Halteverbotzone wg. eines Umzuges / Rechnung der Spedition

Hallo zusammen,
mein erster Talk mit Euch.

Während meiner Abwesenheit wurde in der Straße eine Haltverbotszone eingerichtet (Umzug). Da ich nicht auf den PKW angewiesen war habe ich das auch nicht bemerkt. Das freundliche Ordnungsamt hat mich rausgeklingelt und so konnte ich mein Fahrzeug aus der Zone rausfahren, ( das Knöllchen 25,- habe ich natürlich trotzdem bekommen).

Und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom RA der Spedition und soll 1.200,- wegen Mehraufwand bezahlen.

Mein Fahrzeug war nicht das Einzige in der Zone und der LKW stand in der Zone und wurde fleißig beladen.

Ich weiß nicht ob ich mich ergeben soll oder einen RA einschalten soll? Am Ende verdienen nur die Rechtsanwälte.....

Vielleich hat jemand von Euch Erfahrungen gesammelt.

Danke und Grüße in die Runde

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:02:36 Uhr:



Es waere ein Leichtes gewesen, die Halterwohnung zu ermitteln (etwa 100 m entfernt), aber nein, man wollte halt Raubritter sein....

Ciao
Ratoncita

Es wäre ein leichtes gewesen einfach mal jeden zweiten Tag nach seinem Auto zu kucken. Noch einfacher ist es natürlich sich jetzt wieder künstlich aufzuregen und was von Abzocke zu schreiben :-)

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Zitat:

@NOMON schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:44 Uhr:


Denn alle Störer haften als Gesamtschuldner nach § 426 BGB.

Eben die 10 Störer haften als Gesamtschuldner, also müssen die den Schaden gemeinsam ersetzen (jeder 120,-) und nicht jeder den vollen Schaden.

Gruß Metalhead

@Hoger-TDI: Es war keine Rechnung, sondern ein Anwaltsschreiben mit der Forderung zur Zahlung.

Natürlich war die Rechnung (Kostennote) vom RA in Höhe von 201,70 EUR auf der 2. Seite :-(

Aber einfach warten was passiert...... wow, dann laufen nochmehr Kosten auf

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2020 um 14:37:25 Uhr:



Zitat:

@NOMON schrieb am 28. Januar 2020 um 14:16:44 Uhr:


Denn alle Störer haften als Gesamtschuldner nach § 426 BGB.

Eben die 10 Störer haften als Gesamtschuldner, also müssen die den Schaden gemeinsam ersetzen (jeder 120,-) und nicht jeder den vollen Schaden.

Gruß Metalhead

Der Gläubiger darf sich aber aussuchen, wen von den 10 er belangt. IdR den Erfolg versprechendsten. Diesem steht es dann frei von den in der Mithaftung stehenden entsprechend deren Anteil einzufordern.

Ich bezweifle, das indirekte (Vermögens-) Schäden beglichen werden müssen, laut BGB kann sowas nur in seltenen Fällen eingefordert werden. Muss man den kompletten Brandschaden bezahlen, weil sich durch Falschparken ein Löschfahrzeug verspätet?
Nein.
BGH-Urteil

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Hab mal ein bischen gegoogelt.
Da ist von 2013 ein ähnlicher Fall wo die Spedition 190 Euro für 2 Stunden Verzögerung verlangt. Da kommen mir 1200 Euro schon verdammt viel vor. Zum Ausgang steht da leider nix.
In einem anderen Fall wurde ein Kran behindert und der Halter sollte knapp 4800 Euro bezahlen, was in sämntlichen Instanzen abgeschmettert wurde.

Könnte verstehen, dass man die Abschleppkosten zu tragen hat, aber doch nicht die Umzugskosten.

Fiktives Szenario:
Auto parkt vor der Einfahrt, so dass man morgens nicht zur Arbeit rauskommt. Busverbindung ist zu schlecht. Taxi braucht so lange, dass man zwei Stunden zu spät auf der Arbeit ankommt. Dadurch konnte leider ein Millionen-Auftrag nicht abgeschlossen werden, der Kunde hat bei der Konkurrenz gekauft. Darf man nun den entgangenen Gewinn dem Fahrzeughalter in Rechnung stellen? Kann ich mir nicht vorstellen.

