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Hagelschaden - Tipps für den Termin mit dem Sachverständigen?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 6. Juni 2018 um 12:37

Hallo,

bei dem heftigen Sturm in Wuppertal letzte Woche, hat mein Golf einen Hagelschaden erlitten. Gestern habe ich endlich einen Termin für die Schadensbegutachtung erhalten. Dieser findet aber erst am 20.06 statt, daher möchte ich vorab gerne paar Tipps einholen, worauf ich den guten Menschen denn ansprechen oder hinweisen sollte?

Habe ein wenig bedenken, da es sich um eine groß angelegte Begutachtung handelt, da die Termine im 30-45 min Rythmus gestaffelt wurden. (Zumindest wurden mir am Telefon, so die Termine vorgeschlagen) Scheinen wohl mehrere Fahrzeuge betroffen zu sein.

Hat jemand schon Erfahrungen mit einem Hagelschaden und dessen Abwicklung und kann mir Tipps geben?

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema

Der Gutachter macht sich ein Bild vom vorhandenen Schaden - da braucht er dich normalerweise gar nicht dazu. Vor allem braucht er keine Hinweise. Geh ihm am besten nicht auf den Sack, das hilft am meisten.

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Hast du dir mal selber den von dir verlinkten Beitrag genau durchgelesen?

Zitat:

Er erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab, betont Fischer.

Für die Schadensberechnung könne ein zweites Mal nicht von einem fiktiven Schaden ausgegangen werden. Vielmehr müsse der Kläger konkret vortragen, welche weitergehenden Schäden durch den zweiten Hagelschaden am Auto entstanden seien. Der Anspruch des Klägers umfasse nämlich nur die Kosten, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes notwendig sind. Ein Ersatzanspruch bestehe daher nur insoweit, als der zweite geltend gemachte Hagelschaden technisch und rechnerisch eindeutig von dem ersten abgrenzbar sei. Soweit eine Abgrenzung nicht möglich sei, gehe dies zu Lasten des Geschädigten, der den Vorschaden nicht habe reparieren lassen. Da das zweite Gutachten von einem Fahrzeug ohne Schaden ausgegangen sei, könne die Berechnung des Sachverständigen nicht einfach zugrunde gelegt werden. Der Kläger selbst habe nicht darlegen können, welche der Dellen am Fahrzeug neu entstanden seien.

Ich bezweifle, dass du bei einen 2. Hagelschaden genau nachweisen kannst welche Schäden alt und welche Schäden neu sind.

Zitat:

Die Ermittlung erfolgte unter Verwendung des Audatex System in Kooperation mit der Hagel-Expert Formel der Hagel Expert AG. Lediglich Preise für Ersatzteile sowie Demontage-Arbeiten scheinen durch VAG Vorgaben berechnet worden, da hier auch die Teilenummern von VAG genannt werden.

Alles schön und gut, reguliert die Partnerwerkstatt deiner Versicherung das günstiger musst du das auch da reparieren lassen, bzw. bei einer fiktiven Abrechnung bekommst du nur soviel wie die Reparatur bei der Partnerwerkstatt kosten würde.

Zitat:

Aber nur mal angenommen: Der Mensch, welcher von dieser Hagelschaden Firma kommt, einen Hagelschaden hat, wird es sich ja ebenfalls das Geld auszahlen lassen und das Fahrzeug selbst reparieren. Danach ist das Fahrzeug ja auch wieder Instandgesetzt. Heißt beim nächsten Hagelschaden kann er ja auch wieder voll abrechnen lassen.

Wer seine Schäden selbst repariert muss anschließend ein Gutachten über die beseitigten Schäden anfertigen lassen, worin bestätigt wird das alle Schäden fachgerecht beseitigt wurden.

Option 3 ist eigentlich kein guer Weg, denn fiktiv abgerechnet bekommst Du nur den Nettobetrag ausgezahlt und darfst gerne noch einige Abzüge mehr akzeptieren.

"Günstig woanders repariert" musst Du aber mit USt und z.B. Fahrzeugverbringung zum Lackierer zahlen.

Da wirst Du keinen Schnitt machen und für 200,- "Verdienst" eine Billigreparatur nehmen, würde ich auch nicht.

Geld nehmen, weiter fahren und dann in 2 oder 4 Jahren so verkaufen wie er halt ist ... dürfte dann bei Baujahr 2009 eh egal sein, da kommt es auf Technikzustand an oder eben reparieren lassen, da bist Du dann auch auf der sicheren Seite, wenn die knapp 3000,- nicht reichen und die Werkstatt nachgutachten lässt, so dass es dann 3500,- oder 4000,- werden.

Themenstarteram 22. Juni 2018 um 19:23

Hey,

ja hab mir den Artikel vollständig durchgelesen, aber wie Du ja im ersten Abschnitt selbst gelesen haben solltest, hat die Versicherung ja die 66€ auch direkt ausgezahlt ohne vom Versicherungsnehmer nachgewiesen zu bekommen, welche Schäden alt und Welche neu sind. Der Streit vor Gericht bezog sich ja darauf, dass der Versicherungsnehmer dies nicht akzeptieren wollte.

Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht, dass es auch anders laufen kann. Aber wenn z.B. Glasbruch vorliegt und beim ersten Schaden nicht zu Bruch gegangen ist, sollte es ja eindeutig sein.

