Heckscheibe kaputt, übernimmt das die Vollkasko ?

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo, kann sich jemand das erklären?
Bin Vollkasko versichert, wird das übernommen?

24 Antworten

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:46:06 Uhr:


Und wenn die Kinder noch klein sind, haften sie nicht und (leider) auch nicht die Eltern.

Da waer ich nicht so sicher. Es besteht immer noch die sogenannte "Aufsichtspflicht".

Leider scheinen heutzutage viele Eltern der Meinung zu sein das sei nicht Ihre Aufgabe und "alle Anderen" seien dafuer verantwortlich.

Der TK melden und fertig.
Private HP macht da nix.

Zitat:

@Zeiti0019 schrieb am 8. Juni 2015 um 22:33:32 Uhr:


Der TK melden und fertig.
Private HP macht da nix.

Wenn das Kind dafür verantwortlich ist kann die schon Zahlen. Das müssten die Eltern und das Kind dann allerdings auch zugeben. Ohne Nachweis wird das sonst nichts. Ich bin mal als Kind mit dem Fahrrad in ein parkendes Auto reingefahren und das wurde von der Haftpflicht meiner Eltern reguliert.

Ja ok, wenn die Eltern das zugeben, bzw. das Kind.
Aber auch da wird dann natürlich drauf hingearbeitet, dass das die TK den Schaden übernimmt.

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Das schaut mir aber nicht nach einem mutwilligen Schaden aus.
Die Scheibe ist links und rechts identisch beschädigt. Das würde bedeuten, dass die Kinder - was auch immer sie getan haben sollen - exakt zeitgleich und damit exakt den selben Schaden auf beiden Seiten gemacht haben. Recht unwahrscheinlich.

Wenn ich irgendwas gegen die Scheibe schmeiße, geht erst eine Seite zu Bruch. Schmeiße ich dann nochmal was auf die Scheibe, fällt sie komplett in sich zusammen, weil die Spannung aufgrund des ersten Lochs raus ist. Das ist aber auf hier gezeigten Bildern offenbar nicht der Fall gewesen.

Zitat:

@Zeiti0019 schrieb am 9. Juni 2015 um 14:25:01 Uhr:


Ja ok, wenn die Eltern das zugeben, bzw. das Kind.
Aber auch da wird dann natürlich drauf hingearbeitet, dass das die TK den Schaden übernimmt.

Da hat die tk gar nichts mit am hut. In dem Fall zahlt selbstverständlich die private Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden.

In dem hier geschilderten Fall ist wohl kein fremder Verursacher auszumachen. Daher wie schon gesagt: zahlt die tk ohne wenn und aber.

Klar, an sich schon.
Aber man würd drauf hingewiesen, dass man sowas über die Tk auch abrechnen könnte..
Wurde mir mal so nahegelegt, bei nem ähnlichen Fall.
Da wäre auch die private HP dran gewesen.

Zitat:

@Zeiti0019 schrieb am 9. Juni 2015 um 22:06:14 Uhr:


Klar, an sich schon.
Aber man würd drauf hingewiesen, dass man sowas über die Tk auch abrechnen könnte..
Wurde mir mal so nahegelegt, bei nem ähnlichen Fall.
Da wäre auch die private HP dran gewesen.

Da stellt sich mir die Frage: Welche TK? Die des Verursachers? Sicher nicht, denn hier ist nur der eigene PKW versichert. Die TK des Geschädigten? Grundsätzlich schon, nur müsste man da dann die Selbstbeteiligung tragen, also wäre es ziemlich blöd, sich auf diesen Deal einzulassen.

Privathaftpflicht ist hier völlig unproblematisch. Hier gibt es auch viele günstige Versicherungen völlig ohne Selbstbeteiligung und die Beiträge steigen (wie bei der TK auch) bei einem Schadensfall nicht.

Das ist richtig, aber auf so nen Deal sollte ich mich mal einlassen, weil der Verursacher kurz zuvor schon nen HP Schaden hatte.
Manche versuchen es halt..

Grundsätzlich ist es so, dass beim Bruch von ESG die Bruchlinien von der Stelle der Krafteinwirkung weggehen.
Betrachtet man nur die Bilder, speziell das 2. Bild, würde ich interpretieren, dass der Bruch von einem kleinen Punkt im unteren Drittel der Scheibe ausgegangen ist. Das bedeutet entweder ein kleiner Gegenstand von außen hat die Scheibe zerstört oder, da Teile der Scheibe rund um die Bruchstelle leicht nach außen zeigen, etwas hat von innen gegen das Glas gedrückt und es zum Bersten gebracht.

Ich würd das der Vollkasko übergeben und fertig.

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