Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sahin_k
Was wird hier denn noch groß diskutiert? Entweder man ist verantwortungsvoll und lässt das Handy während der Fahrt aus der Hand oder man hält rechts an und telefoniert! Ein Ampelstopp gehört auch zur FAHRT!
Da stimme ich zu - nur sagt der Gesetzestext was anderes. Der Fahrzeugführer darf bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor ja telefonieren. Wenn man regelgerecht parkt und nicht etwa an der Ampel wartet, ist man ja in dem Moment kein "Fahrzeugführer" mehr. Hätte der Gesetzgeber also gewollt, dass man als Fahrer während der Fahrt (inkl Wartevorgängen) überhaupt nicht ohne Freisprechanlage telefonieren darf, hätte er auf die Ausnahmeklausel einfach verzichten können. Dass man bei Rot an der Ampel telefonieren dürfen soll, ist also von Gesetzeber grundsätzlich mal vorgesehen - allerdings wohl nur, wenn es etwas länger dauert, sonst wäre die Vorgabe, dass der Motor aus sein muss, nicht in der Verordnung drin.
Meine Meinung: Der Absicht des Gesetzgebers entspricht es ganz klar NICHT, dass die Start-Stopp-Automatik zum Telefonieren berechtigen soll. Schließlich kann ich ein Auto mit Start-Stopp ganz genauso fahren wie eins ohne, aus Sicht des Fahrers ändert sich am Ampelstopp gar nix - genau die gleichen Abläufe wie ohne. OK, das Motorengeräusch fehlt, aber das ist ja nicht sicherheitsrelevant. Gleiches gilt auch für Elektromotoren. Im Sinne der Absicht Gesetzes kann die Vorschrift eigentlich nur so interpretiert werden, dass der Fahrer den Motor aktiv ausgeschaltet haben muss, so dass man nicht einfach so durch Gasgeben (ggf nach Gang einlegen) losfahren kann.
Ob ein Gericht das genauso sehen würde weiß ich natürlich nicht, von daher ist das alles natürlich Spekulation.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wie sollte ein "Zündung aus" eine gesetzliche Vorgabe sein, wenn dieser Zustand (ebenso) ohne jede Definition einer Abgrenzung ist und in der aktuellen, real existierenden Fahrzeugtechnik alles und nichts bedeutet?
Zündschlüssel in Parkposition.
Jeder normale Mensch dreht den Zündschlüssel, wenn er aufgefordert wird "Schalte die Zündung aus !"
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Auch beim stehen an der roten Ampel hat der Fahrer nicht Pause! Es ist zwar selten, aber es kann durchaus passieren, das ein Fahrzeug mit Sonderrechtenund -Wegerechten durch gelassen werden muss.Bei (überraschendem früherem) Grün hat man direkt los zu fahren und nicht den Verkehr durch zu wenig Aufmerksamkeit und "erst Handy weg legen müssen" zu verzögern (Kreuzung noch nicht vom Querverkehr geräumt wäre allerdings ein guter Grund nicht sofort los zu fahren). Da die meisten Ampeln über Sensoren versuchen möglichst optimal zu schalten kann man kaum noch vorher sagen wann eine Ampel umschalten wird.
Sorry, ich weiß, ist der Korinthen-Modus, aber ein Fahrzeug, das "nur" mit Sonderrechten unterwegs ist, "muss" nicht durchgelassen werden.
Aber eins beweist die Diskussion wieder.
Es muss alles, entgegen vieler Forderungen, bis ins kleinste gesetzlich geregelt sein.
Ist ja auch meine Meinung, ansonsten legt es sich jeder wie er es gerne hätte. Die Welt ist zu komplex geworden.
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Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Dass hier ausschließlich eine Handlung durch den Bediener auf einem speziellen Knopf oder Zündschlüssel ausgeführt werden muss - wo steht das im Gesetzestext?
Wo soll denn dieses "Zündung aus" - was nicht im Gesetzestext geschrieben und damit verlangt ist - abgegrenzt sein. Der CAN-Bus ruht nie und ob das nun Zentralverriegelung, Standheizung, Licht einschalten zur Fahrzeugauffindung, Standlüftung, ... ist - was ist "Zündung aus" und in welcher Norm steht das?
Wie sollte ein "Zündung aus" eine gesetzliche Vorgabe sein, wenn dieser Zustand (ebenso) ohne jede Definition einer Abgrenzung ist und in der aktuellen, real existierenden Fahrzeugtechnik alles und nichts bedeutet?
das mag syntaktisch/semantisch ein Problem sein. Den Unterschied, um den es tatsächlich, im echten Leben geht, den finde ich garnicht so schwierig zu erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zündschlüssel in Parkposition.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wie sollte ein "Zündung aus" eine gesetzliche Vorgabe sein, wenn dieser Zustand (ebenso) ohne jede Definition einer Abgrenzung ist und in der aktuellen, real existierenden Fahrzeugtechnik alles und nichts bedeutet?
Jeder normale Mensch dreht den Zündschlüssel, wenn er aufgefordert wird "Schalte die Zündung aus !"
Schon mal Fahrzeuge gefahren wo Du weder den Zündschlüssel irgendwo reinstecken, noch "drehen" musst ?
Es gibt Systeme da muss der Schlüssel lediglich mitgeführt werden, Starten des Motors einmal durch Knopfdruck oder sogar durch Sprachsteuerung möglich.
