Hagelschaden Touran in Wolfsburg am 27.07.2013
Hallo,
ich wollte eigentlich morgen am 06. August 2013 meinen neuen Touran in der Autostadt abholen. Ich saß heute schon im Zug, dann wurde mir mitgeteilt, dass ich wieder heimfahren kann. Der Touran wurde am 27.07.2013 von einem Hagelschauer getroffen.
Der Händler konnte mir noch keine Auskunft geben, wie es weiter geht. Es ist noch ungeklärt, ob das Fahrzeug repariert oder ein neuer produziert wird.
Hat jemand die selbe Erfahrung in den letzten Tage gemacht und weiß schon näheres. Wie lange dauert ggf. die Reparatur, welche Rechte habe. Kann ich einen Neuen verlangen? Muss ich den verhagelten und reparierten Touran abnehmen?
Es hat geheißen, alles was aus dem Werk kommt, auch wenn nachgebessert wurde, ist ein Neuwagen.
Kann ich einen Nachlass verlangen. Weiß jemand schon was über Regelungen von VW in dieser Sache?
Bis auf weiteres bekomme ich ein Leihfahrzeug.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
auch mein Neufahrzeug (Golf GTD) ist von dem Unwetter über der Autostadt betroffen.
Ich sollte ihn am 02.08. abholen, erhielt aber am 31.07. die Info, dass daraus nichts wird, weil offensichtlich auch mein Auto betroffen sei.
Ich erhielt folgende Informationen von meinem Autohändler:
- es steht mir ab dem Tag des ursprünglichen Abholtermins, also ab 02.08. ein Leihwagen zu,
oder aber 30,- € netto pro Tag. Und das bis zum tatsächlichen Auslieferungstag
- Zulassungsgebühr wird erstattet
- KFZ-Versicherung/Steuer vom Zulassungsdatum bis neuem Auslieferungsdatum wird erstattet
- Bahntickets (für 2 Personen) von Köln nach Wolfsburg werden erstattet
Genaue Informationen, inwieweit mein Fahrzeug beschädigt wurde konnte man mir noch nicht geben.
Es kann allerdings sein, dass man das KFZ 'repariert' und mir dann zu einem Rabattpreis anbietet. der reparierte wird dann zum Autohaus geliefert, und dort kann man ihn sich anschauen und entscheiden. Man ist aber nicht verpflichtet, das KFZ zu nehmen, da es sich definitiv nicht mehr Neuwagen nennen darf. Wie hoch der Rabatt sein wird, kann man mir nicht sagen.
(Wäre aber interessant zu wissen, wie hoch so ein Rabatt ausfallen könnte).
Ich habe aber immer die Möglichkeit, dieses Angebot abzulehnen und auf einen Neuwagen zu bestehen.
So, das waren die Infos, die ich habe.
Ich hoffe, dass sie dem ein oder anderen hilft und noch viele hier über ihre Erfahrungen in dieser Angelegenheit schreiben werden.
65 Antworten
Damit werde ich nicht einverstanden sein.
Mit dem Preis für die Premium-Werksabholung habe ich z.B. eine Übernachtung im 5 *-Hotel bezahlt und ein 50 €-Einkaufsgutschein wäre auch enthalten gewesen. Beide Leistungen habe ich nicht erhalten und dafür werde ich auch nichts bezahlen. Die Anlieferung zum Händler habe ich nicht beauftragt, ist also nur o.k., wenn VW die Überführung bezahlt. Auf die Rückerstattung der bezahlten Werksabholung werde ich zumindest teilweise bestehen.
Ich würde es ja noch akzeptieren, wenn der Händler Kosten für die Übergabeinspektion in Rechnung stellt. Aber die 570 Euro für die Premium-Werksabholung werde ich nicht kampflos dem Händler in voller Höhe überlassen. Keine Leistung --> kein Geld!
Ich werde dann zu gegebener Zeit berichten.
Wie verhält es sich eigentlich mit der Garantie.
Beginnt die zu laufen mit der Erstzulassung oder mit Übergabe und Auslieferung?
Erstzulassung war bei mir schon der 30.07.13. Zwischenzeitlich habe ich den Wagen wieder abgemeldet.
Zitat:
Original geschrieben von bambip94
Wie verhält es sich eigentlich mit der Garantie.
