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Handyverbot bei "Start-Stop"

Hallo ,
Ich wollte mal wieder das leidige Thema "Handyverbot im Auto" ansprechen.
Nachdem nun ab 1. Mai eine Neuregelung des Punktekatalogs in Kraft ist und für die HandNutzung im Auto eine überarbeitete Definition vorliegt stellt sich für mich die Frage wie das beim Nutzen der Start/Stop Automatik an der Roten Ampel aussieht und man während dieser Zeit zum Handy greift.
Punkte oder nicht , was meint Ihr.

»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.«
StVO, Paragraf 23, Absatz 1a

sagt der Gesetzgeber, aber das Fahrzeug steht und der Motor ist durch Start/Stop ausgeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Wenn's nach mir ginge: Punkte. Und zwar reichlich. So lange gibt es Start-Stop ja noch nicht. Wenn also das Geld für ein neues Auto da war, warum nicht auch die 100 Euro für eine günstige Freisprecheinrichtung?

Ich war neulich in einem Auto mit Start-Stop-Automatik unterwegs: Obwohl ich an der Ampel dauerhaft auf der Bremse stand (war ein Fahrzeug mit DSG) sprang der Motor unvermittelt immer wieder mal an. Sowohl tagsüber - vermutlich aus Komfortgründen wegen Klimaanlage usw., als auch nachts - da vermutlich wegen der vielen Verbraucher. Wie sollte man garantieren, daß man beim unvermittelten Motorstart das Telefonat nicht mehr führt? Handy fallenlassen?

Handy-Tipperei und -Telefoniererei (ohne FSE) sind solche Seuchen geworden, das geht auf keine Kuhhaut.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. Oktober 2014 um 09:17:53 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 29. Oktober 2014 um 09:14:32 Uhr:


Da müsste der wagen doch bei richtiger Programmierung wissen, das der Motor besser durchgehend laufen sollte.
Der kann doch nicht wissen ob du an einem Stauende ankommst und 30 Minuten stehst, oder ob die Ampel in 3s grün wird, bzw. ob du gleich aussteigst.
Wie man bei solchen kurzen "Vorkommnissen" das abschalten verhindert müsste sich in der Bedienunganleitung wiederfinden (z.B. auf der Kupplung bleiben).

Gruß Metalhead

Ich fahre auf eine rote Ampel zu und bleibe dort stehen. Bei Stillstand geht der Motor aus und nach wenigen Sekunden wieder an. An der roten Ampel hat sich nichts geändert und ich habe in der Zeit auch nicht die Kupplung gedrückt oder Gas gegeben. Sollte nach einer Minute der Motor anspringen, könnte ich mir noch was zusammen reimen, aber nicht so.

Zitat:

@MvM schrieb am 30. Oktober 2014 um 07:38:59 Uhr:


Ich fahre auf eine rote Ampel zu und bleibe dort stehen. Bei Stillstand geht der Motor aus und nach wenigen Sekunden wieder an.

Ach so, das sollte nicht sein da stimmt dann irgendwas nicht (evtl. Batterie platt).

Ich dachte es geht um das Anhalten und Weiterfahren kurz darauf.

Gruß Metalhead

🙂Vielleicht wird hier "mitgelesen"😁
Aktueller vom 28.10.14 Bericht wie ein OLG ein bestehendes Urteil eines Amtsgerichts gekippt hat.
http://www.t-online.de/.../...g-hamm-handy-am-steuer-doch-erlaubt.html

Ups,
Stimmt, hab mal das Aktenzeichen verglichen, also eigentlich ne alte. Meldung neu aufgewärmt
t-online,de
Hab gedacht das wäre mal EN aktuelles neues Urteil.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 11. September 2014 um 20:59:50 Uhr:


Sorry aber langsam reicht es. Immer wieder suchen Leute Schlupflöcher. Es ist verboten. Kauf dir eine Freisprecheinrichtung.

Ich habe bluetooth, ist besser als Freisprecheinrichtung

Schwach. Letzer Beitrag erst dreieinhalb Jahre her. Gute Nekromanten lassen einen Thread mindestens 10 Jahre in Ruhe.

Aber wo wir schon mal dabei sind: In der Zwischenzeit wurde die Start-Stop-Gesetzeslücke geschlossen.

Wieviel Threadleichen willst Du denn noch exhumieren mit Deinen nichtssagenden Kommentaren?

Es ist ganz klaar gesakt worden:
Ein Halt an einer roten Ampel gilt nicht als Halt:
Um an das Handy ran gehen zu können muß das auto geparkt sein. Auch ein Fahrzeug, das an der roten Ampel steht, nimmt aktiv am Starssenverkehr teil.
Also Hende weg vom Handy an der Ampel.

Die falsche Rechtschreibung passt hier zum falschen Inhalt. Man darf nach wie vor an einer roten Ampel mit Handy in der Hand telefonieren, sofern der Motor zuvor manuell ausgeschaltet wurde. Sinnvoll ist das natürlich meistens nicht, aber eben erlaubt.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 1. Mai 2018 um 19:27:49 Uhr:



Zitat:

@martinb71 schrieb am 11. September 2014 um 20:59:50 Uhr:


Sorry aber langsam reicht es. Immer wieder suchen Leute Schlupflöcher. Es ist verboten. Kauf dir eine Freisprecheinrichtung.

Ich habe bluetooth, ist besser als Freisprecheinrichtung

Ändert aber nichts an deinem Fehlverhalten.

Edit, Bluetooth ist übrigens nur eine Funkverbindung.
Freisprecheinrichtungen müssen nicht zwangsläufig darüber laufen.

Meine Freisprecheinrichtungen laufen per Bluetooth. Ist das jetzt doppelt gut? Allerdings weiß ich nicht, wie es sich mit implantiertem Bluetooth-Modul im Kopf verhält, vielleicht ist das ja nochmals besser.

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