Helmpflicht Deutschland Braincaps DOT

Hallo zusammen!
Folgendes Problem,
ich möchte gerne mit einen Braincap fahren, von der in den USA und canada bekannten Firma crazy al‘s, welches dot zertifiziert ist.
Jedoch sehe ich nicht ganz bei den Kuddelmuddel an Vorschriften durch.

Ich weiß durch die Ausnahmereglung in Deutschland muss der Helm zwar nicht geprüft sein, jedoch bauartbedingt fürs Motorrad fahren geeignet sein.
Darf ich den Helm denn nun legal fahren und hat jemand Erfahrungen zwecks Versicherung?

Denn Prinzipiell ist dieser Helm ja obwohl nur halbschale für den Zweck des Motorradfahrens gebaut und sogar nach US Standards (DOT) geprüft und somit auch fürs motorradfahren meines Erachtens nach geeignet.

Oder übersehe ich gerade eine wichtige Sache/Verordnung/Gesetze der Stvo, die dies untersagt?

und bitte lasst nicht konstruktive Kommentare sein von wegen fahr gleich ohne Helm usw.

Danke schonmal für all die Auskünfte !

30 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. Mai 2023 um 11:49:09 Uhr:


Und dazu Bußgeldkatalog.org verlinken, die oft genug Mist schreiben.🙄

Es gibt mittlerweile viele Seiten mit "bussgeld" im Domainnamen. Da steht zwar immer viel, aber tatsächlich vieles falsch. Leider werden die Seiten oft als "Beleg" gebracht, weil die beim Googlen immer unter den ersten Suchergebnissen sind.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 6. Mai 2023 um 10:33:03 Uhr:


Hui, hier herrscht mal wieder ganz viel „Meinung“, aber wenig „Ahnung“ - obwohl der TE ausdrücklich nur um konstruktive Beiträge bat!

Ich weiß gar nicht, wie du zu dieser unverschämten Aussage kommst, denn die vorherigen Antworten waren ja alle richtig. Hast du jetzt als einziger voll die Ahnung, weil du einen Link zu bussgeldkatalog.org ergooglet hast?

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 13:09:25 Uhr:



Es gibt mittlerweile viele Seiten mit "bussgeld" im Domainnamen. Da steht zwar immer viel, aber tatsächlich vieles falsch.

Auch für Dich gilt: Belege bitte, nicht nur Behauptungen.
Hier hat z. B. keiner einen Beleg gebracht, dass es nicht so wäre.
Im übrigen läßt sich meine Aussage auch anderweitig belegen, hier z. B. die Aussage eines Anwalts für Verkehrsrecht:

§ 21a Abs. 2 S. 1 StVO regelt: "Wer Krafträder [...] führt [...], muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen."

D.h. es muss nach aktueller Gesetzeslage kein amtlich genehmigter Schutzhelm sein.
Verwenden Sie einen Helm, der nach der ECE-Regel 22.05 zugelassen ist, tragen Sie allerdings einen geeigneten Schutzhelm.

Ein anderer Helmes ist geeignet, wenn von diesem eine ausreichende Schutzwirkung ausgeht.

Es kommt also nicht auf die Zulassung an, aber auf die Geeignetheit.

Für ein Motorrad muss es also schon ein Motorradhelm sein und nicht eine "Salatschüssel" oder ein Fahrradhelm.“

https://www.frag-einen-anwalt.de/...-ECE-Norm-tragen--f291766.html?...

Ist die gleiche Aussage wie bei den verfemten Bussgeld.org. 😉

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 13:17:19 Uhr:



Ich weiß gar nicht, wie du zu dieser unverschämten Aussage kommst

Unverschämt finde ich es, andere Menschen öffentlich (und ein Forum ist öffentlich) als „hirnlos“ zu bezeichnen.

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Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 6. Mai 2023 um 13:30:24 Uhr:


Auch für Dich gilt: Belege bitte, nicht nur Behauptungen.

Was genau soll ich belegen? Ich habe nicht behauptet, dass in diesem Fall das Fazit der verlinkten Website falsch sei. Nur wird es dort auch einfach behauptet und nicht begründet.

Die Begründung ist doch eine ganz andere: Nach der Änderung der StVO sind nicht mehr Helme nach ECE-Norm vorgeschrieben, sondern nur noch ein "geeigneter Schutzhelm". Schon bei der Formulierung hätte dem Gesetzgeber klar sein müssen, dass ein derart abstrakter Begriff zu endlosen Diskussionen führt und genau das ist seit ca. 18 Jahren der Fall.

