Handynutzung - wer gilt als Fahrzeugführer?
Vorab... es ist nix passiert, niemand wurde erwischt, alles ist gut und rein hypothetisch.
Gestern war ich mit meiner Freundin in ihrem Auto unterwegs. Wir waren gerade losgefahren, da parkte sie am Straßenrand (im Parkverbot), weil sie unseren Jungen noch zum Barbier bringen und selbst schnell in die Drogerie wollte. Weil's im Wagen noch arschkalt war und sie vorhatte, gleich wiederzukommen... ließ sie den Wagen laufen. Okay, macht man nicht. Aber egal jetzt. Der Wagen lief also und sie kam nicht zurück. Bin ich also irgendwann ausgestiegen und habe mich auf den Fahrersitz gesetzt, damit eventuell auftauchende Politessen/ Ordnungsämtler keinen geparkten, fahrerlosen Wagen vermuten könnten. Natürlich spielte ich am Handy rum, googelte und wühlte mich durch meine Fotos und Videos. Irgendwann kam mir der Gedanke, was denn wäre, wenn jetzt tatsächlich ein Polizist käme. Gelte ich alleine durch das Sitzen auf dem Fahrersitz eines mit laufendem Motor abgestellten Fahrzeuges als Fahrzeugführer?
Ich könnte ja theoretisch auch gar keinen Führerschein haben und dort sitzen. Erstmal egal, daß meine Freundin sich ggf. wegen des nicht abgestellten Motors verantworten müßte.
Ich habe dann das Handy lieber weggesteckt und gewartet, bis die Freundin zurück war. Nach 28 Minuten!!! Mit einem frisierten Sohn und 2 Drogerieartikeln. Zumindest war's dann schön warm im Auto.
Beste Antwort im Thema
Da geht dann eine Meldung an den Notdienst des Jugendamtes, das Kind wird in Obhut genommen, das Familiengericht entzieht Dir die elterliche Sorge. Für die Kosten der Unterbringung des Kindes wirst Du als Erzeuger in Anspruch genommen. Für die Owis bist Du ein Täter in mittelbarer Täterschaft, also Knöllchen und Anzeige wegen der Umweltgeschichte. Auto wird beschlagnahmt und vernichtet. Passt. 😉
72 Antworten
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. Februar 2018 um 14:09:28 Uhr:
Wem wird ein Richter wohl eher glauben? Zwei Polizeibeamten, die beide aussagen, das der Motor warm war und lief und sie davon ausgehen, das er auch gefahren ist, oder einem Alki, der über 2 Promille aufm Kessel hatte und behauptet "ich hab das Fahrzeug nur gestartet, aber nicht geführt"?Und wenn ich schreibe, das ein Kumpel seinen Lappen weg hatte, brauchst Du nicht "nein" drunter schreiben.
das "nein" bezog sich nicht auf Deine Aussage, da ich Deinen Fall nicht einmal vom Hörensagen kenne und mir ganz bestimmt nicht anmaße, die Umstände, die hier zu einer Verurteilung geführt haben, beurteilen zu wollen.
Es gibt aber genügend Fälle, in denen jemand betrunken mit laufendem Motor am Steuer saß und nicht sanktioniert wurde, weil man ihm keine Fahrt nachweisen konnte.
Zitat:
@Goify schrieb am 26. Februar 2018 um 12:05:24 Uhr:
Wie beim Elektroauto, das ist nur für die neben dem Kohlekraftwerk lebenden Einwohner schlecht. Für die Stadtbevölkerung nicht. 😁
Der Vergleich hinkt. In der Stadt sind zehntausende Einwohner von Auto- und Wohlfühlöfen-Abgasen betroffen, während unmittelbar neben Kohlekraftwerken i.d.R. niemand wohnt. Jedenfalls nicht im Abstand von 10 oder 20 m zur sechsspurigen Einfallsstraße wie in der Stadt. Außerdem ist die Abgasreinigung bei einem permanent betriebenen Kohlekraftwerk, das Strom für zehntausende Elektroautos erzeugt, besser, als die von einer entsprechenden Zahl von Kfzs mit Verbrennungsmotor.
Telefonieren im Stand mit automatischem "Motor aus" wurde nicht als Telefonieren während der Fahrt / laufendem Motor abgeurteilt. Deshalb wurde die Strafbarkeit auf das automatisierte "Motor aus" sozusagen "kürzlich" erweitert. Von daher wird man beide Ansichten mit Urteilen untermauern können. Nach der jüngeren Rechtslage ist es nun ganz sicher eine Owi.
Wie wird denn bei Elektroautos "laufender Motor" definiert?
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bei Elektroautos muss die Betriebsbereitschaft ausgeschaltet sein. Irgend eine Art von Fahr- oder "Bereit"-Schalter haben die ja auch.
Handy am Ohr kostet beim Fahrrad auch. Gibt allerdings auch Tretroller, ob das da auch gilt? Gerade wenn das besoffene Kind mit dem Roller fährt, während der Motor läuft, weil Mutti nur kurz beim Friseur ist. 😁
Ich wäre dafür hier den laufenden Motor so zu bestrafen, das der TE darum bettelt doch die Strafe für Handy am Steuer zu bekommen.
Hallo, Kai R.,
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Februar 2018 um 11:39:41 Uhr:
So lange die Räder also nicht rollen, ist das Führen des Fahrzeugs nicht gegeben.
nach Deiner Definition wäre es also keine Owi, wenn jemand mit laufendem Motor an einer roten Ampel oder im Stau steht und das Handy benutzt?
Viele Grüße,
Uhu110
Klar, an einer roten Ampel will keiner losfahren. Aber wenn sie auf Grün umspringt? Würdest du dann also betrunken hinter dem Steuer sitzen bleiben? Und wie bist du betrunken dort hin gekommen? Fahrertausch oder 1 Liter Schnaps auf ex während der Rotphase?
Deine Argumentation ist etwas dünn, findest du nicht auch?
Fakt ist, wer am Straßenverkehr teilnimmt, ist dafür verantwortlich. Und die Teilnahme beginnt mit dem Schlüssel im Zündschloss und auf dem Fahrersitz sitzend in der Nähe einer Straße.
Das ist zu kurz gegriffen. Das Kfz muss schon in einer bestimmungsgemäßen Transportfunktion genutzt werden. Nichts anderes meinte er.
Zitat:
@coolhh schrieb am 26. Februar 2018 um 13:43:39 Uhr:
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 26. Februar 2018 um 10:35:51 Uhr:
... nerve deine Umwelt nicht mit deinem Problem.
Es ist nicht SEINE Umwelt!
Wir werden alle sterben!
Wahrscheinlich schon morgen.
Allerspätestens aber übermorgen, oder später!
Fragt einfach einen Anwalt bevor der Fred 10000 Seiten erreicht.
Ansonsten die Diskussion ausweiten. Fahrzeugeigentümer, Besitzer, Lenker... Gerade die ersten beiden Begriffe können wenige differenzieren
Zitat:
@otto2111 schrieb am 27. Februar 2018 um 02:14:05 Uhr:
Fragt einfach einen Anwalt bevor der Fred 10000 Seiten erreicht.
Ansonsten die Diskussion ausweiten. Fahrzeugeigentümer, Besitzer, Lenker... Gerade die ersten beiden Begriffe können wenige differenzieren
Es ist vollkommen Wurst was oder wer man ist wenn der Motor laeuft und man auf dem Fahrersitz sitzt. Im Falle des TE zahlt er.
Im Falle der Beispiele mit Telefon oder Alkohol zahlst auch bzw gibst Lappen ab.