Hat ein Fahrzeug eines Ordnungsamtes Sonderrechte?

Ein Fahrzeug vom OS Team ( Für Knöllchen zuständig) parkte 4 std auf einem ausgeschilderten Behindertenparkplatz hat so ein Fahrzeug Sonderrechte um auf einem Behindertenparkplatz zu parken ? Siehe Bild

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Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 04:41:14 Uhr:


Kurz gesagt ,die gestrauchelten Existenzen vom OA haben gewisse Sonderrechte ! Diese gelten nur bei Gefahr in Verzug ! Sprich die kommen z.B. an einem brennenden Haus vorbei , und vor dem Haus ist absolutes Halteverbot .Dann dürfen die dort Halten um Maßnahme zur Hilfe zu leisten ! Ansonsten gelten für diese A........er die selben Verkehrsregeln ! Leider vergessen einige ungebildete Mitarbeiter das ! Wenn man sie darauf anspricht , wird mit gehöriger Arroganz geantwortet!
Da ich in der Regel ein geduldiger Mensch bin ,und mich so etwas auch aufregt ,mache ich Fotos ,wenn ich zeitnahen schaffe , und sende die per E-Mail an den Amtsleiter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Du hast offenbar einen ordentlichen Hass auf die staatlichen Repräsentanten. Bist du Reichsbürger? 🙂

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Das Problem ist das übliche, man muss es gerichtsfest beweisen können, dass der Wagen von Ordnungsamt auf dem Behindertenparkplatz stand, ohne das es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig war.
Wenn der Wagen über 4 Stunden gestanden hat, war zumindest keine Eile geboten.

Aber eine Nachfrage beim Ordnungsamt wäre es schon wert, warum er ausgerechtet dort stehen musste (der Hinweis wurde hier ja schon genannt).

Ob sich das O-Amt evtl. selbst eine Fahrtenbuchauflage erteilen wird? ... 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Dezember 2016 um 12:31:20 Uhr:


Ob sich das O-Amt evtl. selbst eine Fahrtenbuchauflage erteilen wird? ... 😁

Das wäre dann schonmal eine konsequente Reaktion 😉

Zitat:

@RalphM schrieb am 15. Dezember 2016 um 12:28:55 Uhr:


Das Problem ist das übliche, man muss es gerichtsfest beweisen können, dass der Wagen von Ordnungsamt auf dem Behindertenparkplatz stand, ohne das es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig war.
Wenn der Wagen über 4 Stunden gestanden hat, war zumindest keine Eile geboten.

Aber eine Nachfrage beim Ordnungsamt wäre es schon wert, warum er ausgerechtet dort stehen musste (der Hinweis wurde hier ja schon genannt).

Bei welchen Einsätzen des Ordnungsamtes ist Eile geboten? Welche Art von Einsätzen des Ordnungsamtes können so dringlich sein, dass ein Behindertenparkplatz belegt werden muss?

Diese Art von Einsätzen würde doch eher die Polizei übernehmen...

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Zitat:

@BMWRider schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:53:08 Uhr:


Und das bringt genau gar nix.
Zum einen rechtfertigt anderes Unrecht nicht das eigene und zum anderen ist das Bild eine Momentaufnahme ohne jede Gerichtsfestigkeit (mal abgesehen von der Begründung an sich).
Du zahlst also deutlich mehr, schaffst aber Arbeitsplätze am Gericht. Aber ich gehe davon aus, dass das nicht wirklich ernst gemeint war 😉

Auch wenn man eigenes Unrecht nicht mit anderem Unrecht gleichsetzen sollte.
Der Bürger kommt sich hier ganz schön vergackeiert vor und man sollte bei solchen Behörden davon ausgehen, daß die mit gutem Beispiel vorangehen.
Parkt in dem Fall ein Behinderter nun im Parkverbot, weil das Ordnungsamt den Parkplatz belegt, so hat er innerhalb 5 Min einen Strafzettel unter dem Wischer.
Das kann es nicht sein.
Egal ob hier Sonderrecht vorliegt oder nicht. Die Ordnungsamtsbehörde hat keine Fälle und auch nicht die Dringlichkeit, die sie rechtfertigt einen Behindertenparkplatz 4 Std zu blockieren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Dezember 2016 um 12:31:20 Uhr:


Ob sich das O-Amt evtl. selbst eine Fahrtenbuchauflage erteilen wird? ... 😁

Die wird es wahrscheinlich bereits geben, außer das Fahrzeug ist einem Mitarbeiter fest zugeteilt.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:31:17 Uhr:


außer das Fahrzeug ist einem Mitarbeiter fest zugeteilt.

