Hagelschaden - Reparatur oder Auszahlung
Hallo zusammen,
Meine Zafira C 1.4 hat einen Hagelschaden erlitten. Laut Gutachten hat der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von knapp 11.000 Euro. Der Restwert sind nur noch 2700 Euro und die Reparaturkosten belaufen sich auch 7.700 Euro. Nun steh ich vor der Entscheidung, was jch machen soll. Eigentlich stört mich der Schaden gar nicht so extrem. Wir werden den Wageb sicher noch einige Jahre fahren, wenn nicht bis zum Ende und technisch ist er ja einwandfrei. Meine Frage ist daher, wie sich der Betrag berechnet, den man rauskriegen würde, wenn man den Schaden kicht reparieren ließe und was die Kosequenzen wären bei weiteren Schäden, Unfällen etc. Sollte man den Wagen in 2 oder 3 Jahren doch verkaufen, denke ich dass vei einem Provatverkauf der Hagelschaden vielleicht gar kicht so einen riesigen Verlust ausmacht oder liege ich falsch? Das sind ja Händler, die den Wertverkust ermittelt haben. Was würdet ihr an meiner Stelle machen. Reparieren oder Geld auszahlen lassen. Die Versicherung hat mir im Schrieben mitgeteilt, dass das Reparaturunternehmen nun auf mich zukommt wegen einem Termin. Allerdings kann ich dies ja immer noch mit der Versicherung besprechen. Danke im Voraus.
78 Antworten
Er könnte sich auch eine Frikadelle ans Knie nageln und drehen, bis Bayern3 kommt, während er auf die Kohle der Versicherung wartet.
Ja, das würde mehr Sinn machen als ein Auto unter den vom TE genannten Bedingungen reparieren zu lassen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 1. Juli 2025 um 20:53:26 Uhr:
Wenn er sich die ~7000€ auszahlen lässt und übermorgen rennt ihm eine Wildsau ins Auto oder die Karre fackelt ab, bekommt er den Schaden nicht ersetzt und kann sich für die ausgezahlte Kohle ein "neues" Auto kaufen. Viel Spaß
+ für den WBW den es beim Schaden mit der Wildsau trotzdem noch gibt.
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Man kann es scheinbar wirklich von 2 Seiten betrachten. Hat mich jetzt schon nochmals überlegen lassen. Andererseits hab ich die 7.5k ja trotzdem. Ich finde es rein vom Gedanken her halt utopisch dass die mögliche Reparatur eines rein optischen Mangels am Ende fast so viel kosten würde wie das Auto noch Wert ist, auch wenn es mir egal sein könnte. Ich frage mich nur, ob ich in dem Fall eines Privatverkaufs (unabhängig von möglichen weiteren Versicherungsschäden) nicht noch mehr für den Wagen kriegen kann, wenn ich ihn in 2 oder 3 Jahren doch verkaufen wollte.
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Ich würde sicher kein Auto mit Hagelschaden kaufen und auch Jedem davon abraten - außer es geht um ein 1000€ Wegwerfauto.
Zitat:@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2025 um 08:19:27 Uhr:
Ich würde sicher kein Auto mit Hagelschaden kaufen und auch Jedem davon abraten - außer es geht um ein 1000€ Wegwerfauto.
Klingt hart. Vor dem Hintergrund, dass der Versicherungswert dann aber gering ist durchaus berechtigt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2025 um 08:19:27 Uhr:
Ich würde sicher kein Auto mit Hagelschaden kaufen und auch Jedem davon abraten - außer es geht um ein 1000€ Wegwerfauto.
Hast du dazu auch eine Begründung?
Natürlich stellt der Hagelschaden eine Wertminderung dar, die sich im Verkaufspreis niederschlagen wird und sicherlich gibt es viele Leute, die sich von dem optischen Schaden abschrecken lassen. Aber es gibt auch viele Leute, die sich für so ein Auto interessieren und froh sind wegen der Optik einige Tausende sparen zu können. So würde der TE im jetzigen Zustand von einem Privatkäufer mit sehr großer Wahrscheinlichkeit mehr als nur 2.700 Euro für das Auto bekommen.
TE, bei fiktiver Abrechnung erhältst du von der bereits um 1/3 bis 1/2 zu gering kalkulierten Schadensumme nur den Nettobetrag, d.h. die 19% USt werden auch noch abgezogen. Den RW bei Weiternutzung gibts auch nicht ohne Druckerzeugung.
