Handynutzung - wer gilt als Fahrzeugführer?

Vorab... es ist nix passiert, niemand wurde erwischt, alles ist gut und rein hypothetisch.
Gestern war ich mit meiner Freundin in ihrem Auto unterwegs. Wir waren gerade losgefahren, da parkte sie am Straßenrand (im Parkverbot), weil sie unseren Jungen noch zum Barbier bringen und selbst schnell in die Drogerie wollte. Weil's im Wagen noch arschkalt war und sie vorhatte, gleich wiederzukommen... ließ sie den Wagen laufen. Okay, macht man nicht. Aber egal jetzt. Der Wagen lief also und sie kam nicht zurück. Bin ich also irgendwann ausgestiegen und habe mich auf den Fahrersitz gesetzt, damit eventuell auftauchende Politessen/ Ordnungsämtler keinen geparkten, fahrerlosen Wagen vermuten könnten. Natürlich spielte ich am Handy rum, googelte und wühlte mich durch meine Fotos und Videos. Irgendwann kam mir der Gedanke, was denn wäre, wenn jetzt tatsächlich ein Polizist käme. Gelte ich alleine durch das Sitzen auf dem Fahrersitz eines mit laufendem Motor abgestellten Fahrzeuges als Fahrzeugführer?
Ich könnte ja theoretisch auch gar keinen Führerschein haben und dort sitzen. Erstmal egal, daß meine Freundin sich ggf. wegen des nicht abgestellten Motors verantworten müßte.
Ich habe dann das Handy lieber weggesteckt und gewartet, bis die Freundin zurück war. Nach 28 Minuten!!! Mit einem frisierten Sohn und 2 Drogerieartikeln. Zumindest war's dann schön warm im Auto.

Beste Antwort im Thema

Da geht dann eine Meldung an den Notdienst des Jugendamtes, das Kind wird in Obhut genommen, das Familiengericht entzieht Dir die elterliche Sorge. Für die Kosten der Unterbringung des Kindes wirst Du als Erzeuger in Anspruch genommen. Für die Owis bist Du ein Täter in mittelbarer Täterschaft, also Knöllchen und Anzeige wegen der Umweltgeschichte. Auto wird beschlagnahmt und vernichtet. Passt. 😉

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Zitat:

@Goify schrieb am 26. Februar 2018 um 10:39:01 Uhr:


Aber ist eine neue Batterie für die Umwelt nicht schädlicher als ein laufender Motor?

Zumindest für die dort lebenden Anwohner und Fußgänger in der Straße ist der laufende Motor schädlicher.

Wie beim Elektroauto, das ist nur für die neben dem Kohlekraftwerk lebenden Einwohner schlecht. Für die Stadtbevölkerung nicht. 😁

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2018 um 11:39:41 Uhr:


ich halte mal dagegen und behaupte, dass Dir hier nichts passiert. §23 Abs. 1a setzt das "Führen" des Fahrzeugs voraus. Führen ist aber definiert als: "das Fahrzeug selbst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten" (BGH NJW 62 2089; BGHSt NJW 90 1245; OLG Oldenburg MDR 75 421; OLG Düsseldorf VRS 62 193. So lange die Räder also nicht rollen, ist das Führen des Fahrzeugs nicht gegeben. So lange macht man sich auch keiner Trunkenheitsfahrt schuldig, egal ob der Motor läuft. Und eine Fahrerlaubnis bräuchtest Du für das beschriebene Manöver auch nicht.

Anders wenn man losgefahren ist und dann das Fahrzeug anhält, dann ist man im Prozess des Führens. Motor laufen lassen ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn du auf dem Fahrersitz platz genommen hast und der Motor laeuft, dann hast ein Problem. 😉 Der Motor muss aus sein und am besten kein Schluessel stecken. Sonst hast es an der Backe.
Sollte ein Kind drin sitzt auf dem Fahrersitz und der Motor laeuft, dann bekommst sicher ordendlich auf die Finger. Koennte unter umstaenden den Lappen kosten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2018 um 11:39:41 Uhr:


So lange die Räder also nicht rollen, ist das Führen des Fahrzeugs nicht gegeben. So lange macht man sich auch keiner Trunkenheitsfahrt schuldig, egal ob der Motor läuft.

Das erzähl mal meinem Kumpel, der genau deswegen seinen Lappen abgeben musste.

Er wurde von seiner Freundin aus der Wohnung geworfen, weil er gesoffen hatte. Da er keinen Platz zum übernachten fand, hat er sich ins Auto gesetzt und den Motor laufen lassen, weils draußen Minustemperaturen hatte. Dummerweise kam, als er schon (sogar schlafend) im Auto saß, eine Polizeistreife dazu.

-> Lappen war weg. (wie lange weiß ich aber nicht mehr)

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nein. Voraussetzung für "Führen" ist "in Bewegung setzen" oder wenigstens "lenken". Das ist ständige Rechtsprechung.

https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/f/fahrzeug-fuehren/
https://verkehrslexikon.de/Module/FzgFuehren.php
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/14/4-92-14.php

Zitat:

So lange die Räder also nicht rollen, ist das Führen des Fahrzeugs nicht gegeben. So lange macht man sich auch keiner Trunkenheitsfahrt schuldig, egal ob der Motor läuft. Und eine Fahrerlaubnis bräuchtest Du für das beschriebene Manöver auch nicht.

