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absolutes Halteverbot wo Anfang und Ende/Parken rechts an Baustelle?

Themenstarteram 15. Januar 2018 um 21:23

Hallo an alle,

mir ist es nicht klar ob man entlang der Baustelle d.h. auf der Seite rechts neben dem Fahrweg zwischen Halle und Baustelle entlang parken kann (siehe schräg gegenüber dem PkW (Scheinwerfer ein) auf der rechten Seite neben dem Bauzaun parken viele PkWs bis zum Ende der Halle/Baustelle bzw. wo eine Straße weiter oben quer läuft. Kann man hier den ganzen Tag über parken? Was bedeutet das rechte Schild (absolutes Halteverbot) mit Pfeil nach links und dem weißen Schild darunter? Beginnt hier der Anfang oder ist hier bereits das Ende der Halteverbots? Parken hier alle Pkws auf der rechten Baustellenseite richtig? Siehe Fotos.

Bin für alle Rückantworten sehr dankbar

LG

wesa

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Wer die Schilder aufgestellt hat, sollte sich sein Lehrgeld zurück zahlen lassen. Die Pfeile zeigen nicht nicht Straße herunter sondern gelten in dieser Position für die auf dem Foto zu sehende Querstraße.

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Hier darf nicht gehalten werden. Das weisse Schild sagt: "auch nicht neben der Strasse".

Am Schild beginnt das absolute Halteverbot am Straßenrand und durch das weiße Zusatzschild auch auf dem (unbefestigten) Seitenstreifen. Alle Fahrzeuge rechts am Bauzaun parken rechtswidrig. Vermutlich wird dort nicht kontrolliert.

Die Aufhebung des Halteverbots erfolgt durch Schild mit Pfeil nach rechts oder durch Einmündung einer Straße, beides ist aber auf dem Bild nicht zu sehen.

PS.: Natürlich darf man ab dem Schild anhalten, aber nur für kurze Zeit - in der Regel bis max. 3 Min. ZB zum Aus- und Einsteigen oder Be- und Entladen.

Ob die Fahrzeuge am Fahrbahnrand verkehrswidrig parken ist von dem zweiten Schild mit Pfeil abhängig. Kurzum, Zwischen den beiden Schildern darf nicht gehalten werden. Das Zusatzschild (Pkw durchgesrichen) sagt aus, dass das Halteverbot auch auf dem Randstreifen gilt.

 

Soviel ich weiß, darf im absoluten Halteverbot auch nicht 3Min gehalten werden. Das gilt nur für das EINGESCHRÄNKE Halteverbot.

Zitat:

Das gilt nur für das EINGESCHRÄNKE Halteverbot.

So isses. ;)

am 16. Januar 2018 um 7:28

Zitat:

@cementario2 schrieb am 15. Januar 2018 um 23:41:19 Uhr:

 

Soviel ich weiß, darf im absoluten Halteverbot auch nicht 3Min gehalten werden. Das gilt nur für das EINGESCHRÄNKE Halteverbot.

Ich wollte es eben gerade schreiben. Was wissen denn die Autofahrer heute noch?

Wer die Schilder aufgestellt hat, sollte sich sein Lehrgeld zurück zahlen lassen. Die Pfeile zeigen nicht nicht Straße herunter sondern gelten in dieser Position für die auf dem Foto zu sehende Querstraße.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 16. Januar 2018 um 08:53:30 Uhr:

Wer die Schilder aufgestellt hat, sollte sich sein Lehrgeld zurück zahlen lassen. Die Pfeile zeigen nicht nicht Straße herunter sondern gelten in dieser Position für die auf dem Foto zu sehende Querstraße.

Das ist doch jetzt hoffentlich Ironie!?

Zitat:

@BMWRider schrieb am 16. Januar 2018 um 09:06:43 Uhr:

 

Das ist doch jetzt hoffentlich Ironie!?

Ne, die Realität. Das zerpflückt dir jeder Richter. Wegen so einem Pfusch wurden schon ganze Einsätze abgebrochen. Ohne die dämlichen Pfeile würde das ganz anders aussehe, wenn denn das Schild auch in der Straße stehen würde, für die es gelten soll. Steht es aber nicht Es steht eindeutig in der Querstraße.. Richtige Position wäre vor dem ersten Poller in der Straße. Aber leider sind die, die solche Schilder aufstellen, meist nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.

Ich sehe da nicht einmal eine Querstraße. Das kann auch einfach die Zuwegung zur Parallelstraße sein. Schon wieder reichlich Spekulation im Thread.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 16. Januar 2018 um 09:12:15 Uhr:

Ohne die dämlichen Pfeile würde das ganz anders aussehe, wenn denn das Schild auch in der Straße stehen würde, für die es gelten soll.

Wenn es ohne Pfeile eindeutig ist, dann ist es mit Pfeilen auch eindeutig. Eine Querstraße ist auf den Fotos gar nicht zu sehen.

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 9:15

Hallo R 129 Fan,

d.h. alle Pkws die hier seitlich am Bauzaun parken verhalten sich richtig. Oder? Das Schild ist irreführend und dürfte hier nicht stehen?

@R 129 Fan schrieb am 16. Januar 2018 um 08:53:30 Uhr:

Wer die Schilder aufgestellt hat, sollte sich sein Lehrgeld zurück zahlen lassen. Die Pfeile zeigen nicht nicht Straße herunter sondern gelten in dieser Position für die auf dem Foto zu sehende Querstraße.

Bitte nicht nur selektiv lesen. Gibt es denn eine Querstraße etwa auf Höhe der Beschilderung?

Da er schreibt, dass die Querstraße auf dem Foto zu sehen sei, meint er wohl eher die links zu sehende parallel verlaufende Straße. Und da der Pfeil nach links zeigt, also zu dieser Straße hin, meint er wohl, dass das Haltverbot dort gelten müsse, was natürlich nicht stimmt.

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 9:28

Hallo an alle,

ich muss mir die Situation vor Ort nochmal anschauen, da tatsächlich die Pflastersteine-Zufahrt/Straße wo die Schilder stehen fast in der Kurve einer Querstr. stehen. Ich denke Ihr habt recht - es betrifft die Querstr. und nicht die Zufahrtstr. zwischen Halle und Baustelle. Eventl. werde ich ein neues Foto wo auch die Querstr. ersichtlich ist reinstellen. Vielen Dank an alle.

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