Halterwechsel und versichern nach einem Todesfall

Hallo Community,
Ich habe vor kurzem meinen B-Führerschein gemacht und jetzt möchte ich natürlich mit meinem Auto fahren. Meine Frage ist wie es aussieht mit dem Halterwechsel, da mein Vater verstorben ist und meine Mutter Alleinerbin ist, aber der Name erstmal nicht auf meine Mutter geändert worden ist, da sie keinen Führerschein besitzt und wir nicht wussten ob es gemacht werden musste, quasi soll meine Mutter übersprungen werden und ich als nächstes Halterin eingetragen werden, zudem wohnt meine Mutter in einem anderem Kreis als ich. Jetzt bekomme ich den Wagen geschenkt und möchte ihn umschreiben lassen auf meinem Namen. Ausserdem ist der Wagen seit Mitte/Ende Dezember komplett abgemeldet beim Straßenverkehrsamt im Kreis meiner Mutter und die Versicherung wurde auch komplett gekündigt. Kann ich den Wagen einfach auf mich umschreiben lassen wenn meine Mutter mir unterschreibt das es mein Wagen ist und mir eine Kopie des Erbscheins und der Sterbeurkunde mitgibt? Zudem wie läuft es mit der Versicherung, wenn mein Auto als Zweitwagen versichert wird bei der Tante von meinem Freund, zu welchem Straßenverkehrsamt muss ich dann hin damit ich die Schilder bekomme und fahren kann? Ich werde dann in den Personenkreis für den Zweitwagen mitangemeldet. Muss ich das in meinem Kreis machen lassen oder in ihrem Kreis? Zudem wohnen wir alle in 3 unterschiedlichen Kreisen, aber alle innerhalb NRWs.
Ich mache das alles leider zum ersten mal und keiner kennt sich so wirklich aus.
Vielen Dank im vorraus
Liebe Grüße
Kazumi1994

Beste Antwort im Thema

Hallo jojo - bitte verzichte doch darauf, das Thema mit halbgaren Unwahrheiten zu verwirren. Du schreibst einfach Unsinn. Weder zur Außerbetriebsetzung noch zur Zweitwagenregelung sind Deine Ausführungen richtig. Tecci steckt in der Materie tiefer drin, als Du mit dem Lesen einer homepage Deiner Zulassungsstelle je eindringen kannst. Und zur Zweitwagenregelung kann ich Dir aus meiner eigenen Erfahrung berichten, dass es den Versicherungen völlig schnurz ist, ob Halter und VS-Nehmer identisch sind. Da gibt es auch keine Aufschläge - es wird ein Risiko nach Fahrer/Halter berechnet und die VS will jeden Monat die entsprechende Kohle sehen.

