Hat ein Fahrzeug eines Ordnungsamtes Sonderrechte?
Ein Fahrzeug vom OS Team ( Für Knöllchen zuständig) parkte 4 std auf einem ausgeschilderten Behindertenparkplatz hat so ein Fahrzeug Sonderrechte um auf einem Behindertenparkplatz zu parken ? Siehe Bild
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 04:41:14 Uhr:
Kurz gesagt ,die gestrauchelten Existenzen vom OA haben gewisse Sonderrechte ! Diese gelten nur bei Gefahr in Verzug ! Sprich die kommen z.B. an einem brennenden Haus vorbei , und vor dem Haus ist absolutes Halteverbot .Dann dürfen die dort Halten um Maßnahme zur Hilfe zu leisten ! Ansonsten gelten für diese A........er die selben Verkehrsregeln ! Leider vergessen einige ungebildete Mitarbeiter das ! Wenn man sie darauf anspricht , wird mit gehöriger Arroganz geantwortet!
Da ich in der Regel ein geduldiger Mensch bin ,und mich so etwas auch aufregt ,mache ich Fotos ,wenn ich zeitnahen schaffe , und sende die per E-Mail an den Amtsleiter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Du hast offenbar einen ordentlichen Hass auf die staatlichen Repräsentanten. Bist du Reichsbürger? 🙂
70 Antworten
Höfflich einen Brief mit dem Bild an den Leiter des Ordnungsamt schicken und fragen ob man wirklich 4 Stunde einen Behindertenparkplatz blockieren muss. Nach Aussen hat das oft wenig Wirkung aber Intern kann das schon mal zu einem Anschiss führen.
1. Wenn (!) dort ein Behinderter tatsächlich nicht parken konnte, wird er sich wohl beim zuständigen Amt beschweren.
Dafür braucht es nicht die Motortalk-Gitmenschen-Blockwart-Fraktion 🙄
2. Wer sagt, dass das dort ein Behindertenparklatz ist? Es könnte auch die Parkfläche vor dem Schild gemeint sein, die mir Fahrrädern zugestellt ist.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:53:08 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:47:36 Uhr:
Das Foto würde ich behalten und bei jedem Knöllchen von der Stadt würde ich die Zahlung mit genau diesem Bild als Begründung verweigern.Aber ich gehe davon aus, dass das nicht wirklich ernst gemeint war 😉
Leider muss man bei diesem MTer davon ausgehen, dass dieser Schwachsinn tatsächlich ernst gemeint ist.
Kurz gesagt ,die gestrauchelten Existenzen vom OA haben gewisse Sonderrechte ! Diese gelten nur bei Gefahr in Verzug ! Sprich die kommen z.B. an einem brennenden Haus vorbei , und vor dem Haus ist absolutes Halteverbot .Dann dürfen die dort Halten um Maßnahme zur Hilfe zu leisten ! Ansonsten gelten für diese A........er die selben Verkehrsregeln ! Leider vergessen einige ungebildete Mitarbeiter das ! Wenn man sie darauf anspricht , wird mit gehöriger Arroganz geantwortet!
Da ich in der Regel ein geduldiger Mensch bin ,und mich so etwas auch aufregt ,mache ich Fotos ,wenn ich zeitnahen schaffe , und sende die per E-Mail an den Amtsleiter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
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Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 15. Dezember 2016 um 09:05:55 Uhr:
Vielleicht hat der Mitarbeiter des Ordnungsamtes ja einen Behindertenausweis. [...]
Ja, hat er. Wegen einer Sehbehinderung.
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 04:41:14 Uhr:
Kurz gesagt ,die gestrauchelten Existenzen vom OA haben gewisse Sonderrechte ! Diese gelten nur bei Gefahr in Verzug ! Sprich die kommen z.B. an einem brennenden Haus vorbei , und vor dem Haus ist absolutes Halteverbot .Dann dürfen die dort Halten um Maßnahme zur Hilfe zu leisten ! Ansonsten gelten für diese A........er die selben Verkehrsregeln ! Leider vergessen einige ungebildete Mitarbeiter das ! Wenn man sie darauf anspricht , wird mit gehöriger Arroganz geantwortet!
Da ich in der Regel ein geduldiger Mensch bin ,und mich so etwas auch aufregt ,mache ich Fotos ,wenn ich zeitnahen schaffe , und sende die per E-Mail an den Amtsleiter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Du hast offenbar einen ordentlichen Hass auf die staatlichen Repräsentanten. Bist du Reichsbürger? 🙂
Zitat:
@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 04:41:14 Uhr:
Kurz gesagt ,die gestrauchelten Existenzen vom OA haben gewisse Sonderrechte !
