Heckwischer funktioniert nicht - Mal wieder - aber ich messe 6V

Audi A6 C5/4B Allroad

Hallo zusammen,

das Thema gab es bereits öfter, insbesondere im Zusammenhang mit Reparatursätzen und nassen Fußräumen. Bevor ich aber einen neuen Motor oder ein Rep-Set kaufe, müsste ich wissen, ob der Motor funktioniert.
Da sich hinten gar nichts tut, habe ich alles ausgebaut, begutachtet, am Stecker des Motors die Spannung gemessen -> Es liegen nur 6V ! an. Kann das am Relais/Steuergerät liegen? Messgerät funktioniert.
Kann mir jemand sagen, wie der Scheibenwischer angesteuert wird (die äußeren Anschlüsse ist Versorgungsspannung aber welches Signal bekommen die inneren beiden Anschlüsse?)?. Dann könnte ich den Wischer an eine andere Batterie und einen entsprechenden Signalgeber anschließen, um die Funktion zu testen.

Danke bereits im Voraus.

Fahrzeug ist ein A6 allroad MJ 2005.

Grüße, Maddin.

19 Antworten

das ist korrekt - wenn der Wischer samt Arm demontiert ist, interessiert das keinen Prüfer.

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 13. April 2018 um 15:34:56 Uhr:


weil etwas am Fahrzeug ist, was nicht funktioniert.

Wenn ich Nebelscheinwerfer habe, müssen sie auch funktionieren. Wenn ich welche habe, die aber nicht funktionieren, kann ein Prüfer die Plakettenzuteilung verweigern.

Der 4B besitzt serienmäßig

zwei

Nebelschlußleuchten, es funktioniert aber bei allen in D ausgelieferten Modellen nur

eine

. HU wird trotzdem ohne Mängel bestanden. 😉

Also nochmals zur Klarstellung:

Ein Fahrzeug hat eine Betriebszulassung in Deutschland. Abgesehen von gesetzlich vorgeschriebenen Dingen, sind hier fahrzeugspezifische Konstruktionen aufgelistet die abgenommen sind - sonst bekommt der Typ keine Zulassung.

Grundsätzlich muss alles wie das Fahrzeug in der Grundausstattung ausgeliefert wird vorhanden sein und funktionieren.

Dann kommt der TÜV Prüfer seine Einschätzung, sein Wissen und Kenntnisnahme ob was korrektist oder fehlt o.ä.
Wenn z.B. eine starre AHK fehlt, wird es ihm völlig egal sein, ebenso mit fehlenden NS.
Ob ein oder zwei NSL - da gab es vor allem in den 80/90-ern so einige Diskussionen, wenn jemand die zweite vorhandene angeschlossen hat. Exakt identisch bei Motorrädern die zwei Scheinwerfer hatten, jedoch nur einer das Abblendlicht erfüllen durfte.

Naja, drum ist es hier logischerweise möglich und berechtigt, wenn bei der TÜV Prüfung der fehlende Heckwischer bemängelt wird.

Zitat:

@quattrootti schrieb am 18. April 2018 um 06:37:56 Uhr:


… Grundsätzlich muss alles wie das Fahrzeug in der Grundausstattung ausgeliefert wird vorhanden sein und funktionieren. …

Das ist aber nur eine These von dir. Hast du einen Beleg für diese Aussage?

[Nachtrag] Hab jetzt grad mit dem TÜV München telefoniert, dort einen aaS gesprochen: Früher wäre das Fehlen des Heckwischers (auch wenn er komplett mit Motor ausgebaut wurde) oder das Fehlen von NSW ein erheblicher Mangel gewesen, seit einiger Zeit (genaues Datum wusste er nicht auswendig) ist das überhaupt nicht mehr relevant. Immer vorausgesetzt, das wurde fachgerecht rückgebaut, keine scharfen Kanten etc.

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Also nochmal. Heckwischer sind nicht vorgeschrieben, aber was vorhanden ist, muss auch funktionieren.

Ist das Ding defekt, gibt es mecker,
schaut nur noch die Antriebswelle aus der Heckklappe, gibt es mecker.

Ist das alles ordentlich entfernt und das Loch ordentlich verschlossen, dann ist alles prima.

Siehe Dazu:

Beurteilung nicht vorhandener oder nicht ordnungsgemäß arbeitender Heckscheibenwischer

Heckscheibenwischer sind nicht konkret vorgeschrieben; ihr Vorhandensein und ihr ordnungsgemäßes Arbeiten ermöglichen jedoch eine ausreichende Sicht über vorhandene Innenrückspiegel, sofern keine Sichtbeschränkung der indirekten Sicht durch Besetzung oder Beladung – zB auf der Ablage vor der Heckscheibe – vorliegt. Für welche Kfz Innenrückspiegel vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 56 StVZO.
Ausgehend von diesen für die Praxisbelange sicher nicht befriedigenden Ausrüstungsvorschriften ergeben sich für die Beurteilung bei HU nach § 29 folgende Verfahrensweisen bei fehlenden oder nicht ordnungsgemäß arbeitenden Heckscheibenwischern:

1 Wenn für das Kfz kein Innenrückspiegel vorgeschrieben ist: Ohne Mangel,
2 Wenn für das Kfz ein Innenrückspiegel vorgeschrieben u ein rechter Außenspiegel vorhanden ist: Ohne Mangel.

Bei Fällen nach 2 sollte der aaSoP/PI auf dem Untersuchungsbericht jedoch einen Hinweis auf § 23 StVO aufnehmen. (2010)

Richtlinie 2003/97/EG

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