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Handynutzung - wer gilt als Fahrzeugführer?

Themenstarteram 26. Februar 2018 um 0:38

Vorab... es ist nix passiert, niemand wurde erwischt, alles ist gut und rein hypothetisch.

Gestern war ich mit meiner Freundin in ihrem Auto unterwegs. Wir waren gerade losgefahren, da parkte sie am Straßenrand (im Parkverbot), weil sie unseren Jungen noch zum Barbier bringen und selbst schnell in die Drogerie wollte. Weil's im Wagen noch arschkalt war und sie vorhatte, gleich wiederzukommen... ließ sie den Wagen laufen. Okay, macht man nicht. Aber egal jetzt. Der Wagen lief also und sie kam nicht zurück. Bin ich also irgendwann ausgestiegen und habe mich auf den Fahrersitz gesetzt, damit eventuell auftauchende Politessen/ Ordnungsämtler keinen geparkten, fahrerlosen Wagen vermuten könnten. Natürlich spielte ich am Handy rum, googelte und wühlte mich durch meine Fotos und Videos. Irgendwann kam mir der Gedanke, was denn wäre, wenn jetzt tatsächlich ein Polizist käme. Gelte ich alleine durch das Sitzen auf dem Fahrersitz eines mit laufendem Motor abgestellten Fahrzeuges als Fahrzeugführer?

Ich könnte ja theoretisch auch gar keinen Führerschein haben und dort sitzen. Erstmal egal, daß meine Freundin sich ggf. wegen des nicht abgestellten Motors verantworten müßte.

Ich habe dann das Handy lieber weggesteckt und gewartet, bis die Freundin zurück war. Nach 28 Minuten!!! Mit einem frisierten Sohn und 2 Drogerieartikeln. Zumindest war's dann schön warm im Auto.

Beste Antwort im Thema

Da geht dann eine Meldung an den Notdienst des Jugendamtes, das Kind wird in Obhut genommen, das Familiengericht entzieht Dir die elterliche Sorge. Für die Kosten der Unterbringung des Kindes wirst Du als Erzeuger in Anspruch genommen. Für die Owis bist Du ein Täter in mittelbarer Täterschaft, also Knöllchen und Anzeige wegen der Umweltgeschichte. Auto wird beschlagnahmt und vernichtet. Passt. ;)

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Themenstarteram 2. März 2018 um 10:09

Da habe ich ja was losgetreten. :eek:

alles nur hypothetisch

Zitat:

@Goify schrieb am 26. Februar 2018 um 09:36:28 Uhr:

Bei einer Verkehrskontrolle habe ich mal einen Polizisten dabei erwischt, wie er den Motor laufen lies. Als ich ihn darauf ansprach, sagte er: "Na und?" :D

Auch offtopik:

Habe mal Polizisten in einem Streifenwagen angehalten und auf den Defekt ihres Fahrlichts vorne rechts aufmerksam gemacht. Die sind dann zunächst ungläubig weitergefahren, um dann 150 Meter weiter nochmals anzuhalten um nachzuschauen. Einer der Beiden hat dann gegen den Scheinwerfer getreten :eek:, dann ging's für die Jungs weiter. Zwei Minunten später kamen die aber wieder zurück, hielten bei mir an um mir dann mitzuteilen "war nur ein Wackelkontakt". Immerhin, das Fahrlicht ging wieder .....

Habe mich jetzt, mit Schmunzeln, durch die fünf Seiten diese Themas "gekämpft". Nee, war mir ein Genuss :) :D.

Einer der wirklichen besseren, nicht trockenen und ganz ernsthaft geführten Diskussion. Hat mir sehr gut gefallen und hat mir diese Minuten versüsst und herzlich gelacht. Wirklich Klasse, ganz großes Kino. :D:D:D

Danke, Danke und Applaus, Applaus

Also wen ich gesoffen hätte und nicht im Auto erfrieren wollte, einfach den Motor starten und auf den Beifahrersitz setzen.

am 13. März 2018 um 12:32

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2018 um 13:10:09 Uhr:

nein. Voraussetzung für "Führen" ist "in Bewegung setzen" oder wenigstens "lenken". Das ist ständige Rechtsprechung.

https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/f/fahrzeug-fuehren/

https://verkehrslexikon.de/Module/FzgFuehren.php

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/14/4-92-14.php

Da gehts um Entscheidungen, wo TATSÄCHLICH gefahren wurde.