Dass Braincaps nun nicht als "geeignet" anzusehen sind, dürfte auf ein Gutachten des TÜV Rheinland zurückgehen, bei dem Braincaps erwartungsgemäß schlecht abgeschnitten haben. Dieser Ansicht schließen sich seitdem die meisten Behörden und Polizeidienststellen an. Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt, die gibt es aber bestimmt auch.

Genau das wurde aber auch in den vorherigen Beiträgen schon so geschrieben. Gleich in der ersten Antwort hieß es: "Geeignet" ist ein Motorradhelm wenn er den Kopf schützt ... Das Netz ist voll davon ... dass Braincaps eben nicht als geeignet angesehen werden."

Was war also deine Kritik an den vorherigen Antworten und was hat dein Link besser gemacht?

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 13:49:42 Uhr:



Was genau soll ich belegen?

Dass Bussgeldkatalog.org oft Unsinn schreibt.

Zitat:

Nach der Änderung der StVO sind nicht mehr Helme nach ECE-Norm vorgeschrieben, sondern nur noch ein "geeigneter Schutzhelm". Schon bei der Formulierung hätte dem Gesetzgeber klar sein müssen, dass ein derart abstrakter Begriff zu endlosen Diskussionen führt und genau das ist seit ca. 18 Jahren der Fall.

Zustimmung. Aber so ist nun mal bei uns die Gesetzeslage, andere Länder sind da wesentlich konsequenter und härter, da fährst Du mit Helm ohne ECE keinen Meter mehr und die Maschine wird eingezogen.

Zitat:

Dass Braincaps nun nicht als "geeignet" anzusehen sind, dürfte auf ein Gutachten des TÜV Rheinland zurückgehen, bei dem Braincaps erwartungsgemäß schlecht abgeschnitten haben.

Glaub ich Dir jetzt alles unbesehen, bzw. mag alles so sein. In meinem Link wurde es etwas anders begründet, letztlich ist es egal; Fakt ist, dass Braincaps in D nicht zugelassen sind. Und das war doch die Eingangsfrage.

Zitat:

Genau das wurde aber auch in den vorherigen Beiträgen schon so geschrieben. Gleich in der ersten Antwort hieß es: "Geeignet" ist ein Motorradhelm wenn er den Kopf schützt ... Das Netz ist voll davon ... dass Braincaps eben nicht als geeignet angesehen werden."

Die erste Antwort war auch zielführend, dafür ein Like. Etliche der anderen Antworten aber nicht.

Ich habe ja nirgends geschrieben, dass alle Antworten „falsch“ oder „schlecht“ gewesen wären.

Aber ich wundere mich gerade bei MT, die ja sonst so ein Gewese um OT machen und darauf herumreiten, es solle doch die Frage des TE beantwortet werden ohne Wertung.

Zitat:

Was war also deine Kritik an den vorherigen Antworten

Wurde nun ausführlich dargelegt.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 6. Mai 2023 um 14:15:16 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 13:49:42 Uhr:



Was genau soll ich belegen?

Dass Bussgeldkatalog.org oft Unsinn schreibt.

Siehst Du das anders?

Also ich rate jedem davon ab,sich auf diese Seite zu berufen. Dann sollte man sich lieber die Mühe machen und im Gesetz nachschlagen.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 6. Mai 2023 um 14:15:16 Uhr:



Zitat:

Was genau soll ich belegen?


Dass Bussgeldkatalog.org oft Unsinn schreibt.

Du kannst nicht erwarten, dass ich jetzt die gesamte Domain mit allen Unterseiten auf Fehler untersuche, nur um dir hier etwas zu beweisen. Es gibt ja auch Erfahrungswerte und da hat diese Seite eben schon oft Fehler enthalten. Daher nur ein ganz kurzer Check der von dir verlinkten Unterseite und da findet sich schon ganz oben der erste Fehler:

"Laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen auf Krafträdern, die mit mehr als 20 km/h unterwegs sind, sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen."

--> Es kommt nicht darauf an, wie schnell man unterwegs ist, sondern ob die bbH des Kraftrades mehr als 20 km/h beträgt.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 6. Mai 2023 um 14:15:16 Uhr:


Fakt ist, dass Braincaps in D nicht zugelassen sind.

Das ist nicht Fakt, sondern nur eine Sichtweise. Also eigentlich eine "Meinung", die ja in diesem Thema von dir abgelehnt wird. Diese Sichtweise ist vermutlich auch richtig, sie wird vermutlich auch überwiegend vertreten, sie hat sich sozusagen durchgesetzt. Ein Gericht könnte aber jederzeit anders entscheiden. Auch die Behauptung, dass ein "geeigneter Helm" nach StVO den Nackenbereich schützen müsse, ist nur eine Behauptung, eine Interpretation, eine Sichtweise. Man kann das nur schwer als "Fakt" bezeichnen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 14:29:05 Uhr:



Das ist nicht Fakt, sondern nur eine Sichtweise.

