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Helmpflicht Deutschland Braincaps DOT

Hallo zusammen!
Folgendes Problem,
ich möchte gerne mit einen Braincap fahren, von der in den USA und canada bekannten Firma crazy al‘s, welches dot zertifiziert ist.
Jedoch sehe ich nicht ganz bei den Kuddelmuddel an Vorschriften durch.

Ich weiß durch die Ausnahmereglung in Deutschland muss der Helm zwar nicht geprüft sein, jedoch bauartbedingt fürs Motorrad fahren geeignet sein.
Darf ich den Helm denn nun legal fahren und hat jemand Erfahrungen zwecks Versicherung?

Denn Prinzipiell ist dieser Helm ja obwohl nur halbschale für den Zweck des Motorradfahrens gebaut und sogar nach US Standards (DOT) geprüft und somit auch fürs motorradfahren meines Erachtens nach geeignet.

Oder übersehe ich gerade eine wichtige Sache/Verordnung/Gesetze der Stvo, die dies untersagt?

und bitte lasst nicht konstruktive Kommentare sein von wegen fahr gleich ohne Helm usw.

Danke schonmal für all die Auskünfte !

30 Antworten

"Geeignet" ist ein Motorradhelm wenn er den Kopf schützt und damit ist nicht nur der Teil gemeint, mit dem man durch die Wand rennt.
Das Netz ist voll davon (auch hier in MT https://www.motor-talk.de/.../...enhelm-ohne-ece-nur-dot-t1699869.html ), dass Braincaps eben nicht als geeignet angesehen werden.

Bzgl. Versicherungen, die Sozialversicherungen reagieren nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Dummheit - OPs, Rollstuhl und Erwerbsminderungsrente werden genauso gezahlt wie bei einem vernünftigen Mopedfahrer. Bei anderen Versicherungen passiert es regelmässig dass Leistungen gekürzt werden, dann darf man sich mit den AGBs und Anwälten rumschlagen um sein Treppenlift bezahlt zu bekommen.

Zitat:

@Mopete05 schrieb am 5. Mai 2023 um 01:49:12 Uhr:


... und sogar nach US Standards (DOT) geprüft und somit auch fürs motorradfahren meines Erachtens nach geeignet. ...

Fun-Fact:

Nach "US Standards" darfst du auch ohne Helm fahren sofern du eine entpsrechende Versicherung hast (die dann deinen Dachschaden bzw. die Beerdigung auch zahlt). Zumindest ist das in einigen Staaten (Texas) so geregelt. 🙂

Gruß Metalhead

Wobei ich den Begriff "Brain-Cap" irreführend finde. Wer sowas trägt kann eigentlich kein "Brain" haben...

Welche Versicherungen sind denn hier gemeint.
Kann eine Haftpflicht oder Kasko hier Mucken machen wenn ein nicht zugelassener Helm getragen wird?

Und sollte sich der TE tatsächlich um Unfall- oder Krankenversicherung Gedanken machen, dann frage ich mich warum der Helm nicht auch so kritisch hinterfragt wird.

Sicher kann eine Versicherung "Mucken" machen, wenn kein geeigneter Helm, alà Braincap, getragen wurde.
Sie kann im Fall eines Falles sehr wohl die Zahlungen einschränken oder gar verweigern.
Man hat ja quasi grob fahrlässig entsprechende Verletzungen in Kauf genommen, die mit einem Helm nach den aktuellen Euro-Normen ECE-R-22.05 bzw. 22.06 zu vermeiden gewesen wären.

Also, zur Aufklärung: Der Helm muss ein Motorradhelm sein, der die ausreichende Stabilität besitzt und nicht nur den Kopf, sondern auch die Ohren abdeckt. Darüber gibt es eine ausreichende Anzahl von Bußgeldverfahren, die entsprechend getroffen wurden. Eishockeyhelme oder Bauhelme sowie bestimmte Stahlhelme aus Wehrmachtsbeständen zählen eindeutig nicht dazu.

Eine Weile, nachdem diese neue Helm - Norm nur in Deutschland begründet wurde, herrschte große Uneinigkeit und alle gingen auf die Barrikaden. Plötzlich wollte man Europarecht, und demnach reicht eben dieser von mit beschriebene geeigneten Schutzhelm für den Motorsport, mit Ohrenschutz (nicht diese alten Römer- Beulen, die einen Lederohrenschutz hatten...)

