Halteverbot mit Zusatzschild - kurios

Hier im Ort wurde eine Parkbucht mit zwei Plätzen durch ein Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot) mit Zusatzschild "Besucher Polizei" dekoriert. Was wollen uns diese Schilder sagen?

Zusatzschilder unter Verbotszeichen sind üblicherweise entweder eine Erläuterung ohne weitere Relevanz (z.B. Tempolimit mit "Schule" oder "Lärmschutz"😉, oder eine Einschränkung (z.B. "bei Nässe", oder ein Zeitraum, oder eine Fahrzeugart). Was aber gilt hier?

a) Erläuterung: das Halten ist für alle verboten, weil es hier Polizeibesucher gibt. Ziemlicher Unsinn.

b) Einschränkung: Das Halteverbot gilt nur für Polizeibesucher, alle anderen dürfen hier halten und sogar parken. Selbstverständlich ist das Gegenteil von b gemeint. Bitte nehmt davon Abstand, mir das zu erklären. Aber es ist eben falsch. Richtig müsste es heißen "Besucher Polizei frei".

Bleibt die Frage, ob man dieses falsch ausgedrückte Verbot ungestraft ignorieren darf.

Und ach, aus einem weiteren Grund dürfte das Verbot unwirksam sein: ein Halteverbot bezieht sich doch immer auf die Straße und nicht auf einen Seitenstreifen, der hier offensichtlich als Parkplatz angelegt ist, durch die Pflasterung erkennbar. Ein Zusatzschild 1052-37 ist nicht vorhanden.

Halteverbot für wen?
40 Antworten

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 10. Februar 2022 um 13:13:55 Uhr:


Ich habs jetzt mehreren Bekannten gezeigt, wir alle sind der Meinung (Wort frei hin oder her): Es dürfen nur Personen dort parken, die Besucher der Polizei sind. Und sonst niemand.

Für mich ist das irgendwie sofort logisch.

logisch? ja
korrekt? nein

Das hab ich doch schon im Originalposting geschrieben, ist doch klar.

Aber wir werden oft genug durch die kleinliche Auslegung von Vorschriften drangsaliert. Da sollte man doch auch mal zurückschießen dürfen, sei's auch nur verbal.

Zitat:

@Heiminmax schrieb am 10. Februar 2022 um 15:46:48 Uhr:


Das hab ich doch schon im Originalposting geschrieben, ist doch klar.

Aber wir werden oft genug durch die kleinliche Auslegung von Vorschriften drangsaliert. Da sollte man doch auch mal zurückschießen dürfen, sei's auch nur verbal.

...genau.

MfG C

Zitat:

das basiert auf einer Allgemeinverfügung

Auch die kann keine Rechtsgrundlage haben und ist deshalb rechtswirdig bzw. sogar nichtig.

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Ein Verkehrsschild ist eine Allgemeinverfügung. Diese hat ihre Grundlage in der StVO. Sie ist nicht so einfach nichtig, sondern in den meisten Fällen gültig, bis sie zurückgenommen wird (§§ 43, 44 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Darum geht es nicht, sondern um die Zulässigkeit dieser Allgemeinverfügung, welche letztendlich auf höherwertigen Gesetzen als Ermächtigungsgrundlage zu den Vorgaben der StVO beruhen und als grundrechtseinschränkende Regelung bis auf das GG zurückzuführen sein muss. Und da ist mit Bewohnern sowie schwerbehinderten Menschen der Drops in Sachen "Bevorrechtigung von Personengruppen" gelutscht. Siehe §6 StVG.

Unsinn!

Erläutere doch mal bitte diese Kurzfassung.

Beschränkungen wie hier vorliegend können auch durch eine ansonsten zulässige Allgemeinverfügung nicht ohne Weiteres getroffen werden. Diese könnte dann z.B. auch diskrimierierend sein - man bräuchte es nur auf ein Zusatzzeichen schreiben. So läuft das aber nicht.

Was meinst du, warum für die beschränkenden Zusatzzeichen zum Carsharing oder im Falle der elektrisch betriebenen Fahrzeuge extra eigene Gesetze (CsgG / EmoG) geschaffen wurden? Weil das StVG als maßgeblich ordnungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage zur StVO eine solche Bevorrechtigung nicht zulässt. In der StVO wiederum darf diesbezüglich nichts stehen, was nicht durch übergeordnete Gesetzte gedeckt ist. Darauf beruht im Übrigen auch das Zitiergebot, dessen Missachtung durch den Gesetzgeber im Falle der StVO nunmehr schon zum zweiten Mal zur Nichtigkeit einer Novelle geführt hat.

Und:
Nur weil die Behörden es in der Praxis anders handhaben, bedeutet das nicht, dass diese Verfahrensweise richtig ist. Auch dann nicht, wenn ein ambitionierter Richter meint, er könne den gewollten Regelungsinhalt einer solchen Beschilderung allein mit dem Sinn und Zweck rechtfertigen.

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 10. Februar 2022 um 13:13:55 Uhr:


Ich habs jetzt mehreren Bekannten gezeigt, wir alle sind der Meinung (Wort frei hin oder her): Es dürfen nur Personen dort parken, die Besucher der Polizei sind. Und sonst niemand.

Für mich ist das irgendwie sofort logisch.

Ja, ich vermute auch, dass dies gemeint ist. Ausgeschildert ist jedoch genau das Gegenteil.

Die Machart des Schildes sieht nach "Provisorium" aus, also nicht auf Dauer. Da schliesse ich mich demjenigen an, welcher vermutet, es habe eine Baustellenabsicherungsfirma angebracht, die es nicht besser wusste.

Hier im Ort habt eine Baufirma eine Strasse zur Sackgasse gemacht (Schild aufgestellt und die Strasse aufgerissen) aufgrund Bauarbeiten... blöderweise war es eine Einbahnstrasse. Sah auch lustig aus. In Kiel wurde auf einer Bundesstrasse auch mal das Tempolimit komplett aufgehoben, weil Bauarbeiter das falsche Schild aufstellten... dort wird gern geblitzt, weil dort ohne Baustelle immer Tempo 100 galt.

Zitat:

In Kiel wurde auf einer Bundesstrasse auch mal das Tempolimit komplett aufgehoben, weil Bauarbeiter das falsche Schild aufstellten... dort wird gern geblitzt, weil dort ohne Baustelle immer Tempo 100 galt.

So etwas gibt es tatsächlich öfter als man denkt - Zeichen 278 oder 282 im Bereich baulich getrennter Fahrbahnen für eine Richtung.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. Februar 2022 um 08:08:04 Uhr:



Zitat:

In Kiel wurde auf einer Bundesstrasse auch mal das Tempolimit komplett aufgehoben, weil Bauarbeiter das falsche Schild aufstellten... dort wird gern geblitzt, weil dort ohne Baustelle immer Tempo 100 galt.

So etwas gibt es tatsächlich öfter als man denkt - Zeichen 278 oder 282 im Bereich baulich getrennter Fahrbahnen für eine Richtung.

Genauso war es dort. Sogar zwei Fahrspuren je Richtung und diese baulich von der Gegenrichtung abgetrennt.

Was lernen wir daraus: Baufirmen stellen manchmal absurde Schilderkombinationen auf, weil sie es einfach nicht besser wissen. Genau dies vermute ich bei der Schilderkombi im Eingangspost.

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