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Und der nächste Powerposter mit ähnlichen nicht haltbaren Unterstellungen.
Ist das so eine Phobie das Ihr immer gleich draufhauen müsst wenn etwas geschrieben wird was Ihr nicht wisst oder wissen wollt ?
@twindance die halbgaren Unwarheiten schreibst doch Du grade, da Du aus eigener Erfahrung mit einer Versicherung weisst, dass es den Versicherungen egal ist ob Halter und Versicherungsnehmer identisch sind.
Deine Erfahrung mit Deiner Versicherung sind allgemeingültig BASTA und alle anderen schreiben Unsinn.
Erstens hab ich andere eigene Erfahrungen und zweitens arbeite ich bei einer Versicherung. Es scheint also da Unterschiede von Versicherung zu Versicherung zu geben.
Und wenn Du eine Erfahrung hast trifft das noch lange nicht auf alle Versicherungen zu.
Im Ton vergreifen und Halbwissen kundtun ist hier im Forum wohl angesagt.
Zur Ausserbetriebsetzung schreibst Du das meine Ausführungen falsch sind.
Damit hat also die Zulassungsstelle etwas Falsches auf der offiziellen Seite der Stadtverwaltung geschrieben und auch Tecci weiss es besser. Da er zigtausend mal hier im Forum geschrieben hat, sogar besser als die zuständige Behörde.
Ich hab mich natürlich weiter informiert und es gibt immer noch zwei unterschiedliche Möglichkeiten bei der Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges. Aber Ihr wisst ja alles besser - viel besser als Versicherungen und Behörden ...
Nur ist dem Fragesteller im Forum nicht geholfen wenn er sich dann auf Eure Aussagen verlässt und dann z.B. bei seiner Versicherung einen Aufschlag bezahlen muss den Du so vehement abstreitest.
Es gibt diesen Aufschlag - vielleicht nicht bei allen Versicherungen - was ich auch nie behauptet habe - und Du siehst das auch nicht als Aufschlag in der Prämienrechnung, sondern die Grundprämie ist einfach höher.
Versicherungen haben natürlich etwas dagegen wenn der Kunde vergleicht.
Bei mir war es nur ein Hinweis das sich der Fragesteller diesbezüglich bei seiner Versicherung erkundigen soll um zu Vergleichen was für Ihn günstiger ist.
Das wäre hilfreich und im Sinne des Fragestellers.
So gesehen halte ich das Forum hier für wenig hilfreich und sehe in vielen Threads die gleichen Muster.
Jede Menge unterschiedliche Informationen und Powerposter die anscheinend weder Job noch Familie haben (nach der Menge die diese hier posten ) machen jeden nieder der etwas unklar schreibt, oder etwas anderes schreibt als diese denken und es wird gleich als Quatsch oder halbgarer Unsinn dargestellt, selbst wenn es korrekt ist.
In diesem Sinne .... Gute Besserung wünsche ich Euch.

Zitat:

@twindance schrieb am 26. April 2017 um 06:03:56 Uhr:


Hallo jojo - bitte verzichte doch darauf, das Thema mit halbgaren Unwahrheiten zu verwirren. Du schreibst einfach Unsinn. Weder zur Außerbetriebsetzung noch zur Zweitwagenregelung sind Deine Ausführungen richtig. Tecci steckt in der Materie tiefer drin, als Du mit dem Lesen einer homepage Deiner Zulassungsstelle je eindringen kannst. Und zur Zweitwagenregelung kann ich Dir aus meiner eigenen Erfahrung berichten, dass es den Versicherungen völlig schnurz ist, ob Halter und VS-Nehmer identisch sind. Da gibt es auch keine Aufschläge - es wird ein Risiko nach Fahrer/Halter berechnet und die VS will jeden Monat die entsprechende Kohle sehen.

OK es ist die Autobild, aber die Unterscheidung bis 2007 und später ist dort schön aufgeführt:

http://www.autobild.de/artikel/auto-abmelden-9430693.html

Die Sache mit Halter und Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Versicherung ist mir neu, bei keiner Versicherung gab es bis jetzt deswegen Rabatt oder Aufschlag und es hat auch keinen interessiert wer nun das Auto besitzt, außer beim Ausfüllen der Daten. Was die Versicherung mehr interessiert hat waren die regelmäßigen Fahrer, deren Alter und ob Garage und andere Versicherungen bei der Gesellschaft bestehen...

Was nun ein Powerposter ist weiß ich nicht, was ein Admin ist schon 🙂

HTC

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. April 2017 um 09:50:02 Uhr:


...
Erstens hab ich andere eigene Erfahrungen und zweitens arbeite ich bei einer Versicherung. Es scheint also da Unterschiede von Versicherung zu Versicherung zu geben.
....

Anscheinend bei der Falschen!
Ich selber habe 2 Autos auf meinem Namen zugelassen, Versicherungsnehmer sind jeweils Familienmitglieder. Ich könnte einen Vertrag übernehmen, dieser läuft jetzt auf SFR 25, wenn ich einsteigen würde, würde der gleiche Vertrag nach SFR 30 eingestuft. Warum also wechseln. Direkt nach SFR wechseln geht auf Grund der schadenfreien Jahre seit FS Besitz nicht. Ausstellungsdatum FS Klasse B zählt! Und wer keinen FS besitzt, welchen SFR bekommt er dann zugeteilt? Diese Frage kannst du doch mal beantworten!
Und gibt's bei deiner Versicherung Nachlass als Mehrvertragskunde?