Ausschalten des Motors durch Start-Stopp Automatik / Öffnen der Tür / Abschnallen etc.
Dann ist der Motor jeweils aus nach der bisherigen Definition des Gesetzgebers.
Und dies ist der heutige Stand der Technik, wer weiß was es in ein paar Jahren gibt 😉
Es muss doch auch bei diesen Systemen die Möglichkeit geben, den Motor so auszuschalten, dass er nicht beim Tritt auf die Kupplung/das Gas wieder anspringt, auch wenn man sich nicht abschnallt oder die Tür öffnet und einfach sitzen bleibt. Oder nicht??
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zündschlüssel in Parkposition.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wie sollte ein "Zündung aus" eine gesetzliche Vorgabe sein, wenn dieser Zustand (ebenso) ohne jede Definition einer Abgrenzung ist und in der aktuellen, real existierenden Fahrzeugtechnik alles und nichts bedeutet?
Jeder normale Mensch dreht den Zündschlüssel, wenn er aufgefordert wird "Schalte die Zündung aus !"
Ich habe drei Autos und nicht einen Zündschlüssel - bin ich abnormal?
Ich habe einen Taster am Armaturenbrett, der aber nichts anderes macht, als die Start/Stopp auch, den Motor (manchmal) an und aus. Alles andere orientiert sich an dem, was ich mache oder nicht mache, eine Schaltposition mit "Zündung" haben meine Autos nicht, die haben nicht mal eine echte Funktion "Zündung an/aus", die ich einschalten, anwählen, ... aktiv vornehmen könnte.
Es gibt eine durch die Software nachgebildete, rein virtuelle Funktion, in der etwas wie "Zündung" simuliert wird, das hat aber nichts mit den tatsächlichen Abläufen in der Fahrzeugtechnik zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Es muss doch auch bei diesen Systemen die Möglichkeit geben, den Motor so auszuschalten, dass er nicht beim Tritt auf die Kupplung/das Gas wieder anspringt, auch wenn man sich nicht abschnallt oder die Tür öffnet und einfach sitzen bleibt. Oder nicht??
Ja gibt es, aber mehr als stehen und Motor aus verlangt der Gesetzgeber ja bisher nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wobei die eine Meinung sämtlichen technischen Definitionen widerspricht.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wie es nun wirklich definiert ist weiß hier niemand, dazu gibt's lediglich zwei Meinungen.
Hm naja, wie gesagt, der Direkteinspritzer kenn die Kurbelwellen- u. Nockenwellenposition, das Steuergerät ist auch nicht aus und kann innerhalb von Millisekunden Kraftstoff einspritzen und zünden.
Ist jetzt, meiner Meinung nach, nicht 100%ig abgrenzbar.
Außerdem "Jurist" und "technische Definition" bzw. "gesunder Menschenverstand" darf doch nicht im selben Satz verwendet werden. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ich habe drei Autos und nicht einen ZündschlüsselZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zündschlüssel in Parkposition.
Jeder normale Mensch dreht den Zündschlüssel, wenn er aufgefordert wird "Schalte die Zündung aus !"
Das stellt natürlich ein großes Problem dar, welches wir auch gesetzlich regeln müssen.
Aber ich denke der normal intelligente Mensch kommt da mit einer einfachen Formulierung zurecht.
Wenn der Gesetzgeber dies untersagen möchte, müsste er einfach zusätzlich die Aufnahme des Handys bei verkehrsbedingten Halten untersagen.
Da der Gesetzgeber dies aber so nicht will, beschreibt er ja extra in der StVO, und lässt extra die Lücke zu, dass man das darf an z.B. einer roten Ampel mit ausgeschalteten Motor 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Schon mal Fahrzeuge gefahren wo Du weder den Zündschlüssel irgendwo reinstecken, noch "drehen" musst ?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zündschlüssel in Parkposition.
Jeder normale Mensch dreht den Zündschlüssel, wenn er aufgefordert wird "Schalte die Zündung aus !"
Ja bin ich.
Ansonsten gilt für Dich der gleiche Text den ich für Pflaumenkuchen gepostet habe.
Mann muss nur verstehen wollen, dann klappt es auch.
Mir ist noch kein Auto unter den Hintern gekommen, welches nur auf meinen gedanklichen Wunsch hin der Motor gestartet ist, bzw. dauerhaft aus gegangen ist. Es war immer etwas ganz bestimmendes notwendig um den Motor zu starten bzw. ab zu stellen, was man mit altmodisch "Zündung ein/aus gleichsetzen kann, was aber nichts mit einer Start/Stopp Funktion zu tun hat.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Es gibt eine durch die Software nachgebildete, rein virtuelle Funktion, in der etwas wie "Zündung" simuliert wird, das hat aber nichts mit den tatsächlichen Abläufen in der Fahrzeugtechnik zu tun.
Wie wir sehen, haben diese "Abläufe in der Fahrzeugtechnik" im Gesetz auch möglichst nicht aufzutauchen, sonst entstehen durch technische Veränderungen sofort Lücken (s. auch Thema
"Darf man mit einer Smartwatch während der Fahrt SMS schreiben?"). Andererseits ist da wieder das Problem, daß viele offensichtlich alles für erlaubt halten, wogegen es keinen eigenen Paragrafen gibt.