Die normalen Existenzen beim OA habe diese Rechte nicht ?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. Dezember 2016 um 01:08:28 Uhr:
2. Wer sagt, dass das dort ein Behindertenparklatz ist? Es könnte auch die Parkfläche vor dem Schild gemeint sein, die mir Fahrrädern zugestellt ist.
Schau Dir das Schild an; üblicherweise(?), beginnt ein vom Schild bezeichneter Bereich nach dem Schild, wenn das Schild so steht, daß man in Fahrtrichtung draufblickt und erkennen kann, was das Schild festlegt. Die Fahrräder stehen damit nicht im gekennzeichneten Bereich, das Auto schon.
Ist aber durchaus möglich, daß das Schild selber gar nicht wahrgenommen wurde; bei uns hier sind deswegen nicht ohne Grund noch zusätzlich entsprechende große, weiße Piktogramme auf den betreffenden Stellplätzen, die nun wirklich nicht zu übersehen sind.
Öffentlicher Brief mit dem Bild in der dortigen lokalen Tageszeitung an den Bürgermeister.
Mit Bitte im öffentliche Begründung.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 16. Dezember 2016 um 06:41:56 Uhr:
Du hast offenbar einen ordentlichen Hass auf die staatlichen Repräsentanten. Bist du Reichsbürger? 🙂
Höchtens notorischer Gesetzesbrecher, die Signatur sagt eh alles .Wäre er "Reichsbürger" würde er von der "BRD GmbH" faseln. Ich ordne das eher auf der gegenüberliegenden Seite der "Reichsbürger" ein, die sind noch schlimmer 😁
Nur mal als Einwurf: Je nach Bundesland haben die Bediensteten durchaus polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen bzw. übertragen bekommen. Teilweise laufen diese Behörden ja als "Stadtpolizei", "KOD", "Ordnungspolizei" und was weiß ich noch alles. Es ist durchaus möglich dass diese z.B. auch teilweise für die Ermittlung von Straftaten zuständig sind.
Kurzum: Welche Aufgaben diese übertragen bekommen haben und welche (Sonder-)rechte sich daraus ergeben muss man schlicht und einfach in den jeweiligen Landesgesetzen nachzulesen.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 16. Dezember 2016 um 07:15:15 Uhr:
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 16. Dezember 2016 um 06:41:56 Uhr:
Du hast offenbar einen ordentlichen Hass auf die staatlichen Repräsentanten. Bist du Reichsbürger? 🙂
Höchtens notorischer Gesetzesbrecher, die Signatur sagt eh alles .Wäre er "Reichsbürger" würde er von der "BRD GmbH" faseln. Ich ordne das eher auf der gegenüberliegenden Seite der "Reichsbürger" ein, die sind noch schlimmer 😁
Was hat meine Signatur mit dem Thema zu tun ? ? ? Ich ,habe lediglich öfter mit diesen Typen zu tun ,ein paar sind ganz in Ordnung mit den kann man sich gut unterhalten ,und ein par von denen sind nun nicht gerade die hellsten im Kopf !
Und meine politische Gesinnung steht hier nicht im Raum und ist indiskutabel ! Fakt ist ,das die Leute von meinen Steuern bezahlt werden ,mich mit einem Bußgeld belegen wenn ich im absoluten Halteverbot stehe und selber hinter meinem Auto ,selbst falsch stehen und eine Owi begehen !
Auf die Idee, daß es es Ausnahmegenehmigungen gibt, bist du wohl noch nicht gekommen genau wie auf den Gedanken, dich regelgerecht zu verhalten, denn dann gibt es auch, oh Wunder, keine Verwarnungen oder Bußgelder und die Steuergelder könnten für etwas anderes verwendet werden. Aber es gibt halt Verkehrsteilnehmer, mit denen kann man sich gut unterhalten und andere, die sind nicht die hellsten im Kopf.
Zitat:
@RalphM schrieb am 15. Dezember 2016 um 19:14:03 Uhr:
Das Sonderrecht für das Ordnungsamt ist wohl eher der Bereich "können sich hinstellen, wo sie wollen" (salopp ausgedrückt).
Auch wenn sie grundsätzlich dieses Sonderrecht haben, dürften sie es nur nutzen, wenn die Anwendung zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dringend geboten ist. Und der Nachweis dürfte schwierig werden...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 16. Dezember 2016 um 06:35:41 Uhr:
Ja, hat er. Wegen einer Sehbehinderung.
An deiner Stelle würde ich mich mit solchen Aussagen lieber zurück halten! 🙄
Denn es kann tatsächlich sein, dass hier jemand im Auftrag des OA unterwegs ist, in dessen Stellenausschreibung "Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt." zu lesen war!
Das ist garnichtmal so selten und eine "Behinderung" die das Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen rechtfertigt, muss man den Leuten auch nicht zwangsläufig ansehen, da die kann auch die inneren Organe u.ä. betreffen kann!