HAMMER WERKSTATT

Opel Vectra B

Hallo!Hatte mein V6 jetzt 1 Woche in der Werkstatt,Ölflecke im Kühlwasser!die haben kein fehler gefunden,nichts genaues.Haben NUR DIE ANSAUGBRÜCKE UND ÖLKÜHLER ausgebaut.Nun war ich zum Opelclub und die haben gesagt hole den da weg wir machen den komplett fertig.Gut ok heute hin gesagt nicht zusammen bauen wir holen alles so ab!Hin da und,er sagt ich hatte unkosten gut sagen wir wieviel?Die Antwort........... 458Euro!!! Für den ausbau des Ölkühlers nur ausbau!!!Nun rückt der mein Auto nicht raus weil wir gesagt haben nein DAS IST ZUVIEL!!!!Das Ding ist erlich gesagt in 30Min ausgebaut!!! WAS MEINT IHR DAZU???
Werkstatt ist :*************(editiert globalwalker)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von c2w


Hi

Eure Milchmädchenrechnungen sind furchtbar erschreckend. Auch der Hinweiss es als Lehrgeld
abzustempeln. Ihr hab einfach alle zuviel Geld.

Besser zuviel Geld als keine Ahnung.

Zumindest schlagen wir keine Straftaten (Körperverletzung), wie Deinen wie immer dummen Kommentaren zu vernehmen war, vor.

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Hi

Wie es aussieht komme ich von einem anderen Stern. Alle Autohäuser die ich in meinem Leben besucht habe fragten bei übergabe wie ich den Betrag begleichen möchte. Noch nie wurden Zahlungsformalitäten im Vorfeld besprochen.

vielleicht ist das bei euch drüben anders 😉
Zumindest bei uns hier werden Nicht-Stammkunden bei Übergabe des Fahrzeugs bar abkassiert, es sei denn es wurde vorher was anderes vereinbart...
Oder du hast eine Rechnung im hoch-4stelligen Bereich. Aber dafür kann man ja auch mit ec-KArte zahlen...

An den TE nimm dirn Anwalt hast bestimmt hoffe ne Rechtschutzvers. wird aber denke ich in nem Vergleich enden( muss dann vlei 200€ zahlen aber bekommst dein wagen wieder), da die Werkstattt ja was gemacht hat und dies ja auch nachweislich ist mache am besten noch fotos vom Zustand des Autos, dass sie nicht sagen können dass sie mehr gemacht haben.Und kleiner tip such dir ne andere Werkstatt, denn auch wenn das bei euch im WEsten wo so an der Tagesordnhung ist wie hier einige sagen, dass ne Werkstatt einfach machen kann was sie will ohne den Auftraggeber zu informieren dann würde ich mir gedanken machen.

und wenn das eine Opel-Vertragswerkstatt sein sollte, würde ich Rüsselsheim informieren. Die mögen sowas garnicht im Sinne der Kundenzufriedenheit... 😉
Da wird dann jemand kräftig gebürstet...

Gruß cocker

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Zitat:

Original geschrieben von c2w


Die Rechnung brauchst du ebenfalls nicht bezahlen solang sie nicht nachweisslich
korrekt ist.

Und wie willst Du nachweisen, dass die Rechnung NICHT korrekt ist? Es existiert kein schriftlicher Reparaturauftrag, nur ein mündliches

"is Öl im Kühlwasser, mach' mal 'ne Fehlerdiagnose".

Da darf die Werkstatt alles machen, was ihrer Meinung nach zur Fehlerdiagnose beiträgt. Hier und da ein Handgriff mehr und schon sind 480EUR zusammen. Mit ein wenig Kreativität bekommt die Werkstatt eine Rechnung hin, die selbst für Sachverständige nicht anfechtbar und die Durchführung der Arbeiten nicht überprüfbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von c2w


Wenn alles wahr ist was du schreibst lass dich nicht verheitzen sondern hefte denen wenn nötig eine an die Kauleiste. Auch wenn du am Ende ärger bekommst. Nur Narrefreiheit darf nichtgeduldet werden. Ansonsten ist das ganze für die ausbaufähig

