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Halteverbot mit Zusatzschild - kurios
Hier im Ort wurde eine Parkbucht mit zwei Plätzen durch ein Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot) mit Zusatzschild "Besucher Polizei" dekoriert. Was wollen uns diese Schilder sagen?
Zusatzschilder unter Verbotszeichen sind üblicherweise entweder eine Erläuterung ohne weitere Relevanz (z.B. Tempolimit mit "Schule" oder "Lärmschutz", oder eine Einschränkung (z.B. "bei Nässe", oder ein Zeitraum, oder eine Fahrzeugart). Was aber gilt hier?
a) Erläuterung: das Halten ist für alle verboten, weil es hier Polizeibesucher gibt. Ziemlicher Unsinn.
b) Einschränkung: Das Halteverbot gilt nur für Polizeibesucher, alle anderen dürfen hier halten und sogar parken. Selbstverständlich ist das Gegenteil von b gemeint. Bitte nehmt davon Abstand, mir das zu erklären. Aber es ist eben falsch. Richtig müsste es heißen "Besucher Polizei frei".
Bleibt die Frage, ob man dieses falsch ausgedrückte Verbot ungestraft ignorieren darf.
Und ach, aus einem weiteren Grund dürfte das Verbot unwirksam sein: ein Halteverbot bezieht sich doch immer auf die Straße und nicht auf einen Seitenstreifen, der hier offensichtlich als Parkplatz angelegt ist, durch die Pflasterung erkennbar. Ein Zusatzschild 1052-37 ist nicht vorhanden.
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40 Antworten
Ihr interpretiert es alle als "Besucher der Polizei". Ich sehe das eher als zwei getrennte Personengruppen: Besucher und Polizei.
Und klar fehlt da ein "frei".
...also hat Kai R. Recht, wenn "frei" fehlt!
Mfg C
Für wen es gilt spielt ja keine Rolle, wenn man in der Parkbucht parken möchte. Es gilt ja nur auf der Fahrbahn.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 2. Februar 2022 um 12:55:12 Uhr:
Ist denn da wirklich eine Polizeidienststelle, wie man aufgrund des Schildes annehmen könnte?
Ja.
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. Februar 2022 um 17:51:29 Uhr:
Ihr interpretiert es alle als "Besucher der Polizei". Ich sehe das eher als zwei getrennte Personengruppen: Besucher und Polizei.
Und klar fehlt da ein "frei".
Und ich dachte schon, meine Einlassung sei der Gipfel an Spitzfindigkeit. Aber nein.
Also darf die Polizei hier nicht anhalten, und Besucher auch nicht. Aber Besucher wovon oder von wem? Es gibt hier keine erkennbare örtliche Zuordnung zu einem bestimmten Gebäude. Der Polizeiposten liegt auf der anderen Straßenseite als eine unter vielen erreichbaren Lokalitäten. Ist jeder, der nicht Anwohner ist, ein Besucher? Nein, allen Ernstes: "Besucher und Polizei" scheidet aus.
Hier ein ähnlicher Fall. Anscheinend fehlt auf dem Schild Besucher Polizei "frei".
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=100521
Hatte ich auch schon einmal in ähnlicher Form. Da stand Halteverbot und drunter ein Schild "mit Parkschein oder Anwohnerausweis". Ich habe es mir dann immer erspart, meinen Anwohnerausweis einzulegen, damit ich keine Ordnungswidrigkeit begehe.
Polizisten hatte ich mal darauf hingewiesen, aber die hatten keine Ahnung. Dann beim zuständigen Amt hat es geklickert und nach zwei Wochen waren neue Schilder da.
Da fehlt wohl "frei für" als Zusatz / Vorwort. War wohl kein Platz mehr oder man hat nicht nachgedacht.
Bei uns vor der Kirche in Reihe 1 steht ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "frei für Herrn Pfarrer"
:-D auch nicht schlecht.
...der spielt aber auch eine Liga höher als die Polizei oder der Besucher.
MfG C
Die Liga wo die spielen.. würde ich aktuell nicht so hoch hängen.
Was wäre, wenn man dort hält, ein Ticket bekommt und sich dann bei der Polizei darüber beschwert? Dann ist man ja ein Besucher der Polizei.
Und ist man eigentlich Besucher der Polizei, wenn man im Anschluss dort in Untersuchungshaft oder einer Ausnüchterungszelle weilt? In dieser Zeit muss man ja auch irgendwo parken.
[geile Schilderkombi]
Zitat:
@xis schrieb am 2. Februar 2022 um 12:05:22 Uhr:
Die paar EUR sind den Spaß wert - wenn man sonst nichts zu tun hat :-D
So ein Abschlepper schlägt schon etwas spürbarer zu Buche

Wäre interessant wenn man dazu je die beiden Szenarien (berechtigt/unberechtigt) mal als Urteilsfall mehreren Richtern in verschiedenen Bundesländern vorlegt ... so just for fun.
Es gibt übrigens für derartige Reservierungen keine Rechtsgrundlage - auch wenn sie korrekt beschildert wären.
das basiert auf einer Allgemeinverfügung
Ich habs jetzt mehreren Bekannten gezeigt, wir alle sind der Meinung (Wort frei hin oder her): Es dürfen nur Personen dort parken, die Besucher der Polizei sind. Und sonst niemand.
Für mich ist das irgendwie sofort logisch.