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Hat der Fußgänger hier Vorrang oder ich?

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 17:13

Hab es mal versucht darzustellen.

Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?

Zeichnung
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85 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 07:42:22 Uhr:

Gleiche Situation wie hier beschrieben und die Polizei gibt den Hinweis, dass hier Fußgänger keinen Vorrang haben.

In dem Artikel geht es darum, dass so eine Überquerungshilfe nicht gleich zu setzen ist mit einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), sprich, dass eine Überquerungshilfe nicht wie beim Fußgängerüberweg automatisch Vorrang für den Fußgänger bedeutet. Auf Einzelfälle wurde überhaupt nicht eingegangen, zumal in den meisten Fällen der Fußgänger tatsächlich warten muss und viele Menschen mit der Unterscheidung überfordert sind, wann der Fußgänger Vorrang hat, wann nicht und wenn er Vorrang hat, dass das dann nur für die halbe Straßenbreite gilt.

Daher wurde das im Artikel allgemein formuliert, denn für den Fußgänger ist es sicherer, wenn er mal wartet, wo er es nicht muss, zumal viele Autofahrer ja auch nicht wissen, wann der Fall zutrifft, dass der Fußgänger Vorrang hat.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2024 um 18:59:12 Uhr:

Ein klares Ja. Er nutzt die Straße in die du einbiegst und hat somit Vorrang (Ampelregelung mal außen vor).

Hmm, ja, nein, glaube fast nicht.

Prinzipiell hast du natürlich recht, aber der Überweg ist dann doch schon etwas weit weg (ist ja kein Gehweg am Fahrbanrand). Wäre der Überweg jetzt noch 100m weiter weg? Wo ist da die Entfernungsgrenze?

Gut, im "geschützten Bereich" der Kreuzung dürfte der Überweg noch liegen, wäre interessant was sich die Erbauer dabei gedacht haben (da kann es auch schon mal Diskrepanzen geben).

Gruß Metalhead

Die Kreuzung bzw. Doppeleinmündung ist einfach nur gut einsehbar gestaltet. Die Querung liegt direkt vor dem Kurvenradius der REchtsabbieger (linke Seite im Bild). Dass der direkt dazu gehört ist für mich eindeutig.

Zitat:

@JimmyMcNulty schrieb am 28. Februar 2024 um 08:15:59 Uhr:

@ktown, sagt ja auch niemand, dass sie Vorrang haben gegen den Autoverkehr auf der Vorfahrtsstraße. Hier ist es aber ja wahrscheinlich noch im Kreuzungsbereich.

Es ist in meiner beschriebenen Situation genauso wie im Fall des TE.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Februar 2024 um 08:30:20 Uhr:

Auf Einzelfälle wurde überhaupt nicht eingegangen,

Doch wird es. Die Straßen wo diese Überquerungshilfen sind werden genannt. Gerade deshalb habe ich den Google Maps Link mit angefügt. Wer sie die Situation dort ansieht, wird erkennen, dass sie identisch mit der des TE ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2024 um 09:48:49 Uhr:

Die Kreuzung bzw. Doppeleinmündung ist einfach nur gut einsehbar gestaltet. Die Querung liegt direkt vor dem Kurvenradius der REchtsabbieger (linke Seite im Bild). Dass der direkt dazu gehört ist für mich eindeutig.

So verschieden sind die Meinungen. Eindeutig ist das für mich nicht. Wenn´s knallt wird hier nach Vermessung der Kreuzung und Auswertung vermutlich ein Richter entscheiden, was jetzt eindeutig ist. Und wenn der TE die Situation richtig beschrieben hat und die Pfeile stimmen, hat für mich der Fußgänger hier gegenüber dem TE keinen Vorrang gehabt. Er hat sich ja wohl noch nicht einmal auf der Querungshilfe befunden.

Es ist doch vollkommen Schnuppe wo er sich befunden hat oder nicht. Wenn die Aussage der Polizei richtig ist, dann hat kein Fußgänger hier Vorrang.

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 10:44:23 Uhr:

Es ist doch vollkommen Schnuppe wo er sich befunden hat oder nicht. Wenn die Aussage der Polizei richtig ist, dann hat kein Fußgänger hier Vorrang.

Die Polizei hat die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen. Da hat teilweise jeder seine eigene Meinung. Von daher ist solch ein Aussage mit Vorsicht zu genießen.

Aber in dieser Situation bin ich ganz deiner Meinung. Kein Vorrang für den Fußgänger in dieser Situation.