Punkt 1: Die Werkstatt der Versicherung repariert nicht günstiger. Diese veranschlagt 3000€ für die Reparatur, das ist mehr als die 1900€ der Werkstatt, welche ich aufgesucht habe.

Punkt 2: Ich habe bei meiner Versicherung die höchst mögliche, nennen wir es "Tarifstufe". Ich habe weder eine Werkstattbindung noch sonst irgendwas. Die Versicherung hat mir deutlich gesagt, dass ich frei entscheiden kann, wo ich das Auto reparieren lassen möchte.

Der letzte Punkt ist in meinen Augen der Entscheidende. Klar, wer selbst Hand anlegt, muss dies auch nachweisen. In welcher Form, hängt denke ich mal auch von der Versicherung ab (Kenn mich bei sowas nicht aus und will daher nichts Falsches behaupten)?!

Wenn ich das Auto aber bei einer Beulen-Fachwerkstatt abgebe und eine Rechnung darüber erhalte, welche Arbeiten durchgeführt wurden, habe ich den Nachweis ja erbracht, oder etwa nicht? Mit dem einzigen Unterschied, wenn ich Privat das Auto abgebe zahl ich 1900€. Wenn ich der Werkstatt sage sprich mit der Versicherung zahle ich 150€ Selbstbeteiligung und die Werkstatt streicht sich das restliche Geld ein und nicht ich.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht noch aus dem Schaden profitieren, aber ich möchte auch nicht mehr Schaden haben als vorher. Wenn ich das Auto über die Versicherung reparieren lasse habe ich:

A) noch die Ehre 150€ drauf zu zahlen, aufgrund der Selbstbeteiligung

und B) ein Auto mit repariertem Unfallschaden, wodurch der Wert gemindert ist.

Zitat:

@Chocho212 schrieb am 22. Juni 2018 um 21:23:30 Uhr:

[.....]

Punkt 1: Die Werkstatt der Versicherung repariert nicht günstiger. Diese veranschlagt 3000€ für die Reparatur, das ist mehr als die 1900€ der Werkstatt, welche ich aufgesucht habe.

[.....]

Habe ich da etwas falsch verstanden, die 3.000 EUR sind doch die Reparaturkosten, die der Gutachter ermittelt hat und nicht die Kosten die deine Versicherung auch bereits akzeptiert hat. Oder hast du schon Post von deiner Versicherung bekommen, nachdem du das Gutachten eingereicht hast und du deiner Versicherung mitgeteilt hast, dass du fiktiv abrechnen möchtest?

Ich bin überzeugt das deine Versicherung dir noch eine ganz andere Gegenrechnung präsentiert, die erheblich vom Gutachten abweichen wird.

Zitat:

Wenn ich das Auto über die Versicherung reparieren lasse habe ich:

A) noch die Ehre 150€ drauf zu zahlen, aufgrund der Selbstbeteiligung und

B) ein Auto mit repariertem Unfallschaden, wodurch der Wert gemindert ist.

Zu A: So ist das nun mal, wenn man einen Tarif mit SB nimmt. Schließlich hast du aber auch jeden Monat davon profitiert, indem du weniger zahlen musstest.

Zu B: Verstehe ich nicht, dein Fahrzeug ist in jeden Fall ein repariertes Unfallfahrzeug, egal wie und wo du es reparieren lässt. Sollte auf Grund des alters überhaupt noch eine Wertminderung vorliegen, wird die Versicherung das auch ausgleichen.

Zitat:

Versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht noch aus dem Schaden profitieren [...]

Sorry, aber genau danach sieht es hier aber aus.

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 11:28

Das sind Reparaturkosten, die von der Versicherung auch übernommen werden. Ich hätte direkt nach dem Gutachten den Wagen in die Obhut des Sachverständigen bzw. anwesenden Hagelschaden Experten geben können und hätte kostenlos ein Mietwagen erhalten. Es handelt sich um einen angestellten Kfz-Sachverständigen der Versicherungsgruppe. Eine Gegenrechnung wird es nicht geben, hatte schon mit der Versicherung telefoniert.

Nein die Versicherung gleicht keinen Wertverlust aus, welcher durch den Instandgesetzten Hagelschaden entsteht. Mir wurde gesagt das Auto ist nach der Reparatur angeblich wie vorher und dadurch entsteht kein Wertverlust. So die Theorie x) ... aus diesem Grund wäge ich ja die ganze Zeit ab, was wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Profitieren kann ich aus dem Schaden ja so oder so nicht. Er ist ja nunmal da. Deshalb wird ja bei fiktiver Abrechnung auch die MwSt. heraus gezogen. Beulen Drücken/Ziehen ist aber eine Dienstleistung und dementsprechend schwanken die Preise für die Durchführung.

Habe dem Sachverständigen jetzt doch noch eine Mail zukommen lassen, wo er mir bitte erläutern soll welche Nachweise, Auflagen und sonstiges gelten, wenn das Fahrzeug nach fiktiver Abrechnung doch noch Instandgesetzt wird in Zunkunft.

Ich hatte mich für Nummer 1 entschieden. Das Gutachten solltest du aber aufheben. Bei einem weiteren Hagelschaden wegen die zusätzlichen Dellen bewertet und abgerechnet.

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