Handyverbot bei "Start-Stop"
Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a
sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?
Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?
Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.
311 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Andererseits ist da wieder das Problem, daß viele offensichtlich alles für erlaubt halten, wogegen es keinen eigenen Paragrafen gibt.
Das ist aber eigentlich schon so. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Schadet aber nix wenn man ein bisschen mitdenkt, denn die Stelle an der das Verbot steht, könnte schon mal etwas überraschend doch noch irgendwo auftauchen.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja bin ich.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Schon mal Fahrzeuge gefahren wo Du weder den Zündschlüssel irgendwo reinstecken, noch "drehen" musst ?
Ansonsten gilt für Dich der gleiche Text den ich für Pflaumenkuchen gepostet habe.Mann muss nur verstehen wollen, dann klappt es auch.
Ich denke eher es gilt was der Gesetzgeber sagt und in Gesetzen festschreibt, und nicht was Du gepostet hast 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ich denke eher es gilt was der Gesetzgeber sagt und in Gesetzen festschreibt, und nicht was Du gepostet hast 😁Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja bin ich.
Ansonsten gilt für Dich der gleiche Text den ich für Pflaumenkuchen gepostet habe.Mann muss nur verstehen wollen, dann klappt es auch.
Davon kannst Du mit Sicherheit ausgehen.
Es gilt aber auch, das Nichtwissen/Nichtverstehen nicht vor Strafe schützt.😁
Da der Gesetzgeber dies aber extra in der StVO erlaubt, ist auch keine Strafe möglich deswegen.
Dazu müsste erst ein Grundsatzurteil dazu gefällt werden, und Anpassung des Gesetzestextes 😉
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Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Das ist aber eigentlich schon so. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Andererseits ist da wieder das Problem, daß viele offensichtlich alles für erlaubt halten, wogegen es keinen eigenen Paragrafen gibt.
Schadet aber nix wenn man ein bisschen mitdenkt, denn die Stelle an der das Verbot steht, könnte schon mal etwas überraschend doch noch irgendwo auftauchen.
Naja... letztlich gab es einen §23 (der die Pflichten von Fahrzeugführenden regelt) auch schon vor dem Mobiltelefon. Man hätte die Art der Ablenkung im Grunde garnicht extra verbieten müssen: wärend der Fahrt die Kleidung wechseln, Zähne putzen, Zeitung lesen ist ja auch nicht extra aufgeführt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Da der Gesetzgeber dies aber extra in der StVO erlaubt, ist auch keine Strafe möglich deswegen.Dazu müsste erst ein Grundsatzurteil dazu gefällt werden, und Anpassung des Gesetzestextes 😉
Es ist alles geregelt, da wird dann schon erklärt das man sich nicht ablenken lassen darf.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Es ist alles geregelt,Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Da der Gesetzgeber dies aber extra in der StVO erlaubt, ist auch keine Strafe möglich deswegen.Dazu müsste erst ein Grundsatzurteil dazu gefällt werden, und Anpassung des Gesetzestextes 😉
Ja es ist alles geregelt, und erlaubt bei stehenden Fahrzeug und Motor aus.
Zitat:
da wird dann schon erklärt das man sich nicht ablenken lassen darf.
Dies wäre ein anderer Vorwurf als der um den es hier in der gestellten Frage geht.
Gerade aus diesem Grund weil der Vorwurf der Ablenkung schwer bis gar nicht bewiesen werden kann (außer durch einen Unfall etc.), gibt es ja das Verbot der Aufnahme eines Handys beim Fahren.
Aber auch extra die Ausnahme, dass bei stehenden Fahrzeug und Motor aus, dieser nicht greift 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aber auch extra die Ausnahme, dass bei stehenden Fahrzeug und Motor aus, dieser nicht greift 😉
genau das steht da nicht. Da steht, dass der Motor aus
geschaltetsein muss.
