Hagelschaden
Hi leute,
ich bin neulich schön am cruisen gewesen, auf einmal fängt das total an zu hageln. Diese Golfball großen dinger sind echt mit nem affenzahn runtergekommen, habs mich dann zwar gleich unter n baum gestellt, aber hab heute festgestellt, dass es nich so viel gebracht hat.
Ergebnis:
9 dellen aufm dach
1 delle aufm spoiler
7 dellen auffer motorhaube
1 delle aufer tür
und alles richtig schöne tiefe dinger
mein frage nun... kann man da irgendwas machen ohne das ganze auto neu zu lackieren?
28 Antworten
Schau mal bei nem Dellendoc vorbei, ob er es so beheben kann. Und wenn alle Stricke reissen, dann lass es halt richtig machen. Unterm Strich bezahlt das doch eh die TK, die Du ja bestimmt haben wirst.
Ist ja echt ärgerlich 🙁
Dies ist echt ärgerlich,
lass dir mal einen Kostenvoranschlag vom Freundlichen geben, diesen Rechnest du mit deiner Versicherung ab, und lässt es dann bei einem Dellendoctor machen.
Haste noch etwas gespart.
Gruss
A3|Delphin
Zitat:
Original geschrieben von A3_delphin
Dies ist echt ärgerlich,
lass dir mal einen Kostenvoranschlag vom Freundlichen geben, diesen Rechnest du mit deiner Versicherung ab, und lässt es dann bei einem Dellendoctor machen.
Auch wenn die Vorgehensweise nicht wirklich korrekt ist, muss er dann aber berücksichtigen, dass die Versicherung keine Mwst. ausbezahlt.
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und die meisten Versicherungen mittlerweile nur noch auf Rechnung zahlen!
Heisst der 🙂 holt sich das Geld direkt bei der Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von twister_pb
und die meisten Versicherungen mittlerweile nur noch auf Rechnung zahlen!
Wenn er nach Kostenvoranschlag/Gutachten abrechnen will, dann kann er das machen. Das Recht steht im ja zu, nur gibt es dann, wie schon geschrieben, keine Erstattung der Mwst., da diese ja auch nicht angefallen ist.
Wie MdN schon erwähnte, muss die Versicherung das zahlen, was ein Gutachter sagt. Bei kleineren Schäden wird sie vermutlich den Kostenvoranschlag akzeptieren, wenn der aber überdimensioniert ist, wird sie ggf. einen eigenen Gutachter (auf ihre Kosten) beauftragen -> Schaden der Versicherung melden, die wird das dann entscheiden.
Die Versicherung zahlt bei Vorliegen einer Rechnung mit MWSt, sonst eben ohne (Versicherungen, die nur gegen Rechnungen bezahlen, gibt es nicht oder sie handelt gegen die Rechtsprechung). Bezahlen muss sie aber in Höhe des Gutachtens, nicht in Höhe der eventuell niedriger liegenden tatsächlichen Reparaturkosten.
Zitat:
Original geschrieben von herr.holle
Bezahlen muss sie aber in Höhe des Gutachtens, nicht in Höhe der eventuell niedriger liegenden tatsächlichen Reparaturkosten.
Naja, das würde ich jetzt mal in die Grauzone schieben. Schließlich gibt es ja auch eine Schadenminderungspflicht. 😉
1. Schadenminderungspflicht
2. Kasko-Schaden da kann die Versicherung schon ein paar Vorgaben machen wie die Sache abgewickelt wird.
3. Arbeiten inzwischen auch die die Autohäuser mit den Dellendrückern zusammen. Somit sind diese "Phantasie-KV's" endlich Geschichte.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von MdN
Naja, das würde ich jetzt mal in die Grauzone schieben. Schließlich gibt es ja auch eine Schadenminderungspflicht. 😉
Quelle? Nö, brauchst nicht suchen, denn die gibt es nicht. Interessant ist, was ein Gutachter sagt. Und der wird immer Preise machen, zu der eine Vertragswerkstatt das Zeug reparieren kann und zu der eine freie Werkstatt es unterbieten kann. Das hat auch nichts mit "Fantasiepreisen" zu tun, aber jede Werkstatt wird dir privat einen anderen Preis als für die Versicherung machen. Hatte schon diverse solche Schäden und auch Angebote. Bei geringen Schäden spart sich die Versicherung aber natürlich den Gutachter und schätzt ein, ob der KV zum beschriebenen Schaden passt.
Zitat:
Original geschrieben von herr.holle
Quelle? Nö, brauchst nicht suchen, denn die gibt es nicht.
Bevor Du das noch mal behauptest, les sicherheitshalber noch mal die Obliegenheiten im Versicherungsfall Deiner AKB. 😉 Da wirst Du einen Satz finden, der in etwa so lautet:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
Und btw., wenn er ein Gutachten in Auftrag gibt, darf er das im Kaskofall aus der eigenen Tasche bezahlen.
Dann will ich dir deine Illusion lassen. Ich hatte solche Schäden bereits und es ist so wie ich sage. Wenn du der anderen (falschen) Meinung weiter anhängen willst, dann bleib dabei. Bevor du aber weiter Unsinn in öffentlichen Foren verbreitest, würde ich einfach mal bei der Werkstatt deines Vertrauens nachfragen.
Dass er wiederum einen Gutachter in Auftrag geben soll, davon war nirgends die Rede und auch mit sehr viel schlechtem Willen nicht aus meinem Posting herauszulesen.
Ich ziehe mich jetzt mal aus dieser Wirrnis zurück.
@ herr.holle
Muß man direkt beleidigt sein? 😉
Ich glaube Dir was Du gesagt hast. Allerdings ist Deine Begründung nicht ganz korrekt.
Das Gutachten bzw. der KV bei einem Autohaus ist in der Regel höher da die Stundenverrechungssätze viel höher sind als in einer freien Werkstatt.
Aus diesem Grund kann die freie Werkstatt in der Regel locker unter den Preisen von einem Autohaus bleiben.
Gerade bei so Arbeitszeitintensiven Schäden.
Beim letzten großen Hagel, ich glaube 2006 oder 2005, im Raum Leipzig hattest Du, wenn Versicherungsnehmer einer großen Versicherung mit drei Buschstaben warst, keine Wahl mehr wie Du es beschrieben hast.
Die haben Dir ein Ersatzfahrzeug, Klasse A also Lupo oder ähnlich, gegeben und diese Schäden Deutschlandweit verteilt.
...und da war nicht ein Autohaus dabei das kannst Du mir glauben.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von herr.holle
Dann will ich dir deine Illusion lassen.
Ob Du es nun glaubst oder nicht, aber ich weiß ziemlich gut, wovon ich rede. 😉
Und bezüglich des GA habe ich mich auf diesen Satz bezogen:
Zitat:
Interessant ist, was ein Gutachter sagt.