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Herausgabe Altteile nach Unfall

Themenstarteram 17. Juli 2006 um 10:27

Hallo zusammen!

Folgende Frage:

Kann ich nach der Reparatur von der Werkstatt verlangen, dass ich die Altteile ausgehändigt bekommen?

Oder hat die gegnerische Versicherung ein Problem damit?!?

Mir war ja letzte Woche jemand hinten drauf gefahren, so dass die Reparatur von meiner Werkstatt ausgeführt wurde.

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14 Antworten

Das Teil ist dein Eigentum, klar kannst du das also verlangen.

Musst aber schriftlich auf dem Auftrag festhalten lassen, sonst schmeissen die das Zeug sicherlich weg.

Nur weil das Teil kaputt ist heißt das noch lange nicht das es nicht mehr dir gehört. Beim Ausparken hatte mir damals jemand den rechten scheinwerfer angekratzt. Versicherung hat einen neuen bezahlt und den alten habe ich mir mitgeben lassen. Nur wegen einen kleinen kratzer wollte ich den doch nicht wegschmeißen lassen.

Zitat:

Das Teil ist dein Eigentum, klar kannst du das also verlangen.

Ähm, falsch!

Wer für den Schaden aufkommt, wird Besitzer der Altteile. So kann Deine Versicherung/Gegnerversicherung quasi auf die Altteile nach Reparatur bestehen.

Regulierst Du einen Schaden beim Unfallgegner ohne Versicherung und willst auch sichergehen, daß er die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt hat, so kannst Du auf die Herausgabe der defekten Teile bestehen.

Jetzt frag mich nicht in welchem Urteil von welchem OLG es steht, ich hab es aber mal gelesen.

Ich würde es mit der gegnerischen Versicherung klären und dann den :) informieren.

... und da die Versicherung ja kein Altteile-Handel ist, wird dieser der Verbleib der alten Teile sicher egal sein. Fragen würde ich lieber nicht, sonst kommen die nur auf den Gedanken, dass die Altteile ggf. noch einen (Rest)-Wert haben...

am 17. Juli 2006 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von Comix007

Ähm, falsch!

Wer für den Schaden aufkommt, wird Besitzer der Altteile.

auch nicht ganz richtig.

Entscheidend ist das, was in den Reparaturbedingungen (Kleingedrucktes) des Auftragsformulares steht.

Siehe Foto Beispiel, Passus 2.

Diesen Dingen kann man jedoch wiedersprechen, in dem man das Kleingedruckte vorher liest und ggf. am Auftrag vermerkt, dass man Anspruch auf die Altteile erhebt.

Begründung: ein laufendes Beweissicherungsverfahren vor Gericht ;)

Zitat:

Entscheidend ist das, was in den Reparaturbedingungen (Kleingedrucktes) des Auftragsformulares steht.

Das "Kleingedruckte" hat oft das letzte Wort. Da stimme ich Dir zu. Im Allgemeinen jedoch, und das jetzt einmal ohne Kleingedrucktes oder Sonderabsprachen, ist die bereits genannte Regelung bindend.

Das wollte ich damit Stelle gesagt haben.

Dein "Kleingedrucktes" ist aber sehr interessant. Die Werkstatt ist wirklich schlau und sichert sich somit evtl. noch funktionierende Teile. Respekt!!!

am 17. Juli 2006 um 13:25

Zitat:

Original geschrieben von Comix007

 

Dein "Kleingedrucktes" ist aber sehr interessant. Die Werkstatt ist wirklich schlau und sichert sich somit evtl. noch funktionierende Teile. Respekt!!!

@Comix,

auch nicht ganz richtig.

Die WS sichert sich damit gegen Schadenersatzklagen ihrer Kunden ab.

Und zwar für den Fall, dass Altteile entsorgt werden, der Kunde aber nach einiger Zeit Anspruch darauf erhaben würde.

Das ist auch der wunde Punkt, wenn Teile unsinnigerweise getauscht werden, dass man diese als Kunde niemals wieder bekommen würde.

Wie gesagt: Kleingedrucktes lesen und am Auftrag schriftlich widersprechen. Dann geht das i.O..

Der Einzige, der einen Anspruch stellen könnte, wäre die gegenerische, oder im Vollkaskofall, die eigene Versicherung.

Aber niemals die WS in eigener Regie. Anders bei ausgewiesenen Teilen die es nur im Austausch gibt, z.B. LMM oder sonstiges, oder aber Teile die im Rahmen einer Garantiearbeit getauscht werden.

Zitat:

@Comix,auch nicht ganz richtig.

Du hast es heute mit mir, oder? ;) :D

Over and out.

Themenstarteram 18. Juli 2006 um 10:19

Hallo!

Habe gerade mit dem zuständigen Meister telefoniert: Die Teile bleiben erstmal beim :) , sind bis auf weiteres Eigentum der gegnerischen Versicherung.

Auto ist jetzt beim Lackierer, wird wohl noch bis Fr dauern.

Das Wochenende werde ich so schnell nicht vergessen. Hatte doch den Cayman S vom Audi Zentrum gestellt bekommen. Ein Hammer-Teil....

Wollte den gestern gar nicht mehr zurück geben...

am 18. Juli 2006 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von ttwilight

 

Wollte den gestern gar nicht mehr zurück geben...

@ttwillight,

wieso hast Du denn dann ??

Shicezwang, oder ? :D ;)

Themenstarteram 18. Juli 2006 um 10:33

Da sagste was...

Am besten war ja zweifelsohne der Sound. Wenn du im Nacken diese "Bestie" hast, die dich anschreit und nach mehr Drezahl giert... herrlich,... einfach nur herrlich...

Ich war sehr überrascht, als der BC einem Verbrauch von ca. 12,8-13,5l/100km errechnet hat für das Wochenende. Finde das für ein Auto mit 295 PS nicht schlecht. Die Werte krieg ich mit meinem Frontkratzer auch hin, aber nicht die Fahrleistungen... :D

Ich würde es so handeln, dass ich die alten Teile von der WS mitnehme und die Versicherung die Teile dann von mir haben kann.

So würd ich es machen, egal was wo wie klein gedruckt ist.

am 18. Juli 2006 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

 

So würd ich es machen, egal was wo wie klein gedruckt ist.

@Jason_V,

ist ja jetzt eigentlich schon geklärt.. aber was machst Du denn, wenn die WS die Teile schon entsorgt hat, bevor Du es so machen würdest, egal was wie wo kleingedruckt steht?

Du kannst Dich auf den Kopf stellen.. die Versicherung hat das Anrecht auf die Teile und die WS dahingehend ein Zurückhalterecht.

Bei Unfallschäden wird meistens über eine Abtretungserklärung des Kunden an die WS mit der Vers. direkt abgerechnet.

Da steht auch so Einiges drin, was man sehr schnell ungelesen unterschreibt.

Andernfalls, wenn Du die Rechnung selbst bezahlst, siehe oben.. Kleingedrucktes schriftlich ausschließen.

Der WS ist es bei Eigenzahlern egal, ob sie die Altteile in den Container wirft oder Dir aushändigt. Das muß nur vorher geklärt werden.

Zitat:

Original geschrieben von moerf

Der WS ist es bei Eigenzahlern egal, ob sie die Altteile in den Container wirft oder Dir aushändigt. Das muß nur vorher geklärt werden.

Dat is schon klar ;)

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