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Handynutzung - wer gilt als Fahrzeugführer?

Themenstarteram 26. Februar 2018 um 0:38

Vorab... es ist nix passiert, niemand wurde erwischt, alles ist gut und rein hypothetisch.

Gestern war ich mit meiner Freundin in ihrem Auto unterwegs. Wir waren gerade losgefahren, da parkte sie am Straßenrand (im Parkverbot), weil sie unseren Jungen noch zum Barbier bringen und selbst schnell in die Drogerie wollte. Weil's im Wagen noch arschkalt war und sie vorhatte, gleich wiederzukommen... ließ sie den Wagen laufen. Okay, macht man nicht. Aber egal jetzt. Der Wagen lief also und sie kam nicht zurück. Bin ich also irgendwann ausgestiegen und habe mich auf den Fahrersitz gesetzt, damit eventuell auftauchende Politessen/ Ordnungsämtler keinen geparkten, fahrerlosen Wagen vermuten könnten. Natürlich spielte ich am Handy rum, googelte und wühlte mich durch meine Fotos und Videos. Irgendwann kam mir der Gedanke, was denn wäre, wenn jetzt tatsächlich ein Polizist käme. Gelte ich alleine durch das Sitzen auf dem Fahrersitz eines mit laufendem Motor abgestellten Fahrzeuges als Fahrzeugführer?

Ich könnte ja theoretisch auch gar keinen Führerschein haben und dort sitzen. Erstmal egal, daß meine Freundin sich ggf. wegen des nicht abgestellten Motors verantworten müßte.

Ich habe dann das Handy lieber weggesteckt und gewartet, bis die Freundin zurück war. Nach 28 Minuten!!! Mit einem frisierten Sohn und 2 Drogerieartikeln. Zumindest war's dann schön warm im Auto.

Beste Antwort im Thema

Da geht dann eine Meldung an den Notdienst des Jugendamtes, das Kind wird in Obhut genommen, das Familiengericht entzieht Dir die elterliche Sorge. Für die Kosten der Unterbringung des Kindes wirst Du als Erzeuger in Anspruch genommen. Für die Owis bist Du ein Täter in mittelbarer Täterschaft, also Knöllchen und Anzeige wegen der Umweltgeschichte. Auto wird beschlagnahmt und vernichtet. Passt. ;)

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Wenn du auf dem Fahrersitz Platz genommen hast und der Motor läuft, dann bist du der verantwortliche Fahrer, da du "Fahrbereit" bist, auch wenn du noch nicht gefahren bist. Es ist völlig irrelevant wer dort vorher gesessen hat.

Das bedeutet, dass du alle Voraussetzungen erfüllen musst, wie ein üblicher Verkehrsteilnehmer.

Um mal nur ein Paar Beispiele zu nennen:

- Kein Alkohol oder Drogen im Blut

- eine gültige Fahrerlaubnis

- Kein Handy am Steuer.

Falls doch, wirst du ganz normal bestraft, so als würden die dich während der Fahrt rausziehen und anhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Abs. 1b, Punkt 1!

Der Motor MUSS aus sein.

Ob das ansich ein Führen ist, da ist sich die Rechtssprechung uneins.

am 26. Februar 2018 um 4:00

Nicht nur das Handy, sondern auch das Parkverbot ist dann dein Problem wenn du mit dem Popes auf dem Fahrersitz sitzt ;)

Ich mache den Motor auch nicht jedesmal aus, habe ich Mal gemacht und dann war die Batterie leer.

am 26. Februar 2018 um 5:12

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 26. Februar 2018 um 05:33:38 Uhr:

Ich mache den Motor auch nicht jedesmal aus, habe ich Mal gemacht und dann war die Batterie leer.

:D

Wie lange hast da telefoniert? :D

Bissel sollte man das Auto schon in Schuss halten.

Hallo,

mal vom Mobiltelefon und "Parkverbot" abgesehen, ist den Motor 28 Minuten beim Parken laufen zu lassen nicht erlaubt und Umweltverschmutzung. Dem Motor tut sowas eher auch nicht gut.

