ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halterwechsel und versichern nach einem Todesfall

Halterwechsel und versichern nach einem Todesfall

Themenstarteram 25. April 2017 um 21:46

Hallo Community,

Ich habe vor kurzem meinen B-Führerschein gemacht und jetzt möchte ich natürlich mit meinem Auto fahren. Meine Frage ist wie es aussieht mit dem Halterwechsel, da mein Vater verstorben ist und meine Mutter Alleinerbin ist, aber der Name erstmal nicht auf meine Mutter geändert worden ist, da sie keinen Führerschein besitzt und wir nicht wussten ob es gemacht werden musste, quasi soll meine Mutter übersprungen werden und ich als nächstes Halterin eingetragen werden, zudem wohnt meine Mutter in einem anderem Kreis als ich. Jetzt bekomme ich den Wagen geschenkt und möchte ihn umschreiben lassen auf meinem Namen. Ausserdem ist der Wagen seit Mitte/Ende Dezember komplett abgemeldet beim Straßenverkehrsamt im Kreis meiner Mutter und die Versicherung wurde auch komplett gekündigt. Kann ich den Wagen einfach auf mich umschreiben lassen wenn meine Mutter mir unterschreibt das es mein Wagen ist und mir eine Kopie des Erbscheins und der Sterbeurkunde mitgibt? Zudem wie läuft es mit der Versicherung, wenn mein Auto als Zweitwagen versichert wird bei der Tante von meinem Freund, zu welchem Straßenverkehrsamt muss ich dann hin damit ich die Schilder bekomme und fahren kann? Ich werde dann in den Personenkreis für den Zweitwagen mitangemeldet. Muss ich das in meinem Kreis machen lassen oder in ihrem Kreis? Zudem wohnen wir alle in 3 unterschiedlichen Kreisen, aber alle innerhalb NRWs.

Ich mache das alles leider zum ersten mal und keiner kennt sich so wirklich aus.

Vielen Dank im vorraus

Liebe Grüße

Kazumi1994

Beste Antwort im Thema

Hallo jojo - bitte verzichte doch darauf, das Thema mit halbgaren Unwahrheiten zu verwirren. Du schreibst einfach Unsinn. Weder zur Außerbetriebsetzung noch zur Zweitwagenregelung sind Deine Ausführungen richtig. Tecci steckt in der Materie tiefer drin, als Du mit dem Lesen einer homepage Deiner Zulassungsstelle je eindringen kannst. Und zur Zweitwagenregelung kann ich Dir aus meiner eigenen Erfahrung berichten, dass es den Versicherungen völlig schnurz ist, ob Halter und VS-Nehmer identisch sind. Da gibt es auch keine Aufschläge - es wird ein Risiko nach Fahrer/Halter berechnet und die VS will jeden Monat die entsprechende Kohle sehen.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten
Themenstarteram 2. Mai 2017 um 7:41

Vielen Dank, hat alles super geklappt. ;)

Wollten nichts haben, außer Teil 2 und Perso, sowie IBAN. :)

Und natürlich ein Haufen Geld. XD

Danke für die Rückmeldung - so ist das gut!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Halterwechsel und versichern nach einem Todesfall