Bei kalkulierten Reparaturkosten innerhalb des WBW liegen hingegen alle Kostenrisiken bei der TK, wenn man es reparieren lässt. Das ist bilanziell sinnvoller für den Geschädigten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2025 um 08:35:36 Uhr:
Den RW bei Weiternutzung gibts auch nicht ohne Druckerzeugung.
Ich kenne keine Kaskoversicherung, die bei Weiternutzung den Restwert bezahlt.
Welcher Versicherer hat so eine Klausel in seinen AKBs?
@Gänsepilot Begründungen gibt es vor deinem letzten Post genügend und wie der TE oder Du oder viele andere User das mit der Schadenregulierung machen ist mir wurscht.
Ich habe hier nur meine Meinung zu dem Thema geschrieben und die resultiert aus eigenen Erfahrungen und 20 Jahren MT.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2025 um 09:38:14 Uhr:
Ich habe hier nur meine Meinung zu dem Thema geschrieben und die resultiert aus eigenen Erfahrungen und 20 Jahren MT.
Das mag objektiv richtig sein, aber leider berücksichtigen du und andere User hier nicht die besonderen Umstände des TE. Es geht doch um die Hilfestellung für den TE und nicht um die Präsentation eigenen Wissens.
wie hier schon auf Seite 1 richtig beschrieben wurde, wird das Fahrzeug vom Versicherer in das HIS gestellt. Und zwar auf der Abrechnungsbasis "Wirtschaftlicher Totalschaden"
Szenario 1:
Der TE behält das Auto und erleidet einen weiteren unverschuldeten Unfall. bei der HUK würde er dann im erneuten Schadensfall -egal wo der sich befindet- 0 € erhalten, weil eine fachgerechte Reparatur nicht nachgewiesen wurde.
Und um weiteren Fragen vorzugreifen, woher ist das weiß?
Ich weiß das, weil ich das tagtäglich so erlebe in meiner beruflichen Praxis. Die HUK lässt sich also nur mit einer Klage davon überzeugen in einem solchen Fall zu zahlen.
Andere Versicherer sind im übrigen auch schon auf die diesen Zug aufgesprungen.
Auf die FAQ zum Thema Vorschäden darf ich hierneben verweisen, das Thema ist aktueller denn je und wird noch an Fahrt aufnehmen
Und bei dieser Konstellation ergibt sich dann die folgende Abrechnung:
Restwert plus Handelsspanne von ca. 20% ergibt dann den "neuen" aktuellen Wiederbeschaffungswert in Höhe von circa 3.200 €
Szenario 2:
Der TE verkauft das Auto zu einem höheren Erlös von 2.7000 € und "vergisst" dabei anzugeben, dass der Hagelschaden im HIS steht. Der Käufer hat nach beispielsweise einem Jahr einen unverschuldeten Unfallschaden. was passiert dann? Der erleidet das gleich Schicksal und kann sich dann am Verkäufer Schadlos halten. Einzige Ausnahme, er verkauft das Auto mit dem Gutachten, dann dürfte sich aber der Verkaufspreis in Höhe des Restwertes bewegen. Ist also auch keine schlaue Option.
Nun kann man sich überlegen, welchen Weg man bei so etwas einschlagen sollte
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 2. Juli 2025 um 09:43:01 Uhr:
Das mag objektiv richtig sein, aber leider berücksichtigen du und andere User hier nicht die besonderen Umstände des TE. Es geht doch um die Hilfestellung für den TE und nicht um die Präsentation eigenen Wissens.
Genau! und diese sollte schon richtig sein und keine falschen Ratschläge beinhalten, die hinterher dazu führen dass der Fragesteller finanzielle Nacheile erleidet.
Das würde dann aber noch ein paar Jahrzehnte dauern ;)
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 2. Juli 2025 um 09:46:14 Uhr:
Genau! und diese sollte schon richtig sein und keine falschen Ratschläge beinhalten, die hinterher dazu führen dass der Fragesteller finanzielle Nacheile erleidet.
Genau. Und deswegen ist die uneingeschränkte Empfehlung, das Auto auf jeden Fall reparieren zu lassen, falsch. Lässt man mal das Risiko eines erneuten Unfalls außer acht - das Risiko muss der TE für sich selbst bewerten - und berücksichtigt man, dass er das Auto bis zum Ende also bis zum Schrottplatz selbst fahren möchte, sind die ganzen Szenarien, was bei einem Weiterverkauf passiert, nur theoretischer Natur.