Na ja Hauptsache Du hast etwas geschrieben .... ist zwar nicht korrekt aber der counter der geschriebenen Beiträge zählt hoch :-)
Die Anzahl der Schadenfreien Jahre zählt übrigens nicht immer nach Ausstellungsdatum FS Klasse B sondern es zählen auch Jahre die Du mit einem Führerschein erwerben hättest können bei denen auch Schadenfreie Jahre anfallen können. Beispiel Motorradführerschein mit 18 gemacht und viel später dann den PKW Führerschein. Da können Versicherungen sogar flexibel sein wenn der Kunde ins Beuteschema passt.
Wenn Du andere eigene Erfahrungen hast ist es so und bestätigt meine Aussage das Versicherungen das mit einem Zuschlag bei Halter nicht Versicherungsnehmer unterschiedlich handhaben.
Weshalb ich anscheinend bei der falschen Versicherung arbeite kann ich nicht nachvollziehen.
Anscheinend arbeiten alle beim falschen Arbeitgeber die nicht bei der Versicherung arbeiten bei der Du versichert bist. Ausserdem ist jede Versicherung in irgendeinem Spezialfall mal günstiger als eine andere.
Und ja bei meiner Versicherung gibt es Rabatt bei mehreren Verträgen wie auch Flottenverträge.
Was das aber mit dem Thema zu tun hat und ich dazu auch nie etwas geschrieben habe wundert mich genau diese Frage ja schon.
Bleibt doch einfach mal beim Thema, Mehrfachversicherungsrabatte waren hier nicht gefragt.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 26. April 2017 um 18:08:47 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. April 2017 um 09:50:02 Uhr:


...
Erstens hab ich andere eigene Erfahrungen und zweitens arbeite ich bei einer Versicherung. Es scheint also da Unterschiede von Versicherung zu Versicherung zu geben.
....

Anscheinend bei der Falschen!
Ich selber habe 2 Autos auf meinem Namen zugelassen, Versicherungsnehmer sind jeweils Familienmitglieder. Ich könnte einen Vertrag übernehmen, dieser läuft jetzt auf SFR 25, wenn ich einsteigen würde, würde der gleiche Vertrag nach SFR 30 eingestuft. Warum also wechseln. Direkt nach SFR wechseln geht auf Grund der schadenfreien Jahre seit FS Besitz nicht. Ausstellungsdatum FS Klasse B zählt! Und wer keinen FS besitzt, welchen SFR bekommt er dann zugeteilt? Diese Frage kannst du doch mal beantworten!
Und gibt's bei deiner Versicherung Nachlass als Mehrvertragskunde?

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Ich wollte eigentlich nur die Frage beantwortet haben, wie gezählt wird ohne jeglichen FS Besitz. Ohne FS Klasse A etc. Wenn dein Counter nicht zählt, kann ich dir nicht helfen. Also beantworte doch einfach mal meine Frage ohne mit einem Beispiel einer möglichen FS Klasse. Das weiß ich selber.
Mein Counter hat übrigens auch nichts mit dem Thema zu tun!
Gute Besserung!

Die Prozente bekommt ja der Versicherungsnehmer - ich dachte das wäre Dir geläufig.
Und der Versicherungsnehmer oder auch der Halter eines Fahrzeuges braucht doch keinen Führerschein.
Den braucht der Fahrer. Das gibts übrigens auch sehr oft.
Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:
Ein Mann hat eine Spedition und seine Frau ist Halterin und auch Versicherungsnehmerin für alle LKWs.
Die Frau hat immer ein volles Punkte Konto wegen abgefahrener Reifen da der Halter ja auch Punkte bekommt und nie einen Führerschein gemacht.

Das mit den Prozenten ist mir klar, nur wie soll da eine Grundlage gesetzt werden. Der Mopedführerschein mit 15 zählt nicht. Übrigends muss bei abweichenden Halter ein Nachweis erbracht werden, das da am SFR "mitgearbeitet" werden, wie soll das ohne FS erfolgen? Rein nur als Halter eines Fahrzeuges? In diesem Fall war ja der verstorbene Vater bisher Halter und Versicherungsnehmer, nicht die Mutter.