Auch da wird das Fahrtenbuch geführt, schon alleine wegen der Tankabrechnung.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:47:35 Uhr:



Zitat:

@BMWRider schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:31:17 Uhr:


außer das Fahrzeug ist einem Mitarbeiter fest zugeteilt.

Auch da wird das Fahrtenbuch geführt, schon alleine wegen der Tankabrechnung.

Nicht zwangsläufig, wenn z.B. an einer städtischen Tankstelle mit einem individuellen fahrzeugspezifischen Chip inkl. Kilometereingabe die Zapfsäule freigegeben wird.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Dezember 2016 um 12:33:52 Uhr:



Zitat:

@RalphM schrieb am 15. Dezember 2016 um 12:28:55 Uhr:


Das Problem ist das übliche, man muss es gerichtsfest beweisen können, dass der Wagen von Ordnungsamt auf dem Behindertenparkplatz stand, ohne das es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig war.
Wenn der Wagen über 4 Stunden gestanden hat, war zumindest keine Eile geboten.

Aber eine Nachfrage beim Ordnungsamt wäre es schon wert, warum er ausgerechtet dort stehen musste (der Hinweis wurde hier ja schon genannt).

Bei welchen Einsätzen des Ordnungsamtes ist Eile geboten? Welche Art von Einsätzen des Ordnungsamtes können so dringlich sein, dass ein Behindertenparkplatz belegt werden muss?

Diese Art von Einsätzen würde doch eher die Polizei übernehmen...

So konkret würde mir auch kein Fall in den Sinn kommen. Und das Ordnungsamt hätte dann auch das Problem Wegerecht einzufordern (mangels fehlendem Tonfolgehorn und Blaulicht auch eher schwierig), wegen der Eile und so 😉

Das wäre in der Tat eher ein Fall für die Polizei.

Das Sonderrecht für das Ordnungsamt ist wohl eher der Bereich "können sich hinstellen, wo sie wollen" (salopp ausgedrückt).

Ich glaube kaum daß man Knöllchen verteilen als hoheitliche Aufgabe sehen kann (das kann man 15 min später nachdem man einen Parkplatz gefunden hat, genausogut tun).
Da eine Krähe einer anderen allerdings kein Auge aushackt, passiert denen halt nix (wer soll die aufschreiben?). 😉

Gruß Metalhead

Putzig wäre auch ein Foto zu hinterlassen, auf dem der Wagen auf einem Abschlepper abgebildet wird. Und dann die Kosten aus "Geschäftsführung ohne Auftrag" vom Amt erstattet verlangen. 😁

Zitat:

@BMWRider schrieb am 15. Dezember 2016 um 16:14:12 Uhr:


Nicht zwangsläufig, wenn z.B. an einer städtischen Tankstelle mit einem individuellen fahrzeugspezifischen Chip inkl. Kilometereingabe die Zapfsäule freigegeben wird.

Bei uns geht nichts ohne Fahrtenbuch. Das sind alles Leasingkarren, da müssen die KM abgerechnt werden.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Dezember 2016 um 19:44:31 Uhr:


Ich glaube kaum daß man Knöllchen verteilen als hoheitliche Aufgabe sehen kann (das kann man 15 min später nachdem man einen Parkplatz gefunden hat, genausogut tun).

Logisch 😉 War ja auch nur ein höchst theoretisches eher irreales Beispiel.

Zitat:

Da eine Krähe einer anderen allerdings kein Auge aushackt, passiert denen halt nix (wer soll die aufschreiben?). 😉

Gruß Metalhead

Die Wahrscheinlichkeit besteht natürlich.

Gruß,
Ralph

Frech finde ich hier, dass es sich nach dem Bild zumindest, um einen einzelnen Behindertenparkplatz handelt. Es gibt also für einen Bedürftigen nichtmal eine Alternative.

Wo hab ich nur den Spruch gelesen"wer überwacht die Überwacher?"

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