Allerdings wird hier auch nicht behauptet, dass durch die Querungshilfe der Vorrang des Fußgängers entsteht, sondern dadurch, dass der Bereich noch zur Einmündung gehören soll, und dass der TE beim Abbiegen Fußgängern Vorrang zu gewähren hat, unabhängig ob dort eine Querungshilfe ist.

Und das ist meiner Meinung nach hier nicht der Fall. Also meine Meinung nach kein Vorrang, abgeleitet aus dem 9 Abs 3.

Da sieht man mal wieder, wie unklar Verkehrslagen sein können. Vielleicht auch einmal ein Appell, solche Querungen eindeutiger auszugestalten. Wäre die nicht da, wäre es eine eher eindeutige Sache. Aber durch die Querungshilfe entsteht möglicherweise eben doch nachvollziehbar der Eindruck des Vorrechts des Fußgängers. Ich als Autofahrer würde in jedem Fall warten. Denn später vor Gericht warte ich in jedem Fall länger.

Das man als Autofahrer fast immer mit haftet ist eh klar.

Ja, auch wenn manche Regelungen wie etwa § 25 StVO mit seinen spezifischen Vorschriften für Fußgänger heute nicht mehr präsent sind, vor allem nicht bei eben den Fußgängern. Und das ist halt die Krux: Der Autofahrer darf nicht (mehr) davon ausgehen, dass ein Fußgänger sich an die Regeln hält. Bei dem einen liegt es daran, dass er die Regeln eben nicht kennt (wie Kinder, Mitbürger aus ganz fernen Ländern usw.), bei dem anderen daran, dass er sie nicht einhalten will ("Der Mensch muss der Maschine nicht weichen!").

Als Autofahrer ist man immer gut beraten, auch mit dem abwegigsten Verhalten von Fußgängern zu rechnen.

Insofern sind solche Diskussionen interessant und auch Anlass, über die (bauliche) Gestaltung von Verkehrsräumen nachzudenken, für den Alltag aber eher von akademischer Natur.

Klar und eindeutig wäre ein Zebrastreifen, dann aber auch nur für Fußgänger und nicht noch wie immer wieder fälschlich gedacht/genutzt auch für Fahrradfahrer.

Bei der oben gezeigten Situation handelt es sich um eine Querungshilfe und damit wie der Name und die baulich Ausführung es zeigt um ein Hilfe um die Querung für den Fußgänger sicherer zu machen. Hätte er Vorrang, wie bei einem Zebrastreifen, wäre dies gar nicht nötig. So aber kann er, den Verkehr aus der anderen Richtung (Geradeausverkehr), der hier sowieso Vorrang hätte, sicher in der Mitte der Fahrbahn, eben auf dieser "Querungshilfe" abwarten und dann bei einer Lücke im Verkehr weiterlaufen.

Das man als stärkerer Verkehrsteilnehmer sowieso immer der Dumme ist und in den meisten Fällen alleine schon wegen der Gefährdungshaftung eine Teilschuld zugesprochen bekommt, obwohl man evtl. überhaupt nichts dafür kann, steht außer Frage.

Die A-Karte hast du sowieso, wenn du Pech hast, sogar wenn dir dann von hinten einer reinbrummt, weil er mit deinem Bremsmanöver nicht rechnen konnte/wollte , weil er den Fußgänger gar nicht erkennen, sehen konnte. Teilschuld, Peng :rolleyes::eek:

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 28. Februar 2024 um 11:25:46 Uhr:

dass er die Regeln eben nicht kennt (wie Kinder, Mitbürger aus ganz fernen Ländern usw.),

Menschen, die die Regeln nicht kennen, sind offenbar nicht nur Kinder oder kommen aus fernen Ländern, sie schreiben auch hier im Forum, wie man an einigen Beiträgen hier im Thread erkennen kann ...

Da magst du recht haben. Ich wollte nicht so deutlich drauf hinweisen.

Wobei es hier ja nicht allein an der Regelkenntnis liegt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 28. Februar 2024 um 11:25:46 Uhr:

Insofern sind solche Diskussionen interessant und auch Anlass, über die (bauliche) Gestaltung von Verkehrsräumen nachzudenken, für den Alltag aber eher von akademischer Natur.

Und wie entscheidet sich dann bitte ob jetzt der Fußgänger den Mittelfinger zeigen, oder der Autofahrer die Hupe quälen muß??? :D Vorsicht Beitrag könnte Ironie beinhalten.

Weder als Fußgänger noch als Autofahrer würde ich da einfach durchziehen, das ist sowieso klar. Selbst in eindeutigsten Situationen in Fußgängerzonen in der Innenstadt klappt sowas nicht.

Gruß Metalhead

Was ein Glück, dass sich dann alle an §1 StVO halten.

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