Handynutzung - wer gilt als Fahrzeugführer?

Vorab... es ist nix passiert, niemand wurde erwischt, alles ist gut und rein hypothetisch.
Gestern war ich mit meiner Freundin in ihrem Auto unterwegs. Wir waren gerade losgefahren, da parkte sie am Straßenrand (im Parkverbot), weil sie unseren Jungen noch zum Barbier bringen und selbst schnell in die Drogerie wollte. Weil's im Wagen noch arschkalt war und sie vorhatte, gleich wiederzukommen... ließ sie den Wagen laufen. Okay, macht man nicht. Aber egal jetzt. Der Wagen lief also und sie kam nicht zurück. Bin ich also irgendwann ausgestiegen und habe mich auf den Fahrersitz gesetzt, damit eventuell auftauchende Politessen/ Ordnungsämtler keinen geparkten, fahrerlosen Wagen vermuten könnten. Natürlich spielte ich am Handy rum, googelte und wühlte mich durch meine Fotos und Videos. Irgendwann kam mir der Gedanke, was denn wäre, wenn jetzt tatsächlich ein Polizist käme. Gelte ich alleine durch das Sitzen auf dem Fahrersitz eines mit laufendem Motor abgestellten Fahrzeuges als Fahrzeugführer?
Ich könnte ja theoretisch auch gar keinen Führerschein haben und dort sitzen. Erstmal egal, daß meine Freundin sich ggf. wegen des nicht abgestellten Motors verantworten müßte.
Ich habe dann das Handy lieber weggesteckt und gewartet, bis die Freundin zurück war. Nach 28 Minuten!!! Mit einem frisierten Sohn und 2 Drogerieartikeln. Zumindest war's dann schön warm im Auto.

Beste Antwort im Thema

Da geht dann eine Meldung an den Notdienst des Jugendamtes, das Kind wird in Obhut genommen, das Familiengericht entzieht Dir die elterliche Sorge. Für die Kosten der Unterbringung des Kindes wirst Du als Erzeuger in Anspruch genommen. Für die Owis bist Du ein Täter in mittelbarer Täterschaft, also Knöllchen und Anzeige wegen der Umweltgeschichte. Auto wird beschlagnahmt und vernichtet. Passt. 😉

72 weitere Antworten
72 Antworten

Du kannst 16 jährig ohne Fahrerlaubnis voll betrunken auf dem Fahrersitz den Motor starten. Da ist nicht verboten. Du darfst das Fahrzeug nur nicht in Bewegung setzen. Das ist nun wirklich gefestigte Rechtsprechung. Lies die Links.

OK, dann mache du bitte den Selbstversuch und auch bitte auf der Kreuzung an der roten Ampel mit Handy am Ohr. Ich fürchte, du wirst dann eine Weile lang Fußgänger sein.
Es geht nicht um das in Bewegungsetzen, sondern um das am Straßenverkehr teilnehmen. Du kannst auf dem Privatgelände tun und lassen, was du willst, im Straßenverkehr gelten andere Regeln.

Kannst Du nur Dinge behaupten oder hast Du dafür Belege? Meine Quellen (u.a. BGH Urteile) habe ich verlinkt

Ja, kann ich: Landesgericht Karlsruhe; Az. 1 Ss 102/04

Ähnliche Themen

Du meinst OLG Karlsruhe 1 Ss 102/04 und das passt nicht.

Zitat aus diesem Urteil

" Gründe:
I.
Nach den getroffenen Feststellungen befuhr der Angeklagte unter anderem am 18.05.2001 gegen 19 Uhr mit einem von ihm am 15.01.2001 erworbenen Leichtkraftrad der Marke A. auf der Bundesstraße von Al. kommend in Richtung L., wobei er zwei Polizeibeamten aufgrund seines Fahrverhaltens auffiel. Bei der daraufhin eingeleiteten Nachfahrt wies der ungeeichte Tacho des Polizeifahrzeugs über eine Strecke von ca. einem Kilometer bei gleichbleibendem Abstand eine Geschwindigkeit von etwa 90 km/h auf.

