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Hat der Mercedes Händler mich über den Tisch gezogen?

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 21:21

Hallo Leute,

ich habe vor 4 Wochen einen W204 C200 CDI BE Baujahr 12/12 beim Mercedes Händler gekauft.

Ich bin mit dem Auto auch soweit zufrieden bis auf die Tatsache das von Anfang an die Feststellbremse nur richtig löste wenn ich den Hebel zum lösen der Feststellbremse mindestens 5-10 Sekunden lang ziehe.

Das 2. Problem ist das wenn ich aus höheren Geschwindigkeiten abbremse dann geht ein vibrieren/dröhnen durch das ganze Auto.

Ich dacht zuerst das es durch das stehen beim Händler kommt und sich von alleine wieder gibt wenn ich eine Weile mit dem Auto fahre was aber nun nicht der Fall ist.

 

Ich habe darauf hin beim MB Händler anrufen und ihm dies so geschildert. Er meinte ich solle jetzt kommenden Mittwoch vorbei kommen und man würde sich das ansehen. Der Meister meinte aber das dies kein Garantiefall ist und auch kein Gewährleistungsfall da es ein sich bei der Bremse um ein Verschleißteil handelt.

Ist das so richtig???

 

Heute habe ich das Auto sauber gemacht und auch mal die Motorabdeckung runter genommen und musste feststellen das der Kraftstofffilter ja gar nicht neu ist.

Daraufhin habe ich den Luftfilterkasten aufgeschraubt und gesehen das der Luftfilter auch nicht neu ist.

 

Die Teile hätten aber laut Servicebericht neu sein müssen....

Ich bin mir jetzt nicht mal mehr sicher ob das Getriebe wie versprochen gespült wurde usw.

zumal auf dem Servicebericht steht Mechanisches Getriebe dabei habe ich eine 7 Gang Automatik.

 

Was denkt ihr sollte ich tun?

Ich habe was solche Sachen angeht leider keinerlei Erfahrungen da dies für mich das erste Auto vom Vertragshändler ist.

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,

Du hast bei dem Kauf vom Händler eine gesetzliche Gewährleistung von min.6Monaten. Manche Händler geben auch 12 Monate.

Verkäufer haftet für Mängel, welche bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen und dem Käufer unbekannt waren. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt also die Gewährleistungspflicht für den Autohändler.

Im ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Gewährleistung für das Kfz übernehmen und die Mängel beheben.

Die Feststellbremse ist ein sicherheitsrelevanten Teil und ist vom Händler funktionstüchtig bereit zustellen.

Vibrationen beim starken Bremsen treten auf wenn die Bremsscheiben verzogen der gerissen sind sowie wenn die Lager der Antriebsstränge oder Vorderachse ausgeschlagen sind.

Sollte der Händler dies abstreiten,würde ich zum TÜV fahren und die Mängel bestätigen lassen.

Wenn die Filter alt sind und du schriftlich hast,das diese gewechselt wurden,reden wir von Betrug!

Genauso mit der Getriebespülung.Schon der Fehler in den Unterlagen lässt darauf schließen das nicht alles korrekt ist.

Feststellen kann man dies,das beim anfahren alles sehr weich geht und nicht ruckelt und mit eine Ölanalyse.Da kann man feststellen wie alt dies ist.

Mache Beweisfotos von den Schellen mit Flugrost ( Luftfilter müßte schmutzig sein ) sowie von den Bremsscheiben ( was man so mit Felgen Sehen kann)

Ob die Ölablasschraube vom Getrieb offen war kann man auch sehen,denn um eine Spülung zu machen muß die Verkleidung am Unterboden entfernt werden um an den Getriebedeckel zu gelangen.Schon an den Schrauben kann man sehen ob die je offen waren!

Ich rate dir, dich nicht mit dem Meister abspeisen zu lassen ,sondern den Geschäftsführer zu verlangen.

Schildere Ihm den Sachverhalt und fordere Ihn auf die Mängel abzustellen. Sollte er nicht darauf eingehen gehe zum Anwalt !

49 weitere Antworten
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49 Antworten

Wie hast Du festgestellt daß die Filter nicht Neu sind bzw. mind. 1 Jahr alt?

