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Hat der Fußgänger hier Vorrang oder ich?

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 17:13

Hab es mal versucht darzustellen.

Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?

Zeichnung
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85 Antworten

Sag mir mal, wie ich als Autofahrer § 1 StVO hier umsetze. Radfahrer durchlassen oder nicht?

Querungshilfe

Ich verstehe die Frage nicht.

Schade. Wenn es schon daran scheitert ... ;-)

Stimmt. Besonders schade ist es, dass du es anscheinend auch nicht erklären kannst.

Du hattest als Lösung für das richtige Verhalten vorgeschlagen: "Was ein Glück, dass sich dann alle an §1 StVO halten." Ich wollte jetzt nur wissen, wie § 1 StVO nun genau auszulegen und anzuwenden ist, wenn sich die oben gezeigte Situation ergibt. Du könntest natürlich auch einfach zugeben, dass der Verweis auf § 1 StVO komplett unnötig war, weil er nicht weiterhilft.

Selbst unsere Kreisregierung beruft sich auf §1 wenn man fehlende Beschilderung bemängelt (Vorhart gibt's aufgrund von §1 gar nicht). :D

Leider kein Witz, sowas haut der Amtschimmel schon mal raus bevor noch Arbeit droht.

Gruß Metalhead

1. Ich hatte den Ironie Button vergessen. Wer glaubt den, dass es in Deutschland gegenseitige Rücksichtnahme gibt.

2. Ich würde in dem Fall den Renter signalisieren, dass ich ihn queren lasse. Natürlich immer unter dem Aspekt, dass ich nicht den hinter mir fahrenden Verkehr gefährde. Andere wiederum würden vermutlich auf ihr Recht pochen und weiterfahren.

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 17:26:44 Uhr:

Was ein Glück, dass sich dann alle an §1 StVO halten.

:D Oh ja. Amen. :D

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 17:56:35 Uhr:

2. Ich würde in dem Fall den Renter signalisieren, dass ich ihn queren lasse.

Und wenn der auch bei MT ist und hier genauso mit §1 zugelabert wird, dann winkt ihr euch gegenseitig durch bis ihr verhungert seid. :D

Ansonsten kommts drauf an. Wenn beispielsweise hinter mir nix mehr ist, gehts mit 99%er Wahrscheinlichkeit schneller einfach durchzufahren (bis der nämlich realisiert hat daß du ihn lässt und dann erst mal wartet ob du auch wirklich anhältst dauert ziemlich sicher länger).

Gruß Metalhead

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 17:56:35 Uhr:

Ich würde in dem Fall den Renter signalisieren, dass ich ihn queren lasse.

Unterscheidest du da gar nicht, wie schnell du fährst? Von den erlaubten 70 km/h bremst du bis zum Stillstand ab, um jemanden vorzulassen, der wartepflichtig ist? Wenn du einfach weiterfahren würdest, ginge es für den Herrn übrigens schneller, denn dann wärst du nach 0,5 Sekunden schon vorbei.

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Februar 2024 um 17:56:35 Uhr:

 

2. Ich würde in dem Fall den Renter signalisieren, dass ich ihn queren lasse.

Auch wenn der Rentner auf dem Bild @Rockville ist?????

:D

Zitat:

@George 73 schrieb am 28. Februar 2024 um 18:01:05 Uhr:

Auch wenn der Rentner auf dem Bild @Rockville ist?????

Er hat nichts von einem Rentner geschrieben, sondern von einem Renter. Das ist jemand, der sich das Pedelec nur ausgeliehen hat (Rent-a-Pedelec).

Wenn das Rentier Rockville ist muss man natürlich draufhalten. :p

Für mich ist das klar .. wenn ich abbiege und in der einfahrende Straße quert gerade ein Fussgänger habe ich den selbstverständlich rüber zu lassen ... Und man bricht sich auch echt keinen ab, wenn Fussgänger mal Straße queren lässt, selbst wenn die wartepflichtig wären...

Eine Unart in unserem Land, das der Autofahrer immer stur auf sein (vermeintliches) Recht besteht...und lieber Gas gibt und die Hupe drückt, anstatt den Fussgänger queren zu lassen ...

Polizei macht übrigens kein Recht .. die können vor Ort immer viel entscheiden, wer nun im Recht / Unrecht ist, oftmals liegen sie wahrscheinlich auch richtig ... aber letztendlich entscheidet das in strittigen Situatioen ein Gericht und kein anderer;)

am 28. Februar 2024 um 17:48

Ich würde so tun, als ließe ich den Fußgänger queren und dann überfahre ich ihn.

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