heizbare Frontscheibe, partielle Ausfälle
Bei meinem im Sommer gekauften S-Max 2014er kam jetzt zum ersten Mal die heizbare Frontscheibe zum Einsatz bei dickem Beschlag von außen und innen.
Leider gibt es drei vertikale Streifen, wo die Heizung anscheinend nicht funktioniert (Bild). Der erste ist ca. 1 cm breit und läuft durch den Kasten mit der Kamera (der übrigens locker sitzt und gelegentlich klappert), dann kommt ein breiterer Streifen und (auf dem Foto nicht erkennbar) ca. 1 cm rechts von dem breiten noch ein ganz schmaler Streifen.
Wie kann das sein? Das ist doch eine Verbundglasscheibe mit innenliegenden Drähten, also können nicht einzelne Drähte abgescheuert sein wie bei einer Heckscheibe. Zumindest beim Fokus II war es so, dass es nur zwei Hälften gab. Da war nach Scheibentausch mal ein Kabel nicht richtig angeschlossen, dass führte zum Ausfall der ganzen Hälfte.
Und: ist das ein Fall für die Händlergewährleistung? Vermutlich ja?
10 Antworten
Zitat:
@kaskode schrieb am 4. Oktober 2017 um 13:47:52 Uhr:
Bei meinem im Sommer gekauften S-Max 2014er kam jetzt zum ersten Mal die heizbare Frontscheibe zum Einsatz bei dickem Beschlag von außen und innen.Leider gibt es drei vertikale Streifen, wo die Heizung anscheinend nicht funktioniert (Bild). Der erste ist ca. 1 cm breit und läuft durch den Kasten mit der Kamera (der übrigens locker sitzt und gelegentlich klappert), dann kommt ein breiterer Streifen und (auf dem Foto nicht erkennbar) ca. 1 cm rechts von dem breiten noch ein ganz schmaler Streifen.
Wie kann das sein? Das ist doch eine Verbundglasscheibe mit innenliegenden Drähten, also können nicht einzelne Drähte abgescheuert sein wie bei einer Heckscheibe. Zumindest beim Fokus II war es so, dass es nur zwei Hälften gab. Da war nach Scheibentausch mal ein Kabel nicht richtig angeschlossen, dass führte zum Ausfall der ganzen Hälfte.
Und: ist das ein Fall für die Händlergewährleistung? Vermutlich ja?
Hi,
Heizdrähte defekt, da kann nur die Scheibe getauscht werden. Hatte ich bei meinem 2014er auch, aber bereits in 2014.
Händlergewährleistung ja. Wenn innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages aufgetreten, wird vorausgesetzt, dass der Mangel bei Abschluss des Vertrages bereits vorlag (dann schnell Anspruch anmelden). Wenn nach 6 Monaten mußt Du nachweisen, dass der Mangel bei Vertragsabschluss bereits vorlag.
Viel Erfolg
josi
Also Fehler der internen "Verdrahtung" der Scheibe? Gab es dazu Hinweise, dass das damals gehäuft vorgekommen ist? Ich habe über die Jahre, Autos und Steinschläge an die 10 heizbare Frontscheiben gehabt und außer dem halbseitigen Ausfall habe ich nie Ärger gehabt.
Zitat:
@kaskode schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:07:32 Uhr:
Also Fehler der internen "Verdrahtung" der Scheibe? Gab es dazu Hinweise, dass das damals gehäuft vorgekommen ist? Ich habe über die Jahre, Autos und Steinschläge an die 10 heizbare Frontscheiben gehabt und außer dem halbseitigen Ausfall habe ich nie Ärger gehabt.
Interne Verdrahtung (nur rechte Seite). Ob gehäuft vorgekommen, keine Ahnung. Jedenfalls hat der Fordmensch aus Köln, der die Fotos angesehen hat, nur gefragt, wer die "guten" Fotos gemacht hat und sofort den Wechsel der Scheibe freigegeben (war noch Garantie). Ohne Diskussion. Ein Foto anbei.
Ggf. kannst Du mal den Vorbesitzer fragen, ob ihm der Fehler aufgefallen ist. Vielleicht war es ihm egal.
Ich hab einen von 2012. das gleiche Problem, direkt vor der Nase ein Streifen ca 14 cm breit und in der Mitte noch einer und paar dünne daneben. Wie es aussieht kommt oft vor bei Ford. Schade
Das hatte ich beim Fusion und das hatte ich beim alten Galaxy. Neue Scheiben gekauft, weil eine heizbare wirklich super ist.
Hatte bereits zwei heizbare Frontscheiben in zwei Fahrzeugen.
So toll das bei beschlagenen und gefrorenen Scheiben ist, aber die Ausfälle gehören meiner Erfahrung nach leider zur Regel. Bei mir ging das nach 4 bzw. 5 Jahren los. Es fängt mit einem kleinen Streifen an und wird dann im Laufe der Zeit größer.
Hat meiner auch. Kann aber damit leben, da eine neue Scheibe einfach zu teuer ist.
Kleines Update:
Ich hatte das damals innerhalb der ersten sechs Monate gemeldet. Der verkaufende Fordhändler hat gesagt, das sei weder Gewährleistung noch Gebrauchtwagengarantie, weil aller Wahrscheinlichkeit nach von Steinschlag verursacht. Mein Heimat-Fordhändler sagt, dass könne durchaus sein.
Tatsächlich gib es einen recht kleinen Krater auf der Beifahrerseite, ca. 30 cm entfernt vom am weitesten rechts liegenden Streifen., die alle in der rechten Hälfte liegen. Ich würde aber vermuten, dass die Drähte innerhalb einer Hälfte alle parallel geschaltet sind. Dann dürften aber allenfalls die Drähte ausgefallen sein, die durch den Krater gehen. Genau die funktionieren aber.
Hat jemand dazu weitere Info?
Zitat:
@kaskode schrieb am 16. Mai 2018 um 12:36:46 Uhr:
Kleines Update:
Ich hatte das damals innerhalb der ersten sechs Monate gemeldet. Der verkaufende Fordhändler hat gesagt, das sei weder Gewährleistung noch Gebrauchtwagengarantie, weil aller Wahrscheinlichkeit nach von Steinschlag verursacht. Mein Heimat-Fordhändler sagt, dass könne durchaus sein.Tatsächlich gib es einen recht kleinen Krater auf der Beifahrerseite, ca. 30 cm entfernt vom am weitesten rechts liegenden Streifen., die alle in der rechten Hälfte liegen. Ich würde aber vermuten, dass die Drähte innerhalb einer Hälfte alle parallel geschaltet sind. Dann dürften aber allenfalls die Drähte ausgefallen sein, die durch den Krater gehen. Genau die funktionieren aber.
Hat jemand dazu weitere Info?
Hi,
ich denke, der Händler drückt sich um die Händlergewährleistung. Wenn die Heizdrähte am "Krater" funktionieren, kann dieser Steinschlag nicht die Funktionalität beeinflussen.
Hast du den Vorbesitzer gefragt, ob die Drähte bereits bei ihm ausgefallen sind? Das wäre der Beweis dafür, dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.
Ansonsten Gewährleistung schriftlich geltend machen (vor Ablauf von einem Jahr nach Kaufvertrag). Dann kannst du überlegen, ob du mit oder ohne Gutachter und mit oder ohne Rechtsanwalt weitermachst.
Falls du im ADAC bist, telefonische Erstberatung dort einholen (Auskünfte erteilen dort Rechtsanwälte, aber nur zum rechtlichen Verfahren, nicht zur technischen Sache des Mangels an sich).