Dass das nicht das Gleiche sein muss, darum dreht sich dieser Thread. Das kannst Du nicht einfach verkürzen und dann eine Behauptung daraus ableiten.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
genau das steht da nicht. Da steht, dass der Motor ausgeschaltet sein muss.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aber auch extra die Ausnahme, dass bei stehenden Fahrzeug und Motor aus, dieser nicht greift 😉Dass das nicht das Gleiche sein muss, darum dreht sich dieser Thread.
Der Motor ist aber zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet, da er nicht läuft.
Eine andere Auffassung müsste erst durch ein Gericht geklärt werden.
Zitat:
Das kannst Du nicht einfach verkürzen und dann eine Behauptung daraus ableiten.
Reine Anpassung, das tun doch alle anderen hier auch nach belieben, und sogar noch schlimmer 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Der Motor ist aber zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet, da er nicht läuft.
bei vielen modernen Fahrzeugen ist der Motor absolut eingeschaltet, auch wenn er nicht läuft. Oftmals sogar während der Fahrt, erst recht im Stand. Schau Dir doch Hybridfahrzeuge an.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Eine andere Auffassung müsste erst durch ein Gericht geklärt werden.
Deine auch.
Ich denke der Knackpunkt ist das Wort "ausgeschaltet".
Rein technisch gesehen, schaltet die Start/Stopautomatik nicht aus sondern nur kurzzeitig ab. Ohne mein Zutun geht der Motor nach einer Weile unter bestimmten Bedingungen wieder an, haben wir ja gelernt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich denke der Knackpunkt ist das Wort "ausgeschaltet".
Rein technisch gesehen, schaltet die Start/Stopautomatik nicht aus sondern nur kurzzeitig ab. Ohne mein Zutun geht der Motor nach einer Weile unter bestimmten Bedingungen wieder an, haben wir ja gelernt.
Wo ist da der technische Unterschied? In beiden Fällen bewegen sich die Zylinder in stationärem Zustand des Fahrzeuges nicht. Ich kann da keinen Unterschied erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Wo ist da der technische Unterschied? In beiden Fällen bewegen sich die Zylinder in stationärem Zustand des Fahrzeuges nicht. Ich kann da keinen Unterschied erkennen.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich denke der Knackpunkt ist das Wort "ausgeschaltet".
Rein technisch gesehen, schaltet die Start/Stopautomatik nicht aus sondern nur kurzzeitig ab. Ohne mein Zutun geht der Motor nach einer Weile unter bestimmten Bedingungen wieder an, haben wir ja gelernt.
Der Unterschied ist, da steht nicht "Der Motor muss still stehen", das wäre dann korrekt mit Deinem Einwand.
Mal ein "doofer" Vergleich. Eine Tür kann zu sein und sie kann abgeschlossen sein. Beides ist was absolut unterschiedliches, aber irgendwie auf den ersten Anschein das selbe. Des weiteren besteht eine Abhängigkeit zwischen den beiden Zuständen.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Wo ist da der technische Unterschied?
Die Intention des Gesetzgebers ist es doch offensichtlich, dass das Fahrzeug nicht mehr sofort losfahren könnte, schließlich soll ja die Handynutzung während der Fahrt unterbunden werden. Das wäre bei einem Fahrzeug, welches man erst anlassen müsste, gegeben. Bei einem Fahrzeug, wo man nur den Fuß von der Bremse nimmt (Start-Stop bei Automatik) aber eindeutig nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Der Unterschied ist, da steht nicht "Der Motor muss still stehen", das wäre dann korrekt mit Deinem Einwand.Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Wo ist da der technische Unterschied? In beiden Fällen bewegen sich die Zylinder in stationärem Zustand des Fahrzeuges nicht. Ich kann da keinen Unterschied erkennen.
Mal ein "doofer" Vergleich. Eine Tür kann zu sein und sie kann abgeschlossen sein. Beides ist was absolut unterschiedliches, aber irgendwie auf den ersten Anschein das selbe.
Der Vergleich mit der Tür ist gut. Aber der Gesetzgeber hat m.M.n. nur die "Türe muss geschlossen sein" formuliert. Was dann endgültig als geschlossen definiert wird muss wohl von einem Gericht geklärt werden.