Beginnt die zu laufen mit der Erstzulassung oder mit Übergabe und Auslieferung?
Erstzulassung war bei mir schon der 30.07.13. Zwischenzeitlich habe ich den Wagen wieder abgemeldet.
Die Frage nach dem Garantiebeginn interessiert mich auch sehr. Normal beginnt sie mit der Erstzulassung.
Ich denke, unter den hier gegebenen besonderen Umständen kann die Garatie doch nur mit dem Datum der Fahrzeugübergabe beginnen. Sicherlich muss das aber schriftlich zugesagt werden. Aber von wem, dem Händler oder von VW??
Auch ich habe meinen Touran am 30.07.13 angemeldet aber auf Anraten des Händlers bisher nicht abgemeldet. Da nach wie vor keine Infos zum Zustand und dem Liefertermin des Wagens bekannt sind, werde ich die Kiste nun auch abmelden!
Den vor 4 Wochen bezahlten Kaufpreis werde ich ebenfalls mit Verzinsung zurückfordern.
Mein Händler überweist mir den Kaufpreis nicht zurück, weil ich ja momentan mit einem gleichwertigen Leihfahrzeug versorgt und somit mobil bin.
Damit kann ich leben - es gibt sowieso so gut wie keinen Zins.
Und ich denke es gibt noch genügend Gründe sich ggf. mit dem Händler in die Haare zu kriegen.
Ich werde mich auf jeden Fall für einen Neuwagen entscheiden, sofern ich die Wahl habe.
Selbst wenn der Schaden von einem Beulendoktor zu 100 % beseitigt ist, wurde das Fahrzeug ggf. doch in Teilen wieder zerlegt (Himmel usw.). Wer weiß, wann und was da noch zu klappern anfängt.
Die 950 Euro habe ich da schon längst ausgegeben und am Klappern kann man sich noch eine Ewigkeit ärgern.
Wenn mein Touran tatsächlich nicht verhagelt war, wird man wohl diese Wahlmöglichkeit gar nicht haben.
Nein, wenn bei der Überprüfung im Lichttunnel kein Schaden festgestellt wird, dann ist man zur Abnahme verpflichtet.
Das Fahrzeug wird dann an den Händler geliefert!
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Hallo,
war eine Woche unterwegs und versuche mich gerade wieder mit neuen Informationen einzudecken.
Habe also erstmal hier im Forum nach Neuigkeiten gesucht und dann bei meinem Händler angerufen.
(Nur nochmal zur Info: Hatte verbindlichen Abholtermin meines GTD's am 02.08., dieser ist seit 29.07. zugelassen und seit 27.07. bezahlt!)
So, nun zu meinem Anruf beim Händler:
Dieser sagte mir jetzt, dass ich die 30 € (Alternative zum Leihwagen) nur bis zu dem Tag bekomme, an dem ich evtl. meinen 'zerbeulten GTD' angeboten bekomme.
Wenn ich dieses Fahrzeug ablehne und es zu einer Neubestellung käme, werden diese 30 € nicht mehr gezahlt.
Ist das wirklich so????
Ich habe schon so viel andere Meinungen gehört, dass man die 30,-€ bis zum endgültigen Auslieferungstermin bekommt, also auch bei Neubestellung...
Und hat das irgendjemand von Euch schriftlich, dass man 30€ bekommt?
Bei mir war das nur eine telefonische Zusage seitens der VW Dispo meines Autohauses.
Ich bin total verwirrt.
So langsam bekomme ich Angst, dass ich eine falsche Entscheidung treffe, evtl. etwas 'falsches' unterschreibe, was die Stornierung angeht, so dass mir alle Rechte flöten gehen.
Ich überlege ernsthaft einen Anwalt einzuschalten, weil mich das alles überfordert.
Hallo,
ich hatte ja schon weiter oben geschrieben, dass mein Händler mir nur einen Leihwagen anbieten konnte. Die Auszahlung der 30 Euro könnte nicht erfolgen, da VW einen Nachweis des angemieteten Leihwagens sehen will. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das stimmt. Letztendlich habe ich mich nun doch für den Leihwagen entschieden. Hat auch seine Vorteile.
