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Hat der Fußgänger hier Vorrang oder ich?

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 17:13

Hab es mal versucht darzustellen.

Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?

Zeichnung
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85 Antworten

Bei welchen Querungshilfen haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen?

Nur bei Fußgängerüberwegen, den sog. „Zebrastreifen“, haben Fußgänger Vorrang. An Verkehrsinseln hingegen haben Fußgänger zu warten, bei Ampeln regeln die Lichtzeichen den Vorrang.

Quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/

Seit wann hebt ein

[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt. Bitte die NUB und Beitragsregeln beachten.]

(Fußgängerinsel) den Vorrang gegenüber aus einer Einmündung / Kreuzung / Ausfahrt auf? Regel vs. Ausnahme und nicht umgekehrt und bitte gerne mit natürlicher Logik.

Der link auf den online Bußgeldkatalog sagt nicht mal aus welches Wetter grad ist. ...

Für dich Paule: https://www.bussgeldkataloge.de/querungshilfe/

Ansonsten nochmal vom ersten Beitrag das lesen beginnen um die zusammenhänge zu verstehen.

Hab ich gemacht.

Zwischenergebnis: Tarnik hat es nicht richtig verstanden und sich verrannt.

 

Handlungsalternative 1: Tarnik arrogant und hämisch niedermachen, damit er möglichst lange weiteren Murks hinschreibt, sich aufregt und alle auf ihn eindreschen.

Logikkontrolle: das würde nichts bringen. Es hätte keinen Unterhaltungswert und würde einem besseren Verständnis der Lage beim TE im Wege stehen. Sowas wäre schlecht mit den Beitragsregeln in Einklang zu bringen. Fällt also aus.

 

Handlungsalternative 2: Tarnik fälschlicherweise Recht geben und Ruhe haben.

Logikkontrolle: das lässt sich mit den Beitragsregeln nicht in Einklang bringen, weil in Beiträgen nicht bewusst die Unnwarheit verbreitet werden soll. Fällt also auch aus.

 

Handlungsalternative 3: Lächeln und winken.

Logikkontrolle: Das widerspricht nicht den Beitragsregeln.

 

Endergebnis: ich lächle und winke. :)

Haha...wie zickig.

Um mal zur Ausgangsfrage zurück zu kommen.

Wenn man sich das Bild mal anschaut geht der Kreuzungsbereich doch von der Querungshilfe links,dort fängt auch der Radius der Kurve für Rechtsabbieger von der Hauptstrasse an,bis rechts bis etwa zu dem Teil an dem sich die Asphaltfarben ändern und der Radius der Rechtsabbieger vom Zubringer endet.

Das wäre für mich die Kreuzung,der Überweg befindet sich für mich damit klar im Kreuzungsbereich,somit wäre für mich als Linksabbiegerder Fußgänger klar im Vorrang.

Die Querungshilfe hat doch gar keinen Einfluß auf meinen Vorrang als Fußgänger vor den Linksabbiegern vom Zubringer,nur Fahrzeuge auf der Hauptstrasse haben dort Vorrang.

Ich würde da als Linksabbieger nicht lange überlegen und jedem Fußgänger der schon auf der Querungshilfe steht und die Strasse überqueren will Vorrang gewähren.

Kreuzungsbereiche können auch vor Gericht sehr großzügig ausgelegt werden,was meiner Meinung nach hier nicht mal der Fall wäre.

Stelle mir gerade vor wenn da ein ganzer Pulk von Fahrzeugen angerauscht kommt und Oma von der Insel langsam zum anderen Ufer wackelt .. der gesamte Verkehr kommt zum erliegen .

Was für ein idiotischer Paragraph § 9 (3) StVO . :)

Zitat:

@ME1200 schrieb am 29. Februar 2024 um 20:55:53 Uhr:

Stelle mir gerade vor wenn da ein ganzer Pulk von Fahrzeugen angerauscht kommt und Oma von der Insel langsam zum anderen Ufer wackelt .. der gesamte Verkehr kommt zum erliegen .

Was für ein idiotischer Paragraph § 9 (3) StVO . :)

Auch Oma hat einen Kopf zum denken. Ich bin zwar Opa, aber mir wäre es zu blöd den Pulk wegen mir anzuhalten, das weiß ich zu verhindern, es kommt auch wieder eine Lücke da kann ich rüber wackeln. Genauso mache ich es auch oft am Zebrastreifen, ist mir manchmal zu blöd den Brummi oder einzelne Autos für mich halten zu lassen, da halte ich bewusst Abstand zum Übergang damit keiner anhält. Geht alles, man muss nur wollen und nicht immer auf seine Rechte bestehen.

Ansonsten hat der § schon seinen Sinn, gerade im dichten Großstadtverkehr, dort wo eh nichts los ist gelten andere Gesetze, manchmal sogar nur der §1.

Stört die Oma doch nicht,die Auto rauschen Dir ja ins Heck.:-)

Ich habe jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, aber grundsätzlich gilt:

StVO § 25 "Fußgänger"

(3) Wer *zu Fuß* geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs *zügig* auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu *überschreiten*. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

Also darf ein Fußgänger Grundsätzlich über die Fahrbahn laufen. Jetzt zum Abbiegen:

StVO § 9 "Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren"

er abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf *zu Fuß Gehende* ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, *ist zu warten*.

Dieser Absatz sagt, dass der Fahrzeugführer beim Abbiegen Nachrang hat, wenn Fußgänger über die Zielstraße laufen. Man könnte sagen "triffst du als Abbieger auf Fußgänger, haben die Vorrang"; auch ohne Zebrastreifen. Querungshilfen als Inseln/Halbinseln angelegt haben keine Bedeutung.

Unter dem Sicherheitsaspekt argumentiert man für den Fußgänger, da er vor dem Überqueren die durchgängige Fahrbahn absichert und unter Umständen nicht "um die Ecke" gucken kann.

Zitat:

@Carsucht schrieb am 29. Feb. 2024 um 22:4:23 Uhr:

Ich habe jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, aber grundsätzlich gilt:

kann nach sechs Seiten Schwadronieren schonmal passieren. ;)

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