Ach, das ist doch absoluter Blödsinn. Mach eine einfache Kosten-Nutzen Rechnung auf. Entweder man geht volles Programm (Anwalt, Gutachter etc.) und bekommt mit relativ geringer Wahrscheinlichkeit vielleicht sogar einen Preisnachlass von 200 EUR. Oder man verbucht die Sache als Lehrgeld, steht über den Dingen, spart sich den Ärger und verbringt die gewonnene Zeit lieber mit der Familie. Wer immer mit dem Kopf durch die Wand will hat auch nicht wirklich mehr Spaß am Leben...

Einzig den Rat von cocker würde ich beherzigen und mich auch an Opel direkt wenden, wenn es eine Vertragswerkstatt sein sollte. Und vielleicht die Rechnung erstmal nur unter Vorbehalt zahlen und die Sache mit jemandem besprechen, der davon auch Ahnung hat - einem Anwalt eben.

Marco

Als erstets komme ich aus dem osten.Und ich habe mit ihm schon in der Sandkiste gespielt,und hatte noch nie solche Probleme mit meinen Opels da ging immer alles fast aleine.Nun nach Jahren fahr ich mal da hin und der grif in die Scheiße,es ist und bleibt zu Teuer!Nur diser Mensch ist glauben wir alle hier in der Umgebung fast Pleite.Weil sich nun herausgestellt hat das ich nicht der einzige bin der da Abgezockt wurde.Das beste ist BIZZ DAS FAß OHNE BODEN!!!Egal ich Zahl erst mal,bringen unser liebsts Stück zum Profi und lassen alles machen und noch, mehr!Für koregtes Geld!!!
PS:ich hätte die 460Euro auch Teilen können und jeden von euch was davon Überwiesen den hät ich noch mehr von gehabt und ihr hättet mal umsonst Gegrillt oder so!!!

Zitat:

Original geschrieben von opel i500


.... ich noch mehr von gehabt und ihr hättet mal umsonst Gegrillt oder so!!!

Das kannst du doch immernoch! 😉

HI,

@opel i500
wenn du Geld zuviel hast - ich geb dir gerne via pn meine Bankverbindung durch... 😉
Ich trink auch einen auf dich 😉

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker


wenn du Geld zuviel hast - ich geb dir gerne via pn meine Bankverbindung durch... 😉
Ich trink auch einen auf dich 😉

Und der cocker trinkt preisgünstiges Öttinger! Das werden dann vielleicht mehr als nur "einer" auf Dich - ist also gut angelegtes Geld 😁 😉

Aber mal im Ernst @opel i500: wenn Du zahlst, dann schreib unbedingt auf die Rechnung "Zahlung unter Vorbehalt", und zwar so, dass es auch auf der Durchschrift der Werkstatt drauf steht. Dann hast Du nämlich Dein Auto wieder und trotzdem die Möglichkeit, nachher was zurück zu fordern.
Andererseits, wenn der fast Pleite ist, siehst Du wahrscheinlich selbst dann nichts wieder, wenn Du einen Vollstreckungsbeschluß vom Gericht hast...

Wie dem auch sei, unter Lehrgeld abhaken und sich keinen weiteren Stress machen ist wohl doch das Beste...

Viele Grüße
Marco

Na das klingt ja nun wieder anders, jetzt ist es schon nahe an Betrug. Ist das eine FOH oder eine andere Werkstatt ???? Andre

Also ich würde da mal eben meinen Anwalt einschalten.
Der hätte in 3-4 Stunden mein Auto da wieder raus.
Mein FOH macht auch immer ein Auftrag auf und er tut auch nichts, was ich nicht vorher genehmigt habe, außer die Dinge die unbedingt notwendig sind und nicht besonders teuer sind. Bei allem anderen ruft er vorher an, erklärt mir die Sache und ich kann dann entscheiden. Ein Beispiel: Vor 2 Jahren nachdem ich den Wagen von privat gekauft habe, ging die WaPu kaputt und musste erneuert werden. Bei der Reparatur stellten sie fest, dass der Zahnriemen etwas angegriffen war und tauschten ihn gleich mit, ohne mich vorher zu fragen. Ergebnis: 28€ mehr. War absolut ok so, denn ein zerlegter Motor ist teurer als 28€.
Aber mal eben ca. 300 € mehr als der Auftrag war, ohne Rückfrage war imho absolut nicht verhältnismäßig.
Außerdem hab ich die Wahl, ob ich Bar, per EC-Karte oder auf Rechnung zahlen will. Ist alles kein Problem.