Zu 1. Feststellbremse Lösen sollte innert 1-2 sec. Erfolgen, ansonsten sitzt wahrscheinl. der Seilzug,... fest. Das ist sicher eine berechtigte Reklamation.

Hattest Du vor Kauf keine Probefahrt gemacht? Da hättest Du das mit dem Dröhnen der Bremsen Feststellen müssen! Die Bremse ist zwar ein Verschleißteil, jedoch sollte diese bei Kauf angemessen Funktionieren. Da hilft nur Reden und ev. Fahrt mit dem VK + der Frage ob er dies bei einem solchen Wagen nach so kurzer Zeit normal findet? Da geht es vielmehr um das Bremsgeräusch als um den Bremsenverschleiß. (Sofern Du in der Zwischenzeit nicht überdurchschn. viele km gefahren bist)

Themenstarteram 9. Oktober 2017 um 21:52

Zitat:

@grilli9 schrieb am 9. Oktober 2017 um 23:38:11 Uhr:

Wie hast Du festgestellt daß die Filter nicht Neu sind bzw. mind. 1 Jahr alt?

Zu 1. Feststellbremse Lösen sollte innert 1-2 sec. Erfolgen, ansonsten sitzt wahrscheinl. der Seilzug,... fest. Das ist sicher eine berechtigte Reklamation.

Hattest Du vor Kauf keine Probefahrt gemacht? Da hättest Du das mit dem Dröhnen der Bremsen Feststellen müssen! Die Bremse ist zwar ein Verschleißteil, jedoch sollte diese bei Kauf angemessen Funktionieren. Da hilft nur Reden und ev. Fahrt mit dem VK + der Frage ob er dies bei einem solchen Wagen nach so kurzer Zeit normal findet? Da geht es vielmehr um das Bremsgeräusch als um den Bremsenverschleiß. (Sofern Du in der Zwischenzeit nicht überdurchschn. viele km gefahren bist)

Der Kraftstofffilter hat schon leichten Flugrost und die Schnelle und Schläuche sind total verstaubt also die waren definitiv nicht ab und dem Luftfilter sieht man es sehr deutlich an.

 

Eine Probefahrt habe ich natürlich auch gemacht aber die Bremse macht dieses Geräusch eben nur wenn man aus sehr hohen Geschwindigkeiten abbremst wie zum Beispiel wenn man auf der Autobahn auf ein Stauende zufährt.

 

Guten Morgen,

Du hast bei dem Kauf vom Händler eine gesetzliche Gewährleistung von min.6Monaten. Manche Händler geben auch 12 Monate.

Verkäufer haftet für Mängel, welche bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen und dem Käufer unbekannt waren. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt also die Gewährleistungspflicht für den Autohändler.

Im ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Gewährleistung für das Kfz übernehmen und die Mängel beheben.

Die Feststellbremse ist ein sicherheitsrelevanten Teil und ist vom Händler funktionstüchtig bereit zustellen.

Vibrationen beim starken Bremsen treten auf wenn die Bremsscheiben verzogen der gerissen sind sowie wenn die Lager der Antriebsstränge oder Vorderachse ausgeschlagen sind.

Sollte der Händler dies abstreiten,würde ich zum TÜV fahren und die Mängel bestätigen lassen.

Wenn die Filter alt sind und du schriftlich hast,das diese gewechselt wurden,reden wir von Betrug!

Genauso mit der Getriebespülung.Schon der Fehler in den Unterlagen lässt darauf schließen das nicht alles korrekt ist.

Feststellen kann man dies,das beim anfahren alles sehr weich geht und nicht ruckelt und mit eine Ölanalyse.Da kann man feststellen wie alt dies ist.

Mache Beweisfotos von den Schellen mit Flugrost ( Luftfilter müßte schmutzig sein ) sowie von den Bremsscheiben ( was man so mit Felgen Sehen kann)

Ob die Ölablasschraube vom Getrieb offen war kann man auch sehen,denn um eine Spülung zu machen muß die Verkleidung am Unterboden entfernt werden um an den Getriebedeckel zu gelangen.Schon an den Schrauben kann man sehen ob die je offen waren!

Ich rate dir, dich nicht mit dem Meister abspeisen zu lassen ,sondern den Geschäftsführer zu verlangen.