Mein Rat: Ordentlich parken, und einen Kaffee trinken gehen, da kannst du im Warmen sitzen, das Mobiltelefon nutzen und es wird dir etwas weniger bang ums Herz, wenn Polizisten erscheinen. ;)

Gruss

Die Frage ist so gut, dass ich sie gerne erweitern will: Ich lasse mein hypothetisches Kind allein im Wagen zurück und damit es sich nicht langweilt, setze ich es auf den Fahrersitz, weil es da das Radio bedienen kann. Und damit es nicht friert, lasse ich den Motor laufen. Währenddessen gehe ich kurz (1 Minute oder 2 h) einkaufen. Jetzt wird also dieses Kind ohne Führerschein mit iPad in der Hand erwischt.

Bekommt es dann eine Führerscheinsperre, weil es ohne Führerschein "fuhr"? Muss es die Strafe für das Handyverbot bezahlen? Und was ist dann mit mir? Ich habe sicherlich die Aufsichtspflicht verletzt, aber dafür gibt es weder Punkte noch Bußgelder. Ich höre schon die Handschellen klicken...

Ist nicht ganz ernst gemeint, aber das fiel mir dazu gerade ein.

Da geht dann eine Meldung an den Notdienst des Jugendamtes, das Kind wird in Obhut genommen, das Familiengericht entzieht Dir die elterliche Sorge. Für die Kosten der Unterbringung des Kindes wirst Du als Erzeuger in Anspruch genommen. Für die Owis bist Du ein Täter in mittelbarer Täterschaft, also Knöllchen und Anzeige wegen der Umweltgeschichte. Auto wird beschlagnahmt und vernichtet. Passt. ;)

Bei einer Verkehrskontrolle habe ich mal einen Polizisten dabei erwischt, wie er den Motor laufen lies. Als ich ihn darauf ansprach, sagte er: "Na und?" :D

Ich behaupte mal, der Gesetzgeber hat solche Sonderfälle einfach nicht bedacht.

Mal weitergedacht: Reifenpanne, Seitenstreifen, ordentlich abgesichert. Saukalt, schlechte Batterie, wasweissich, Motor läuft jedenfalls, einer ist draußen und müht sich mit dem Reserverad ab, der Zweite sitzt hinterm Lenkrad und betätigt die Fußbremse.

Ein Rad ist abgenommen, das Fahrzeug hinten aufgebockt - also nicht wirklich fahrbereit. Motor läuft aber. Darf der sich gerade hinterm Steuer Aufwärmende sein Handy nutzen?

Themenstarteram 26. Februar 2018 um 8:59

Viele interessante Ansichten.

Danke

am 26. Februar 2018 um 9:35

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 26. Februar 2018 um 05:33:38 Uhr:

Ich mache den Motor auch nicht jedesmal aus, habe ich Mal gemacht und dann war die Batterie leer.

Dann kaufe eine neue Batterei und nerve deine Umwelt nicht mit deinem Problem. Auch jetzt muss man kein Auto laufen lassen.

Aber ist eine neue Batterie für die Umwelt nicht schädlicher als ein laufender Motor?

ich halte mal dagegen und behaupte, dass Dir hier nichts passiert. §23 Abs. 1a setzt das "Führen" des Fahrzeugs voraus. Führen ist aber definiert als: "das Fahrzeug selbst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten" (BGH NJW 62 2089; BGHSt NJW 90 1245; OLG Oldenburg MDR 75 421; OLG Düsseldorf VRS 62 193. So lange die Räder also nicht rollen, ist das Führen des Fahrzeugs nicht gegeben. So lange macht man sich auch keiner Trunkenheitsfahrt schuldig, egal ob der Motor läuft. Und eine Fahrerlaubnis bräuchtest Du für das beschriebene Manöver auch nicht.

Anders wenn man losgefahren ist und dann das Fahrzeug anhält, dann ist man im Prozess des Führens. Motor laufen lassen ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit.

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