Hagelschaden - Reparatur oder Auszahlung

Hallo zusammen,

Meine Zafira C 1.4 hat einen Hagelschaden erlitten. Laut Gutachten hat der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von knapp 11.000 Euro. Der Restwert sind nur noch 2700 Euro und die Reparaturkosten belaufen sich auch 7.700 Euro. Nun steh ich vor der Entscheidung, was jch machen soll. Eigentlich stört mich der Schaden gar nicht so extrem. Wir werden den Wageb sicher noch einige Jahre fahren, wenn nicht bis zum Ende und technisch ist er ja einwandfrei. Meine Frage ist daher, wie sich der Betrag berechnet, den man rauskriegen würde, wenn man den Schaden kicht reparieren ließe und was die Kosequenzen wären bei weiteren Schäden, Unfällen etc. Sollte man den Wagen in 2 oder 3 Jahren doch verkaufen, denke ich dass vei einem Provatverkauf der Hagelschaden vielleicht gar kicht so einen riesigen Verlust ausmacht oder liege ich falsch? Das sind ja Händler, die den Wertverkust ermittelt haben. Was würdet ihr an meiner Stelle machen. Reparieren oder Geld auszahlen lassen. Die Versicherung hat mir im Schrieben mitgeteilt, dass das Reparaturunternehmen nun auf mich zukommt wegen einem Termin. Allerdings kann ich dies ja immer noch mit der Versicherung besprechen. Danke im Voraus.

78 Antworten

Das hab ich irgendwie anders in Erinnerung…“in keinem Fall zu erlangen“ wurde da nie behauptet…es hieß lediglich dass speziell die HUK erstmal sagen würde: Du kriegst genau 0 Euro!

Dass man da aber auf dem Klagewege durchaus mehr erreichen kann, also die HUK doch was zahlen wird, stand aber ebenso dabei!

Es wurde also nur darauf hingewiesen dass es entsprechend stressiger wird bei einem neuen Schaden.

BGH Urteil…welches jetzt genau ist gemeint?

Zitat:
@Pauliese schrieb am 3. Juli 2025 um 08:59:02 Uhr:
Es wurde also nur darauf hingewiesen dass es entsprechend stressiger wird bei einem neuen Schaden.
BGH Urteil…welches jetzt genau ist gemeint?

Dieser Hinweis kam nur sehr eingeschränkt und vor allem erst als das Urteil hier in die Diskussion eingebracht worden ist, oder sollte ich was überlesen haben? Vorher wurde es so dargestellt, dass unter keinen Umständen mit einer weiteren Erstattung zu rechnen wäre.

Die "Zusammenfassung" entspricht in der Tat nicht dem was geschrieben wurde, sonderm dem was jemand meint verstanden zu haben. Beide Teilmengen sind evident inkongruent. Was geschrieben wurde steht schon da und bedarf der Wiederholung nicht. Auch nicht zum pseudoargumentativen Aufbau einer unzutreffenden These, die eine bereits zu Recht gelöschte Diskussion wieder anfachen möchte. 🙂

Eigentlich könnte hier zu bis der TE was neues berichten mag. Schönen Tag noch.

Den TE habt ihr bestimmt schon vergrault - wie immer

Also dicht, da erwachsene Leute es wieder mal nicht hinbekommen.

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