Ist halt die Frage wieviel Risiko man bereit ist einzugehen/ viviel Diskussionen man bereit ist zu führen ....

Ich hatte da mal ein Erlebnis bei einem kleinen Festival:
Mein Zelt war aufgebaut und alles zum übernachten hergerichtet...ich hatte was im Auto vergessen (das stand ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt), saß bei geöffneter Tür auf dem Beifahrersitz und war im Handschuhfach am kramen, die Bierflasche stand auf dem Autodach, der Schlüssel steckte im Türschloss. Plötzlich erschien die Polizei und wollte einen Alkoholtest machen. Es gab eine Diskussion warum....Die Begründung weil ich im Auto saß....meine Einwände, dass ich das Fahrzeug nicht gefahren hab etc. wurden ignoriert.
Da ich erst 2 Schluck getrunken hatte, und keine Lust auf weitere Diskussionen hatte machte ich schließlich den Test......wäre spannend geworden, was die draus gedreht hätten, wenn ich schon bein 3ten Bier gewesen wäre......

Grundsätzlich sehe ich das wie Du....es scheint wohl aber seitens der Polizei durchaus auch abweichnde Meinungen zu geben!

Deshalb zieht man im angetrunkenen Schlüssel am besten immer den Schlüssel vom Zündschloss ab, weil alles andere als Autofahren ausgelegt werden kann, selbst wenn du hinten drin liegst und breit wie der Rhein bist.

...wobei moderne Autos oft keinen Zündschlüssel /Zündschloss mehr haben... 😉

da reicht es vlt. wenn der Schlüssel im Wageninneren liegt.. ..oder in der Hosentasche 😰🙄

Zitat:

@Goify schrieb am 26. Februar 2018 um 10:39:01 Uhr:


Aber ist eine neue Batterie für die Umwelt nicht schädlicher als ein laufender Motor?

Wenn man seiner Geschichte glauben soll, braucht er ohnehin eine neue Batterie.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. Februar 2018 um 10:35:51 Uhr:


... nerve deine Umwelt nicht mit deinem Problem.

Es ist nicht SEINE Umwelt!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2018 um 11:39:41 Uhr:


ich halte mal dagegen und behaupte, dass Dir hier nichts passiert. §23 Abs. 1a setzt das "Führen" des Fahrzeugs voraus. Führen ist aber definiert als: "das Fahrzeug selbst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten" (BGH NJW 62 2089; BGHSt NJW 90 1245; OLG Oldenburg MDR 75 421; OLG Düsseldorf VRS 62 193. So lange die Räder also nicht rollen, ist das Führen des Fahrzeugs nicht gegeben. So lange macht man sich auch keiner Trunkenheitsfahrt schuldig, egal ob der Motor läuft. Und eine Fahrerlaubnis bräuchtest Du für das beschriebene Manöver auch nicht.

Anders wenn man losgefahren ist und dann das Fahrzeug anhält, dann ist man im Prozess des Führens. Motor laufen lassen ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit.

Da hat sich mal jemand wirklich Gedanken gemacht. So etwas in der Art hatte ich auch schon recherchiert.

Aber stimmt das denn? Wenn ich an der Ampel stehe, der Motor wegen Stop-Start-System aus ist und ich ein Handy am Ohr habe, muss ich trotzdem 100 € zahlen, wenn ich erwischt werde, da ich am Straßenverkehr teilnehme. Egal, ob Motor an oder aus und ob sich die Räder drehen oder nicht.

Wurde kürzlich präzisiert - Handynutzung bei laufendem Motor auch im Stillstand wird sanktioniert. Selbst die Handynutzung bei "Start-Stopp-Motoraus" gilt als Handynutzung während der Fahrt und wird sanktioniert.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Februar 2018 um 13:10:09 Uhr:


nein. Voraussetzung für "Führen" ist "in Bewegung setzen" oder wenigstens "lenken". Das ist ständige Rechtsprechung.

https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/f/fahrzeug-fuehren/
https://verkehrslexikon.de/Module/FzgFuehren.php
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/14/4-92-14.php

Wem wird ein Richter wohl eher glauben? Zwei Polizeibeamten, die beide aussagen, das der Motor warm war und lief und sie davon ausgehen, das er auch gefahren ist, oder einem Alki, der über 2 Promille aufm Kessel hatte und behauptet "ich hab das Fahrzeug nur gestartet, aber nicht geführt"?

Und wenn ich schreibe, das ein Kumpel seinen Lappen weg hatte, brauchst Du nicht "nein" drunter schreiben.

Zitat:

@twindance schrieb am 26. Februar 2018 um 14:05:52 Uhr:


Wurde kürzlich präzisiert - Handynutzung bei laufendem Motor auch im Stillstand wird sanktioniert. Selbst die Handynutzung bei "Start-Stopp-Motoraus" gilt als Handynutzung während der Fahrt und wird sanktioniert.

es steht aber immer noch im Gesetz: "wer das Fahrzeug führt". Wer es nicht führt, weil er es nicht in Bewegung setzt, kann auch nach neuerer Rechtgebung nicht sanktioniert werden. Die Trennlinie verläuft da, wo man das Auto tatsächlich fährt und vielleicht nur mal kurz anhält, oder wo es eben steht und auch stehen bleiben soll.

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