Auch mein Verkäufer signalisierte mir, dass der Leihwagen zu meinen Kosten ginge, wenn ich den reparierten Touran ablehne (ich weiß noch nicht, ob er beschädigt ist). Das ist absoluter Blödsinn in meinen Augen - habe ich ihm auch gesagt. VW kann mir keinen fabrikneuen Neuwagen liefern. Der reparierte Touran ist lediglich neuwertig, jedoch nicht mehr fabrikneu - also nicht das was ich bestellt habe. Das Risiko und dementsprechende Schadenersatzregulierungen trägt VW. Ich habe nicht gesagt, dass sie meinen Touran draußen parken sollen :-) (ich weiß, dass es nicht anders geht!)
Bei Ärger mit dem Leihwagen, werde ich einen Anwalt beauftragen. Da lass ich mich nicht unter Druck setzen, den reparierten Touran nehmen zu müssen!
Ich bin stinkesauer über dieses ganze Informationspolitik von VW. Klare Infos an die betroffenen Kunden und es würden nicht solche Gerüchte von den Händlern geben! Es würde ja auch ein einheitliches Schreiben genügen, wenn Mailadresse bei Bestellung angegeben, auch per Mail!
So, habe gestern mal wieder mit der Verkaufssteuerung in Wolfsburg telefoniert.
Mein Touran steht noch in Wolfsburg, wurde aber noch nicht überprüft.
Die Überprüfungen können sich noch bis zu 3 Wochen hinziehen, wobei ich jetzt aber nicht weiß, ob das eine Reparatur miteinschließt oder nicht. Es sei die überwiegende Mehrzahl der Autos mehr oder weniger demoliert.
Schon bei kleinsten Reparaturen erhält das Fahrzeug den Status "neuwertig", also nicht mehr fabrikneu, aber mit dem Recht auf eine Neubestellung. Es werden keine Fahrzeuge gespachtelt oder überlackiert.
Ob das Fahrzeug schon angemeldet war oder nicht, spielt keine Rolle hinsichtlich dem Recht auf Neubestellung.
Die ursprüngliche Bestellung wird dann mit dem Preis "gespiegelt", es kommt also die alte Preisliste zum tragen. Bei Umbestellungen wollte der nette Herr natürlich nicht ausschließen, dass dann für das gesamte Fahrzeug die neue Preisliste gilt. Habe ich mir so auch gedacht.
Von VW gibt es bis zum Tage der Auslieferung einer Neubestellung die 30 Euro. Ob allerdings der Händler bei einer Neubestellung noch mitspielt, sei fraglich, weil die 30 Euro für ihn nicht zwingend kostendeckend sind.
Hat denn schon jemand was bezüglich dem Beginn der Garantie gehört. Gibt es eine Garantieverlängerung bei angemeldetem Fahrzeug um die verstrichene Zeit?
Was ist denn , wenn man sich gegen den repararierten entzscheidet und einen neuen bestellt - muß man dann eventl. Preiserhöhungen akzeptieren ?
Hat bampib94 oben schon geschrieben.
Es wäre ja noch schöner wenn man den höheren Preis zahlen müßte. Die Bestellung ist zum Zeitpunkt der "alten" Preisliste eingegangen. VW kann kein fabrikneues Fahrzeug liefern, also Neuproduktion zum vereinbarten Preis!
Hallo Zusammen!
In meinem letzten Kommentar hatte ich ja über meine Zweifel/Ängste berichtet, was die Fortzahlung der 30€ bzw. Leihwagen angeht, wenn man den 'reparierten' Wagen ablehnt und sich für ein Neufahrzeug entscheidet.😕
Mein Autoverkäufer sagte mir ja genau dieses!😮
Ich habe nun eine freundliche Dame aus der Disposition meines Händlers angeschrieben und Sie nochmal konkret gefragt.
Die Antwort möchte ich Euch nicht vorenthalten:
Hallo Frau ...,
wir haben leider immer noch keine Info über Ihr Fahrzeug.
Zu den Leihwagenkosten können wir nur sagen:
Wenn Sie das instandgesetzte Fahrzeug von uns abnehmen(vor Ort besichtigen und uns die Abnahme bestätigen) wird uns von VW der Leihwagen bezahlt. Wenn Sie sich dann entscheiden das Fahrzeug nicht zunehmen und wir ein neues Fahrzeug bestellen sollen, wird auch der Leihwagen bez. Sollten Sie sich aber entscheiden keines der Fahrzeuge zu nehmen, wird der Leihwagen nur bis zur Anlieferung des instandgesetzten Wagen im Autohaus bezahlt.