Darum mein Tipp:
Anwalt einschalten, wagen rausholen und dann evtl. mich mit der Werkstatt ein paar Tage später nochmal über einen vernünfitigen Preis unterhalten.

Gruß

HI,

1. wegen 460 € einen Anwalt einschalten halte ich für übertrieben - steht in keinem Verhältnis, wenn man keine Rechtschutzversicherung ohne SB hat. Schiedstelle kostet m.W. nix und hat auch rechtliche Bindung für beide Seiten, wenn beide einverstanden sind.

2. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du dich mit der Werkstatt noch vernünftig einigen kannst, wenn du den Wagen mit rechtlicher Gewalt da rausholst. Dann schalten die auch auf stur.

Das mit den 28 € für den ZR bei deinem fOH ist nicht nur "gut so", ich finde das vorbildlich. So muss es sein...
Ab einem (am besten vorher vereinbarten) Höchstbetrag ist dann ein Anruf fällig, mit Infos über Grösse und Umfang der Reparatur und Bitte um Genehmigung.
Macht mein fOH auch so. Leider sieht der mich sehr selten, weil die hier Schweine-Preise haben... 😉

Gruß cocker

Also ich muss jetzt doch mal fragen was Ihr für Anwälte habt, arbeiten die bei euch aus Nächstenliebe? 😕

Also die Anwälte die ich kenne würden alleine schon Unsummen verlangen um sich mein Problem anzuhören und zum Autohaus zu fahren!

Da würde es sicherlich billiger sein gleich bar zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von c2w


Hallo

Den Wagen einbehalten darf die Werkstatt definitiv nicht. Hier hilft nur Ärmel hoch und
rohe Gewalt. Die Rechnung brauchst du ebenfalls nicht bezahlen solang sie nicht nachweisslich
korrekt ist. Wenn alles wahr ist was du schreibst lass dich nicht verheitzen sondern hefte denen
wenn nötig eine an die Kauleiste. Auch wenn du am Ende ärger bekommst. Nur Narrefreiheit
darf nichtgeduldet werden. Ansonsten ist das ganze für die ausbaufähig

Klasse Text, aber sowas sind wir ja von dir gewohnt.

Wenn du weißt, was das BGB ist, dann such mal danach und schau dir § 647 an.

Ach komm, bevor du ihn nicht findest:

§ 647
Unternehmerpfandrecht

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

So, dann hau ihm mal ein Paar.

Zitat:

Original geschrieben von GolfIICL


Aber mal eben ca. 300 € mehr als der Auftrag war, ohne Rückfrage war imho absolut nicht verhältnismäßig.

Der Knackpunkt in diesem speziellen Fall hier ist doch, dass kein schriftlicher Auftrag existiert, auf den man die Werkstatt festnageln kann. Juristisch gesehen ist hier "verhältnismäßig", was die Werkstatt an Arbeiten für notwendig hält. Das Gegenteil zu beweisen geht zwar, ist aber verdammt schwierig und teurer als der überzogene Preis (Gutachter...).

Zitat:

Original geschrieben von regda


Also die Anwälte die ich kenne würden alleine schon Unsummen verlangen um sich mein Problem anzuhören und zum Autohaus zu fahren!

Die Erstberatung ist meines Wissens nach immer kostenlos!

Zitat:

Original geschrieben von regda


Da würde es sicherlich billiger sein gleich bar zu bezahlen.

Wenn man keine Rechtschutz Versicherung hat, ja.

@Kitekater
Vielleicht gilt das BGB so tief im Osten ja nicht??? 😉

Viele Grüße

Marco

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