Hauptbremszylinder

BMW 5er E39

Hallo habe meinen BMW E39 535i Bj 11/99 in die Werkstatt gebracht,da der Hauptbremszylinder wohl unter Wasser stand,scheinbar eine E39 Krankheit von der ich nichts wußte.
Laut meiner Werkstatt muß Hauptbremszylinder neu incl.Bremsflüssigkeitswechsel,Zündkerzen neu u.Arbeitslohn ca 1200-1300.-Euro,das war dann zum Schluß noch lange nicht alles,als ich dann nachdem der Wagen weit über eine Woche in der Werkstatt stand mir bei der Abholung des Fahrzeuges mitgeteilt wurde das auch noch die Vakuumpumpe,sowie der ABS Sensor gewechselt werden mußte,ohne mich vorher darüber zu informieren die Rechnung nun bei ca 1900.-Euro liege und dies zu zahlen sei.
Jetzt die Frage kann die Werkstatt diese Rechnung in dieser Höhe verlangen,ohne dies mit mir abgesprochen zu haben?
Gruß Helmut 😕

10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von helmutsaab


Jetzt die Frage kann die Werkstatt diese Rechnung in dieser Höhe verlangen,ohne dies mit mir abgesprochen zu haben?

Rückfrage: Was hast du >genau< der Werkstatt für einen Reparaturauftrag gegeben. Was sollte gemacht werden.

Hast du einfach gesagt, mach den mal wieder heile oder hast du gesagt bitte Austausch Hauptbremszylinder und nichts weiter.

es ging nur um den Hauptbremszylinder,Vakuumpumpe u.s.w.war nicht abgesprochen!

Ich unterschreibe immer einen Arbeitsauftrag, dort steht drin was gemacht werden soll.
Da aber ein ABS Sensor nichts mit dem eigentlichen Problem zutun hat, brauchst du den z.B. nicht zu zahlen, da sowas abgesprochen werden muss.

Mich würde interessieren, was für eine Vakuumpumpe die meinen, der 535i hat nämlich keine ...
Es sei denn die meinen den Bremskraftverstärker?

Hast du dir die Teile mal zeigen lassen?

Gruß Thomas

Hallo helmutsaab

Das ganze klingt doch sehr merkwürdig.....

Um etwas Licht in die Sache zu bringen, hätte ich folgende Frage.

"Was war der Grund (z. B.: Bremsflüssigkeit tritt aus, Blubber-/Knarzgeräusche beim Bremsen, keine/unzureichende Bremswirkung usw.) für dich das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen?"

Kannst du mir den von dir unterschriebenen Werkstattauftrag per Mail zusenden
(Meine E-Mail Adresse sende ich dir per PN)

Gruß

wer_pa

Hallo es handelt sich hier nicht um eine Vakuumpumpe,sondern um eine Vorladepumpe,war ein Fehler von mir,
einen Arbeitsauftrag hat es schriftlich nicht gegeben,es wurde am Telefon lediglich gesagtdas die Reperatur zwischen 1200-1300 Euro kostet.
das im nachhinein die Vorladepumpe und der ABS Sensor gewechselt wurde ohne mich davon in Kenntnis zu setzen denke ich mal geht gar nicht.
es waren eher knarrende Geräusche,als wenn man den Bremsdruck mit dem Pedal erst anpumpen muß
😕

Ein schriftlicher Reperaturauftrag ist heute extrem wichtig.
Es kommt ganz drauf an, wie dein mündlicher Reparaturauftrag lautete.

Bist du dir sicher, dass nur dein HBZ Wasser gezogen hat?
Bevor der Wasser zieht, steht normalerweise der halbe Bremskraftverstärker unterwasser.
In dem Fall hätte der Austausch des BKV gereicht.
Wichtig wäre es auch, sich einen Ausdruck des Fehlerspeichers geben zu lassen, um zu prüfen ob die Vorladepumpe wirklich defekt war.

Das man dich nicht informiert hat, ist schon sehr verdächtig und unseriös, ich würde dem ganzen auf alle Fälle auf den Grund gehen.