Schildere Ihm den Sachverhalt und fordere Ihn auf die Mängel abzustellen. Sollte er nicht darauf eingehen gehe zum Anwalt !

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 2:12

Zitat:

@Ausiopa schrieb am 10. Oktober 2017 um 03:09:03 Uhr:

Guten Morgen,

Du hast bei dem Kauf vom Händler eine gesetzliche Gewährleistung von min.6Monaten. Manche Händler geben auch 12 Monate.

Verkäufer haftet für Mängel, welche bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen und dem Käufer unbekannt waren. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt also die Gewährleistungspflicht für den Autohändler.

Im ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Gewährleistung für das Kfz übernehmen und die Mängel beheben.

Die Feststellbremse ist ein sicherheitsrelevanten Teil und ist vom Händler funktionstüchtig bereit zustellen.

Vibrationen beim starken Bremsen treten auf wenn die Bremsscheiben verzogen der gerissen sind sowie wenn die Lager der Antriebsstränge oder Vorderachse ausgeschlagen sind.

Sollte der Händler dies abstreiten,würde ich zum TÜV fahren und die Mängel bestätigen lassen.

Wenn die Filter alt sind und du schriftlich hast,das diese gewechselt wurden,reden wir von Betrug!

Genauso mit der Getriebespülung.Schon der Fehler in den Unterlagen lässt darauf schließen das nicht alles korrekt ist.

Feststellen kann man dies,das beim anfahren alles sehr weich geht und nicht ruckelt und mit eine Ölanalyse.Da kann man feststellen wie alt dies ist.

Mache Beweisfotos von den Schellen mit Flugrost ( Luftfilter müßte schmutzig sein ) sowie von den Bremsscheiben ( was man so mit Felgen Sehen kann)

Ob die Ölablasschraube vom Getrieb offen war kann man auch sehen,denn um eine Spülung zu machen muß die Verkleidung am Unterboden entfernt werden um an den Getriebedeckel zu gelangen.Schon an den Schrauben kann man sehen ob die je offen waren!

Ich rate dir, dich nicht mit dem Meister abspeisen zu lassen ,sondern den Geschäftsführer zu verlangen.

Schildere Ihm den Sachverhalt und fordere Ihn auf die Mängel abzustellen. Sollte er nicht darauf eingehen gehe zum Anwalt !

Danke erstmal für eure Antworten.

Also so wie der Luftfilter und der Kraftstofffilter aussehen ist da definitiv nichts gewechselt wurden.

Ich habe hier mal den Digitalen Servicebericht hochgeladen (siehe Bild).

Ich werde das Mittwoch alles mal ansprechen mal sehen was die sagen.

am 10. Oktober 2017 um 3:48

Gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie) ist das eine, Betrug das andere...

Zu den Bremsen: Die bremsen doch...

Zitat:

@Ausiopa schrieb am 10. Oktober 2017 um 03:09:03 Uhr:

 

Schildere Ihm den Sachverhalt und fordere Ihn auf die Mängel abzustellen.

So würde ich es auch machen. Frist setzen nicht vergessen! (Verzug)

_______________

Rechtschutzversicherung? Streitwert?

MfG

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 4:50

Zitat:

@olsql schrieb am 10. Oktober 2017 um 05:48:23 Uhr:

Gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie) ist das eine, Betrug das andere...

Zu den Bremsen: Die bremsen doch...

Zitat:

@olsql schrieb am 10. Oktober 2017 um 05:48:23 Uhr:

Zitat:

@Ausiopa schrieb am 10. Oktober 2017 um 03:09:03 Uhr:

 

Schildere Ihm den Sachverhalt und fordere Ihn auf die Mängel abzustellen.

So würde ich es auch machen. Frist setzen nicht vergessen! (Verzug)

_______________

Rechtschutzversicherung? Streitwert?

MfG

Rechtsschutzversicherung habe ich natürlich ich hoffe aber mal das ich sie nicht brauchen werde.

Zum Streitwert also das Auto hat 16.500 Euro gekostet.

 

Gruß

War das ein MB Händler und hat der Wagen die Junge Sterne Garantie ? Denn dann wäre da noch ein riesen Argument, diese Garantie beinhaltet auch eine garantierte Wartungsfreiheit für bestimmte Zeit oder Kilometer. Deshalb sehe ich da das Argument „Verschleißteil“ etwas entkräftet.