Insofern ist es auch bedenklich, Helme zu benutzen, die bereits ihre Verfallsdatum überschritten haben. Es gibt reichlich Hersteller, die in ihren Beschreibungen nur solche Helme erlauben, die nicht älter als xxxx sind, danach garantieren sie für NICHTS...

Sollte ich einen Unfall verursachen, an dem ein Fahrer beteiligt sein sollte, der ein Braincap trug und sich Kopfverletzungen zugezogen hat, die er hätte vermeiden können, würde ich, - so leid es mir tut - alle Hebel in Bewegung setzen, nicht für den vollen Schaden haftbar gemacht zu werden und ihn mit haften lassen, weil ihm ein Grundverschulden vorzuwerfen ist, indem er sich nicht an die Regeln des passiven Schutzes seiner Körperlichen Unversehrtheit gehalten hat. Das kommt denke ich rechtlich dem Fahren gänzlich ohne Helm gleich. Ähnlich dürfte es sich verhalten, wenn dieser Kradfahrer einen Alleinunfall haben sollte und seine Sozialversicherung erfährt davon... Er dürfte sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen müssen, das geht schlimm aus.

Also immer "oben MIT",

bleibt gesund, Gruß Peter

Zitat:

@lore8 schrieb am 5. Mai 2023 um 10:48:25 Uhr:


Ein guter Bauhelm tuts auch

Das war natürlich nicht ernstgemeint, war nur für die "Brainlosen"

Moin,
schon der gesunde Menschenverstand sagt mir als Moped Fahrer, dabei mit den geeigneten Mitteln zu meinem persönlichen Schutz unterwegs zu sein.
Ein Bekannter mit seinem Chopper trug auch so einen Pseudo Helm (altes BW Teil welches er sich noch innen besser hat polstern lassen). Bei einer Kontrolle wurde dieser bemängelt und ohne Ersatz, der nach ECE geprüft ist, die Weiterfahrt untersagt.
Laut Bußgeld Katalog wird sowas eigentlich nur mit 15€ sanktioniert, auch wenn man ganz ohne Helm fährt.
So viel Grips hatte der Kollege dann doch nicht dagegen vor zu gehen, die Beamten haben schließlich einen Ermessens-Spielraum der hier wohl zum Tragen kam.

Gruß
Andre

Hui, hier herrscht mal wieder ganz viel „Meinung“, aber wenig „Ahnung“ - obwohl der TE ausdrücklich nur um konstruktive Beiträge bat! 🙄

Also Fakt ist, daß ECE in Deutschland NICHT ausschlaggebend ist (das ist z. T. in anderen Ländern wie Italien anders); aber Braincaps sind auch bei uns nicht zulässig:

Wollen gewissenhafte Biker und Triker einen Motorradhelm kaufen, fragen sie sich nicht selten, welches der zahlreichen Modelle eigentlich im Straßenverkehr auch tatsächlich zugelassen ist.

Früher galt hierbei, dass nur jene Helme erlaubt sind, die mit einem entsprechenden ECE-Prüfzeichen versehen sind.

Diese strenge Regelung ist mittlerweile jedoch aufgehoben, sodass auch andere Prüfzeichen zulässig sind. Es ist vorgeschrieben, dass die Fahrer motorisierter Zwei- und Dreiräder einen angemessenen Helm tragen, der eine entsprechende Schutzwirkung garantiert – für den gesamten Kopf- und Nackenbereich.

Grundsätzlich können hierzu auch die sogenannten 3/4-Helme zählen, doch:

Nicht zulässig sind Helme, die Stirn, Ohren und den Nackenbereich nicht ausreichend schützen können (sogenannte Braincaps).“

https://www.bussgeldkatalog.org/helmpflicht-motorrad/

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 06. Mai 2023 um 10:33:03 Uhr:


Hui, hier herrscht mal wieder ganz viel „Meinung“, aber wenig „Ahnung“ - obwohl der TE ausdrücklich nur um konstruktive Beiträge bat! ??

Und dazu Bußgeldkatalog.org verlinken, die oft genug Mist schreiben.🙄

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. Mai 2023 um 11:49:09 Uhr:


… Bußgeldkatalog.org (…), die oft genug Mist schreiben…

Ach ja? Belege bitte.

Jedenfalls putzig wieder, wie bei MT eindeutig gestellte Fragen beantwortet werden.
Der TE hatte ganz sicher nicht nach „Meinungen“ zu „Brainlosen“ o. ä. gefragt.
Da seid ihr ja sonst auch sehr genau.

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