Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition

Hallo zusammen,
mein erster Talk mit Euch.

Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).

Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.

Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.

Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....

Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.

Danke und Grüße in die Runde

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:



Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....

Ciao
Ratoncita

Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)

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Frag mal bei der Stadt nach ob die Umzugsfirma überhaupt ein Halteverbot beantragt hat.

Zitat:

@gast356 schrieb am 29. Februar 2020 um 12:09:29 Uhr:


...bei dem was man heute in der Regel so als arbeitendes Personal bekommt brauchste schon genügend Aufsichtspersonal... wobei hier die Qualitäten auch auf dem absteigenden Ast sind.

2 Projektleiter sind nicht zu wenig... einer kann Lesen, der andere Schreiben und der 3. fehlt entweder noch oder es ist ein Auftrag wo man nix Rechnen muß. 😁😁😁

So was ähnliches hab ich mir auch gedacht.

PS: Kleine Weisheit aus der ersten Stunde "Software-Engineering" im ersten Semester: Wer glaub, daß ein Projektleiter Projekte leitet, der glaubt auch daß ein Zitronenfalter Zitronen faltet. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Februar 2020 um 14:21:07 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:27 Uhr:



ja. Die Rechtsprechung geht von mindestens alle 72 Stunden aus.

Und was ist, wenn Ich im Urlaub bin und Ich mein Fahrzeug bei der Versicherung als alleiniger Fahrer angegeben habe ?!
Dann fahre auch nur Ich damit ! Und nicht der Nachbar, den man hätte beauftragen müssen regelmäßig nach meinem Fahrzeug zu schauen und gegebenenfalls wegzufahren.
Andere Situation.
Ich beauftrage meinen Nachbarn, hinterlasse bei Ihm den Autoschlüssel und der muß dringend auch weg.

Nö mache Ich nicht.

Das läuft dann unter "Persönliches Einzelschicksal". Machen wohl die wenigsten, aber wenn das Auto dann weg ist, kann sich keiner beschweren.

Gruß Metalhead

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 29. Februar 2020 um 20:32:03 Uhr:


Frag mal bei der Stadt nach ob die Umzugsfirma überhaupt ein Halteverbot beantragt hat.

Ich denke mal, daß das schon beantragt wurde.
Das Ordnungsamt hat ja @Karli-26 rausgeklingelt und Ihm ein Knöllchen von 25 Euro verpasst.

Es sei denn, die Umzugsfirma hat ohne Beantragung einfach so Schilder aufgestellt und das Ordnungsamt ging davon aus, daß alles seine Ordnung hat.

Ich würde jedenfalls auch nochmals nachfragen.

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Was kam denn jetzt raus bei der Sache?

Hallo zusammen,
da mir die Sache zu blöd wurde habe einen RA eingeschaltet, der hat dann die Gegenseite zum Nachweis aufgefordert.

14-Tage später kam eine kurze Antwort:"....der Umzug sollte um 07:00 Uhr beginnen. Der Umzug wurde behindert und konnte nicht wie geplant beginnen. Es entstanden Wartezeiten. Ich setze letzte Zahlungsfrist bis zum 08. April....".

Daraufhin hat mein Rechtsbeistand nochmals auf die beweispflicht für die behauptete Wartezeit hingewiesen.

Und seitdem ist nichts weiteres passiert......

Ich werde weiter berichten, bleibt gesund.
Grüße Karli-26

Hallo zusammen,
seid meiner letzten Meldung, vor 4 Monaten hat sich nichts mehr getan. Eine Verjährung ist zwar erst 2023, aber ich glaube nicht an ein Klageverfahren.

Vielen Dank an Euch alle, ihr habt mich ermutigt und bestärkt, nicht auf die Forderungen einzugehen. Wir haben damit wieder einen Beweis für Abzocke oder Wegelagerei.

Danke nochmal und bleibt gesund.
Karli-26

Danke fürs Update. Darf man frage was Dich der Spass bisher an RA Honorar und sonstiges gekostet hat?
Ganz umsonst schreibt der auch keine Briefe.

Üblich wäre eine Geschäftsgebühr (RVG VV 2300) aus der Gebührenstufe bis 2.000 € Streitwert (= 150,00 €) mit Faktor 1,3 zzgl. Telekommunikationspauschale (max. 20,00 €) und Märchensteuer auf alles. Zusammen etwa 220,00 €. Falls keine andere Gebührenvereinbarung bestand.

NOMON kennt sich aus :-)
Der Gegenstandswert war 1219,05 EUR, darum stimmt die Rechnung nicht, sonst hat NOMON recht.
Gesamtsumme bis heute brutto 196,62 EUR.

Also 200 Euronen Schaden + das Ticket vom Ordnungsamt.

Zitat:

@Karli-26 schrieb am 1. September 2020 um 17:40:54 Uhr:


Hallo zusammen,
seid meiner letzten Meldung, vor 4 Monaten hat sich nichts mehr getan. Eine Verjährung ist zwar erst 2023, aber ich glaube nicht an ein Klageverfahren.

Vielen Dank an Euch alle, ihr habt mich ermutigt und bestärkt, nicht auf die Forderungen einzugehen. Wir haben damit wieder einen Beweis für Abzocke oder Wegelagerei.

Danke nochmal und bleibt gesund.
Karli-26

Wegelagerei wohl kaum, da dass Ticket ja berechtigter Weise von die beglichen wurde.
Wegelagerei wäre es, wenn der Staat dich abziehen will, was er hier nicht getan hat.

Um den Staat geht es hier im Thread gar nicht, sondern um die Rechnung der Spedition.

Zitat:

@dolofan schrieb am 2. September 2020 um 14:16:36 Uhr:


Um den Staat geht es hier im Thread gar nicht, sondern um die Rechnung der Spedition.

Deswegen ist es ja auch keine Wegelagerei!

Alles klar, verstanden.

Aha, Danke für die Auskunft. Nun könnte man spekulieren ob es nicht günstiger gewesen wäre, das auszusitzen und erst im Falle einer Gerichtlich zugestellten Klage zu reagieren und zum RA zu gehen.
Oder sogar ganz ohne RA und schauen ob wirklich ein Richter der Spedition Recht gibt.
Aber gut, Hauptsache keine 1200 gezahlt.

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