Das Problem mit den Bremsen hatte ich auch bei zwei gebrauchten Mercedes. Beide Male gabs neue Scheiben und Beläge vom Händler. Jedoch habe ich das direkt während der Heimfahrt bemerkt und auch am gleichen Tag gemeldet. Vier Wochen später finde ich schon arg spät. Grundsätzlich sind Bremsen für mich schon Verschleißteile. Da hängt es vielleicht auch von deinem Auftreten gegenüber dem Händler ab.

Die Teile die nicht getauscht wurden, auf dem Wartungsprotokoll jedoch stehen würde ich auf jeden Fall zur Sprache bringen und um eine Stellungnahme bitten.

am 10. Oktober 2017 um 7:19

Ich denke man muss hier schon ganz ordentlich zwischen den Problemen unterscheiden.

Feststellbremse: Hier wundert mich das Fehlerbild allgemein. Die ist rein mechanisch bzgl. des Lösens. Sitzt der Seilzug fest bzw. ist schwergängig, dann bringt ein längeres halten des Lösehebels eigentlich auch nichts. Ist da aber was fest, dann ist das durchaus ein Fall für die Gewährleistung oder auch eine JS-Garantie.

Bremsen: Erstens ist es unschön, dass das jetzt schon 4 Wochen her ist. Zweitens stellt sich hier durchaus die Frage, ist die sicherheitstechnische Funktion gegeben? Gutes Kriterium dafür ist, ob eine frische HU beim TÜV drin ist. Ich vermute mal, dass das Fahrzeug eine frische HU bekommen hat und die Bremsen auch entsprechend geprüft wurden. Ist das so, kann man das rubbeln durchaus auch als kosmetisches Problem sehen und damit wird das nichts auf Gewährleistung.

Zum Kraftstofffilter und Luftfilter: Hier muss man natürlich beweisen, dass diese tatsächlich nicht gemacht wurden. Das ist nach knapp 2 Monaten gar nicht mehr so einfach (vor allem beim Luftfilter, denn Dreck kann sich da recht schnell ablagern). Ich würde das Gespräch suchen, denn juristisch wird das nicht ganz einfach, ist sehr aufwendig und gewinnen kann man einen Luftfilter und einen Kraftstofffilter, sprich finanziell keinen riesen Batzen.

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 12:09

Zitat:

@andy-ibo schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:22:00 Uhr:

War das ein MB Händler und hat der Wagen die Junge Sterne Garantie ? Denn dann wäre da noch ein riesen Argument, diese Garantie beinhaltet auch eine garantierte Wartungsfreiheit für bestimmte Zeit oder Kilometer. Deshalb sehe ich da das Argument „Verschleißteil“ etwas entkräftet.

Ja das Auto ist von einem MB Vertragshändler und hat die MB100 Garantie.

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 12:24

Zitat:

@harley6 schrieb am 10. Oktober 2017 um 09:19:23 Uhr:

Ich denke man muss hier schon ganz ordentlich zwischen den Problemen unterscheiden.

Feststellbremse: Hier wundert mich das Fehlerbild allgemein. Die ist rein mechanisch bzgl. des Lösens. Sitzt der Seilzug fest bzw. ist schwergängig, dann bringt ein längeres halten des Lösehebels eigentlich auch nichts. Ist da aber was fest, dann ist das durchaus ein Fall für die Gewährleistung oder auch eine JS-Garantie.

Bremsen: Erstens ist es unschön, dass das jetzt schon 4 Wochen her ist. Zweitens stellt sich hier durchaus die Frage, ist die sicherheitstechnische Funktion gegeben? Gutes Kriterium dafür ist, ob eine frische HU beim TÜV drin ist. Ich vermute mal, dass das Fahrzeug eine frische HU bekommen hat und die Bremsen auch entsprechend geprüft wurden. Ist das so, kann man das rubbeln durchaus auch als kosmetisches Problem sehen und damit wird das nichts auf Gewährleistung.