Hast du auch Urteile zur Trunkenheitsfahrt §316 StGB, wo man den Alkoholisierten VOR dem Losfahren mit laufendem Motor erwischt?

Zitat:

Als Kraftfahrer ( mit der Folge, dass der allgemeine Beweisgrenzwert für

die absolute Fahruntüchtigkeit in jedem Falle Anwendung findet ) führt

der Täter ein Fahrzeug

nur, wenn die Motorkraft wirksam ist oder alsbald

zur Wirkung gebracht werden soll

http://www.bernd-huppertz.de/.../F%C3%BChren%20%C3%9Cbersicht.pdf

Ist nem Kumpel von mir mal passiert, der hat total besoffen in seiner alten S Klasse gepennt mit laufendem Motor und einem Haufen Bierdosen neben dem Auto. Nachdem der dann noch versucht hat, den Beamten eine Vorlesung in Polizeirecht zu halten, gabs ne Trunkenheitsfahrt und ein Verwarngeld wegen unsachgemäßer Entsorgung von Abfall in Höhe von DM 10,-

Die haben den so fahren lassen? ... :)

Zitat:

@Goify schrieb am 26. Februar 2018 um 08:43:17 Uhr:

Die Frage ist so gut, dass ich sie gerne erweitern will: Ich lasse mein hypothetisches Kind allein im Wagen zurück und damit es sich nicht langweilt, setze ich es auf den Fahrersitz, weil es da das Radio bedienen kann. Und damit es nicht friert, lasse ich den Motor laufen. Währenddessen gehe ich kurz (1 Minute oder 2 h) einkaufen. Jetzt wird also dieses Kind ohne Führerschein mit iPad in der Hand erwischt.

Bekommt es dann eine Führerscheinsperre, weil es ohne Führerschein "fuhr"? Muss es die Strafe für das Handyverbot bezahlen? Und was ist dann mit mir? Ich habe sicherlich die Aufsichtspflicht verletzt, aber dafür gibt es weder Punkte noch Bußgelder. Ich höre schon die Handschellen klicken...

Ist nicht ganz ernst gemeint, aber das fiel mir dazu gerade ein.

Das Kind (zumindest falls es noch keine 14 ist) wird natürlich nicht bestraft. Aber wenn da irgendwas passiert, zB weil das Kind es schafft, das Auto ins Rollen zu bringen, dann könntest du dafür schon ärger bekommen, allein schon jemandem ohne FE das Fahren zu ermöglichen ist ja eine Straftat. Und dass eventuelle Unfallschäden von der Kasko gar nicht bezahlt und die Haftpflicht in Regress nehmen wird, dürfte auch klar sein.

Das Unfallszenario ist übrigens gar nicht sooo hypothetisch - dafür muss der Motor ja gar nicht laufen. Es reicht schon, dass der Zündschlüssel steckt und der Nachwuchs es schafft, ihn zu drehen (oder den Startknopf zu drücken) und das Auto dadurch einen Satz nach vorne macht.

Zitat:

@Compikub schrieb am 9. März 2018 um 08:42:18 Uhr:

Also wen ich gesoffen hätte und nicht im Auto erfrieren wollte, einfach den Motor starten und auf den Beifahrersitz setzen.

Wenn ich gesoffen hab und im Auto nicht erfrieren will benutze ich einen Schlafsack.

Wenn ich nicht gesoffen hab übrigens auch....

am 14. März 2018 um 5:11

Zitat:

@zhnujm schrieb am 13. März 2018 um 21:03:25 Uhr:

Zitat:

@Compikub schrieb am 9. März 2018 um 08:42:18 Uhr:

Also wen ich gesoffen hätte und nicht im Auto erfrieren wollte, einfach den Motor starten und auf den Beifahrersitz setzen.

Wenn ich gesoffen hab und im Auto nicht erfrieren will benutze ich einen Schlafsack.

Wenn ich nicht gesoffen hab übrigens auch....

Ich benutze das Bett

Passt bei mir leider nicht ins Auto.

Dann hast du das falsche Auto. Bei mattalf passts rein :)

Soviel zum Thema Handynutzung am Steuer.

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