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Tomelino


Ein schriftlicher Reperaturauftrag ist heute extrem wichtig.
Es kommt ganz drauf an, wie dein mündlicher Reparaturauftrag lautete.

Bist du dir sicher, dass nur dein HBZ Wasser gezogen hat?
Bevor der Wasser zieht, steht normalerweise der halbe Bremskraftverstärker unterwasser.
In dem Fall hätte der Austausch des BKV gereicht.
Wichtig wäre es auch, sich einen Ausdruck des Fehlerspeichers geben zu lassen, um zu prüfen ob die Vorladepumpe wirklich defekt war.

Das mach dich nicht informiert hat, ist schon sehr verdächtig und unseriös, ich würde dem ganzen auf alle Fälle auf den Grund gehen.

Gruß Thomas

Hallo Thomas

Sehe es genau so. Hier scheint maechtig etwas faul zu sein, wobei die Gutglauebigkeit/Unwissenheit des Users voll ausgeschoepft wird.

Gruss

wer_pa

Hallo habe heute mit einem Anwalt gesprochen,der meinte es sei jetzt für beide Seiten schwierig
da nichts schriftlich festgelegt wurde,solche Sachen enden oft im Vergleich,ich werde auf jeden Fall versuchen nicht die volle Summe zu zahlen.
immerhin habe ich den Wagen dort abgeholt ohne erstmal zu bezahlen,Rechnung lag dann ein paar Tage später vor,mal sehen wie ich jetzt weiter vorgehe.
und erst mal vielen Dank für eure Antworten,schade das es dazu keinen Präzidensfall gibt!
Gruß Helmut😎

Hallo Helmut

Schau mal ob die Werkstatt in der die Reparatur durchgefuehrt wurde der KFZ Innung (blaues Schild) angehoert. Falls ja, wende dich doch mal direkt an die KFZ Schiedsstelle der KFZ Innung in deinem Gebiet.

P.S.
Es gibt einen Fall in anderem Forum wo der Rechtsstreit mit der Werkstatt in Kuerze in das dritte Jahr geht und das Fahrzeug seit Monaten abgemeldet in der Werkstatt steht, die die Reparatur durchgefuehrt hat. Der User hat zurecht die Reparaturlosten nicht bezahlt, da das Fahrzeug in dieser Werkstatt nach der Repararur nicht korrekt wieder zum Laufen gebracht wurde. Da die Werkstatt bei der Reparatur auch eine BMW Werkstatt in die Reparatur eingebunden hat, streiten sich die Geister wer die Reparatur vermasselt hat.

Die Richterin hat dem User in zwei Verfahren angeraten sich mit dem Beklagten geldlich zu einigen, wobei der User fast 2/3 der Kosten zu begleichen haette. Der User lehnt dieses jedoch bisher ab, da dass Fahrzeug z. Z. noch einen Fehler hat und nicht fahrbereit ist.

Gruss

wer_pa

Zitat:

Original geschrieben von helmutsaab


Hallo habe heute mit einem Anwalt gesprochen,der meinte es sei jetzt für beide Seiten schwierig
da nichts schriftlich festgelegt wurde,solche Sachen enden oft im Vergleich,ich werde auf jeden Fall versuchen nicht die volle Summe zu zahlen.
immerhin habe ich den Wagen dort abgeholt ohne erstmal zu bezahlen,Rechnung lag dann ein paar Tage später vor,mal sehen wie ich jetzt weiter vorgehe.
und erst mal vielen Dank für eure Antworten,schade das es dazu keinen Präzidensfall gibt!
Gruß Helmut😎

Es ist schon mal gut, dass du dein Auto hast.

Die Werkstatt hätte es auch einbehalten können, bis du die Rechnung begleichst.

In Zukunft an alle, IMMER einen schriftlichen Reparaturauftrag ausfüllen und unterschreiben!
Gute Werkstätten machen sowas heute schon automatisch.
Falls nicht, unbedingt darauf bestehen!

Gruß Thomas

Deine Antwort