Bin kein Jurist, würd aber mich stark wundern wenn das Rechtens ist.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 28. Januar 2020 um 15:31:16 Uhr:


Bin kein Jurist, würd aber mich stark wundern wenn das Rechtens ist.

Jeden Morgen stehen in Deutschland genug Idioten auf, man muss sie nur finden 😉

Das übliche Säbelrasseln von Rechtsverdrehern, die sonst nichts auf die Kette kriegen.

Ich würde die Sache aussitzen bzw. auf den Mahnbescheid warten, dem dann widersprechen und mich darauf freuen, wie er die 1.200 Euronen vorm Richter begründet!

die 200 (was weiß ich ) Rechtsanwaltskosten sind ja aufgebaut auf die 1200 Euro...

Deswegen auch die Hohe Summe... - der Rechtsanwalt kann nur "anteilig" verlangen
Also 50 Euro Schaden - 200 Rechtsanwalt ist halt nicht...

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 28. Januar 2020 um 15:38:33 Uhr:


Ich würde die Sache aussitzen bzw. auf den Mahnbescheid warten, dem dann widersprechen und mich darauf freuen, wie er die 1.200 Euronen vorm Richter begründet!

die Kopf-in-den-Sand Strategie ist hier gefährlich, denn der Anspruch besteht dem Grunde nach.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Januar 2020 um 16:14:53 Uhr:



Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 28. Januar 2020 um 15:38:33 Uhr:


Ich würde die Sache aussitzen bzw. auf den Mahnbescheid warten, dem dann widersprechen und mich darauf freuen, wie er die 1.200 Euronen vorm Richter begründet!

die Kopf-in-den-Sand Strategie ist hier gefährlich, denn der Anspruch besteht dem Grunde nach.

Liest du auch Beiträge?
Ich sach doch: einen etwaigen Mahnbescheid widersprechen!

ich weiß schon, warum Du auf meiner Ignore-Liste bist. Bleibt auch so.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Anwalt das tatsächlich durchklagt. Dann steht man vielleicht mit einem Urteil über 600.- € plus Gerichtskosten und Zeugengeldern da. Die deutlich höheren Anwaltskosten kommen dann noch dazu.

Vielleicht hilfts ja, wenn es nochmal gepostet wird...
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 28. Januar 2020 um 14:13:48 Uhr:


1. Ist ein Halter tatsaechlich gesetzlich verpflichtet, alle paar Tage nach seinem Auto zu sehen? Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus? Muss dann ein Aufpasser angeheuert werden?
2. Ich habe mich nicht "kuenstlich aufgeregt", sondern lediglich berichtet, wie sich ein Abschleppunternehmen einen "Auftrag" (von wem eigentlich?) verschafft hat.
3. Von "Abzocke" habe ich nichts geschrieben.

Woher nimmst Du Deine Wortwahl?

Ciao
Ratoncita

1. Ja. Wurde ja auch schon beantwortet.

2. Vermutlich vom OA. Wurde ja aber auch schon geschrieben. Ferner in Verbindung mit 3.

3. "Raubrittertum" betrachte ich nur als andere Bezeichnung für Abzocke. Deshalb maße ich mir eben die "künstliche Aufregung" an.

;-)

schönes Urteil. Damit ändere ich meine Meinung, dass die Ansprüche dem Grunde nach begründet sind.

Handelt sich doch auch um öffentlichen Raum, den jeder nutzen kann und darf. Ich kann doch keinem meine privaten Verluste in Rechnung stellen, weil ich einen Bereich des öffentlichen Raums nicht nutzen konnte.

Zitat:

@Psio schrieb am 28. Januar 2020 um 16:49:39 Uhr:


Vielleicht hilfts ja, wenn es nochmal gepostet wird...
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Der Link wäre doch eine passende Antwort an den Anwalt...

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