Zum Kraftstofffilter und Luftfilter: Hier muss man natürlich beweisen, dass diese tatsächlich nicht gemacht wurden. Das ist nach knapp 2 Monaten gar nicht mehr so einfach (vor allem beim Luftfilter, denn Dreck kann sich da recht schnell ablagern). Ich würde das Gespräch suchen, denn juristisch wird das nicht ganz einfach, ist sehr aufwendig und gewinnen kann man einen Luftfilter und einen Kraftstofffilter, sprich finanziell keinen riesen Batzen.

Ja der TÜV wurde beim Kauf erneuert.

Ich denke so werden die das auch darstellen denn die Bremsbeläge haben noch ca. 80% und sie macht es ja nur wenn man aus höheren Geschwindigkeiten abbremst.

 

Mein größte Sorg ist eben wenn Kraftstoff und Luftfilter vielleicht nicht gemacht wurde was ist dann mit der Getriebespülung?

Ich bin schon am überlegen ob ich einfach nochmal eine machen lasse bei einem anderen Mercedes Händler.

Denn die werden mir auf keinen Fall die Wahrheit sagen :confused:

Zitat:

@Th1184 schrieb am 10. Oktober 2017 um 14:09:42 Uhr:

Zitat:

@andy-ibo schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:22:00 Uhr:

War das ein MB Händler und hat der Wagen die Junge Sterne Garantie ? Denn dann wäre da noch ein riesen Argument, diese Garantie beinhaltet auch eine garantierte Wartungsfreiheit für bestimmte Zeit oder Kilometer. Deshalb sehe ich da das Argument „Verschleißteil“ etwas entkräftet.

Ja das Auto ist von einem MB Vertragshändler und hat die MB100 Garantie.

Ich weiß nicht, ob die MB100 Garantie das Gleiche ist wie die Junge Sterne Garantie. Ich tippe da auf nein. Eventuell gab es „nur“ die MB100, weil der Wagen die Kriterien für JS nicht erfüllt.

Gewährleistung ist das auf alle Fälle, Garantie weiß ich nicht,

Aber ich hatte sowas bei mercedes,die waren sehr freundlich in Mainz.

Google genau Gewährleistung.

Präge es dir ein,,,,

Dann gehst du dort hin und bist die Ruhe selbst, nicht aufregen,,bloß nicht.

Dann sagst du denen wenn die keine Lust haben was zu machen, dass du in eine nl fährst und das prüfen lässt und den ganzen Kram nem Anwalt auf dem Tisch kippst....

Ich weiß von was ich spreche meine Frau ist Rechtsanwältin diemmacht sowas,,soll keine Werbung sein übrigens....

Gewährleistung heißt dass alle Mängel sie festgestellt werden innerhalb der ersten 6 Monate auf jeden Fall gemacht werden müssen.

Zu filtern kann ich dir nichts sagen, wie man was erkennt.

am 11. Oktober 2017 um 7:19

Man sieht ja, daß hier im forum die Meinungen durchaus unterschiedlich sind, ob ÜBERHAUPT ein Mangel (im Sinne des Gesetzes) vorliegt. Dann kommt erst die Beweislast....Zudem kann in 4 Wochen viel passieren, vor allem wenn man öfter mal aus "höheren Geschwindigkeiten abbremst".

Streitwert dürfte sehr viel geringer als 16,500 Euro sein, selbst mit evtl Folgeschäden. Das sind die Bremsen.

Jetzt bleibt der "Betrug". Da sagt der Staatsanwalt: Was kümmert mich Flugrost oder Staub an Filtern unter irgendeiner Motorhaube, ergo kein "öffentliches Interesse", ergo Antragsdelikt. Das heißt, man sollte sich im Vorfeld schon relativ sicher sein...Ölanalyse wäre da immerhin eine Möglichkeit. Meiner Meinung nach könnte das hier am Vorsatz scheitern, da es dann heißt: Sorry, vertan. Steht ja Mechanisches Getriebe, Lehrling etc...

Da bleibt wahrscheinlich nur der Anspruch aus Auftrag auf Nachbesserung.

Ist immer etwas schwer aus der Ferne, vor allem wenn man nur eine "Version" kennt. Hole Dir, neben dem forum, mal eine "zweite Meinung" von deiner Rechtschutzversicherung ein. Einfach anrufen!

MfG

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