Viele Grüße,
...
Ich hoffe die Antwort ist für den ein oder anderen hilfreich.
Bis bald!🙂
Hallo zusammen,
unsere Leidensgeschichte wird immer spannender.
Kurzinfo:
-Bestellung Touran am 12.Juni 2013
-verbindlicher Abholtermin Wolfsburg am 10.August
- Überweisung Restbetrag (plus Inzahlungnahme unseres 4Jahre altern Erdgastouran)
am 4. August an das Autohaus.
- Am 5. August die Info vom VW-Autohaus(wir hatten etwas von Hagelschäden mitbekommen und im Autohaus angerufen), dass unser Wagen betroffen ist.
- Geld ist in der gleichen Woche noch zurücküberwiesen worden!!!
- Wir dürfen unseren alten Wagen weiter benutzen bis sich die Dinge klären.
Dann haben wir immer wieder Freitags bei der VW-Verkaufssteuerung angerufen mit unterschiedlichen Informationen. Mal war das Auto betroffen, beim nächsten Anruf war es noch nicht einmal erfasst, dann
konnte man die Bestellnummer nicht finden...
Inzwischen hat das Autohaus eine anfallende Inspektion bezahlt und der Wagen hat seit Vertragsabschluss weitere 6500km gelaufen.
Wir sind immer wieder tätig geworden und haben letzte Woche beim Autohaus um eine kurze schriftliche Bestätigung gebeten, dass man unseren Altwagen nicht bei Übergabe einfach wieder neu kalkuliert.
Es tat sich eine Woche wieder nichts. Heute haben WIR wieder beim Autohaus angerufen, man hat nur mündlich bestätigt, dass der verhandelte Preis aufrecht erhalten wird.(Warum gibt man dem Kunden nicht einfach einen Vorführwagen mit, dann könnte man ja der Gebrauchten endlich vermarkten...)
In dem Gespräch kam dann heraus, dass unser Neuwagen auf "der Liste" des Autohauses steht!! und demnächst angeliefert wird, repariert versteht sich, also nicht fabrikneu.
Daraufhin kam dann im Laufe des Tages sogar eine mail von unserem Verkäufer:
------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Familie W.
die Frau S. hat mir mitgeteilt, das ihr Fahrzeug unterwegs zu uns ist.
Für Ihr Fahrzeug werden wir XX.XXX -€ anrechnen, bei gleichzeitiger Abnahme von dem Neuwagen VW Touran.
Zudem bieten Volkswagen Ihnen 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung.
Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------------------------------
(Originaltext, habe nur die Namen durch Kürzel ersetzt und Preis geixt.)
Das klingt für mich so, dass wir den verhandelten Gebrauchtwagenpreis nur bekommen, wenn wir den reparierten Neuwagen nehmen.
Plan B scheint nicht zur Diskussion zu stehen...
Ich werden morgen noch einmal bei der VW-Verkaufssteuerung anrufen, mal sehen was die zu diesem Sachverhalt sagen.
Ach ja, der Rabatt beträgt (wohl pauschal) 950,-Euro einem Touran (plus
die eingesparten Überführungs- bzw. Abholkosten)
Wir werden uns einen Termin beim Geschäftsführer besorgen und das Ganze unter der Frage "zufriedene Kunden bei VW" erörtern...
Wie gesagt, es wird immer spannender.
Hiiiiiiiiiilfeeeee!😮
Hallo, Ihr Lieben,
nun brauche ich wirklich Euren Rat, denn ich bin so hin und her gerissen, was ich tun soll:
Ich habe Anfang der Woche Nachricht von meinem AH bekommen, dass mein GTD repariert wurde (somit erfuhr ich dann auch, dass er tatsächlich Schaden genommen hatte, was ja vorher auch nicht klar war), und dass der reparierte Wagen an einen VW Händler in meiner Nähe geschickt wird.
Dort soll ich ihn mir dann ansehen und entscheiden, ob ich ihn mit dem Fabrikatsrabatt nehme oder einen neuen bestelle (oder (3. Alternative) vom Vertrag zurücktrete, was ich definitiv nicht machen werde!).
