat an Ampeln keine Vorschrift bezüglich des abstands zwischen Fahrzeugen eingeräumt um den Verkehr fließend zu halten. Fährt jemand bei Grünpfeil linksabbiegen an obwohl für ihn erkennbar ist das noch ein Fahrzeug des Gegenverkehrs im Kreuzungsbereich steht, bremst gleich wieder ab um diesen vorbeizulassen...ist er für Auffahrschäden verantwortlich.

Also krieg ich nen neues Frontblech von meinem Unfallgegner*:-))*

Gruß

@Path

wir sprachen von "normalen" Verkehrsunfällen. Wenn die Auffahrkollision absichtlich herbeigeführt wird, sieht die Sache etwas anders aus.

Was ist übrigends ein Verkehrsunfall? Die Kollision muss sich plötzlich, unvorhergesehen und ungewollt, also fahrlässig, ereignen.

Macht jemand einen sogenannten Schikane-Stopp, nimmt er in Kauf (oder muss in Kauf nehmen / Eventualvorsatz) dass sich eine Kollision ereignet. Die Fahrlässigkeit ist in so einem Fall nicht mehr gegeben. Allenfalls muss dann geprüft werden, ob es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung oder auch Körperverletzung handelt.

Aber grundsätzlich gilt auch hier: Es muss immer ein genügend grosser Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.

Art. 35 Abs. 4 SVG (CH)

Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu wahren, namentlich beim Kreuzen und Ueberholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren.

Diese Vorschrift ist gültig und verbindlich, auch wenn es Anwälte manchmal nicht so sehen.

Sorry, ist einfach so.

naja...die Frage ist halt nur wieviel Abstand ausreichend ist...ich war drei Meter hinter ihm...das ist an einer Kreuzung ausreichender Abstand aus dem Stand heraus...mag sein das es in der CH anders ist...aber die Gesetze in Deutschland sind dann wohl doch nicht so schlecht wie man immer meint...*ggg*
sorry...ist einfach so@Pütz*g*

@Path

Was die Anwälte sagen, ist solange nicht verbindlich, bis ein Richter den Fall entschieden hat.

Aber wenn im erwähnten Fall voll zu deinen Gunsten entschieden wurde, sei froh. Aber gehe nicht davon aus, dass ein solches Urteil üblich ist, weder in Deutschland noch in der Schweiz.

Ich bleibe dabei, wer jemanden hinten auffährt, hat sein Fahrzeug nicht im Griff und ist für den Schaden (mit-)verantwortlich.

Gruss aus der CH

Zitat:

Original geschrieben von manuel79


@ IQ Man

Ist ja richtig aber auf der anderen Seite, wenn du mal freie Fahrt haben solltest.....wie lange dauert es bis du so nen Schleicher vor dir hast obwohl rechts frei ist?! Denn unser sogenanntes Rechtsfahrgebot beachtet wohl kaum einer mehr!!

Manuel

Wemm du mit der Aussage vor Gericht zu erklären versuchst, warum du dicht auffährst, und am besten noch links blinkst, lachen die dich aus....

@Pütz
No Comment*ggg*
Gruß aus Deutschland

Deine Antwort