Das Amtsgericht S. hat das Verhalten des Angeklagten als strafbar angesehen, weil dieser lediglich im Besitz der Fahrerlaubnis der (früheren) Klassen 3, 4 und 5 gewesen sei und deshalb nur ein Leichtkraftrad habe fahren dürfen, welches eine Geschwindigkeit von nicht mehr 50 km/h erreiche. Es hat ihn deshalb wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mindestens fünf Fällen im Zeitraum vom 15.01.2001 bis 18.05.2001 zu einer Gesamtgeldstrafe von 20 Tagessätzen zu je € 35 verurteilt. "

Da hat also jemand ein Moped gefahren, das einfach zu schnell läuft und er hatte den passenden Führerschein nicht.

Das war ein Link vom Spiegel. Da ging es um einen Betrunkenen, der im Auto auf dem Fahrersitz schlief und damit er nicht erfror, lief der Motor. Seinen Lappen haben sie kassiert, weil nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass er nicht gerade eben noch gefahren sein kann. Da war es eher im Zweifel gegen den Angeklagten.

Aha. Nicht existierender Link vom Spiegel gegen BGH-Urteil.

Zitat:

Ein Gericht hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen und ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mit 1,75 Promille Restalkohol im Blut am Steuer eines Autos erwischt wurde. Das Problem: Der Mann wurde nicht während der Fahrt ertappt, sondern schlief bei laufendem Motor in dem stehenden Wagen.

Das Karlsruher Landesgericht hob diese Entscheidung auf. In der Begründung heißt es, man könne den Beginn der Trunkenheitsfahrt nicht zweifelsfrei belegen. Somit bestehe die Möglichkeit, dass der Mann während seiner Fahrt einen noch deutlich höheren Blutalkoholspiegel gehabt haben könnte. Die Konzentration könnte also über 3,75 Promille gelegen haben. Somit wäre er rechtlich schuldunfähig.

Landesgericht Karlsruhe; Az. 1 Ss 102/04

Er wurde erst verknackt und dann in nächsthöherer Entscheidung freigesprochen. Fazit: Lass den Scheiß!

Urteil gelesen?

Zitat:

Nach den getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt in der Nacht vom 17./18.10.2003, spätestens am 18.10.2003 kurz vor 9.00 Uhr morgens mit seinem Pkw der Marke BMW in Z. auf dem M. Weg am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen,

Wenn erwiesen ist, dass man am Straßenverkehr teilgenommen hat, dann kann man natürlich verknackt werden. Schlafen hinter dem Steuer belegt das aber nicht.

Zitat:

@Goify schrieb am 26. Februar 2018 um 08:43:17 Uhr:


Die Frage ist so gut, dass ich sie gerne erweitern will: Ich lasse mein hypothetisches Kind allein im Wagen zurück und damit es sich nicht langweilt, setze ich es auf den Fahrersitz, weil es da das Radio bedienen kann. Und damit es nicht friert, lasse ich den Motor laufen. Währenddessen gehe ich kurz (1 Minute oder 2 h) einkaufen. Jetzt wird also dieses Kind ohne Führerschein mit iPad in der Hand erwischt.

Bekommt es dann eine Führerscheinsperre, weil es ohne Führerschein "fuhr"? Muss es die Strafe für das Handyverbot bezahlen? Und was ist dann mit mir? Ich habe sicherlich die Aufsichtspflicht verletzt, aber dafür gibt es weder Punkte noch Bußgelder. Ich höre schon die Handschellen klicken...

Ist nicht ganz ernst gemeint, aber das fiel mir dazu gerade ein.

das ist grob fahrlässig und von der Aufsichtspflicht ganz abgesehen....
was ist, wenn das hypothetische Kind an den realen Schalthebel kommt (und dann auch noch die vergessene Handbremse) und/oder andere hebel und schalter ????

Dann fährt das Kind ohne Führerschein, was ich für nicht angebracht halte. Hoffentlich hat es dabei kein Handy am Ohr und ist betrunken.

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Februar 2018 um 13:33:04 Uhr:


Dann fährt das Kind ohne Führerschein, was ich für nicht angebracht halte. Hoffentlich hat es dabei kein Handy am Ohr und ist betrunken.

und dann noch das geklaute Auto 😰

Jetzt übertreibst du aber. 😁

naja - die Drogen im Kofferraum sind noch nicht gefunden.....

Da liegen Drogen zwischen den Leichen? 😰

Deine Antwort
Ähnliche Themen