Es wird kein Gutachten geben. Ich werde also nie erfahren, was wirklich an dem Auto dran war.
Es müsste reichen zu wissen, dass der Wagen von VW professionell repariert wurde und keinerlei Mängel aufweist.
(Aber war es nicht so, dass man beim Wiederverkauf Hagelschäden angeben muss, gleichzusetzen mit einem Unfall??)
Ich bekäme eine neue Rechnung mit der Streichung "Neuwagen", abgeändert auf "neuwertig" und abzgl. des Fabrikatrabatts.
Diser relativ niedrige Fabrikatsrabatt ist Euch allen ja bekannt.😠
Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich noch keinen Mietwagen in Anspruch genommen und die Zusage (mündlich) erhalten, dass ich alternativ 30€ pro Tag bekomme.
Ich fahre im Moment einen nicht wintertauglichen Cabrio meines Freundes, so dass spätestens in 2 Wochen tatsächlich ein Mietwagen her muss.
Das AH, wo ich den Wagen bestellte ist aber ca. 700 km entfernt.
Ich war kurz davor, mich für den reparierten GTD zu entscheiden, doch ohne Gutachten????
Hab' ich dann eigentlich noch eine Neuwagen-Garantie???
Ohweia, ich werd' verrückt😕
Würde mich freuen, wenn mir jemand von Euch mit Tipps die Entscheidung leichter machen würde.
Vielen Dank im Voraus!
Die entscheidende Frage lautet doch:
Leiste ich mir ein fabrikneues Auto oder habe ich einen Gebrauchtwagen gesucht?
Für uns kommt nur ein fabrikneues Auto in Frage, hätte ich ein repariertes Auto gesucht, wäre zum einen der Preisansatz völlig anders und zum anderen wäre die Toleranzschwelle gewisse Mängel zu akzeptieren viel geringer. Wir werden uns unseren Touran begutachten und versuchen mehr Rabatt zu bekommen im Sinne von Gebrauchtwagen. Ich bin auch gespannt, ob uns das AH überhaupt einen Plan B anbietet... .
Viel Glück bei deiner Entscheidung es muss auf jeden Fall mit einem guten Gefühl für einen selber abgeschlossen werden
P.S. unser AH ist nur 12km entfernt, das macht es ein wenig einfacher.
Zitat:
Original geschrieben von arielspeedy
Die entscheidende Frage lautet doch:
Leiste ich mir ein fabrikneues Auto oder habe ich einen Gebrauchtwagen gesucht?
Für uns kommt nur ein fabrikneues Auto in Frage, hätte ich ein repariertes Auto gesucht, wäre zum einen der Preisansatz völlig anders und zum anderen wäre die Toleranzschwelle gewisse Mängel zu akzeptieren viel geringer. Wir werden uns unseren Touran begutachten und versuchen mehr Rabatt zu bekommen im Sinne von Gebrauchtwagen. Ich bin auch gespannt, ob uns das AH überhaupt einen Plan B anbietet... .
Viel Glück bei deiner Entscheidung es muss auf jeden Fall mit einem guten Gefühl für einen selber abgeschlossen werden
P.S. unser AH ist nur 12km entfernt, das macht es ein wenig einfacher.
Vielen Dank, für die Antwort.
Ja, Du hast Recht: in der Tat wollte ich ein Neufahrzeug.
Hab' diesmal an nichts gespart und mir mein Traumauto so konfiguriert und bestellt, wie ich es immer haben wollte. Ich verzichte gerne auf den geringen Rabatt, habe aber dafür dann in Zukunft keinen bitteren Beigeschmack. Zu 99% steht nun meine Entscheidung gegen das 'reparierte' KFZ!!
Im Leben würde ich den nicht nehmen auch nicht für 2.000 € weniger...
Mein Golf hatte innerhalb von 6 Wochen 2 Hagelschäden (den 2. 7 Tage nach der Reparatur) - der Dellendoktor sagte, noch einmal zu kommen, hätte keinen Zweck, inzwischen wäre das Blech zu weich.
Dazu kommt, dass ein Hagelschaden beim Verkauf angegeben werden muss (sollte) - Würdet Ihr das Auto mit (repariertem), oder doch lieber das ohne Hagelschaden kaufen? Ist nur über den Preis zu regeln, so ein Auto neu abzunehmen wäre Schwachsinn.