Die seit 2015 auch von Gerichten geteilt wird.

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 13:49:42 Uhr:


Dass Braincaps nun nicht als "geeignet" anzusehen sind, dürfte auf ein Gutachten des TÜV Rheinland zurückgehen, bei dem Braincaps erwartungsgemäß schlecht abgeschnitten haben. Dieser Ansicht schließen sich seitdem die meisten Behörden und Polizeidienststellen an. Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt, die gibt es aber bestimmt auch.

Gibt es, für den der nachlesen möchte:
Verwaltungsgericht Freiburg, Entscheidung vom 29.10.2015 (Az. 6 K 2929/14)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Mai 2023 um 14:23:37 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 6. Mai 2023 um 14:15:16 Uhr:



Dass Bussgeldkatalog.org oft Unsinn schreibt.

Siehst Du das anders?

Also ich rate jedem davon ab,sich auf diese Seite zu berufen. Dann sollte man sich lieber die Mühe machen und im Gesetz nachschlagen.

Klar seh ich das anders, sonst hätte ich es nicht verlinkt…😉
Gesetze nachschlagen schön und gut, aber viele Sachen stehen halt nicht explizit in Paragraphen, sondern es gibt dazu nur Urteile. Siehe meine beiden Vorposter.

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 14:29:05 Uhr:


Du kannst nicht erwarten, dass ich jetzt die gesamte Domain mit allen Unterseiten auf Fehler untersuche, nur um dir hier etwas zu beweisen.[/quote ]
Selbstverständlich erwarte ich für Behauptungen auch Beweise.

Zitat:

Daher nur ein ganz kurzer Check der von dir verlinkten Unterseite und da findet sich schon ganz oben der erste Fehler:

"Laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen auf Krafträdern, die mit mehr als 20 km/h unterwegs sind, sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen."

--> Es kommt nicht darauf an, wie schnell man unterwegs ist, sondern ob die bbH des Kraftrades mehr als 20 km/h beträgt.


Das ist jetzt nur reine Wortklauberei und kein Fehler, da wohl niemand ernsthaft der Ansicht ist, so lange er nur unter 20 km/h fahre, brauche er keinen Helm.

Zitat:

Das ist nicht Fakt, sondern nur eine Sichtweise.

… die wie bereits geschrieben von den Gerichten geteilt wird.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 6. Mai 2023 um 18:54:09 Uhr:


Gibt es, für den der nachlesen möchte:
Verwaltungsgericht Freiburg, Entscheidung vom 29.10.2015 (Az. 6 K 2929/14)

Hast du das denn selbst gelesen, bevor du den Link hier gepostet hast?

Leitsatz der Entscheidung:

"Ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, wegen des religiösen Gebots, den Kopf mit einem Turban zu bedecken, von der Einhaltung der Schutzhelmtragepflicht gemäß § 21a Abs. 2 StVO ausgenommen zu werden."

Das Wort "Braincap" kommt einmal darin vor: "Ein Tragen des Turbans unter dem Helm scheidet schließlich - das sehen auch die Beteiligten so - wegen fehlenden Platzes aus. Für einen Halbschalenhelm (sog. "Braincap"😉 gilt dies entsprechend, unabhängig davon, ob es sich bei diesem überhaupt um einen geeigneten Schutzhelm handelt."

Das Gericht hat also offen gelassen, ob Braincaps als geeignet anzusehen sind. Es hat nur festgestellt, dass man unter einem Braincap nicht noch einen Turban tragen kann.

Also ich kann mich noch erinnern, dass selbst bei den A Fahrschulfragen früher Fragen zu Braincaps dabei waren und dass diese ungeeignet sind.
Wenn sich das mit der ECE-Norm geändert hat und nun nur etwas "von geeignetem Schutz" die Rede ist, gibt es sicherlich Interpretationsspielraum.
Die Frage ist, willst du dich dem aussetzen? Auf rechtlich sicherer Seite bist du jedenfalls, wenn du einen normalen Helm trägst, auch wenn er vorne und am Kinn offen ist.

Scheiß drauf, wer Bock hat mit Braincap zu fahren hat auch die 10 oder 15 Euronen in der Tasche.

Mit dem Chopper bin ich früher nur mit Braincap gefahren. Bis nach Hamburg und zurück zu den HHD´s und keinen Blauen hat es nur im Ansatz interessiert.

Was nach einem Unfall ist mach mir dann Gedanken drüber🙂

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