Das sind 2 Verschiedene Paar Schuhe.
Einerseits kann jemand der volljährig Versicherungsnehmer sein und die Prozente zählen ab Vertragsbeginn dann jedes Jahr runter. Das ändert sich auch nicht wenn er zwischendurch einen Führerschein macht.

Andererseits geht es um von einem anderen Versicherungsnehmer erworbene Rabattprozente die es zu übernehmen gilt.
Geläufige Praxis bei den Versicherern ist bei Übernahme von Prozenten eines anderen Versicherungsnehmers die Zeit anzuerkennen die er das Fahrzeug mitgefahren hat. Möglichkeit A
Dann gibt es auch Versicherer die ab dem Datum rechnen wo der Versicherungsnehmer einen Führerschein für ein Fahrzeug gemacht hat für das es bei einem Versicherungsvertrag Prozente gibt. Möglichkeit B
Und dann soll es sogar Versicherungsagenturen geben, die das Alter des Fahrzeugbesitzers gar nicht nachrechnen.
Besser gesagt nicht nachrechnen wollen wenn es um das Kind einer Familie mit vielen lukrativen Versicherungsverträgen geht.
Dieses widerspricht aber meistens den internen Bestimmungen der jeweiligen Versicherungen und löst bei Bekanntwerden eine Rückrechnung mit Änderung aus. Möglichkeit C
Gesetzliche Vorschriften gibt es da so weit mir bekannt ist, nicht und theoretisch könnte man das mit jedem Versicherer bei Erstabschluss selbst verhandeln. Im BGB gibt es ja Vertragsfreiheit und im VersicherungsVertragsGesetz habe ich auch noch nie von einer gesetzliche Regelung der Rabattprozente gelesen.

Absprachen der Versicherungen untereinander wird es wohl geben, die aber nicht immer eingehalten werden da die anderen Versicherungen die Vertragsdaten ja gar nicht mitbekommen so lange der Versicherungsnehmer nicht wechselt. Dann allerdings muss er damit rechnen das die neue Versicherung rumzickt und nicht alle Prozente anerkennt.

Bei der Übernahme von Prozenten gibt es eine Regelung der Versicherungen untereinander, damit es keinen Prozentekrieg um und mit Kunden gibt die Ihre Versicherung wechseln.

OK, sehr ausführlich geschrieben, vielleicht hatte ich mich auch etwas unglücklich ausgedrückt.

Ich habe zum ersten Mal einen Führerschein erworben und die Tante von meinem Freund ist sehr vertrauenswürdig, da wir nächstes Jahr heiraten wollen und wir uns alle schon seit meiner Geburt kennen.
Die Prozente von meinem Vater kann ich nicht übernehmen, selbst wenn ich es könnte, dann nur das Maximum was ich hätte Bsp. eines Jahres hätte erfahren können seit dem man den Führerschein besitzt. Zur Not muss ich halt eine eigene Versicherung abschließen.

Lass dich nicht verwirren, das passt schon alles so, wie du das vor hast. Mach das auch ruhig so, wenn du dich dabei wohl fühlst.

@Tecci6N Vielen Dank. Lieber zu viele Unterlagen, als zu wenige. Hoch lebe die deutsche Bürokratie. XD

Reicht es wenn ich nur die HU habe? Da meine Mutter und ich die AU-Bescheinigung leider nicht mehr finden. :/
Ich habe jetzt:
-HU-Bescheinigung
-Zulassungsbescheinigung I+II, wobei I entwertet wurde
- alte Schilder
- Schenkungsvertrag
-EVB Nummer von der Versicherung
Das müsste doch für den Halterwechsel und die Zulassung am Dienstag reichen?

Wenn ich mich nicht irre, wurde die separate AU abgeschafft und nur noch innerhalb der HU über die OBD-Methode geprüft.

Das reicht (plus Ausweis und ggf. SEPA-Mandat, falls nicht du die Steuer zahlst). Und lass doch den Schenkungsvertrag spaßeshalber mal in der Tasche, ich wette, du brauchst ihn nicht 😉

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