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Halogenscheinwerfer H15 mit 80W Cree LEDs bestücken?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 14. November 2016 um 15:44

Hallo alle miteinander,

noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben, die hässlichen, bereits verbesserten Osram Brenner abzulösen (TFL + Fernlicht).

Daher habe ich mich versucht in dem konkreten Fall GOLF 7 + Cree H15 80W LED schlau zu machen.

Ich bin jedoch zu keinem aussagekräftigen Konsens gekommen.

Folgenden Fragen stellen sich mir:

1. Hat jmd Erfahrung bei der Verwendung der Cree LEDs in Halogenscheinwerfer?

Ich lese merkwürdigerweise viel Gutes über die Lichtausbeute und die Langlebigkeit.

2. Gibt es irgendwelche StVo relevanten Aussagen (Verbot, Leuchtweitenregulierung, Scheinwerfer Reinigungsanlage) ? ;)

3. Wie ist die allgemeine Erfahrung mit LED-Birnen in Halogenscheinwerfern?

- Gibt es Probleme mit der Computer, fehlerhafte Fehleranzeigen auf Grund von "zu niedrigen" Leistungsaufnahme (Shuntwiderstand)?

- Erfahrung zur Lichtausbeute und Langlebigkeit?

- Gibt es Erfahrung hinsichtlich Wärmeentwicklung, können das die Halogenscheinwerfer ab?

Ich würde u.U. einen Versuch starten und die LED-Lämpchen auf gut Glück kaufen.

Unterhalb der Link:

http://www.ebay.com/.../161449057493#rwid

Beste Grüße :)

Beste Antwort im Thema

Sämtliche LEDs zum umrüsten von Halogen-Schweinwerfer sind nicht zulässig im Rahmen der StVO. Aber das weißt Du mit Sicherheit selbst.

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Sämtliche LEDs zum umrüsten von Halogen-Schweinwerfer sind nicht zulässig im Rahmen der StVO. Aber das weißt Du mit Sicherheit selbst.

80 Watt LED ensprechen mindesten 500 Watt Halogen.

Vergiss diese Schwachsinnsidee mal ganz schnell wieder!

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. November 2016 um 17:40:17 Uhr:

80 Watt LED ensprechen mindesten 500 Watt Halogen.

Damit hätte man bestimmt vernüftiges Licht :D

Auf was für Ideen manch einer kommt :rolleyes:

Ich lese dort das es zu Fehlermeldungen kommt.Da muß man wohl noch Maßnahmen ergreifen dieses zu verhinden

 

Kann man ja dementsprechend codieren

Auch das noch!

Finger weg!

Da freut sich die Versicherung, da der Fahrer vorsätzlich ohne Betriebserlaubnis am ÖStV teilnehmen möchte.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. Nov 2016 um 17:40:17 Uhr:

80 Watt LED ensprechen mindesten 500 Watt Halogen.

80 Watt = 500 Watt ?

Du meinst vermutlich die Lichtstärke, bzw. den gerichteten Lichtstrom.

Dieser wird jedoch nicht in Watt, sondern in Lumen gemessen.

Die Watt Zahl beschreibt lediglich die Leistungsaufnahme eine Verbrauchers, mit der Helligkeit einer Lampe hat das nur wenig zu tun.

Ich kann Dir auch LEDs parallel setzen die eine Leistungsaufnahme von 500Watt haben und trotzdem dunkel sind ;-)

Zur Information: Die H15 leuchtet besonders gelbstichig (Halogenglühlampen leuchten normalerweise weißlicher), das hat aber einen bestimmten Grund: Der 15 Watt - Faden für das Tagfahrlicht wurde gezielt auf eine sehr lange Lebensdauer ausgelegt, er wird mit verringerter Leistung betrieben. 4000 Stunden werden angegeben, das sollte, je nach Fahrweise, für 80.000 - 200.000 km reichen. Zum Vergleich: Übliche Halogenscheinwerfer für die Nutzung in Kfz halten um die 500 Stunden. Außerdem mag gelbliches Licht vielleicht nicht sonderlich ansehnlich sein, es enthält jedoch das volle Spektrum und ist somit heller als z.B. diese "Blue Vision" - Lämpchen, welche über einen bläulich eingefärbten Glaskolben verfügen.

Zitat:

@zachariasw schrieb am 16. November 2016 um 06:29:44 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. Nov 2016 um 17:40:17 Uhr:

80 Watt LED ensprechen mindesten 500 Watt Halogen.

80 Watt = 500 Watt ?

Du meinst vermutlich die Lichtstärke, bzw. den gerichteten Lichtstrom.

Dieser wird jedoch nicht in Watt, sondern in Lumen gemessen.

Die Watt Zahl beschreibt lediglich die Leistungsaufnahme eine Verbrauchers, mit der Helligkeit einer Lampe hat das nur wenig zu tun.

Ich kann Dir auch LEDs parallel setzen die eine Leistungsaufnahme von 500Watt haben und trotzdem dunkel sind ;-)

Er hat aber nicht ganz Unrecht, 80 Watt led entsprechen einer 500 Watt Glühlampe, aber die Lumen sind das entscheidende.

Die Angaben auf eBay sollen das äquivalent einer Glühlampe darstellen. 80 W LED heißt in dem Fall, dass die Lampe mit einer 80 W-Glühlampe vergleichbar sein soll.

Zitat:

@snixxx schrieb am 14. November 2016 um 16:44:20 Uhr:

2. Gibt es irgendwelche StVo relevanten Aussagen (Verbot, Leuchtweitenregulierung, Scheinwerfer Reinigungsanlage) ? ;)

Da du nachfragst: Was du machen willst ist schlicht und Ergreifend nicht erlaubt, weil du in deine Scheinwerfer nur Leuchtmittel des gleichen Typs einbauen darfst (H15 Halogen). Selbst wenn die von dir verlinkten Lampen ein E-Prüfzeichen hätten (was sie nicht haben), du dürftest sie nicht einbauen. Aber darauf wurdest du ja schon hingewiesen.

Erstens sind die nicht erlaubt.

zweitens heissen sie nur 80 Watt und werden auf 16W betrieben (1W pro led)

drittens, Scheinwerferreflektoren sind so konstruiert, dass sie das Licht von der Position des Glühfadens wie gewünscht auf die Strasse bringen. bereits eine etwas schief eingesetzte Halogenlampe "zerstört" den Lichtkegel so dermassen, dass keine vernünftige Ausleuchtung mehr gegeben ist (und da reichen wenige mm).

Die Ebay Lampe hat 4 LEDs vorne raus, die treffen den reflector sowieso nicht, die andren liegen im Abstand von mehreren Millimetern Abstand verteilt rund um die Lampe aussen. das kann geometrisch nicht funktionieren, das würde zwar lichtfarbenmässig weiss werden, aber Fernlicht wird das nie, nichtmal annähernd.

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